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Vollständige Version anzeigen : Versicherung und 1,5 km Umkreis


Bela Lugosi
22.07.2004, 09:54
Hallo,

da wir gerade in das Hobby einsteigen, sind wir dabei, möglichst viele Angebote zu Versicherungen einzuholen.
Dabei sind wir über die "1,5 km Umkreis"-Regelung gestossen. Man ist wohl versichert, wenn man mit einem Verbrenner-Heli draussen auf einer Fläche fliegt, die im Radius von 1,5km "frei" ist.
Wir fragen uns jetzt, ab wann das erfüllt ist? Dürfen in dem Radius bspw Hochsitze stehen? Oder ein Feldweg? Oder gar eine Landstrasse?
Wenn ihr ein paar genauere Angaben dazu machen könnt, so wären wir euch sehr dankbar ;-)

Schöne Grüße,
Bela!

Dirk Krase
22.07.2004, 10:03
Hallo Bela,

1,5km bis zur nächsten Siedlung/Ort.

Gruß Dirk

danheli
22.07.2004, 10:11
Hi ,

am besten fahrt Ihr mit der Versicherung vom DMFV.

Kostet inclusiver der "Wildflugversicherung" nur 51€ im Jahr !

Und ihr kriegt sogar noch ne Zeitung im Abo ! :D

Viele Grüße
Dan

flydown
22.07.2004, 10:16
Hallo,

1,5km bis zum nächsten Ort stimmt. Wobei "Ort" meines Wissens auch noch definiert ist mit ich glaube mindestens 3 zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, würde mich auch mal genau interessieren.

Gruß Uwe

danheli
22.07.2004, 10:56
Hi,

wenn man Pech hat, reicht schon ein Wohnhaus mit entsprechendem Einwohner um die Behörden auf sich zu ziehen ! ;(


Gruß
Dan

JMalberg
22.07.2004, 11:12
Lies mal hier. (http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html)

Wobei hier eindeutig Wohngebiet gesagt wird, Gewerbegebiete werden nicht erwähnt. ;)

Running Man
23.07.2004, 00:05
Das Wildfliegen ist gernerell etwas problematisch, da man ständig Stress hat mit Leuten, die meinen, dass das verboten sein muss. Im Prinzip muss man jedenfalls die Genehmigung des Grundstückbesitzers haben. Bei uns hinter dem Haus zum Beispiel ist ein super "Fluggelände", welches ich aber nicht nutzen kann, da auf den Feldwegen ständig Hunde, Hundebesitzer, Radfahrer und Kinder unterwegs sind, die nicht den nötigen Abstand zum Rotor einhalten, da sie keine Ahnung von der Gefahr haben. Schlussendlich gehts in der Praxis wohl kaum ohne Verein, selbst wenn man nur elektrisch fliegt.

Niko
23.07.2004, 06:44
Eine Ansiedlung / Siedlung besteht wenn: "MEHR ALS 3 ZUSAMMENSTEHENDE, NUR ZU WOHNZWECKEN DIENENDE GEBÄUDE" vorhanden sind.


Tja, bei meiner Wiese ist das 3. Haus eine Gastwirtschaft .....

Auslegungssache 8)

Fakt: Es ist nicht einfach, etwas entsprechendes zu finden

auch Fakt: wo kein Kläger, ...

Ingoh.
25.07.2004, 12:20
Mein Versicherungsvertreter gab mir folgende Auskunft zu diesem Thema:

Die Erlaubnis (1,5 KM und Erlaubnis des Eigentümers) hat nur bedingt etwas mit dem Versicherungsschutz zu tun.
Die Versicherung bezahlt nur nichts wenn man grob fahrlässig handelt z.b. wenn ich mitten in der Ortschaft starte und in ein Gebäude fliege.
Bin ich aber nur 1 Km entfernt oder frage nicht nach der Erlaubnis vom Bauern und ich fliege in einen Feldstadel oder ein geparktes Auto müsste die Versicherung trotzdem bezahlen. Man hat hier nicht grob fahrlässig gehandelt! Denn das gleiche wäre passiert wenn ich die Erlaubnis gehabt hätte oder ich weiter von der Ortschaft entfernt gewesen wäre.
Es heist also nicht unbedingt das man keinen Versicherungsschutz hat wenn man die 1,5 Km nicht einhält!

D-u-f-f-y
25.07.2004, 13:54
Ähäm ...

soweit ich das noch richtig im Hinterkopf habe ist die Missachtung von
Verordnungen oder Gesetzen schon einmal mindestens "fahrlässig" (ungeachtet dessen, ob mit oder ohne "Hätte sein können, wenn..."-Ansatz).

Die entsprechenden Regelungen haben demnach juristische Bedeutung.
Ob eine Versicherung nun bezahlt oder nicht, hängt sicherlich auch
mit der "Gutmütigkeit" der Versicherung zusammen.

Im Zweifelsfalle jedoch hat man gegen Verordnungen/Gesetze verstoßen,
auf dessen Einhaltung die Versicherungen im Rahmen des Versicherungsumfanges immer wieder in Ihren AGBs hinweisen und Bezug nehmen.

Oben Geschriebenes ist allgemeiner Natur und nicht speziel auf eine
Flugmodellhaftpflichtversicherung gemünzt.

Am besten AGBs lesen und dann entscheiden.
Sicherste und unstrittigste Variante: Verordnungen/Gesetzte einhalten (dafür sind sie da und sinnig)


Gruß,
D-u-f-f-y