Vollständige Version anzeigen : Wo darf man fliegen
Hi,
habe da mal eine (dumme) Frage und zwar: Wo darf man überall fliegen??
Ist es erlaubt im Garten oder auf Sportplätzen zu fliegen??
Gibt es unterschiede zwischen Elektro und Verbrenner-Helis??
Steffen Schröck
23.04.2003, 21:19
Hi,
also E-Helis, glaube ich fast überall! Bei V-Helis siehts anders aus: Ab 5kg nur auf einem zugelassenen Modellfluggelände(oder ne extra Einzelversicherung beim DMFV beantragen). Unter 5kg nur im mindestabstand von Häusern von 1,5km). Da hab ich bestimmt was vergessen, also korrigiert mich bitte :D :D ;)
Daniel Jetschin
23.04.2003, 21:29
und turbinenhelis?
Steffen Schröck
23.04.2003, 21:50
Hi,
da das gleiche mim Platz. Nur braucht der Platz auch noch ne Zulassung für Turbinenhelis :(
Demolition-Demy
23.04.2003, 22:08
kann steffen nur zustimmen...Gesagt sei nur noch, dass du auch näher als 1,5 km an häuser randarfst, solange es nicht mehr als 3 zu wohnzwecken dienende häuser sind
Danke für eure Antworten.
Dann entfällt wohl das fliegen auf dem Sportplatz hinterm Haus, denn in alle Richtungen 1,5 km ohne Wohnhäuser ist nicht machbar. Ist immerhin mitten in der Stadt.
Hallo Verus,
elektrisch unter 5kg darfst Du überall, ausser in Einflugschneisen von gemeldeten Flughäfen.
Ein Elektroflugzeug oder Heli unter 5kg gilt laut Rechtsprechung als Spielzeug!
Grüsse
Dieter
Jürgen Pieper
24.04.2003, 15:32
Hallo Verus,
manchmal ist es zum Haare ausraufen, was für ein Quatsch geschrieben wird. Wenn sich Anfänger daran halten würden...
Lt. LuftVG bedarf es für Modellflugzeuge mit einem Abfluggewicht unter 5 kg keiner behördlichen Erlaubnis, es muss aber ein Mindestabstand von 1,5 km vom nächsten Flugplatz eingehalten werden.
Daraus folgt laut allgemeiner Rechtsprechung, dass ab einem Abfluggewicht von 5kg eine Aufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrbehörde vorliegen muss.
Und das gilt unabhängig von der Art des Antriebs!
Für Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotorantrieb muss gem. LuftVG außerdem ein Mindestabstand von 1,5 km vom nächsten Wohngebiet eingehalten werden.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Modellflugzeuge manntragenden Luftfahrzeugen immer auszuweichen haben!
Zivilrechtlich ist es zusätzlich von Belang, dass die Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegen muss, auf seinem Grundstück Modellflug zu betreiben. Aber nur zivilrechtlich, nicht luftfahrtrechtlich!
Hallo Jürgen,
dann frag mal beim DMFV nach, dann bekommst auch Du bestimmt die richtige Auskunft. Dort gibt es auch einen Fachreferenten für Elektroflug, mit ihm Kontakt aufzunehmen ist oft sehr nützlich und auskunftsreich.
Es gab auch auch im Elektroflug vor einigen Jahren einen Artikel darüber.
Stefan Dorn
24.04.2003, 20:01
Hallo zusammen,
also Jürgen bringt es auf den Punkt. Soweit ich es weiß, sehen die Regeln so aus:
- über 5kg grundsätzlich nur mit Aufstiegsgenehmigung, also Modellflugplatz
- Verbrenner unter 5 kg nur 1,5km von Ortschaften entfernt mit Genehmigung des Grundstückeigentümers
- E- Helis unter 5 kg eigendlich überall auch mit Genehmigung des Grundstückeigentümers
Ebenfalls sind Mindestgrenzen für das Fliegen in der Nähe von Flugplätzen und Flughäfen gesetzt. Die kenne ich allerdings nicht.
@ cat: Turbinenhelis gelten rechtlich als Helis mit Verbrennungsmotor :D
micha36n
24.04.2003, 22:02
Und was ist mit Jagdpächtern und anderen unlustigen grünen Männchen mit Hund und Geländewagen.
Die behaupten Sie dürften uns offiziell bestrafen.
Stimmt das
Außerdem ist halb Deutschland "Naturschutzgebiet" oder sowas ähnliches.
Gilt natürlich nicht für exessive Landwirtschaft.
Hallo,
wie sieht es denn mit der Versicherung aus. Kann die Haftpflichtversicherung des DMFV
bei einem Personen- oder Sonstigem Schaden die Zahlung verweigern, bzw. mich in Regress nehmen,
nur weil ich keine Genehmigung des Grundstückeigentümers habe, bzw. weil ich die 1,5 km von Wohngebieten unterschritten habe??
Hat nicht jeder schon irgendwo auf einer Wiese geflogen, wo er den Grundstückseigentümer nicht kennt. Wie soll man für einen Flug den Grundstückseigentümer ausfindig machen??
Mit Zivielrechtlichen Klagen des Grundstückeigentümers kann ich leben, nur wenn die Versicherung
einen Rückzieher machen würde, wäre das so nicht machbar.
Schau
Looser
Jürgen Pieper
25.04.2003, 09:40
Bei Landschafts- /Naturschutzgebieten ist die Rechtsgrundlage das Landschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes - grundsätzlich sind gem. LandschG im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen zu unterlassen, die den Naturhaushalt stören.
Je nach Bundesland wird der Modellflug als "störend" eingestuft oder auch nicht.
In einem solchen Fall muss beim zuständigen Amt für Umweltschutz eine landschaftsrechtliche Befreiung zur Durchführung des Modellflugs vorliegen.
Bei einer Versicherung (DMFV, DAEC....) sollte ein Versicherungspaket abgeschlossen werden, welches weltweite Deckung beinhaltet. Dann besteht immer Versicherungsschutz unabhängig vom Fluggelände, sofern die gesetzlichen Auflagen eingehalten werden.
Nun kommt meine persönliche Einschätzung:
Wird ohne Einverständnis des Grundstückeigentümers geflogen werden, so liegt ein Verstoß gegen eine gesetzliche Auflage vor und der Versicherer könnte versuchen, den Modellpiloten in Regreß zu nehmen.
Die Frage ist jedoch, ob diese Inregreßnahme vor einem Gericht auch Bestand hätte, denn zwischen Schadenursache und gesetzlicher Auflage muss ein Kausalzusammenhang bestehen; d.h., das Modellfliegen an genau dieser Stelle war deswegen verboten, um genau diesen Unfall zu vermeiden.
Beispiel:
Lt. LuftVG ist ein Mindestabstand von 1,5 km zum nächsten Flugplatz erforderlich. Nun stoßen ein Modell und ein manntragendes Flugzeug in einem Abstand von 500m vom Flugplatz zusammen. Hier besteht ein Kausalzusammenhang zwischen Verbot und Unfallursache. Das Verbot bestand genau deswegen, um solche Unfälle zu vermeiden und die Versicherung wird mit ihrer Inregreßnahme Recht bekommen.
Lt. Luftverkehrsgesetz muss ein Mindestabstand von 1,5 km zum nächsten Wohngebiet eingehalten werden. Nun stürzt ein Modell im Abstand von 500 m vom nächsten Wohngebiet auf ein Auto. Hier besteht kein Kausalzusammenhang zwischen Verbot und Unfallursache, denn das Verbot besteht aus Lärmschutzgründen zum Wohngebiet. Wahrscheinlich wird die Versicherung kein Recht mit ihrer Inregreßnahme Recht bekommen.
Ähnlich wie im zweiten Fall schätze ich die Situation bei fehlender Zustimmung des Grundstückeigentümers ein. Die Zustimmung muss aus zivilrechtlichen Gründen vorliegen; der Eigentümer muss eben erlauben, auf seinem Grundstück bestimmte Handlungen durchzuführen. Passiert nun ein Unfall auf/neben einem Grundstück ohne vorliegen der Zustimmung, wäre der Unfall genau so passiert, hätte die Zustimmung vorgelegen. Es besteht m.E. kein Kausalzusammenhang zwischen der Zustimmung und der Unfallursache.
Und zum Jagdpächter:
Auch, wenn es Jäger gibt, die aggressiv auftreten und bei einem "Gespräch" gern ihr Gewehr in den Vordergrund rücken, so haben sie kein Recht, den Modellflugbetrieb zu untersagen. Das kann nur der Grundstückseigentümer (ist der Jagdpächter nämlich nicht, er hat nur das Recht, dort zu jagen) oder aber eine Behörde, wenn gegen andere rechtliche Auflagen verstoßen wird.
Nun alle Fragen beantwortet?
Ralf Härle
25.04.2003, 14:01
Hallo!
Wißt Ihr vielleicht einen offiziellen Link, unter dem man sich über die Gesetzgebung bzgl. Modellflug schlau machen kann?
Gruß Ralf ;-)
Hallo Ralf,
versuch es doch einfach mal unter
www.dmfv.de
da wirst Du auch weitere Links finden, bei denen Du Dich weiter informieren kannst! :rolleyes:
Gruß Dieter
Jörg Hofmann
29.04.2003, 17:30
Hi Leute,
also ich bin jetzt ein Jahr im "Naturpark Spessart" geflogen (mit Abständen, Erlaubnis des Besitzers, des Jagdpächters, der angrenzenden Bauern und vielen, vielen Wanderern, wegen deren Interesse ich mehr erzählen musste als fliegen konnte). Jetzt hat mich ein Kleinbauer (der schon das "halbe" Dorf wegen allem Möglichen angezeigt hat), welchem der viertnächste Acker gehört bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt und die haben mir dann einen sehr lieben Brief geschrieben, in welchem sie mir das fliegen im gesamten Naturpark verbieten und ein Bußgeldverfahren vorbehalten!!!!! X( X( X( X( X( ;( ;( ;(
Der nächste vernünftige Heliplatz ist 45 Km weit weg (einfache Strecke)
Da wir Mitlerweile mehrere Leute sind (dort sind wir aber nur zu zweit oder zu dritt gewesen) wollten wir auch schon einen Verein mit Platz aufmachen aber das wurde u.a. mit folgender Begründung abgelehnt:" die umherfliegenden Modelle stören die Aussicht des Wanderers auf den Naturpark" oder " 800m entfernt wachsen seltene Pflanzen" ... etc.
Jörg
Ruhppadd
03.05.2003, 12:53
P.S. als Wohngebiete zählen 3 oder mehr zu Wohnzwecken dienende Häuser...
Rupert
JMalberg
09.05.2003, 18:36
Noch eine Ergänzung:
Wie ist denn die Anfahrt auf den Flugplatz geregelt, wenn diese nur für "Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr" zu gelassen ist? ?(
Hallo Jürgen,
[QUOTE]Wie ist denn die Anfahrt auf den Flugplatz geregelt, wenn diese nur für "Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr" zu gelassen ist?
dort musst Du halt zu Fuß laufen :D :D :D ;)
?( Hallo zusammen ! ?(
Innerhalb von 1,5 km wird sich bei mir keiner beschweren, aber wie sieht es mit der Reichweite der Fernbedienung aus.Kann diese Modellbauobjekte außerhalb dieser Reichweite stören und umgekehrt auch gestört werden ?[SIZE=1][SIZE=1][SIZE=1]
mfg.nozer
Martin Greiner
10.05.2003, 00:55
Hi Nozer,
ja, kann sie und sie kann... :D Reichweite~3Km wurde mir mal gesagt. (seitens MPX)
Orbaspain
12.05.2003, 08:44
Oh was bin ich froh in Spanien zu leben ...
Hier reichts wenn du niemanden stöhrst und du eine Versicherung hast. Am Strand oder auf dem Fussballplatz oder eben auf dem eigenen Grundstück (zum Üben für mich ideal jeden Morgen ne halbe stunde mit Eolo oder Caliber 30 hinterm Haus Schweben...) wir brauchen keine genehmigung der Sender (ich glaube in D muss der Sender registriert sein ) Wobei gerade für Anfänger der Modelfluglatz die beste lösung ist.
Grüe aus Spanien
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