Vollständige Version anzeigen : Haftpflichtversicherung??
crazyvolle
11.02.2007, 15:37
Hallo,
bin gerade auf der Suche nach ner günstigen Haftpflichtversicherung.
Weis jemand wer ne günstige Privathaftplicht anbietet,die Modellfliegerei enthält.
Habe momentan ne normale Allianz-Privathaftplicht.Die wollen aber 60 Euro
zusätzlich wenn Modellflug mitversichert werden soll.
Was habt ihr für Versicherungen und von welchem Anbieter?
Christian1
11.02.2007, 15:40
Hallo,
für´s Fliegen geh zum DMFV mit der Zusatzversicherung: Form 4. Damit ist alles auch ausserhalb von Modellflugplätzen abgedeckt und kostet ca. 40,- Euro pro Jahr.
Die normalen Versicherer schlagen da beim Preis incl. Modellflug immer heftig zu.
Viele Grüsse
Christian
Markus 'nurmalso' Pillmann
11.02.2007, 15:46
Moin,
zum DMFV zu gehen halte ich ebenfalls fuer richtig. Aber der angegebene Preis fuer den Jahresbeitrag incl. Zusatzvers. Form IV stimmt ueberhaupt nicht.
http://www.dmfv.de/de/dmfv/geschaeftsstelle/leistung.html
Jahresbeitrag incl. Versicherung fuer Modellflugplaetze: 42 Euro / Erwachsene
Zusatzvers. Form IV pro Jahr 24,62 Euro.
Ich persoenlich habe fuer gelegentliches Wildfliegen die Zusatzvers. Form III, welche mit jaehrlich 17,44 Euro zu Buche schlaegt.
Bis dahin Gruesse
Markus
Christian1
11.02.2007, 15:54
Hallo,
stimmt. Hab einen falschen Preis im Kopf gehabt. Sind knapp € 67,- incl. der Form IV.
Viele Grüsse
Christian
...für gelegentliches Wildfliegen reicht doch auch Form II
Meint ihr Wildfliegen mit Elektro oder Verbrenner? :unsure:
Wäre ja ziemlich abgefahren, wenn es eine Versicherungsform für illegale Flüge gibt?!!?
Grüße
Hubs
007Sascha
11.02.2007, 16:48
Wildfliegen gilt sowohl für Elektro wie auch für Verbrenner mit folgender Einschränkung:
- max. Abfluggewicht 5 kg
- min. 5km zum nächsten Flugplatz entfernt
- Verbrenner min. 5km zur nächstren Ortschaft entfernt
Hab ich was vergessen?
MFG Sascha
Meint ihr Wildfliegen mit Elektro oder Verbrenner? :unsure:
Wäre ja ziemlich abgefahren, wenn es eine Versicherungsform für illegale Flüge gibt?!!?
Grüße
Hubs
wer sagt denn das Wildfliegen illegal ist?
Martin Greiner
11.02.2007, 18:06
Verbrenner min. 5km zur nächstren Ortschaft entfernt
Hi!
Ich denke, Du meinst 1,5 Km? So ist es mir bekannt und von einer Änderung weiß ich derzeit nix.
Hab ich was vergessen?
Einverständniss vom Grundstückseigentümer muss auch vorliegen...
crazyvolle
12.02.2007, 09:54
Hallo,
also versteh ich das jetzt richtig.
Wenn ich mein Heli bis max.5kg mit dem Einverständniss des Grundstücksbesitzers
weiter wie 1,5 km vom nächsten Ort oder Flugplatz betreibe,
brauche ich keine Haftplicht?
Natürlich ist es mit Sicherheit besser eine zu haben,mann ist ja automatisch haftend
wenn man was kaput macht.
Hallo,
also versteh ich das jetzt richtig.
Wenn ich mein Heli bis max.5kg mit dem Einverständniss des Grundstücksbesitzers
weiter wie 1,5 km vom nächsten Ort oder Flugplatz betreibe,
brauche ich keine Haftplicht?
Das verstehst Du falsch.
Du brauchst jetzt immer eine!
Früher gab es eine Kann-Bestimmung für Modelle unter 5 kg, ohne Verbrenner. Ist erledigt.
also versteh ich das jetzt richtig.
Wenn ich mein Heli bis max.5kg mit dem Einverständniss des Grundstücksbesitzers
weiter wie 1,5 km vom nächsten Ort oder Flugplatz betreibe,
brauche ich keine Haftplicht?
Nein, das verstehst Du falsch.
Wenn Du mit einem Verbrenner unter 5kg in
- weniger als 1.5km Entfernung von Ort/Flugplatz mit Versicherung wild fliegst: Ordnungswidrigkeit
- mehr als 1.5km Entfernung von Ort/Flugplatz mit Versicherung wild fliegst: ok
- irgendwo ohne Versichrung wild fliegst: Ordnungswidrigkeit
Die Idee hinter den Zusatzversicherungen III und IV vom DMFV habe ich ehrlich gesagt noch nicht ganz verstanden. Meines Wissens existiert eine gesetzliche Haftungsgrenze für Modellflugzeuge und diese wird mit der Form II bereits erreicht. Form III und IV haben lediglich eine höhere Grenze. Wozu das gut sein soll, ist mir rätselhaft.
Viele Grüße,
Holger
Viele Grüße,
Holger
Hab gerade mal nachgesehen: bis 500kg scheint die Haftungsgrenze im Moment bei ca. 862500 EUR zu liegen, egal ob man Nachbars Hund einen Kopf kürzer macht oder ein AKW in die Luft jagt. Die Versicherung II deckt Schäden bis 1.5 Mio EUR ab. die Form III und IV dürften damit erst bei Abfluggewichten über 500 kg ;) interessant werden, an sonsten dienen sie nur dem Gerling-Konzern...
Viele Grüße,
Holger
hmm, glaube da denkst du auch anders drüber, wenn du eine Invaliedenrente zu zahlen hast 1,5 Mill sind dann auch nicht mehr soooo viel.
Martin Greiner
12.02.2007, 11:56
hmm, glaube da denkst du auch anders drüber, wenn du eine Invaliedenrente zu zahlen hast 1,5 Mill sind dann auch nicht mehr soooo viel.
So schaut es aus...aber ich gebe zu, ich selbst habe auch "nur" Form II, wie übrigens alle Mitglieder unseres Vereins.
(Wurde beschlossen, daß dies alle Mitglieder so haben. Ist auch gut so, denn wir sind doch recht vile unterwegs, z.B. mit den Jugendlichen.)
Hallo!
Ich sage: jeder der viel fliegt, egal ob im Verein oder nicht, sollte sich eine Haftpflichtversicherung nehmen.
Ich habe eine! Kostet mir ca. 50,-€ im Jahr und erhalte auch noch 6mal im Jahr eine Zeitschrift.
Also, wer sich einen Heli leisten kann, der kann sich auch eine Versicherung leisten!
Aber viele wollen sich keine LEISTEN! Warum auch immer?!
Meine Meinung zu diesem Thema!
LG,
Gottfried
hmm, glaube da denkst du auch anders drüber, wenn du eine Invaliedenrente zu zahlen hast 1,5 Mill sind dann auch nicht mehr soooo viel.
nicht sooo viel, aber zu viel: die Haftung des Luftfahrzeughalters ist von Gesetzes wegen auf ca. 862 kEUR begrenzt. Mit anderen Worten: der Invalide bekommt maximal 862 kEUR, egal wie schlecht es dem armen Kerl ergangen ist. Sind es 10 Invaliden, bekommt jeder nur maximal 86 kEUR, sind es 100, bekommt jeder 8,6 kEUR usw.
Ich glaube nicht, dass die Versicherung aus reiner Nächstenliebe mehr zahlt, als sie muss. Und mehr als die gesetzliche Haftungsbeschränkung muss sie nun mal nicht, egal wie hoch der Versicherungsschutz vereinbart ist...
Nachzulesen unter: LuftVG § 37 / 1a (z.B. hier: http://bundesrecht.juris.de/luftvg/BJNR006810922.html)
Viele Grüße,
Holger
wer sagt denn das Wildfliegen illegal ist?
Sorry, - ich dachte, dass man mit Verbrennern grundsätzlich nur im Verein fliegen darf.... :-[
Bin noch Anfänger und wusste das mit der 1,5km Regelung zum nächsten Wohngebiet nicht.
Wie checkt man das eigentlich am besten?
Läuft das z.B. so ab? :
Google Earth Satelitenbild ausdrucken,
Maßstab checken,
Zirkel auspacken, Radius einstellen,
...und hoffen, dass man einen Platz findet wo man fliegen könnte...
Grundbesitzer anbetteln,
Versicherung abschließen,
Hoffen, dass keine Fußgänger in der Nähe unterwegs sind,
Motor Starten...
Spass haben...
oder gibts andere Vorgehensweisen? :unsure:
Grüße
Hubert
ich ziehe da Verstand einem Maßstab vor :)
such dir ne ruhige Ecke, wo kein Naturschutzgebiert ist, keine Autos, keine Hochspannungsmasten und wenig Fußgänger
Sorry, - ich dachte, dass man mit Verbrennern grundsätzlich nur im Verein fliegen darf.... :-[
Bin noch Anfänger und wusste das mit der 1,5km Regelung zum nächsten Wohngebiet nicht.
Wie checkt man das eigentlich am besten?
Läuft das z.B. so ab? :
Google Earth Satelitenbild ausdrucken,
Maßstab checken,
Zirkel auspacken, Radius einstellen,
...und hoffen, dass man einen Platz findet wo man fliegen könnte...
Grundbesitzer anbetteln,
Versicherung abschließen, *
Hoffen, dass keine Fußgänger in der Nähe unterwegs sind,
Motor Starten... *
Checken, ob ein Flughafen, -platz in der Nähe ist (CTR, Flugbeschränkungsgebiete etc.)
Naturschutzgebiet?
Jagdrevier?
selbst, wenn Du alles erfüllst, stehen irgendwann die Grünen da und tippen dir auf die Schulter, weil sich irgendein selbst ernannter Hilfssheriff (Deputy *:P) beschwert hat. Da solltest Du schon von argumentativ (§) sattelfest sein. *:o :o
Thomas Zink
12.02.2007, 13:55
Hallo,
ich hoffe das es kein Problem ist wenn ich diesen Link setze, da hat man die drei Hauptversicherer auf einen Blick.
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_06/art_06-021/art_021-01.html
Bei uns im Verein ist jeder mit Zusatz III Versichert und das ist gut so. Zumal es ja nicht schmerzhaft teurer wird.
Alles Klar ;)
Danke für die Tips!
selbst, wenn Du alles erfüllst, stehen irgendwann die Grünen da und tippen dir auf die Schulter
Das kommt vermutlich darauf an, wo man das versucht. Die Wahrscheinlichkeit, das sowas passiert steigt nach meiner Erfahrung in Deutschland von Ost nach West und von Nord nach Süd jeweils drastisch an ;)
Viele Grüße,
Holger
spacebaron
12.02.2007, 18:31
hallo,
grundsatz : du bist verpflichtet in allen fällen eine halter-haftpflicht abzuschließen. auch unter 5kg.
wenn du über den verein oder privat beim dmfv angemledest bist besteht im grundsatz eine halter-haftpflichtversicherung auf dem modellflugplatz. da privatmitglieder keinen flugplatz haben muss eine zusatzversicherung ( form II,III,IV ) abgeschlossen werden. vereinsmeierei soll auch seinen vorteil haben.
solltest du über einen verein angemeldet " schwarz " ( oder wie der dmfv sagt " auf der grünen wiese " ) fliegen gilt: zusatzversicherung nach form II, III oder IV. was erwähnt wurde mit den abflug kilos ist auch richtig.
grundsatz über den 5 kilo.........
bedarf es einer zusätzlichen genehmigung der luftfahrtbehörde bzw des regierungspräsidiums.
sollte ein grundstück dafür verwendet werden unter 5 kilo zu fliegen bedarf es der zustimmung des grundstückeigentümers ( schriftlich ). eine genehmigung der luftfahrtbehörde/regierungspräsidium, denn die müssen den luftraum für den modellflug freigeben. es kann nämlich sein dass die tiefflieger in verschiedenen bereichen auch unter 75 m fliegen dürfen.
ist ein grundstück dein eigen musst du vor ort beim verlangen nachweisen ,dass es dir gehört.
1,5km ausserhalb ortschaften mit verbrennungsmotor ist klar. früher galt mal noch für die sender 500m ausserhalb. ist aber dahin.
dann gibt es noch eine grenze, und zwar die unter 1kg grenze, in dem fall bist du auch ohne zusatzversicherung , mit deiner mitgliedschaft im dmfv haftpflichtversichert, wenn du auf der grünen wiese fliegen gehst.
noch was,
wer im dmfv ist, ist noch zusätzlich mit einer rechtschutzversicherung ausgestattet. lehrer schüler betrieb ist bei privatmitgliedern von der rechtschutzversicherung ausgeschlossen.
vereinsmeierei soll auch seinen vorteil haben
hoffe geholfen zu haben
grüsse
erich
"sollte ein grundstück dafür verwendet werden unter 5 kilo zu fliegen bedarf es der zustimmung des grundstückeigentümers ( schriftlich )"
Wie verhält sich das denn versicherungstechnisch wenn ich keine schriftiche Zustimmung habe ?
Wenn ich meinen Bauer frage of ich auf seinem Feld fliegen darf heist es "kloar, koi Broblem", wenn ich was schriftlichen haben will dann nur "Mit sowas will i nix zu tuan ham, fliege kansch aber".
Ich denke so wird es wohl öfter gehen.
Mir geht's darum, daß, wenn was passiert, die Versicherung sich nicht so ohne weiteres vor dem zahlen drücken kann. Irgendwelche Ordnungswiedrigkeiten spielen da meist keine Rolle mehr.
Gruß
Uwe
UbootPit
12.02.2007, 21:52
Meine Haftpflicht deckt das Fliegen mit dem Heli ohne Zusatzkosten ab.
Gothar Versicherung
Gruß
Peter
helihornet
12.02.2007, 22:26
Hi,
mal ne allgemeine Frage:
grundsatz über den 5 kilo.........
bedarf es einer zusätzlichen genehmigung der luftfahrtbehörde bzw des regierungspräsidiums.
Das stimmt definitiv, wenn ich jedoch mit einem Modell über 5kg auf einer Wiese ohne Aufstiegsgenehmigung fliegen würde: gilt dann die DMFV-Zusatzversicherung trotzdem oder nicht?
In den Versicherungsbedingungen wird dieser Fall nicht ausgeschlossen. Meines Erachtens begehe ich beim Fliegen ohne Aufstiegserlaubnis nur eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten befreien Versicherungen aber definitiv nicht von der Haftung.
Daher müsste ich doch versichert sein. Im übrigen ist es haftungstechnisch der gleiche Fall wenn ein Verbrenner unter 5kg zu nah am Ort fliegt (und dann vielleicht auf ein Haus fällt). Auch da wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Versichert oder nicht?
Martin Greiner
13.02.2007, 10:19
Hi!
Nun, wenn Du, salopp gesagt, auf der grünen Wiese mit einem Heli unter 5 Kg einen Schaden anrichtest wird die Versicherung zahlen. Dies auch sehr wahrscheinlich mit einem Modell über 5 Kg.
Das Problem liegt anders - wenn Du mit unter 5 Kg jemanden über den Haufen fliegst, dann macht das im Strafrecht sehr wohl *etwas aus wenn das Modell über 5 Kg war...
Und für das Strafrecht gibt es keine Versicherung.
Also nicht leichtfertig mit "kleine Ordnungswirdigkeit", bin ja versichert...das geht schnell schief!
Ich sage: jeder der viel fliegt, egal ob im Verein oder nicht, sollte sich eine Haftpflichtversicherung nehmen.
Nicht sollte...MUSS!!!
Da kann ich mich nur anschließen. Ich bin sicher kein Bürokrat und auch kein Angsthase, aber eine Haftpflicht ist das allererste was Du brauchst, wenn Du fliegen willst. Das sagt der gesunde Menschenverstand noch bevor man überhaupt über Gesetze diskutieren sollte. Das gehört zur Verantwortung des einzelnen, finde ich. Ich habe auch die DMFV Versicherung. Auch wenn ich sie noch nie gebraucht habe, normalerweise brauchst Du sie genau dann, wenn Du sie nicht hast (Murphys law....).
Für mich wären da 20 Euro hin oder her wirklich egal.
Moskito_Ron
13.02.2007, 13:02
Ist denn schonmal jemand 'verwarnt' worden weil er einfach so 'wildgeflogen' ist.
Das mit der schriftlichen Genehmigung war mir auch neu.
Bin früher halt am Stadtrand auf ner Wiese rumgeflogen wo's keine gestört hat.
Ronny
H!
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass sich da einer beschwert, wenn man da in der Pampa rumfliegt und noch dazu, wenn da keine Menschen sind. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt.
Bei mir, hat sich zum Glück noch niemand beschwert. :lol:
Hoffe dass das auch so bleibt, sonst müsste ich mir ein neues "Feld" suchen.
Aber ich kann auch wiederum nur empfehlen, dass man sich immer wieder abwechselt wo man fliegt.
Dass fällt dann nicht so auf!
LG,
Gottfried
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass sich da einer beschwert, wenn man da in der Pampa rumfliegt und noch dazu, wenn da keine Menschen sind. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt.
Menschen ohne eigenes Hobby gibts immer. Und dann gibts auch noch solche, die selbst ein nicht unumstrittenes Hobby haben (ein Reh? Feuer frei!!!) und im Glashaus sitzend mit Steinen werfen. Aber wie so meistens, die Mischung machts: Mit ein bischen Toleranz, etwas Freundlichkeit und einem genügend dicken Fell kann man schon durchaus noch wild fliegen. Haftplichtversicherung vorausgesetzt...
Viele Grüße,
Holger
also der einzige der an mei8ner WIldflugstelle was zu sagen hat ist der Bauer und der findet es eher spannend was ich da so treibe :)
spacebaron
13.02.2007, 18:04
hallo,
wenn du einen fremdschaden anrichtest ohne die bestimmungen einzuhalten, wird die versicherung den fremdschaden mit sicherheit bezahlen, dazu ist es ja eine halter-haft "PFLICHT" ...... aber.......jetzt kommts......
:o
die versicherung wird sich die ausgelegten beträge nach und nach wieder einholen da du nicht nach der gesetzesvorlage gehandelt hast. und zwar wird fahrlässigkeit bzw. grobe fahrlässigkeit der tatbestand sein.
wenn du glück hast wirst du bei fahrlässigkeit mit nem blauen auge davon kommen aber grobe fahrlässigkeit ist da nicht weit entfernt muss zwar bewiesen werden ..... der teufel ist ein eichhörnchen...... heisst
ich denke mis das gar nicht aus bei einem personenschaden.
noch was zur halterhaftplichtversicherung........ so geschehen bei uns in der nähe.....
eine grüne wiese ( modellflugplatz ), alle gesetztesbestimmungen eingehalten. ein modellflieger startet. eine sportmaschine fliegt im tiefflug über die baumwipfel eines angrenzenden waldes hinweg. für die sportmaschine war das überfliegen der region im tiefflug VERBOTEN. modellflieger trifft auf sportmaschine. es kommt zum absturz der sportmaschine. pilot und passagier tod. untersuchung ergab pilot der sportmaschine ist selber schuld gewesen. bis das untersuchungsergebnis vorhanden war, war der modellpilot der depp. alle auslagen bis dort hin wurden von der haftplicht des modellfligers ( kosten/auslagen ) getragen. der passagier war familenvater mit 2 kleinen kindern. wittwe stellt zivilklage. sportpilot wird grobe fahrlässigkeit nachgewiesen, seine haftplicht weigert sich zu bezahlen. das darf sie !!!!!. grobe fahrlässigkeit !!!!. klage geht in dem fall an modellpilot ( die versorgung der kinder geht vor !!! sozialgesetz !!! ) . seine private haftpflicht musste einscheiten, das das limit der modellhaftplicht erschöpft war. wenn der modellpilot keine privathaftpflicht gehabt hätte.......... malt es euch selber aus.
malt es euch mal selber aus wenn ihr keine halter-haftplicht habt und die bestimmungen nicht einhaltet.
modellhubifliegen macht trotzdem spass
grüsse
erich
Hallo.
Grundsätzlich steht folgendes im BGB -Wer schuldhaft einem Dritten einen Schaden zufügt, ist verpflichtet diesen Schaden zu ersetzen.-
Darauf reflektieren alle Haftpflichtversicherungen(Privat, Tierhalter, Haus- und Grundbesitzer usw.)
Das gilt auch für das Betreiben von Modellen jeder Art. Motorgetriebe Flugmodell fallen unter den Luftpool. Auf die spezifischen Details der jeweiligen Bedingen will ich hier nicht eingehen.
Meistens wird vergessen, dass Haftpflichtversicherungen auch die Abwehr nicht berechtigter oder überhöhter Forderungen übernimmt.
Wer glaubt dies regele seine Rechtsschutzversicherung irrt gewaltig.
Ich kann nur jedem raten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, und dabei spielt nicht der Preis eine Rolle, sondern ausschließlich der erforderliche im Vertrag ausgeführte Versicherungsschutz.
Das jeder sich an die gesetzlichen Auflagen hält, setze ich vorraus.(Dann gilt der Versicherugsschutz auf für "Wildflieger")
Argumente zu suchen warum eine Haftpflicht überflüssig ist sind schlicht unangebracht.
So, das ist meine Meinung zu diesem Thema. :P
Gruss
Stefan
Prügeln zwecklos, das macht schon täglich meine Frau :'(
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