Vollständige Version anzeigen : Darf man alle Logos auf eine Haube lackieren? (Copyright?)
Crashpilotrw
22.02.2010, 07:15
Hallo meine Mitlackierer :-)
Ich habe mal eine frage bezüglich Copyright von Logos. Man hat schön des öfteren diverese Horrorstories über Lackierungen mit dem fliegenden Bullen gehört, bei denen Kleinigkeiten nicht gestimmt haben und wo sich der Hersteller des Brausegetränks dafür eingesetzt hat, dass das Modell zerstört werden muss.
Jetzt meine Frage. Darf man auf Hauben zb. das V-Stabi Logo, oder Align oder sonstige Herstellernamen drauflackieren?
Ich will nicht dass ihr mich falsch versteht, daher erläuter ich euch mal meine Bedenken.
Ich möchte ein paar Hauben für meine Vereinskollegen lackieren, die diverse Stabi Systeme fliegen. Der eine schwört auf das eine, der andere auf ein anderes, was er dann auch auf der Haube zeigen möchte. Wenn ich einem jetzt das "V" vom V-Stabi logo, auf das Haubenfenster lackiere, wie es auf der Anleitung abgebildet ist, und ich jetzt die Farben nicht 100%ig treffe oder sonstige Abweichungen, lauf ich da Gefahr irgend welche Copyright Verletzungen einzugehen?
Wenn ich so was lackiere, mach ich mir da nicht so große Gedanken, aber ich möchte auch nicht dass meine Vereinskollegen auf Flugtagen oder ähnliches gleich Probleme bekommen. Die kann natürlich auch mit AC3X oder allen anderen Namen passieren, möchte jetzt nicht alles anhand des Beispiels an Vstabi machen.
Wäre super wenn mir da der Eine oder Andere ein paar Antworten geben kann.
Danke schon im Vorraus!
gruß Rolf
Stephan Lukas
22.02.2010, 07:39
hmmm,
ich würde in diesem Falle mich einfach mit dem Hersteller des jeweiligen Stabisystems in Verbindung setzen, dagegen spricht sonst sicherlich nix. Und vielleicht schicken sie dir sogar noch den perfekten Aufkleber, dann musst du nicht mal was brushen ;)
Die Blattschmieds legen bei ihren Lieferungen ja auch gleich nette Aufkleber mit bei :)
Ist doch die beste Werbung...
Grüße Stephan
Crashpilotrw
22.02.2010, 07:57
Hallo Stephan,
klar ist das die beste Werbung und ich mach das ja gern, aber es gibt sicher so ein paar Herrschaften, denen der Farbton, oder die Ausführung meiner Airbrusharbeit an "Ihrem" Logo nicht gefallen. Manche gehen da konsequent vor und verbieten desswegen jegliche Art von Logo-selbst-lackierung, siehe Energy Drink Hersteller.
Zudem ist mein chinesisch nicht das Beste, was für Align und co sicher Hilfreich wär :o)
gruß Rolf
thomas1130
22.02.2010, 08:35
Also was du dir privat auf die Haube pinselst, geht absolut niemand was an..:hallihall:
Solange du den Heli zu Hause hast - oder alleine auf der grünen Wiese fliegst - kann es mM keinerlei Probleme geben..
(Darfst ja auch falsch unter der Dusche singen..;) )
Sobald du natürlich auf Flugtagen auftrittst - oder das Modell auf einer Messe ausstellst - oder das gegen Bezahlung machst - kann die Sache schon anders aussehen..
Weiß ich aber jetzt aus dem Stehgreif so nicht..
Grüße
Thomas
Black Thief
22.02.2010, 08:53
Hallo Rolf
So wie ich das bei rc-network einmal gelesen hab, brauchst du eine Genehmigung des Rechteinhabers um eine unter Copyright stehende Lackierung ( Roter Ochse ) auf ein Flugmodel zu Lackieren.
Gerade diese Firma soll schon einige Flieger Abgemahnt haben, die auf Flugtagen ihre Modelle vor Publikum flogen.
Grüße Franz-Josef
Hi
also ich würde auch vermuten daß du mit deiner privaten Haube machen kannst was du willst. Sobald du aber gewerblich oder öffentlich auftrittst wäre ich vorsichtig.
Das Copyright der Logos liegt mit Sicherheit bei den jeweiligen Herstellern; u.U. sind die Logos dann auch noch registriert (Warenzeichen) . Du bräuchtest somit dann eine offizielle Erlaubnis das Logo in deinen Werken zu verwenden (streng genommen braucht das glaube ich auch jeder der ein solches Logo z.B. auf der Website verwendet) . Ich vermute mal daß der Hersteller die Verwendung auch an Bedingungen knüpfen könnte (z.B. non-profit)
Das mag zwar alles rein rechtlich so sein aber in der Praxis sehen wohl viele Hersteller die Verwendung Ihrer Logos eher als wilkommene kostenlose Werbung an und lassen die "Raubkopierer" gewähren. Um sicher zu gehen würde man aber wohl echt eine schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers brauchen .
Last but not least wäre dann noch die Frage zu klären inwieweit du den Hersteller wirklich geschädigt hättest duch deine evtl. unerlaubte Verwendung des Logos oder dessen Verfälschung. Wenn da kein wirklicher Schaden entstanden ist dann ist der Streitwert eines potentiellen Prozesses ja eher niedrig und ein Verfahren würde wohl eingestellt bzw. erst gar nicht vom Hersteller angestrengt vermute (!) ich mal. Den ganzen Ärger mit Prozess, Abmahnung etc. hättest du aber trotzdem ..
Keine Ahnung wie Kulant die Modellsport Hersteller da sind aber Ich weiss z.B. vom FC Bayern daß der ziemlich giftig über die Verwendung seines Logos wacht (speziell auf Webseiten), selbst Zulieferer dürfen auf Ihren Webseiten das Logo z.b. nicht verwenden.
Gruß
Conny
Black Thief
22.02.2010, 09:04
Hallo
http://www.rc-network.de/forum/showpost.php?p=470058&postcount=8
PW der das schreibt ist selbst Anwalt.
Grüße Franz-Josef
Guten Morgen Rolf!
Die bislang gehörten "Horrorstories" mit Unterlassungserklärungen und Abmahnungen wegen angeblicher Rechteverletzungen bei Benutzung von Logos, Firmensymbolen usw. auf Modellen dürften seit dem 14. Januar 2010 der Vergangenheit angehören.
An jenem Tag hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 88/08 eine diesbezügliche Klage der Firma Opel (!) gegen einen Hersteller (!) von Modellautos abgewiesen und eine sehr klare Urteilsbegründung dazu geliefert.
Ich empfehle hierzu dringend die Lektüre der MODELL 3/ 2010, Seite 105.
Dort schreibt Walter Felling ausführlich zu diesem Urteil.
Der Artikel trägt die Überschrift "Modellbaunachbildungen stellen keine Markenverletzung dar", was für sich schon eine deutliche Aussage darstellt.
Ich denke, ich spreche uns allen aus dem Herzen, wenn ich hierzu den Stoßseufzer ausspreche: endlich wurde den Arroganzlern und dem Abmahnerpack diesbezüglich der sprichwörtliche Hahn abgedreht! :jippiyeah:
Gruß aus dem Wald...
Frank
@frank
danke für die Info , kannte ich noch nicht.
Aber das Urteil bezieht sich ja nur auf die Fertigung von originalgetreuen Modellen. Die Verwendung eines Logos oder Markenzeichen einer Firma auf einer Heli-Haube würde ich vermuten ist ein anders gelagerter Fall und offensichtlich haben da Gerichte anders entschieden (Red Bull) .
Ich wäre vorsichtig vom "Opel-Urteil" abzuleiten daß ich gewerblich beliebig Logos anderer Hersteller auf meine PRodukte pinseln darf , oder sehe ich das falsch ?
Gruß
Conny
Holger Port
22.02.2010, 09:25
Ganz ehrlich würde ich, wenn sich eine Firma so bescheuert anstellt wenn ich eines ihrer großen Vorbilder nachbauen möchte, einfach nicht auch noch durch den Nachbau unterstützen. Es gibt unzählige Vorbilder die man bauen kann.
Das gilt natürlich nur für den private Bereich, d.h. dass ich das Modell für mich baue und natürlich auch mal auf dem einem oder anderen Flugtag für mich fliege.
Anderst sieht es aus. Wenn eine Firma Modelle am Fleißband mit fertigem Design baut. Dann verstehe ich es schon, wenn sich der Rechteinhaber zur Wehr setzt.
seijoscha
22.02.2010, 09:30
Das wäre ja auch Übel dann müssten die ja einige Leute Einstellen die nur durch die Weltgeschichte Reisen um Modellbauer zu Verklagen.Denn da hat doch fast jeder der
Eine Airbrush Lackierung hat irgend ein Name oder Zeichen drauf der Geschützt ist.
Wenn man jetzt etwas eindeutig Fälscht wie eine echte Align ,Logo Haube und Lackiert sie
dann im echten Align und Logo Farben mit Schriftzug und Verkauft sie als echte dann ist das
eindeutig .
Dann müsste ich ja jetzt meine ganzen Hauben wegschmeißen weil ich die Lackieren
lassen habe mit Logos !!
Und der Lackierer hätte sich auch Strafbar gemacht na toll !
Da hätten die aber einiges zu tun!
Ersatzteilkäufer
22.02.2010, 10:05
Naja nen Schriftzug auf deiner Customhaube schmeichelt doch eher dem
Hersteller immerhin zeigst du ja auf die art das du seine Produkte magst.
Bessere Werbung gibt es nicht nen geiler Schriftzug, Logo aufm Lack
wer liest das nicht ?!
Du machst das nicht gewerblich und willst keine Kasse machen.
Wer soll da was sagen? Robbe vielleicht ;) aber sonst.
Du kannst dir ja auch nen Logo in die Heckscheibe klatschen.
Und es muss nicht der KFZ Hersteller sein.Wo ist da der unterschied ?
Solang du den Namen nicht verwendest um
für dich zu werben etc.
Könnte das zumindestens nicht nachvollziehen wenn man dich dafür abmahnt.
Irgendwann hörts doch auf mit Copyright und co das nervt ja schon.
Sascha
Crashpilotrw
22.02.2010, 10:22
Danke @ Alle
Es freut mich dass so viele an der Diskussion teilnehmen, aber ich denke es gibt keine Pauschale Antwort auf die Frage, siehe der Fliegende Ochse oder der Autohersteller.
Klar will ich mir hier nicht ein riesen Imperium aufbauen, aber ich denke es ist die beste Werbung für eine firma, egal ob Align oder V Stabi, wenn sie ihren Namen auf einer schön lackierten Haube wiederfinden.
Leider muss man heutzutage so arg aufpassen dass man nicht in ein Fettnäpfchen tritt und dann mit einer Klage am Hals aus dem ganzen Geschehen herrauskommt. Ich mein dafür haben wir einfach ein zu geiles Hobby, dass wir uns dass durch solche Kleinlichkeiten abspänstig zu machen. Also ich würd mich persönlich geehrt fühlen, wenn ich ein system entwickle und die Piloten meine Entwicklung so geil finden, dass sie sich das selbst Tatovieren würden. Ich glaub damit hätte man das dann erreicht, wo manche firmen einfach verzichten würden, wenn die Kasse stimmt.
Ich denke ein positiv gesinnter Heli Pilot, der ein Logo dort nutzen möchte, wo er will, kauft auch einen weiteren Heli oder Stabilisator, als einer den man in Handschellen legt, weil er das Logo benutzt hat.
Würde mich auch noch über weitere Meinungen freuen, aber ich denke es ist alles wesentliche gesagt, aber ich lass mich gern weiter belehren :hallihall:
Gruß Rolf
Running Man
22.02.2010, 10:33
Hallo Rolf,
da ich vom Fach bin, rate ich Dir, solche Hauben nicht zu verkaufen, da es sich dann um Markenverletzungen handelt und Du abgemahnt werden könntest.
Wir schon geschrieben wurde, kannst Du Dir privat eine Haube mit den Logos brushen, aber rein rechtlich darfst Du nicht einmal auf einem Flugtag damit "auftreten", wenn dieser gewerblich ist, also Eintritt verlangt wird.
Du solltest bei gewerblichen Absichten eine Genehmigung oder Lizenz beim Rechteinhaber beantragen.
Was ist, wenn ich mir so eine Haube selber brushe und dann Fotos hier ins Forum setze? Geht bestimmt auch nicht oder :-)
Wenn eine Firma Modelle am Fleißband mit fertigem Design baut. Dann verstehe ich es schon, wenn sich der Rechteinhaber zur Wehr setzt.
Es geht dabei ja nicht darum, dem Modellbauer einen Strich durch die Rechnung zu machen. Sicher ist ein Logo evtl. auch gute Werbung, aber wenn beispielsweise ein tolles Airbus A380-Modell mit Lufthansalackierung in der Luft auseinanderbricht oder durch einen Steuerfehler in Zuschauer kracht und das ganze dann in den Nachrichten, der Bildzeitung und auf youtube als Topvideo zu sehen ist, kann das für Lufthansa durchaus eine Imagekatastrophe sein.
Auch Retpul hat sicherlich ein Interesse daran, dass das Logo und damit auch die Marke im Sinne des Unternehmens dargestellt werden. Und das ist nur durch die ausschliessliche Verwendung durch "lizenzierte" Modellflieger sichergestellt. Eine Marke ist schliesslich das höchste Gut eines Unternehmens, da wird eine Menge Geld investiert, um sie zu etablieren, und es ist aus dieser Sicht vielleicht verständlich, warum Unternehmen nicht möchten, dass diese Marke durch unkontrollierte Verwendung geschädigt wird.
Ersatzteilkäufer
22.02.2010, 11:19
Wir reden hier von nem Rc Hersteller der muss damit rechnen das er auf einem
Heli Auto Boot oder Frosch sofern ferngelenkt dargestellt oder der Name zu
lesen ist warum sonst haste immer Aufkleber dabei die kannste auch auf deinen
Hamster kleben.
Wir reden hier von nem Rc Hersteller der muss damit rechnen das er auf einem
Heli Auto Boot oder Frosch sofern ferngelenkt dargestellt oder der Name zu
lesen ist warum sonst haste immer Aufkleber dabei die kannste auch auf deinen
Hamster kleben.
HI
was einer privat macht bleibt ihm selbst überlassen ,das ist mal klar. D.h. du kannst deinen Hamster brushen wie du möchtest (aber Achtung: Tierschutz beachten !) :-)
Wenn du aber Aufkleber mit nem geschützten Warenzeichen eines anderen druckst und in Verkehr bringst dann solltest du besser eine schriftliche Genehmigung in der Tasche haben.
Auf die Hauben bezogen heisst das : Für Dich darfste machen was du willst , verkaufst du die Hauben aber, riskierst du Probleme . Trotzdem gilt "wo kein Kläger da kein Richter" und ich denke ein Hersteller wird sich das schon überlegen, ob er dagegen vorgeht . Würde aber beispielsweise Robbe nen 450 er Komplettset mit HC mit einem V-Stabi Aufkleber verzieren, so bin ich mir sicher, Mikado hätte da was einzuwenden :-) ..und würde wohl Recht bekommen da hier ja die Voraussetzungen des Opel-Blitz Urteils nicht gegeben sind und somit schlicht eine Verletzung des Markenrechts vorläge.
Gruß
Conny
thomas1130
22.02.2010, 13:14
Du solltest bei gewerblichen Absichten eine Genehmigung oder Lizenz beim Rechteinhaber beantragen.
Sehe dass 100% genau wie Du! :hallihall:
Wer Firmenlogos gewerblich brushed - oder auf seinen Hauben bei gewerblichen Veranstaltungen solche ausstellt - wird wohl "Probleme" bekommen können..
Privat - dh auch beim normalen Fliegen im Verein - sehe ich da aber eigentlich keine Probleme..
Das angeführte "neue Urteil" streift hiesigen Sachverhalt nur in einem geringen Ausmass - dh. beantwortet die hier gestellten Rechtsfragen eigentlich nicht.
Grüße
Thomas
So....ich als Medienrechtler geb jetzt auch mal meinen Sempf dazu!
Du kannst diverse Firmenlogos auf DEINE persönliche Haube lackieren.
Allerdings KÖNNTE eine Firma schon in dem Moment rechtlich gegen dich vorgehen, in dem du mit dieser Haube in die Öffentlichkeit trittst.
Mehrere Hauben für Bekannte zu lackieren und dafür womöglich noch Geld zu verlangen (egal in welcher Höhe) würde ich auf keinen Fall empfehlen, das KANN teuer werden, in der Regel wird aber WENN dann nur auf Beseitigung und Unterlassung geklagt.
Glaubt nicht, dass ein Hersteller sich über kostenlose Werbung freut!!!
Fühlt sich ein Hersteller zu sehr auf den Schlips getreten, dann läuft es ganz normal ab.
Sprich: Beseitung - Unterlassung - Schadenersatz
Um meinen Rechts-Dozenten zu zitieren:
"Ein kurzer Blick ins Gesetz beschleunigt die Rechtsfindung" *g*
Hier mal ein paar Auszüge...
Markengesetz (MarkenG)
§ 3 MarkenG - Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
§ 14 MarkenG - Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke; Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
(3) Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt,
...
2. unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
3. unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen, ...
§ 18 MarkenG - Vernichtungs und Rückrufansprüche
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch nehmen. Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur widerrechtlichen Kennzeichnung der Waren gedient haben.
(2) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Rückruf von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch nehmen.
(3) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.
Ich würde mir in deinem Fall auf jeden Fall eine Stellungnahme der jeweiligen Hersteller und Firmen einholen, dann bist du auf der sicheren Seite! JEDE Firma hat ein paar Markenrechtler die nur nach solchen Fällen suchen...
Das Urheberrecht spielt evtl. auch noch ne Rolle....aber ich bin Markenrechtler ;-)
hermslein
22.02.2010, 14:45
hallo
also ich kann dir auch nur empfehlen und frag einfach freundlich bei den jeweiligen
firmen ggf. importeuren oder werbeabteilungen an. ich hab hier in den meisten
fällen positive erfahrungen gemacht. bis auf eine div. limo fabrik in österreich ;)
hab erst letztens eine karosse deswegen abgelehnt zu lackieren!
aber ich hätte gleich noch eine andere frage an die fachleute hier.
wie sieht es denn aus mit div. logos und firmennamen,
wo ich weis, dass weder logo noch name geschützt sind und auch keinerlei
geschmacksmuster angemeldet sind? diese dürfte ich doch ohne weiteres umsetzen?
grüssle
hermann
hallo
aber ich hätte gleich noch eine andere frage an die fachleute hier.
wie sieht es denn aus mit div. logos und firmennamen,
wo ich weis, dass weder logo noch name geschützt sind und auch keinerlei
geschmacksmuster angemeldet sind? diese dürfte ich doch ohne weiteres umsetzen?
grüssle
hermann
Kurz?
Nein, darfst du nicht.
Warum?
siehe:
§ 4 MarkenG - Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
...
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
....
Auf deutsch:
Sobald ein Symbol/Logo/Name eine gewissen Geltung in der Öffentlichkeit erlangt hat (notorische Bekanntheit) greift automatisch das Markenschutzgesetz. Und das auch ohne spezielle Anmeldung.
AUSSER:
§ 8 MarkenG - Absolute Schutzhindernisse
...
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
4. die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
5. die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
6. die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
7. die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
8. die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
9. deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
10. die bösgläubig angemeldet worden sind.
1. und 2. wiederum auf Deutsch vereinfacht:
"Limonade" kann nicht als Marke angemeldet werden da es ein allgemein gebräuchliches Wort ist und jegliche Unterscheidungskraft fehlt. "Hermsleins Limonade" ginge hingegen als Marke durch.
Suchs dir aus ob in deinem Fall etwas zutrifft ;-)
Moin Conny!
Nochmals: es geht nicht um das Modell, ebenso wurde vom BGH nicht zwischen privat oder gewerblich unterschieden - es ging um die verwendeten MARKEN auf den Modellen - (hier war es der Opel - Blitz)
Darum hat Dr. Felling als unbestrittener Experte in jenem Artikel auch ein klares Fazit gezogen:
----------
Damit kann nicht nur der einzelne Modellbauer sein Original nachbauen, auch die Modellbauindustrie kann ohne Abschluss von Lizenzverträgen verkleinerte Modelle des Originals auf den Markt bringen. [...]
----------
Mehr mag ich aus dem Artikel nicht zitieren - nicht dass ich mich anschließend auch noch mit der (C) - Problematik herumschlagen muss :unsure:
Daher auch nochmals die Quellenangabe: MODELL, Ausgabe 3/ 2010, Seite 105.
Ich denke, hier handelt es sich um eine richtungsweisende Entscheidung, mit der jener Themenkomplex endlich eindeutig und abschließend zu Gunsten aller "Modeller" beschieden wurde.
Bislang war diese Frage aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzungen ja ein recht lukrativer geschäftszweig für gewisse Kreise - der BGH hat jedoch klar ausgesagt "dass das Markenrecht nicht verletzt sei".
Damit gehören die Unverschämtheiten gewisser Abmahnexperten und auch recht bekannter "RotRinderLogo"- Kläger ab sofort der Vergangenheit an.
Erstaunlich dabei finde ich als Skeptiker hauptsächlich, dass ausgerechnet das diesbezüglich höchste deutsche Gericht eine solche Grauzone zum Wohle der Nutzer geschlossen hat.
Aber nun gut - mit Blick auf andere Entscheidungen zu Markenrecht etc. scheint dies ein begrüßenswerter Trend zu sein, um dem davon lebenden Abkassierer- und Arroganzlerpack samt deren völlig überzogenen Forderungen zu begegnen...
In diesem Sinne fröhliches Scale-bauen!
Gruß aus dem Wald...
Frank
Moin Mr.Jack!
Kurz?
Nein, darfst du nicht.
Bis gestern hätte ich Dir zugestimmt - seit heute aber nicht mehr :-)
Warum? Nun - in besagtem BGH - Urteil vom 14.01. hat das Gericht festgestellt, dass das Markenrecht NICHT verletzt ist, wenn auf verkleinerten Modellen eines Originals Markenzeichen etc. abgebildet sind.
Dem BGH war also nicht wichtig, wie sich das Markenrecht hier gerne sieht oder verhält - die entscheidende Fragestellung war "Markenrecht verletzt oder nicht"
Genau DAS ist die eigentliche und bemerkenswerte Neuheit, die uns alle mächtig freuen sollte!
Gruß in die Runde aus dem abtauenden Wald...
Frank
Moin Mr.Jack!
Bis gestern hätte ich Dir zugestimmt - seit heute aber nicht mehr :-)
Warum? Nun - in besagtem BGH - Urteil vom 14.01. hat das Gericht festgestellt, dass das Markenrecht NICHT verletzt ist, wenn auf verkleinerten Modellen eines Originals Markenzeichen etc. abgebildet sind.
Dem BGH war also nicht wichtig, wie sich das Markenrecht hier gerne sieht oder verhält - die entscheidende Fragestellung war "Markenrecht verletzt oder nicht"
Genau DAS ist die eigentliche und bemerkenswerte Neuheit, die uns alle mächtig freuen sollte!
Gruß in die Runde aus dem abtauenden Wald...
Frank
Leute Leute, langsam!
Lest euch das Urteil genau durch!
Es trifft die Modellheli-Problematik leider nicht!
"Das Opel-Blitz-Zeichen werde von den Verbrauchern nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen und nicht als Hinweis auf die Herkunft des Modellautos, so der BGH. "
Der BGH hat die Klage nur abgewiesen, weil die Spielzeugfirma das Opel-Logo auch MODELLautos gedruckt hat! Würde diese Firma das Opel-Logo auf ECHTE Autos drucken, dann hätten Sie Schadenersatz zahlen müssen und Opel hätte Recht bekommen.
In UNSEREM Fall gibt es beispielsweise die Firma ALIGN, die auf MODELLhauben ihren Schriftzug anbringt. Der Threadersteller möchte GENAU dies auch tun!
Juristisch hat das NULL mit dem genannten Opel-Urteil zu tun! Er druckt den Schriftzug ja nicht auf ein Modell des Modells!
Geltung hätte dieses Urteil, wenn Align ECHTE Helikopter herstellt und hier jemand den Schriftzug auf MODELLE aufbringen würde!
Juristisch gesehen entsteht durch jede selbst bedruckte Alignhaube ein Schaden für die Firma Align weil sie ja theoretisch deswegen eine Haube weniger verkauft.
DOCH, SO DENKEN JURISTEN! ;-)
Warum? Nun - in besagtem BGH - Urteil vom 14.01. hat das Gericht festgestellt, dass das Markenrecht NICHT verletzt ist, wenn auf verkleinerten Modellen eines Originals Markenzeichen etc. abgebildet sind.
Frank
Ich fürchte, wir müssen hier sehr genau unterscheiden, ob es sich um die Abbildung eines Markenzeichens auf einem (annähernd) vorbildgetreuem Modell handelt (bei dem auch das Markenzeichen dem Orginal entsprechend nachgebildet ist) - oder um eine sonstige Verwendung eines Markenzeichens auf einem Modell. Wir sind hier bei rc-heli, also wird es in aller Regelm um den zweiten Fall gehen, über den der von Dir zitierte Teil des Artikels m.E. keine Ausage macht.
Ups, ich komme zu spät. Mr. Jack hat es auf den Punkt gebracht.
Moin Mr. Jack wieder!
Eben das sagte ich ja: "dass das Markenrecht NICHT verletzt ist, wenn auf verkleinerten Modellen eines Originals Markenzeichen etc. abgebildet sind."
Deiner Argumentation folgend, dürfte man also z. B. ein "Robinson" auf sein R22 Scale - Modell kleben- oder eben den vielverklagten roten Doppelochsen auf eine Extra o.ä. - aber eben kein "Mikado" auf seine selbst gebaute/ lackierte Haube.
Stimmt, so denke Juristen - drum will man als Normalbürger jenes Volk auch am liebsten nur von sehr weit weg sehen :->
Nichtsdestrotz: die Scalefreaks dürfen sich endlich ungestraft austoben...
Gruß aus dem Wald...
Frank
Moin Rosti!
Wir sind hier bei rc-heli, also wird es in aller Regelm um den zweiten Fall gehen, über den der von Dir zitierte Teil des Artikels m.E. keine Ausage macht.
Da widerspreche ich Dir aber heftig!
Schau mal durch die Foren - die Scalefraktion ist recht zahlreich - und um die geht es bei dem Urteil!
...gibt halt doch noch mehr als nur "uns Stöckle- Zappelhelifans" ;D
Schmunzelnder Gruß aus dem Wald...
Hi,
Krasse Diskussion mit viel rechtlichen Hintergrund.
Aber ehrlich: wenn einer ne Haube mit dem orginalen Schriftzug haben will, soll er sich eine von dem Hersteller kaufen. Wenn er eine individuell gebrushte haben will, hat man als "Künstler" die Freiheit, das Logo anders zu gestalten. D.h. andere Schriftart oder was auch immer.
Albert
Ersatzteilkäufer
23.02.2010, 09:18
Verdammt ich muss meine Haube einstampfen hab ich doch den Org. O.S Schriftzug
drauf und Kasama helicopter auf die Haube Lackiert, ganz ehrlich mir ist das schei**egal. Wenn sich einer der RC Hersteller sich darüber mukiert gehört das
zeug ausm Heli ausgebaut. Schliesslich habe ich das zeug verbaut.
Also kann ich mir auch deren Cooles Logo aufs Canopy pinseln.
Kaum zu glauben, habe ja verständniss für die eine oder andere sache.
Aber wenn ein Privat mensch der seine Haube lackiert, eventuell auf einem
Flugtag wie DB nicht damit fliegen darf, da hörts auf.
Schliesslich geben die Leute ihr sauer verdientes Geld, und nicht zu knapp, für
seine Produkte aus.
Nichts gegen die Juristen, hauen mich oft genug raus, aber das ist abartig.
Kann doch nicht sein das die Gestaltung des eigenen Heli so eingeschränkt ist.
thomas1130
23.02.2010, 09:21
Wenn er eine individuell gebrushte haben will, hat man als "Künstler" die Freiheit, das Logo anders zu gestalten. D.h. andere Schriftart oder was auch immer.
Nein - wie obigen Diskussion völlig richtig zeigt, hat man das eben nicht!
(wenn man "gewerblich" ist..)
Außer du/man abstrahiert das Logo soweit, dass es es nicht mehr als eindeutige Nachahmung zu erkennen ist..
(Bloß andere Farbe oder andere Schriftart reichen da bestimmt nicht!)
Und wie oben "Mr.Jack" völlig richtig sagt - das "Opel-Urteil" hat mit hiesiger Fragestellung absolut nichts zu tun..
Grüße
Thomas
Verdammt ich muss meine Haube einstampfen hab ich doch den Org. O.S Schriftzug
drauf und Kasama helicopter auf die Haube Lackiert, ganz ehrlich mir ist das schei**egal. Wenn sich einer der RC Hersteller sich darüber mukiert gehört das
zeug ausm Heli ausgebaut. Schliesslich habe ich das zeug verbaut.
Also kann ich mir auch deren Cooles Logo aufs Canopy pinseln.
Kaum zu glauben, habe ja verständniss für die eine oder andere sache.
Aber wenn ein Privat mensch der seine Haube lackiert, eventuell auf einem
Flugtag wie DB nicht damit fliegen darf, da hörts auf.
Schliesslich geben die Leute ihr sauer verdientes Geld, und nicht zu knapp, für
seine Produkte aus.
Nichts gegen die Juristen, hauen mich oft genug raus, aber das ist abartig.
Kann doch nicht sein das die Gestaltung des eigenen Heli so eingeschränkt ist.
Tolles Posting! *gähn*
Du hast zwei Möglichkeiten!
1. Gegen Gesetz & geltendes Recht verstoßen (aber dann nicht rumheulen wenns teuer werden sollte)
2. Auswandern (aber dann außerhalb der EU, denn Markenrecht ist EU-Recht ;-))
Ersatzteilkäufer
23.02.2010, 10:31
Die kohle investier ich, und rumheulen wenns "teuer" wird tu ich mit sicherheit nicht.
Wird wohl keine Million werden bei einer Haube.
hermslein
23.02.2010, 10:32
hallo
aber das ganze mal aus anderer sicht betrachtet:
ich setzt mich stunden lang hin und entwerfe etwas.
mit dieser jenen kreativität verdien ich etwas geld.
jetzt kommt so ein schlaumeier daher und macht
z. b. meinen entwurf 1:1 nach, weil es a. gefällt und
ankommt und b. er sich nichts neues überlegen muss.
hier bin ich schon froh, dass ich doch rechtlich etwas
geschütztbin!!!
und wie ja schon gesagt, eine anfrage bei einer
firma kostet weniger schreiberri, als z. b. dieser
thread hier ;-)
grüssle hermann
Paramedic_LU
23.02.2010, 10:35
Ich holte mir bei der DRF in Filderstadt die Erlaubnis für den Christoph53 Nachbau.
Die sind voll nett und freuten sich sogar darüber, dass jemand den nachbaut.
Sie schickten mir sogar den Original Lackierplan.
Und für Details zu filmen durfte ich mit dem Pilot sogar an die Maschine
Das ist mal TOP !!!
Also es geht auch anders, entgegengesetzt den Horrormeldungen wie zum Beispiel von RedBull
PS: Einzige Bedingung war, ich soll ihn nach Fertigstellung an der Station vorbeibringen.
@Thomas: genau darum geht es, ein Logo künstlerisch so zu verändern, dass es wieder gut aussieht, aber eben nichts mehr mit dem orginalen Logo zu tun hat.
@ Hermann: Genau das bist du nur in der EU oder was meinst du kann Insane Canopy dagegen tun, dass seine Design im großen Stil von Canomod (Thailand) kopiert werden? Nix, ausser er ist mit einer Anwältin verheiratet, die gerne streitet........
Albert
Running Man
24.02.2010, 08:32
Hallo Albert,
Du musst trennen zwischen dem Designschutz, wo das künstlerische Element eine Rolle spielt (z.B. Geschmacksmuster oder Design Patents) und dem Markenschutz, wo es auf die Herkunftstäuschung und die Verwechslungsgefahr ankommt.
DOCH, SO DENKEN JURISTEN! ;-)
"Was sind 100 Anwälte zusammengekettet auf dem Meeresgrund?" — "Ein guter Anfang!" ;D
Running Man
25.02.2010, 22:19
:shoot:
thomas1130
25.02.2010, 22:53
DOCH, SO DENKEN JURISTEN! ;-)
:hollau:
Was ist der Unterschied zwischen Gott und einem Juristen? - Gott glaubt nicht, er sei Jurist ... ;)
Sascha_Hausen
01.03.2010, 16:06
Sorry, wenn ich jetzt nochmal doof nachfragen muß: Bei meinem Quark war im Lieferumfang die Haube weiß und die Aufkleber mit Markenlogo lagen bei. Ich habe sie entsprechend auf der Haube angebracht. Wenn ich nun den Heli verkaufe (Bucht o.ä.), kann man mir da schon gewerbliche Absichten vorwerfen?
hermslein
01.03.2010, 19:02
Bei meinem Quark war im Lieferumfang die Haube weiß und die Aufkleber mit Markenlogo lagen bei. Ich habe sie entsprechend auf der Haube angebracht
hallo
dann hast du ja im kaufpreis die aufkleber mitgekauft und darfst sie natürlich auch
auf die haube aufkleben. da es sich um einen orig. aufkleber handelt, der ja auch
dazu da ist aufgeklebt zu werden, kannst du ihn mitsamt deinem heli auch wieder
verkaufen. ::);)
grüssle hermann
Sascha_Hausen
01.03.2010, 19:29
Danke für die Aufklärung- ich neige etwas dazu, alles bis zum EXZESS weiterzudenken- da kommen manchmal die seltsamsten Fragen raus, wie eben heute mittag :hallihall:
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