Vollständige Version anzeigen : Überflugerlaubnis
Hallo,
da ich meißt wild fliege, würd mich mal interresieren,
ob ich eine Überfluggenehmigung brauche, wenn ich
über fremdes Land fliege.
Zum Starten braucht man ja die Genehmigung des
Grundstückbesitzers, darf ich aber auch nur über dem
eigentlichen Startgelände fliegen, oder auch über angrenzendes?
Mfg
Der LUFTRAUM ist erst mal grundsätzlich frei.
Er KANN durch die Behörden (z.B. Einflugschneise etc.) eingeschränkt werden.
PS: wenn in 10.000 Metern über Dir ein LH-Jet fliegt, ruft der vorher bei Dir an?
Moin Namenloser,
wenn Du schon wild fliegst, dann solltest Du unbedingt auch die Buchstaben der Gesetze kennen.
Hier die LuftVO (http://corsair.flugmodellbau.de/files/area2/LUFTVO.HTM). Interessant für uns ist §16, es schadet aber auch nicht, sie ganz zu kennen, denn besonders lang ist sie nicht.
cu,
rüdiger
Hallo Rüdiger,
hätte mich auch interressiert, schade, der Link zu den einzelnen Paragrafen funktioniert nicht. ?(
Gruß Uli
einfach nach dem Inhalt weiterscrollen ... dann kommen sie schon.
Moin Gemeinde! ;-)
Wie war das noch? Ne Mail, ein Posting oder ne Seite ist dann erst zu Ende, wenn man nicht mehr weiter herunterscrollen kann ;-)
Herzlichst,
rüdiger
Hier ist das Posting zu Ende, geh weg! ;-)
Dake für die Info´s
So wie ich das sehe darf ich dann wohl ohne extra Erlaubnis drüberfliegen.
(Was ich wohl meistens tun werden, da mein Grundstück größtenteils bewaldet ist)
Ich sehe aber geade in abschnitt 6, das ein mindestabstand von 150 m zu
Gebäuden einzuhalten ist, also dürfte ich nicht ,mal mit nem Micro im
Haus/hinterm Garten fliegen?
MfG
Frederic
30.12.2003, 13:16
@ Rüdiger... Scherzkeks....
@ neogeo:
so weit ich das verstanden habe, darfst du das sehr wohl, weil Helis ohne Verbrennermotor und unter 5kg Startgewicht keiner Startgenehmigung bedürfen!
@ Frederic : stimmt, das hat sich damit wohl erledigt.
Aber wie siehts mit dem abstürtzen auf "feindlichem" Gebiet aus?
Kann der Besitzen die Bergung einfach verbieten?
MfG
Nein, hierzu empfehle ich das Buch über Modellflugrecht von Walter Felling.
Kurz:
Du darfst das Grundstück zur Bergung betreten. Falls Gefahr im Verzug ist (z.B. brennedes Modell) sogar ohne Erlaubnis. Ansonsten empfiehlt es sich natürlich "vorne" beim Nachbarn mal zu klingeln um Bescheid zu sagen, bevor man übern Zaun steigt.
Natürlich bist Du zum Schadenersatz für ev. Schäden durch den Absturz verpflichtet.
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