Vollständige Version anzeigen : Einträge im Flugbuch
Hallo,
mich würde mal interessieren, was denn eigentlich alles gesetzlich vorgeschrieben ist in das Flugbuch einzutragen.
z.B.:
- Vor- / Nachname des Piloten
- Kanalnummer
- Uhrzeit (muss da z.B. jeder Flug eingetragen werden, oder reicht die Ankunfts- und Abfahrzeit des Piloten???)
- Modellname (ist das wirklich wichtig??)
- alles Andere was noch fehlt
...
Wenn es geht auch die "Quelle des Wissens" angeben und nicht nur: "Naja, so wird es bei uns gemacht und das passt scho'!"
Vielen Dank
Felix
JMalberg
11.02.2006, 17:25
Das es Verordnungen oder sogar Gesetze über das Führen eines Flugbuchs für Flugmodelle gibt, ist mir neu und auch fremd.
Soweit ich es kenne ist nur in der vom Verein freiwillig aufgestellte Flugplatzordnung beschrieben, was protokolliert wird.
Thomas.Pajonk
11.02.2006, 18:44
Im Flugbuch muss z.B. stehen, wer in welcher Zeit Flugleiter war. Dieses ist insbesondere bei Unfällen wichtig.
In erster Linie dient das Flugbuch der Protokollierung und wird im Ernstfalle herangezogen.
Flugleiter ist ein muss, da dieser auch gesetzliche Kriterien erfüllen muss.
Markus Fiehn
11.02.2006, 18:48
Hi!
Es gibt Richtlinien für die Ausstellung einer Aufstiegserlaubnis (stehen in den NFL - letzte Fassung aus den 70ern). Und da steht wohl auch was wegen Flugbuch drin. Generell sind da aber nur Richtlinien und jede Genehmigungsbehörde geht damit anders um. Entscheident ist also, was in der Aufstiegserlaubnis steht. Und da MUSS auch drinstehen, wie detailiert ein Flugbuch geführt werden muss.
Im Normalfall sollte folgendes drinstehen:
- Pilotenname
- Aufnahme des Flugbetriebs
- Ende des Flugbetriebs
- Kanal
Außerdem sollte der aktive Flugleiter eingetragen sein.
Zusätzlich kann man noch folgendes aufnehmen:
- Modelltyp
- Modellname
- Farbe
letzteres ist unter Umständen nützlich, wenn man Probleme mit Anwohnern hat. Die können nämlich meist die Farbe identifizieren und so bekommt man dann auch recht schnell raus, mit welchem Modell es evtl. Probleme gibt.
Markus Fiehn
11.02.2006, 18:50
Hi!
F...da dieser auch gesetzliche Kriterien erfüllen muss.
Sagt der DMFV ... ist aber Quatsch... Flugleiter kann generell jeder sein, der sich dazu bereit erklärt.
määnzer007
11.02.2006, 19:24
Hi, also bei uns steht drinne: Name in Druckbuschstaben, Vereinsmitglied oder nicht, Versichert oder nicht, Kanal und Unterschrift des Piloten!
Zusätzlich muss der Flugleiter noch seinen Dienstbeginn und Ende eintragen!
Gruß julian
acamphausen
11.02.2006, 19:27
Hi,
laut Gesetzt ist der Flugleiter eine ausgebildetete Person. Da wir Modellflieger dem Bundesluftfahrtgesetz unterliegen gibt es eingentlich keinen Unterschied zu den manntragenden Fliegern. Aber, wer von uns ist ausgebildet in Bezug auf Flugleiter oder luftfahrtgesetze?
So - wieder Stoff für Diskusionen ;)
Martin Greiner
11.02.2006, 19:44
Aber, wer von uns ist ausgebildet in Bezug auf Flugleiter oder luftfahrtgesetze?
Diese und andere Fragen werden z.B. auf einem Flugleiterseminar beantwortet, eine (wie ich meine) sehr sinnvolle Veranstaltung.
Daher, in Bezug auf Deine Frage - ich zum Beispiel... :D
Vielen Dank für euere Antworten,
ich will jetzt aber keine Diskussion wer alles Flugleiter sein darf und wer nicht....
Wenn es in der Aufstiegserlaubnis festgehalten ist, dann ist ja alles klar.
Damit wäre meine Frage hinreichend beantwortet.
Vielen, vielen Dank. Hat mir sehr weitergeholfen.
MfG Felix
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