Vollständige Version anzeigen : Schadenersatz bei def. Rotorblättern?
Hallo zusammen,
gestern hatte ich ein Erlebnis der besonderen (hoffentlich nicht wiederkehrenden) Art. Im Schwebeflug in ca. 2m Höhe hat es meinen Skyfox-Evolution zerrissen, und zwar hefftigst. Ohne irgend welche Vorzeichen gab es einen riesen Knall, so als wären 2kg Sprengstoff an Bord explodiert. Ich stand vor dem 20x20m großen Trümmerfeld und wusste nicht, was passiert war. Lediglich der Empfänger und das HeRo-Servo haben das Fiasko überlebt.
Beim untersuchen der Broken habe ich dann die Ursache gefunden. Ein Rotorblatt war an der Bohrung ausgerüssen und hat sich dadurch verabschiedet. Die Blätter (keine 2. Wahl) hatte ich letztes Jahr per Internet bei einem kleineren Hersteller gekauft.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob man gegenüber einem Hersteller in solch einem Fall nach der neuen Rechtsprechung irgend welche Ansprüche geltend machen kann.
Hat von euch jemand Erfahrung auf diesem Gebiet, bzw. hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht, falls ja, mit welchem Material?
Gruß
Dirk ?( ?( ?(
Määnzerbub
23.06.2003, 15:51
Hi Dirk
Na da hast du ja bös Glück gehabt das dir nichts passiert ist.
Ich fürchte da wirst du mit Garantie auf Granit beißen.
Du mußt nachweisen das das Blatt vor dem Crash gerissen ist und das dürfte schwer sein ?(
vieleicht wendest du dich ja mal an den Händler und fragst einfach mal nach wie er sich dazu stellt .
Gruß Määnzerbub
Hermann Irle
23.06.2003, 16:03
Hallo Dirk!
Dieses Ereigniss haben doch sicherlich mehrere Modellflieger miterlebt?!
Selbiges ist mir auch schon passiert.
Der Hersteller war in dieser Angelegenheit sehr kulant.
Gruss
Hermann
Hi,
den Händler habe ich schon angemailt.
-Hermann, was verstehst du unter kulant?
Hast du einen Satz neue Blätter bekommen? Ich bin mir nicht sicher, ob ich in diesem Fall das Angebot annehmen würde. Ich habe noch einen 2. Satz der gleichen Blätter und traue mich nicht, diese weiter zu benutzen...
Gruß
Dirk
Dieter F. Heinlin
23.06.2003, 16:18
Hallo Dirk,
ich denke erst mal hast Du Glück gehabt, dass es niemand getroffen hat.
Wenn die Blätter bei einem "Hersteller" bzw. Händler gekauft wurden:
1. Fotos von den Blättern + Überresten machen.
2. Sofern die Blätter gemäß den Bedingungen des Herstellers sowie dem Einsatz entsprechend verwendet wurden und es sich um "ungecrashte" Blätter handelt, dürfte man möglicherweise den "Schaden" ersetzt bekommen, da wahrscheinlich ein "Fertigungs-/Materialfehler" vorliegend ist/war!
3. Eventuelle Zeugen benennen.
4. Den Schaden, aufgeschlüsselt nach Einzelteilen bzw. Ersatzteile (Komplettbaukasten), dem Hersteller zur Regulierung einreichen.
5. Auf eine gütliche Einigung "hoffen" hinzielen!
6. ...
PS-> Meine Empfehlung: Rotorblätter NUR bei renomierten, eingeführten Herstellern bzw. Händler kaufen!
Hermann Irle
23.06.2003, 16:38
Hallo Dirk!
Ich habe damals den ganzen Schaden ersetzt bekommen.
Es sind in kurzer Zeit mehrere Helis vom Himmel gefallen.
So wie Du es beschrieben hast.
Ein lauter Knall, das war es.
Der Absturz hat sich in einer geschätzten Höhe von ca.80 Metern abgespielt.
Nagelneuer Heli, also alles neu.
Übrigens war das der erste Rundflug eines Schülers.
(auch sein Heli)
Eine Woche weiter hatten wir den neuen Heli in Betrieb genommen.
Viele Grüsse
Hermann
P.S Vielleicht kannst Du mir mal eine PM senden, würde mich mal intressieren was das für Blätter waren.
Hallo Dirk,
Du kannst Dich ja ein bisschen damit trösten, dass die Internetblätter bestimmt ein Schnäppchen waren.
sword999
23.06.2003, 17:22
kommt auch sicher drauf an, ob der hersteller schon einmal mit diesen blättern probs hatte...dann ist es vielleicht möglicht, bei guter beweisführung etwas zu bekommen...
Hi,
das mit dem Schadenersatz ist nict ganz so einfach. Da gibt es den eigentlichen Schaden : die defekten Blätter und den Mangelfolögeschaden : der defekte Heli.
Bei den Blättern kannst Du, vorausgesetzt ein Mangel an den Blättern ist nachweislich vorhanden und auf den Hersteller zurückzuführen Ersatz erhalten. Hier gibt es auch einen Anspruch.
Bei dem Mangelfolgeschaden ist das nicht ganz so einfach, den kann der hersteller und Lieferant per AGB´s ausschliessen,m o de der Höhe nach begrenzen.
Wie zuvor beschrieben ist die Beweissicherung, Teile, Foto´s , Zeugen etc. hierbei enorm wichtig.
Ich würde den Händler mit diesem Sachverhalt konfrontieren ggf. auch den Hersteller der Blätter und deren Stellungnahme abwarten. Parallel - unbedingt, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt - würde ich mir bei einem Anwalt eine Beratung einholen. Hierzu sind die AGB´s des Händlers, Beipackzettel der Blätter mit AGB´s und Haftungsaussagen wichtige Unterlagen.
Sollte eine Kulanzregelung nicht erreicht werden, wirds unter Umständen schwierig, aber nicht unmöglich.
Die Frage ist auch, wo die Sache verhandelt wird - 2. Korrespondenzanwalt wg. Gerichsstand, Unternehmen mit Sitz im Ausland. Das könnte die Sache erheblich verteueren und komplizieren.
Ich gehe mal von einem Schaden von ca. 1500 - 2000 Euro aus, das wäre zumindest die Kosten einer anwaltlichen Beratung wert.
Mika
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