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Vollständige Version anzeigen : Gesetz gegen Heli Fliegen ??


Mikewoofer
26.04.2011, 19:48
Also Jungs hab da ne Frage :)

Wir wahre gestern wieder mal Wildfliegen auf einem Platz den wir jetzt schon seit ca. 2 Monaten benützen .

Gestern kam ein Jäger vorbei und meinte das wir hier nicht Fliegen dürften da wir gegen ein Jagtgesetz verstoßen ??

Gibt es ein Gesetz das mir das Fliegen verbietet ??

HeliCarsten
26.04.2011, 19:50
Ja, wenn du Verbrenner in weniger als 1,5km Entfernung zu geschlossenen Ortschaften fliegst, dein Abfluggewicht höher als 5kg ist und du nicht versichert bist.

Ulf
26.04.2011, 19:52
Hallo,

lass Dir doch mal von dem Förster das Gesetz zeigen, ggf. soll er euch einen Platz nennen wo Ihr fliegen dürft ;)
Damit rechnet der bestimmt nicht...

E-king 3
26.04.2011, 20:03
hab da was gefunden, ob es denn dann wirklich so ist !? die gesetze ändern sich ja auch ständig :unsure:

aber vielleicht gibt das einen gedankenanstoß und der ein oder andere weiß es besser !?

Quelle RC-Heli-Wiki ! http://wiki.rc-heli.de/index.php/Rechte_und_Pflichten#in_Deutschland

Modellflug und Jäger

Das ist ein heikles Thema, da einerseits der Modellflugtreibende und der normale Jagdpächter beide einem Hobby nachgehen, der Jagdpächter allerdings durch Lobbyarbeit und Einflussnahme "am längeren Hebel" sitzt.

Folgendes geht aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) hervor:

Ein Mitarbeiter der Forstverwaltung (Förster) ist ein staatlicher Beamter mit hoheitlichen Befugnissen, die je nach Landesrecht auch polizeiliche Befugnis beinhalten. Meist muss er aber die Polizei dazu rufen.

Ein Jagdpächter hat Rechte und Pflichten was die Jagd betrifft.

Ein Jagdpächter hat kein Nutzungsrecht an Grund und Boden.

Ein Jagdpächter hat kein Bestimmungsrecht (wenn er es behauptet er dürfe jemand vertreiben wäre das Amtsanmaßung)

Ein Jagdaufseher hat nach §25 BJagdG innerhalb seines Dienstbezirks in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten.

Der Jagdschutz nach §23 BJagdG umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes und wird von "Förster", Jagdpächter und Jagdaufsicht betrieben, da er zu deren Pflichten gehört.

Der Naturschutz bezieht sich bei der Jagdpacht eher auf den Artenschutz bzw. Bestandsschutz.

Der Begriff "Jäger" bezeichnet eigentlich den Berufsjäger (zB auf Flughäfen). In Deutschland gibt es nicht mal 200 (Berufsjäger)

Den Modellflug betreffen somit die Rechte und Pflichten der "Jäger" nicht, da der Modellflieger ja nicht Wild jagt. Lediglich §19a BJagdG tangiert Modellflieger wie jeden anderen Bürger, indem es dort verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Dies ist aber erstmal vom "Jäger" nachzuweisen, dass man das Wild absichtlich (vorsätzlich) gestört hat, also nur zu diesem Zweck sich dort aufhält.

Kurz gesagt steht der Modellfliegende einem "Jäger" genauso gegenüber wie jeder Spaziergänger dem "Jäger".
Modellflug, Naturschutzgebiete,Landschaftsschutzgebiete


Länderspezifisch ist es in allen Landesverordnungen (keine Gesetze) verboten, Modellflugplätze in Naturschutzgebieten anzulegen, und in fast allen Ländern ist es auch verboten, in Naturschutzgebieten zu starten und zu landen (Notlandung ausgenommen) oder darüber zu fliegen. Länderspezifisch muss auch ein bestimmter Abstand gehalten werden. Dies gilt nicht in vollem Umfang für Landschaftsschutzgebiete: dort kann unter Auflagen sogar ein Modellflugplatz eingerichtet werden.

In vielen Verordnungen findet sich die Thematik "Erholung in der freien Landschaft"; dort wird dargestellt was erlaubt ist oder nicht. Insgesamt ist aber das Betreten der freien Natur auf den dafür vorgesehenen Wegen erlaubt und auch das Betreten der Wiesen und Felder außerhalb der Nutzzeit. Befahren dieser Wege mit Autos u.ä. ist hingegen nur mit einer Sondererlaubnis oder zur Nutzung eines Eigentums/Besitzes (Pachtgelände, Vereinsplatz) erlaubt.





Dazu kommt natürlich der Abstand zu bewohntem gebiet von mindestens 1,5 kilometern und die erlaubnis oder duldung auf dem gelände fliegen zu dürfen sowie eine gültige versicherung usw.....


gruß

LordBernhard
26.04.2011, 21:15
Hallo,
Selbstverständlich gibt es unter gewissen Umständen Gesetze, welche das Aufsteigen verbietet.:nono:

Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.
Diese werden meist mit Ausnahmen nur Modellflugvereinen erteilt.
Eigentlich ist es trotz Haftpflichtversicherung selbst im eigenen Garten nicht erlaubt einen Zentimeter in den Luftraum auf zu steigen.

Wildfliegen ist immer ein Risiko, weil wenn etwas passiert, einen die Staatsanwaltschaft am Hintern hat.:hollau:

Wurde eben vom Bauern von seinem Futter- Feld verwiesen.:unsure:

Habe mich sehr freundlich und verständnisvoll verhalten, dass dies sowieso die letzte Feldbegehung war, um das Futter nicht zu vertrampeln. Ist ja dem Bauern sein Geld.
Letztendlich erlaubte er mir vom Weg aus zu starten.
Was ja auch nicht erlaubt ist.;D

Also tut euch einen Gefallen und geht dort fliegen, wo es erlaubt ist.:lieb:

Herzliche Grüße
Lord Bernhard

E-king 3
26.04.2011, 21:26
Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.

das sollte allen klar sein !!!?

dilledopp
26.04.2011, 21:30
:snack:

PuraVida
26.04.2011, 21:34
Hallo,
Selbstverständlich gibt es unter gewissen Umständen Gesetze, welche das Aufsteigen verbietet.:nono:

Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.
Diese werden meist mit Ausnahmen nur Modellflugvereinen erteilt.
Eigentlich ist es trotz Haftpflichtversicherung selbst im eigenen Garten nicht erlaubt einen Zentimeter in den Luftraum auf zu steigen.



Quellennachweis?

Husky001
26.04.2011, 21:38
Es ist genau umgekehrt, es darf überall dort geflogen werden, wo es keine Einschränkungen (Stichwort Luftraum) gibt...

Siehe hier: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html#2

Sofern ich also die Genehmigung des Grundstückeigentümers habe und auch alle anderen Bedingungen zutreffen, darf geflogen werden, zumindest noch in D...

ColaFreak
26.04.2011, 21:38
Genauso hat mir dass der Mann vom Luftamt Bayern auch erzählt ;).

Husky001
26.04.2011, 21:44
Ach so... ganz nützlich, hier: http://www.skyfool.de/luftraeume/ gibt es ne KML Datei für Google Earth mit den aktuellen Flugbeschränkungszonen in D/A/C

mha
26.04.2011, 21:58
Die Luftverkehrsordnung LuftVO (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/luftvo/gesamt.pdf) beschreibt in §16 welche Nutzungsarten genehmigungspflichtig sind. Anbei der Auszug der den Modellflug betrifft:


(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung


Nicht genehmigungspflichtig ist der Modellflug demnach wenn Du a, b, c und d gleichzeitig ausschließen kannst.

Erlaubt im Sine der LuftVO ist also der Betrieb von Modellen mit:

Elektroantrieb:
- kleiner 5kg Gesamtgewicht überall, aber mind. 1,5km entfernt von Flugplätzen

Verbrenner:
- kleiner 5kg Gesamtgewicht nur mind. 1,5km entfernt von Flugplätzen und Wohngebieten

Die Genehmigung des Grundstückbesitzers ist davon unberührt, d.h. Du brauchst um wirklich sicher zu sein, auch wenn Du keine Genehmigung der Luftaufsichsstelle brauchst, die Erlaubnis des Eigentümers zum Betreten und zur Nutzung seines Grundstücks.

Jäger sind in der Regel Pächter und sprechen somit in Vertretung des Eigentümers. Mit Hinweis auf die Luftfahrtordnung kann er Dich nicht verjagen, wenn Du die Anforderungen der LuftVO erfüllst (siehe oben). Als Pächter kann er aber das Hausrecht ausüben und Dich bitten sein Grundstück zu verlassen. Es ist deshalb immer gut, den Eigentümer schriftlich um Erlaubnis zu bitten.

VG Michael

gerdvonrunkel
26.04.2011, 21:58
ich habe sogar vom Luftamt Bayern Süd eine Persönliche AE mit der ich bis 25 KG nach den Wildfliegerregeln fliegen darf.
Das heist > E-Modelle überall da wo ich eine Nutzungserlaubnis vom Besitzer habe und ich in keinen Sicherheitsbereich ein fliege ,
Und Verbrenner auch, wenn ich den 1,5 Km Radius zu Wohnbebauungen einhalte.
Laut Luftamt Bayern Süd ,ist eine Wohnbebauung dann gegeben ,wenn mindestens 10 Personen dort dauerhaft wohnen.

Die AE ist gültig in Ober -Niederbayern und Schwaben.
Gruß Gerd

Take5
26.04.2011, 22:01
Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.
Diese werden meist mit Ausnahmen nur Modellflugvereinen erteilt.


Das dies absoluter Blödsinn ist, merkt man schon daran, dass es mit solch einer gesetzlichen Grundlage überhaupt nicht möglich wäre sich als Wildflieger z.B. beim DMFV zu versichern, dem ist aber natürlich nicht so.

Grüße Chris

JMalberg
26.04.2011, 23:36
Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.Das ist aber Quatsch. Modellflug darf wie im RC-Heli-Wiki beschrieben (http://wiki.rc-heli.de/index.php/Rechte_und_Pflichten#in_Deutschland) überall betrieben werden, wenn die Gesetzeslage eingehalten wird.

Als Pächter kann er aber das Hausrecht ausüben und Dich bitten sein Grundstück zu verlassen.Oh, das kann er ganz und gar nicht, denn die Jagdpacht umfasst nur das Recht zu jagen, aber nicht das Recht dir den Aufenthalt zu verbieten. ;)



Dem Themenstarter geht es aber um die Situation in Österreich und wie es dort ist ... :hollau:

LordBernhard
26.04.2011, 23:50
Quellennachweis?

§ 16 LuftVO

Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen

a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse.
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.
2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden.

5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb

(3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.

(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.

(5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückeigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.

Auch ein "Gummimotor" ist Eigenantrieb;)

Herzliche Grüße
Lord Bernhard

Husky001
26.04.2011, 23:58
also wenn schon, dann richtig zitieren... Punkt 5 lautet:
5.
der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,

also ausdrücklich NICHT Ferngesteuerte Modelle...

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/BJNR006520963.html

booo Mann, was soll das???? Wildfliegerei ist in Deutschland (bis 5KG) solange erlaubt, bis sie in einem bestimmten Gebiet explizit verboten ist

JMalberg
26.04.2011, 23:59
5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb
Flugkörpern sind aber keine Flugmodelle; unsere RC-Helis fallen unter §16.1 LuftVO.

garfield2412
27.04.2011, 00:03
Hi
hatte mich vor einigen wochen aus aktuellem anlass auch schlau gemacht und bin auch drüber gestolpert...
Frag bitte nicht nach der quelle, aber da stand: flugkörper ist zu differenzieren von flugmodell.
Damit wollte der gesetzgeber offenbar unbemannte (militär)drohnen von modellen abgrenzen...
Kann das jemand bestätigen bzw. Quelle nennen, kann sie nicht mehr finden.

garfield2412
27.04.2011, 00:04
Danke, war jmd. Schneller; -)

garth
27.04.2011, 07:47
Zum Thema Jäger :

http://www.rc-heli.de/board/showthread.php?t=162293&highlight=h%C3%A4tte

trau mich kaumn zu sagen daß ich auch mal mit der Jägerprüfung angefangen hab, (aber keinen Antrieb hatte es fertig zu machen)

Aber die Situation kann in Ö wirklich komplett anders sein, bei uns kann der Jäger dir gar nix, nur der Grundstückseigentümer/Pächter. ( Nicht Jagdpächter)

Mikewoofer
27.04.2011, 08:15
Sorry hab ich vergessen :

Sind natürlich Elektro Helis ;)

Rex 450 und 600 .

Der Eigentümer des Feldes ist letztens vorbei gekommen und hat gesagt wir können ruhig Fliegen ...

Und der Jäger hat dann so einen Aufstand gemacht und gemeint wir vertreiben die Tiere ...

Lustig ist das ca. 500 Meter am anderen Feld der Bauernjunge auch geflogen ist und der wahr ihnen egal ^^

steba
27.04.2011, 10:52
Egal ob die Erlaubniss des Eigentümers vorhanden ist oder nicht, wenn du einem Bauer oder Jäger sauer aufstosst wird er dich dort verjagen. Der schließt sich dann mit anderen Bauern kurz die in der Umgebung auch ihr Feld haben und du ziehst den kürzeren.
Das funktioniert nicht nur bei Wildfliegern, sondern auch auf Flugplätzen die schon seit 25 Jahren bestehen......die fangen dann am Samstag Mittag an ihr Feld zu pflügen, welches natürlich an den Flugplatz angrenzt und schon fliegst du wieder nicht....

Deswegen, mit Bauern oder Jäger immer gut stellen und evtl. auch mal mit ner Kiste Bier freundlich stimmen.....oder mal zum Grillen einladen.....und schon werden die Probleme weniger.

tk33
27.04.2011, 11:59
Der Eigentümer des Feldes ist letztens vorbei gekommen und hat gesagt wir können ruhig Fliegen ...

ich glaube, das ist letztendlich das entscheidende, wenn die Genehmigung vorliegt darf geflogen werden (bis zu einer bestimmten Rahmengröße...)

btw: Man darf auch in Stadtparks/Erholungsgebieten usw. fliegen solange niemand gefährdet wird. Denn laut dem Gesetzgeber diesen diese Flächen zur Erholung für die Bevölkerung. Und wenn für dich als Individuum die Erholung darin besteht Heli zu fliegen ist das nicht verboten...Zusätzlich gilt, dass der Staat stillschweigend die Genehmigung zum fliegen erteilt solange dies nicht anderweitig (z.B. durch Schilder) gekennzeichnet ist....
Ob man deswegen aber im Stadtpark fliegen sollte wage ich zu bezweifeln, aber verboten ist es grundsätzlich nicht...

garfield2412
27.04.2011, 17:54
Und der Jäger hat dann so einen Aufstand gemacht und gemeint wir vertreiben die Tiere ...


manchmal vertreiben auch die tiere die helis...!
ging mir grad so: ich flog so munter bischen slowly rückenschweben und n par flips.. kommt n neugieriger jagtfalke und fängt an zu jagen.. um mich herum richtung boden. den hat des garned gejuckt das da was lautes war. nur wenige meter weg.
ich bin dann n bischen weg und hab noch n par tic-tocs geübt dann kam der mir nach und "flog mit mir"...
war echt lustig, irgendeiner meinte dann: das sind die gewöhnt, die sind ja schliesslich mit modellfliegern aufgewachsen :-)

alles halb so wild, aber sowas sieht dann n jäger bestimmt nie, bzw. legt es dann anderst aus.

Balsapilot
27.04.2011, 18:07
Wer sich damit intensiv und seriös auseinandersetzen möchte, dem empfehle ich mal eine Flugleiterschulung!

Ich habe eine bei Herrn Sonnenschein (der Anwalt der DMFV) gemacht und ich bin dadurch nicht doofer geworden!

Gruß Markus

ColaFreak
27.04.2011, 18:09
Oder einfach mit dem zuständigen beim Luftfahrtamt telefonieren :). Hat mir auch sehr geholfen.

LordBernhard
27.04.2011, 18:26
Wer sich damit intensiv und seriös auseinandersetzen möchte, dem empfehle ich mal eine Flugleiterschulung!

Ich habe eine bei Herrn Sonnenschein (der Anwalt der DMFV) gemacht und ich bin dadurch nicht doofer geworden!

Gruß MarkusOder einfach mit dem zuständigen beim Luftfahrtamt telefonieren :). Hat mir auch sehr geholfen.

Hallo ihr Lieben,
Seit Ihr Politiker?;D

Was kostet es denn, dass ihr uns kurz erklärt, wie es zur Zeit mit dem Wildfliegen steht?:lieb:

Herzliche Grüße
Lord Bernhard

ColaFreak
27.04.2011, 18:28
Ich weis nicht ob ich aus E-Mail direkt zitieren darf ;). Deswegen hab ichs bis jetzt gelassen.

Seebodener
27.04.2011, 19:36
...

Dem Themenstarter geht es aber um die Situation in Österreich und wie es dort ist ... :hollau:

der Tip mit dem Wiki war doch nicht schlecht, dort findet sich dieser Link:
Versicherungsauflagen und Gesetzestexte in Österreich
http://www.modellflug-freakshow.at/Berichte/Gesetz/Gesetzestext.htm.

Sofern es keine gravierenden Gesetzesänderungen gegeben hat, verstehe ICH die derzeitige Gesetzeslage hier in Österreich so:

"Flugmodelle mit Abfluggewicht bis max. 25 Kg dürfen ohne Bewilligung außerhalb von Sicherheitszonen (bspw. Sicherheitszonen = große Flughäfen, sog. Einflugschneisen) geflogen werden.
Wobei vom Luftfahrtgerät (= RC-Heli, Anm. d Verf.)
- keine Personengefährdung
- keine größere Behinderung oder Belästigung, insbesondere kein größerer Lärm verursacht wird, als es der ordnungsgemäße Betrieb des Luftfahrzeuges bzw. des Luftfahrtgerätes unvermeidbar mit sich bringt.
§ 3. (3) Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät
(Überschrift gem. Art. IZ. 2 BGBI. Nr. 659a/1974)

Dies aber nur bis zu einer Flughöhe von 150m über Grund, darüber hinaus ist dies nur mit Zustimmung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zulässig. Ebenso ist eine Zustimmung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt notwendig
- bei Überflug von dicht besiedelten Gebieten,
- über feuer- oder Explosionsgefährdeten Industriegeländen
- oder über Menschenansammlungen im Freien.
§ 3. (4) Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät
(Überschrift gem. Art. IZ. 2 BGBI. Nr. 659a/1974)"

Über eine gernerelle Versicherungspflicht für Helis in Österreich ist mir derzeit NICHTS bekannt.

waldi2503
27.04.2011, 20:13
Servas,

hier http://www.aeroclub.at/ findest du fast alles. Auch Antwort auf deine Fragen.
lg
Waldi

Charlie_D
29.04.2011, 14:56
Also, nach Studium dieses Threads würd ich sagen, das die meisten Jäger in den meisten Fällen soviel "Verfügungsgewalt" haben wie ein in der Ecke stehender Sack Reis, man aber wegen der ignoranz und unwissenheit einiger Leute besser die Füße still halten sollte, da die doch auch wenns unberechtigt ist, nen ganzen Berg an Ärger und "bössem Wetter" verursachen können.

Charlie

Amok
29.04.2011, 15:33
Kontakt zum Luftfahrt-Bundesamt (http://www.lba.de/cln_008/DE/Buerger_Service/Kontakt/Kontakt_node.html)

mfg
Amok

Uwe Caspart
29.04.2011, 20:34
Mit Bauern und Jägern kann man reden, nicht mit Heli-Kollegen.
Hab meine Wildwiese legalisiert (Einzelgenehmigung). Inzwischen meinen einige Piloten, dass sie dann ja auch dürfen.
Fazit: Massive Beschwerden der Anlieger und demnächst wohl generelles Flugverbot.
Vielen Dank!

JMalberg
29.04.2011, 21:19
Inzwischen meinen einige Piloten, dass sie dann ja auch dürfen.
Fazit: Massive Beschwerden der Anlieger und demnächst wohl generelles Flugverbot.Kenn ich, bahnt sich bei meiner auch an:(

MEn ist mit Bauern, Eigentümer und auch Polizie, Förstern (die echten) und der sogar der Jagdverbänden besser zu reden, als mit so einem ignoranten Hobby-Jagdberechtigten.

_gm_
20.05.2011, 00:25
Hi,


Sind natürlich Elektro Helis ;)

Rex 450 und 600 .

Der Eigentümer des Feldes ist letztens vorbei gekommen und hat gesagt wir können ruhig Fliegen ...
Weiterfliegen und versuchen dem Jäger ruhig und sachlich zu erklären, dass er nichts machen kann und ihr gegen kein Gesetz verstoßt. Wenn der Jäger uneinsichtig bleibt die Polizei zu Hilfe bitten, dann bekommt er eine saftige Strafe (Amtsanmaßung) und ist seinen Jagdschein i.d.R. los. Letzteres trifft ihn wahrscheinlich am Härtesten.

Wichtig sind folgende Punkte:
- Unter 5kg Abfluggewicht bleiben
- Erlaubnis vom Grundstückseigentümer wo ihr startet und landet
- Versicherung
- Bei Verbrennern einen Mindestabstand von 2500 Meter zum nächsten bewohnten Haus (Elektro darfst auch mitten im Dorf fliegen, solange du niemand gefährdest)
- Beachtung des Luftraums (z.B. wenn ein Flughafen in der Nähe ist darf man i.d.R. nicht fliegen)
- immer ruhig und sachlich bleiben

Viele Grüße
Gerhard

JR
20.05.2011, 00:44
Hi,

- Erlaubnis vom Grundstückseigentümer wo ihr startet und landet

mal eine Frage dazu:

Wie bekommt man denn am besten den Grundstückseigentümer heraus?

Tschö
JR

Windu
20.05.2011, 02:02
Von was?

Feldwege "gehören" hier z.B. zum Großteil den Bauern/Genossenschaften; nur ein kleiner Teil steht noch unter der Obhut der Gemeinde.
Vielleicht mal im Gemeindehaus nachfragen oder dem nächsten Bauern ein Bierchen* an den Traktor reichen.


*Konzertkarten für Andrea Berg stehen auch ganz hoch im Kurs. :lol2:

Hagen
20.05.2011, 07:19
*Konzertkarten für Andrea Berg stehen auch ganz hoch im Kurs.

...und wenn das nicht funktioniert, gibt es immer wieder Karten für die Kastelruther Spatzen.:lieb:

Meik
20.05.2011, 10:01
Gesetze hin oder her, sobald sich jemand an der fliegerei stört wird es besser sein sich einen neuen Ort zum fliegen zu suchen .:hollau:


Da wo wir gerade am fliegen sind war vor 1999 immer Ärger vorprogrammiert , dan wurde der Jagdpächter gewechselt und seit her fliegen wir da ohne jemanden zu stören und in Ruhe. Selbst die Polizei kommt ab und an zum zuschauen dazu.:hallihall:

JMalberg
20.05.2011, 10:07
Gesetze hin oder her, sobald sich jemand an der fliegerei stört wird es besser sein sich einen neuen Ort zum fliegen zu suchen

Geeeeenau!

Macht euch einfach schlau wie die Rechtslage vor Ort ist um dann zumindest mit kompetenten Personen in Augenhöhe argumentieren zu können, aber sucht euch immer eine Alternative, wenn dann doch jemand euch das Fliegen madig macht.