Vollständige Version anzeigen : Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?
Hallo an die" Juristen".
Möchte auf einer Wiese ElektroHubi (unter 5kg) fliegen. Lese immer von Genehmigung des Grundstück......... ? was ist genau gemeint?
Brauche ich die Genehmigung der GrundstückEiGENTÜMER (hier vielleicht 6-8 verschiedene Parzellen) oder reicht die Genehmigung des GrundstückBESITZERS ( Bauer, der die Wiese von allen gepachtet hat und bewirtschaftet)?
Danke Guido
HeliVirus
24.05.2009, 14:33
Hallo,
im Prinzip brauchst du eine Genehmigung um das Grundstück betreten zu dürfen, also von dem, der verantwortlich für die Wiese ist, würde ich sagen. Wenn jemand die Wiese gepachtet hat, dann würde ich die Person fragen. Den Eigentümern kann ja (fast) egal sein, was auf der Wiese passiert, da die Wiese eine Wiese bleibt. Nur den Landwirt solltest du auf alle Fälle fragen.
Das kann man eigentlich mit Häusern bzw. Wohnungen vergleichen. Wenn jemand ein vermietetes Haus betreten möchte, musst man dazu den Mieter fragen, nicht den Vermieter.
Aussage ohne Gewähr.
Grüße
Hallo Matzelein,
würde ich nach meinem Bauchgefühl auch sagen, aber ich lese in den Gesetzestexten meistens von Eigentümern. MfG Guido
Servus Guido......
frag den Bauern, laß Dir vielleicht die Erlaubnis schriftlich geben und gut ist´s!!!!!!
Sollten die grün-weißen kommen, zeigst denen die schriftliche Erlaubnis oder Du sagst, Du bist der Schwiegersohn von dem Bauern.....:dance:
gruß didi
Hi
,ich brauchs schon genau, ich wohne direkt an der Wiese und wenn mal was passiert weiß jeder wer ich bin und wo ich wohne ( "Schwiegersohn") und wenn ich bei meinem Nachbarn (Notar) ins Haus (oder schlimmer)fliegen sollte brauche ich eine rechtssichere Genehmigung auch schon für die Versicherung. MfG Guido
Hi....
frag doch gleich Deinen Nachbarn (Notar) oder Versicherungsvertreter, der sollte Dir eigentlich auch Auskunft geben können/müssen.....Trotzdem solltest Du Dir vom Bauern was schriftliches geben lassen.....
gruß didi
AMG Mike
24.05.2009, 20:22
Hy Guido,
wenn Du z.B. im DMFV Mitglied bist, helfen die Dir auch noch weiter.....ich denke nur mit der Frage der Wiese nach ist Dir nicht geholfen....ich denke da spielen noch mehrere Faktoren mit oder haben Einfluss wie Strassennähe etc........
....ich auf alle Fälle wünsche Dir bei der Gewinnung der Wiese ganz viel Glück und hoffe dass es klappt :lieb:
deuconet
24.05.2009, 20:35
...ich denke da spielen noch mehrere Faktoren mit oder haben Einfluss wie Strassennähe etc........
Nee, bei Elektrohubis, die unter 5kg abheben, ist das egal - kannste theoretisch auch an der Autobahn fliegen - wenn du die Genehmigung des Grundstückbesitzers/Pächters hast - am besten schriftlich.
Grüße, Dennis
...der auch gern mal wild fliegt...
ist doch ganz einfach, Du brauchst die Einwilligung (nicht Genehmigung) vom Eigentümer oder eines Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter, Leiher, Erbbauberechtigter), "sein" Grundstück betreten/nutzen zu dürfen.
Das hat aber nix mit Luftrecht zu tun, da Modelle <5kg keine Erlaubnis brauchen, den Luftraum zu nutzen, sofern sie sich ausserhalb des kontrollierten Luftraumes aufhalten.
OL
spacebaron
24.05.2009, 22:44
hallole,
mit nur der einwilligng des nutzungsberechtigten ist es nicht immer getan. z.b. gibt es zwischen baden würtemberg und bayern merkliche unterschiede.
der grundstückseigentümer kann es dir auch verbieten. so ist es bei uns geschehen.
eines tages wanderte die ortsvorsteherin bei uns an und hat uns zwar diesen sonntag mittag weiter fliegen lassen aber in zukunft so mittag verbrenner flugverbot. ist zwar jetzt nicht der direkte vergleich zum thema, rechtlich aber ähnlich handzuhaben.
zum thema ......... direkt neben einer autobahn fliegen ????? das steht in der luftfahrtverordnung. da muss jeweils zum bundesland wieder nachgeschlagen werden.
so weit ich mich entsinne gibt es da eine abgrenzung heli -> flächefleiger. bei und in bw müssen min 50m abstand zu solchen hindernissen eingehalten werden für flächenflieger sind das mindestens 300m. wie schon gesagt....... lesen in der luftfahrtverordnung.
grüsse
In NRW empfehle ich die Lektüre des Landschaftsgesetzes, insbesondere §49:
§49 Betretungsbefugnis
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der
Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.
Quelle:
http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/pdf/landschaftsgesetz.pdf
In den anderen Bundesländern sehen die Regelungen ähnlich aus. D.h., das Betreten brach liegender Flächen in der Natur ist zwecks Erholung durchaus gestattet. Heli fliegen ist ein Hobby und damit Erholung. Ist eine Fläche allerdings erkennbar landwirtschaftlich genutzt, komplett eingezäunt etc. , dann hat man dort nichts verloren. Allerdings darf man die Wege dazwischen nutzen ( siehe oben ) und mehr brauchen wir ja für unser Hobby nicht.
JMalberg
24.05.2009, 23:06
Hier steht schon einiges darüber (http://wiki.rc-heli.de/index.php/Rechte_und_Pflichten#in_Deutschland)
...
eines tages wanderte die ortsvorsteherin bei uns an und hat uns zwar diesen sonntag mittag weiter fliegen lassen aber in zukunft so mittag verbrenner flugverbot...Das interessiert mich brennend auf welcher Basis sie das angeordnet hat.
lesen in der luftfahrtverordnung.
grüsse
Dann lies uns doch bitte mal aus der "Luftfahrtordnung" - die ist mir leider gänzlich unbekannt - etwas vor, was Deine Meinung stützt.
Sorry, aber ich reagiere immer etwas säuerlich auf Posts dieser Qualität. Das ist i.E. grober Unfug, rechtlich unsinnig und konstruiert Probleme, wo überhaupt keine sind.
OL
thomas1130
25.05.2009, 08:47
D.h., das Betreten brach liegender Flächen in der Natur ist zwecks Erholung durchaus gestattet. Heli fliegen ist ein Hobby und damit Erholung....
*ROFL -_- ;D
Das ist ja überhaupt die beste Argumentation die ich je gehört habe..-_-
Grüße
Thomas
AMG Mike
25.05.2009, 11:18
Dann lies uns doch bitte mal aus der "Luftfahrtordnung" - die ist mir leider gänzlich unbekannt - etwas vor, was Deine Meinung stützt.
Sorry, aber ich reagiere immer etwas säuerlich auf Posts dieser Qualität. Das ist i.E. grober Unfug, rechtlich unsinnig und konstruiert Probleme, wo überhaupt keine sind.
OL
...wie jetzt,
er schreibt von der Luftfahrtverordnung, und Du von der Luftfahrtordnung :hollau:
....Mike
...wie jetzt,
er schreibt von der Luftfahrtverordnung, und Du von der Luftfahrtordnung :hollau:
....Mike
Ob nun mit oder ohne "ver", es gibt beides nicht :hallihall:. Deswegen mein Hinweis, dass ich sie auch nicht kenne.
Es gibt eine Luftverkehrsordnung, jau, aber die enthält nix, womit sich die Meinung/Behauptung, die in dem von mir kritisierten Post zum Ausdruck kommt, stützen läßt.
Meiomei, wir leben in einem "komplizierten" Land, aber deswegen muss man an sich einfache Dinge nicht auch kompliziert machen. Haste ne Wiese und der "Eigentümer" läßt dich fliegen, dann isses rechtlich ok (5kg Grenze usw natürlich zu beachten).
Kommt es nun zu einem Unfall, der ja immer für die vermeintliche Komplexität herhalten muss, ist es wurscht, ob Du von der Wiese oder dem "Modellflugplatz" gestartet bist.
OL
Markus Gann
25.05.2009, 20:10
@JMalberg
Das interessiert mich brennend auf welcher Basis sie das angeordnet hat.
Vermutlich ist die Gemeinde Eigentümerin der Wiese. Hat somit nichts mit Luftfahrt/-verkehrsrecht zu tun, sondern mit Eigentumsrecht.
Hallo an Alle,
danke für eure vielen Hinweise. Ja ich bin im DMFV und werde dort mal nachfragen.
Interessant wäre auch die Frage, (in meinen Falle wohnt ein Eigentümer direkt in der Nähe-als Querulant bekannt) ob die Erlaubniß des Bauerns (Pächter)eine mögliche Verweigerung des Eigentümers überstimmt.
Gebiet NRW
P.S. Eigentlich könnte ich sogar in meinem Garten starten und dann auf die Wiese rüberfliegen.
Grüsse Guido
deuconet
25.05.2009, 22:28
P.S. Eigentlich könnte ich sogar in meinem Garten starten und dann auf die Wiese rüberfliegen.
Grüsse Guido
Doof nur, wenn du mal zwangsweise auf die Wiese musst, weil sich dein Hubi z.B. mit dem Gras zu sehr angefreundet hat und nicht mehr von da weg will... -_-;D
Grüße, Dennis ;-)
Du musst dir das so vorstellen. Wenn du einen garten hast willst du ja auch nicht das andere leuite bei dir einsteigen und dort fliegen oder sonst einem hobby nachgehen. Stell dir vor du wachst mrogens auf und in deinem garten steht einer mit einem Heli und fliegt! Da würdest du dir doch auch vorkommen wie im falschen film! Und jetzt stell dir vor er sagt dann zu dir das er nicht verstehen kann warum du dich so aufregst, er fliegt doch nur und macht ja nix kaputt oder sowas... Is doch blödsinn!
@Venom: Darum sollte man ja auch VORHER die Genehmigung einholen.
@Venom: Darum sollte man ja auch VORHER die Genehmigung einholen.
Genau DAS sag ich doch :lieb:;D
Hallo,
habe mit dem Rechtsexperten vom DMFV gesprochen. So eindeutig ist die Frage nicht zu beantworten. Am besten wäre die Genehmigung von beiden Seiten( Eigentümer + Besitzer). Es hängt auch mit dem jeweiligen Pachtvertrag zusammen -- in dem normalerweise nichts über Modellflug stehen wird --
Hlifsweise ist aber die Genemigung des Besitzers schon mal der erste Schritt.
MfG Guido
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