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Vollständige Version anzeigen : Ö: Modellflug in der Gegend vom Flugplatz Bad Vöslau


DerMitDenZweiLinkenHänden
28.07.2011, 18:30
Grüß euch, Informierte!

Weiß jemand, wo es Informaionen darüber gibt, wie nah zum Flugplatz Bad Vöslau man fliegen darf? Und wie hoch?

MfG

Kurt

two7allin
28.07.2011, 18:38
Hi,
mMn 1,5 km entfernt, wegen der Höhe kann ich nix sagen. Wollt auch schon in Teesdorf fliegen... Es gibt dort in der Nähe aber einen Modellflugplatz (Richtung Ebenfurth)

Gruß Alex

thomas1130
28.07.2011, 21:37
Hi Kurt,

also ohne spezielle Genehmigung gilt mMn grundsätzlich 1,5km Abstand und 150m maximal Höhe.

Ob es jetzt für Vöslau Sonderbestimmungen gibt, weiß ich allerdings nicht.

LG
Thomas

DerMitDenZweiLinkenHänden
28.07.2011, 22:03
:'(

Danke.

Kurt

Valkiery
29.07.2011, 08:53
Hallo Kurt,
Meiner Meinung nach nur nach LVR Punkt 6 -
bei unkontrollierten
Flugplätzen nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters zulässig.
Wobei ein Anruf genügt um die geografische Grenze der Sicherheitszone (Schutzbereich) abzuklären ;D

Kurzer Auszug aus dem Regularium:
LFG (Luftfahrt Gesetz)
§ 129. Modellflüge.
(1) Modellflüge dürfen unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit einer Bewilligung der
gemäß Abs. 2 zuständigen Behörde durchgeführt werden. Außerhalb von Sicherheitszonen
gilt dies nur, wenn das Gewicht des Flugmodells 25 kg übersteigt.

(2) Zuständig zur Erteilung der Bewilligung ist
1. innerhalb von Sicherheitszonen bei Flugfeldern die Bezirksverwaltungsbehörde,
2. innerhalb von Sicherheitszonen bei Flughäfen die Austro Control GmbH,
3. innerhalb von Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen der Bundesminister für
Landesverteidigung und
4. außerhalb von Sicherheitszonen der Landeshauptmann.
(3) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn durch den Modellflug öffentliche Interessen nicht
gefährdet werden können. Die Bestimmungen des § 128 Abs. 4 gelten sinngemäß.
idF BGBl I Nr 88/2006

LVR Novelle 2010
(5) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und von selbständig im Fluge verwendbarem
Zivilluftfahrtgerät (wie Drachen, Fesselballone, Flugmodelle, Raketen und dergleichen) in Höhen von
150 m über Grund aufwärts, über dicht besiedelten Gebieten, über feuer- oder explosionsgefährdeten
Industriegeländen oder über Menschenansammlungen im Freien oder unter Umständen, unter denen mit
einem Überfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muss, ist nur mit Bewilligung der Austro
Control GmbH zulässig.

(6) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und von selbständig im Fluge verwendbarem
Zivilluftfahrtgerät (wie Drachen, Fesselballone, Flugmodelle, Raketen und dergleichen) innerhalb des
Schutzbereiches eines Zivilflugplatzes (§§ 35 bis 42 der Zivilflugplatz-Verordnung 1972, BGBl. Nr. 313)
ist bei kontrollierten Flugplätzen nur mit Zustimmung der Flugplatzkontrollstelle, bei unkontrollierten
Flugplätzen nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters zulässig.

(7) Bewilligungen und Zustimmungen gem. Abs. 5 und 6 dürfen nur erteilt werden, soweit die
Sicherheit der Luftfahrt gewährleistet erscheint. Sie sind insoweit mit Befristungen, Bedingungen,
Auflagen und gegen Widerruf zu erteilen, als dies mit Rücksicht auf die Sicherheit der Luftfahrt
erforderlich erscheint.

(8) Die Bestimmungen der Abs. 5 und 6 gelten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen
und von selbständig im Fluge verwendbarem Zivilluftfahrtgerät innerhalb von militärischen
Nachkontrollbezirken, militärischen Kontrollzonen und militärischen Flugplatzverkehrszonen mit der
Maßgabe, dass dieser nur mit Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung zulässig ist.

Grüße

Ingo

DerMitDenZweiLinkenHänden
29.07.2011, 10:48
Vielen Dank!

Das
Wobei ein Anruf genügt um die geografische Grenze der Sicherheitszone (Schutzbereich) abzuklären
war zwar nicht die Antwort, die ich hören wollte, aber ich selbst schreibe hie und da "Das Internet ist nicht der Raum, wo man nur die Antworten erhält, die man haben will".-_-

Daher habe ich mal zum Hörer gegriffen und - es hat gar nicht weh getan :jippiyeah:

Es besteht _derzeit_ ein Radius von 45m um die Piste, also im wesentlichen die ganze Flugwiese samt Piste (wenn man die Örtlichkeit kennt). Auch im An- und Abflugbereich bestehen Beschränkungen, auf die ich dann aber nicht weiter eingehen wollte, weil das sowieso obsolet ist.

Das mit den 45m wird sich allerdings wahrscheinlich im Herbst, spätestens aber 2012 ändern, da wird dann eine größere Sicherheitszone um den Flugplatz geschaffen.

Kurt