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Vollständige Version anzeigen : Rechtliche Absicherung gegen ein ausgesprochenes Flugverbot eines Jägers !


Microstar
23.08.2007, 23:13
Hallo wurde heute von einem Jäger aufgefordert das Helifliegen bleiben zu lassen !
(Bitte nicht über Jäger allgemein lästern bin selbst Jäger also vertrete beide Interessen)
Er hatte da was geschwafelt von wegen Wild verschrecken etc.
Obwohl ich jedes mal beobachten konnte das sich die Rehe von meinem Heli nicht gestört fühlen !
Habe einen Acrobat SE Gewicht 1600 kg also unter der 5 kg Grenze.
Er ist ja elektrisch also auch keine 1,5 Km Abstand zur nächsten Siedlung.
Habe auf der Karte nachgeschaut dieses riesige Feldgebiet ist kein Naturschutz oder Landschaftsschutzgebiet.
Jetzt fehlt nur noch eine Erlaubnis von einem Bauern !


Was meint ihr ?
Wenn ich die Erlaubnis habe dann bin ich abgesichert und er kann mir dann nichts mehr !
Oder ?


Gruß Micro

Moepple
23.08.2007, 23:43
Der kann dir doch sowieso nix wenn er nicht selbst Paechter ist auf dem Gelaende auf dem du fliegst.

http://wiki.rc-heli.de/index.php/Rechte_und_Pflichten

Michael Vogler
23.08.2007, 23:45
Hallo Micro,

wenn Du die Erlaubnis vom Bauern oder Grundstückeigentümer hast bist
Du abgesichert.

Der Jäger kann Dir das Fliegen nicht verbieten und er kann Dir auch sonst
nichts, wenn Du selber Jäger bist müßtest Du das aber wissen ?????PS. Die Erlaubnis vom Bauern brauchst Du auch nur zum Starten und Landen wenn
Du seine Wiese betreten mußt. Für den Flug im "öffentlichen Luftraum" brauchst Du gar keine Erlaubnis.

Dann kannst Du ja noch die Suche benutzen, gib einfach "Jäger" ein, das Thema wurde schon oft und ausführlich behandelt.

Microstar
24.08.2007, 00:00
Hallo Micro,
wenn Du selber Jäger bist müßtest Du das aber wissen ?????


Was man nicht alles wissen sollte !
Nach der Jägerprüfung wird erst mal 50 % des gelernten entsorgt !

http://wiki.rc-heli....Rechte_und_Pflichten
habe ich durchgelesen und mir auch den Paragrafen 16 ausgedruckt !
Im Forum hatte ich auch schon gestöbert und bin auf die Sachen die ich geschrieben habe gestoßen !

Gruß Micro

Microstar
24.08.2007, 00:04
Hallo was mir noch einfällt !
Wie sieht es mit den Feldwegen aus die gehören ja niemandem oder ?


Gruß Micro

Dirk_H
24.08.2007, 00:21
Also das kann man so pauschal nicht sagen.. (mit den Feldwegen)

Es gibt bei meinem Großvater (Landwirt) einige Feldwege die ihm selbst auch gehören (sind halt auf seinem Land)..

JMalberg
24.08.2007, 00:59
Das Problem ist weniger juristisch als mehr eine Frage des Einflusses den der Jagdberechtigte auf dein persönliches Umfeld hat. Und der Einfluss der Jagdvereine ist nicht zu unterschätzen: In nahezu jedem Jagdverein ist irgendein Anwalt oder gar Richter oder sonstwer mit Möglichkeiten dir das Leben schwer zu machen.
Ich erlebe das gerade selbst. Da kommt ein Jägermeister dahergestapft und macht das Rumpelstilzchen. Das Ergebnis ist dass fast alle unserer Gruppe klein beigegeben haben und wir nur noch bis 17:30 fliegen "dürfen". In paar Wochen wird es dann 16:30 sein und dann 15:00. Klasse! Prima für Berufstätige :(
Ich persönlich hab die Faxen dick und sehe zu dass ich eine Wiese in der Nähe pachte und dann kann mich der Jägermeister mal seitwärts.

Ah noch watt:
so wie ich den §16 BJagdG verstehe liegt die Nachweispflicht dieser "Wildstörung" immer noch beim Jäger.

Helifly
24.08.2007, 01:42
Habe einen Acrobat SE Gewicht 1600 kg also unter der 5 kg Grenze.

Gruß Micro




Dein Acrobat ist mit seinen 1,6 Tonnen vielleicht doch etwas groß :lol:


Grüße Chris

Microstar
24.08.2007, 11:27
Oh stimmt !
Da könnte ich ja selbs mitfliegen ! ;D

Gruß Micro

GerdS
24.08.2007, 17:05
(Bitte nicht über Jäger allgemein lästern bin selbst Jäger also vertrete beide Interessen)
also irgendwie kann ich mir den Kommentar jetzt doch nicht verkneifen wenn ich sage, da hat es diesmal sogar den Richtigen getroffen :lol:

Das erinnert mich an einen aktuellen Thread im RCLine-Forum, wo ausgerechnet ein Hobbyfischer als Vertreter der Todfeinde der Modellbootler gerade diese um Rat bezüglich des Baus eines "Köderbootes" bittet...

Von Jägersmann zu Jägersmann müsste doch eine Einigung einfach sein, jedenfalls im Vergleich zu uns Normalsterblichen, oder?

Gruß Gerd

Microstar
24.08.2007, 18:34
Ich habe gestern fast alles versucht !
Aber es gibt eben auch Sturköpfe unter den Jägern ,da kann man nichts machen !

Gruß Micro

JMalberg
24.08.2007, 19:39
Nochmal: Ein Jagdberechtigter hat keinerlei rechtliche Grundlage irgendein Verbot eines Luftverkehrs auszusprechen!
Nichtmal eine Polizei kann dies wenn die sonstigen Rahmenbedingungen eingehalten sind und du Menschen nicht konkret also mit Absicht gefährdest (Personen anfliegen oder so).
Der Jagdberechtigte kann sich nur darum bemühen über die Forstbehörde(??) oder den Umwelschutzbeauftragten oder sonstwen, dich des "Platzes zu verweisen"

Aber Mirco, schau doch mal in deine Jagdausbildungsunterlagen, da ist dieses Thema behandelt und wenn du uns dann ein paar Daten dazu gibst, können wir das auch prima weiter recherchieren

dl7uae
25.08.2007, 00:01
Ich hör' immer "Jäger" und "Jagd". Heisst doch wohl auch, dass so'n Typ mit lautem Bumm die Schutzbedürftigen abknallt, wenn notwendig, aber auch zu seinem Vergnügen, - er macht's ja freiwillig. Also, da wächst mir doch 'ne Feder, - hört sich 'n bisschen so an, als vertreibe man ihm sein Wildbret. Die freien Flächen sind begrenzt in dieser überbesiedelten Welt. Ich sähe gar nicht ein, warum sein Hobby über unserem stehen sollte. "Pflege des Wildbestands"? Haha, so kann man die Ballerei auch nennen. Wir pflegen den Insektenbestand, unser Ballermann heisst Rotor.

mM

Tom

Magic-Herb
25.08.2007, 01:41
Hallo!
Das dürfte helfen:
http://www.tierrecht-aktuell.de/jaeger.pdf
Es geht zwar um das Befahren vom Jagdgebieten mit Hundegespannen, das Problem ist aber "im Prinzip" genau das gleiche.
Also hat allenfalls ein Förster theoretisch das Recht, ein Flugverbot auszusprechen, er braucht aber eine Rechtsgrundlage und damit einen nachvollziehbaren konkreten Grund dafür, allgemeines Behaupten einer Wildstörung reicht sicher nicht aus. Der Jagdpächter hat keine Möglichkeit ein Verbot auszusprechen, er ist Privatperson wie auch der Hubipilot (und der kann ja auch dem Jäger nicht das Jagen verbieten... ;))
Nur wenn der Pächter auch Eigentümer des Grundstückes sein sollte, schaut es also schlecht aus, dann könnte er natürlich das Fliegen verbieten.

Ich würde den "Jägersmann" freundlich aber bestimmt auf die Rechtslage hinweisen und, falls er weiter Zicken macht, vorschlagen, er möge sich doch an die Polizei wenden (allerdings natürlich nur dann, wenn ich mit einem Elektohubi unter 5 Kg fliege oder auf einem zugelassenen Platz bin)

Grüße

Magic-Herb

Pitiplatsch_us
25.08.2007, 03:37
Sag doch eifach der Jaeger hat dich mit der Buechse bedroht! :'( :lol: Jaeger weg freies Flugfeld!!! :lol:


Hey Pitti,
das ist ja wohl deine Lösung aus deinem Wohnort in dem man einfach auf Verdacht Menschen erschießen darf. >:D

Auch wenn du dich außerhalb unseres Rechtsstaates aufhältst, dulden wir hier keine Aufforderung zu kriminellen Verhalten :nono:

Auch solltest du beachten, dass nicht nur wir hier mitlesen!!

Martin Greiner
25.08.2007, 08:46
Hi!

Lasst mal die kindischen Bemerkungen weg... :/

Lattinger
25.08.2007, 10:20
Nur wenn der Pächter auch Eigentümer des Grundstückes sein sollte, schaut es also schlecht aus, dann könnte er natürlich das Fliegen verbieten.


Hallo,

das fliegen kann er Dir nicht verbieten! Wie in anderen Antworten schon geschrieben, geht es nur um das Betreten des Grundstückes, der Luftraum ist frei.

Wir haben eine aktuellen Fall, ein Gruppe von Wildfliegern trifft sich in einem Industriegebiet. Ein Mann kommt vorbei und redet wirres Zeug von wegen Umweltverschmutzung und ruft die Polizei. Unser Freund und Helfer kommt, muss er ja, und begutachtet die Lage. Wir stehen auf einem öffentlich Gelände (Gehweg), der Boden ist nach Aussage des Polizisten total verseucht ( Nickel, Blei, usw.). Die Polizei wünscht uns noch einen angenehmen Nachmittag und guten Flug. ;D
Eine Firma die gegen über dem Gelände ansässig ist, hat sich auch mal beschwert, nach Aussage der Polizei kann selbst diese keinen Stress machen.
Wenn jemand das Gelände kauft und dort eine Schmiede errichtet, könnte die Firma auch keine Einwände erheben, da es sich um ein Industriegebiet handelt. Da Sind wir mit unseren Helis ja noch leise. -_-
Da wir deutschen ja alle kleine Hilfspolizisten sind, sieht man ja im Straßenverkehr oder selbst hier im Forum ( Rechtschreibung), sollte man sich gut Informieren. Wer gute Argument hat und Informiert ist, kann den kleinen Hilfssheriffs sehr schnell das Wasser abgraben.
Ich habe schon mit einigen Polizisten gesprochen die sich im Bezug aufs Heli fliegen nicht auskannten.
Eine möglichst schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümer sollte vorhanden sein, dann kann komme was wolle, nur das Bundesluftfahrtamt könnte dann noch das fliegen über dem Gelände einschränken oder verbieten.


Gruß

Michael

gerhold
25.08.2007, 10:38
Hallo,

mein Vorschreiber hat eigentlich schon das Wesentliche geschrieben. Ich möchte nur noch mal darauf hinweisen, dass man in jedem Fall das Einverständnis des Grundstücksinhabers benötigt. Der Luftraum ist zwar über der Bundesrepublik Deutschland frei und für jedermann zugänglich zu halten, jedoch kann man nicht einfach vom Eigentum fremder Menschen sein Modellgerät starten. Ein Feldweg ist kein öffentlicher Weg. Die Wege gehören zu den Grundstücken und dürfen auch nur von den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke benutzt werden. Wäre es öffentlicher Verkehrsraum, könnte man ebenfalls nicht abheben, da dann die Straßenverkehrsbehörden zu fragen wären.

Grüße

Kapfinator
25.08.2007, 10:53
Hi!

Eine möglichst schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümer sollte vorhanden sein


That's it!

Grüße

Michael

willie
25.08.2007, 11:13
Hallo Micro,

wenn Du die Erlaubnis vom Bauern oder Grundstückeigentümer hast bist
Du abgesichert.

Der Jäger kann Dir das Fliegen nicht verbieten und er kann Dir auch sonst
nichts, wenn Du selber Jäger bist müßtest Du das aber wissen ?????PS.


Quaaack, Quaaaaaaaaaaaack, er koennte ihn nur schoen mit Schrott den A versuessen :unsure:

Magic-Herb
25.08.2007, 11:55
das fliegen kann er Dir nicht verbieten! Wie in anderen Antworten schon geschrieben, geht es nur um das Betreten des Grundstückes, der Luftraum ist frei
Da hab ich mich wohl ungenau ausgedrückt, allerdings stimmt das so auch nicht ganz: Wenn Du über einem fremden Grundstück in ein Meter Höhe Schwebeflugübungen machst, kann Dir der Eigentümer sehr wohl das Fliegen verbieten, da Du sein Eigentumsrecht beeinträchtigst. Einwirkungen bis zu einer gewissen Höhe über dem Erdboten können verboten werden. Außerdem würde ich mich nicht darauf einlassen,, über einem Grundstück zu fliegen, dass ich "im Fall der Fälle" nicht betreten darf...

Grüße

Magic-Herb

Pitiplatsch_us
25.08.2007, 16:04
Sag doch eifach der Jaeger hat dich mit der Buechse bedroht! :'( :lol: Jaeger weg freies Flugfeld!!! :lol:


Hey Pitti,
das ist ja wohl deine Lösung aus deinem Wohnort in dem man einfach auf Verdacht Menschen erschießen darf. >:D

Auch wenn du dich außerhalb unseres Rechtsstaates aufhältst, dulden wir hier keine Aufforderung zu kriminellen Verhalten :nono:

Auch solltest du beachten, dass nicht nur wir hier mitlesen!!



DAS WAR NUR EIN SCHERZ!!! AUS DIESEM GRUNDE BITTE ICH VIELMALS UM ENTSCHULDIGUNG!!!
Und selbst hier werden nich einfach Leute aus verdacht erschossen (Das ist genau so ne ueberfluessige Bemerkung)

dl7uae
25.08.2007, 16:42
Nanü, das Abknallen auf Verdacht will doch selbst unser Innenminister. :o
Na gut, mit seinen Äußerungen will ich mich nicht auf eine Stufe stellen.
Nur mal so.. weitermachen!

Tom

Wenn ich auf einem Feldweg, der einem anderen gehört, spazieren gehe oder Fahrrad fahre, käme nie jemand auf die Idee, Späne zu machen,
beim Helifliegen schon. Schon mal strange, oder? Ich bin auch Funkamateur, auffällig durch Antennanlagen, da läuft's ähnlich ab.
Wenn ich nicht konform zum Michel bin, Bier saufend und Cracker fressend auf der Couche abhänge, zum Abschluß des Tages meinen Hund
die öffentlichen Wege zusch**ssen lasse, sondern mich stattdessen mit einem "anderen" Hobby zeige, dann kann das dieser Deutsche Standard-
michel häufig nicht verknusen.
Zum K***en, echt!

willie
25.08.2007, 17:58
Nanü, das Abknallen auf Verdacht will doch selbst unser Innenminister. :o
Na gut, mit seinen Äußerungen will ich mich nicht auf eine Stufe stellen.
Nur mal so.. weitermachen!

Tom



Mal ein Wort das Ich so nur unterschreiben kann, als IT' ler lege Ich noch einen drauf mit dem Stichwort Bundestrojaner und dann sowas: http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,501954,00.html

Bitte nicht schiessen

CCC member

Rolf Heszler
25.08.2007, 19:02
Hallo

Wir hatten heute auch ein Gespräch mit dem Jagdpächter.Der hat dann angeblich gleich die Polizei gerufen,die kam aber nicht,also gefragt wo denn die Polizei bleibt,Antwort die kommen nicht wir sollen das unter uns regeln.
Seine Begründung für das Flugverbot ist das wir keine Erlaubniss des Grundstückseigentümers haben ( da hat er Recht) und das wir das Wild verscheuchen das dann nicht mehr aus dem angrenzenden Wald kommt und dort die kleinen Bäume anfrisst und er den Schaden tragen muß.
Er will sich jetzt vom Bundesvermögensamt (Gründstückseigentümer) schriftlich holen das wir da nicht fliegen dürfen.
Bin mal gespannt wie das Enden wird.
Ich habe dem Jäger dann noch gesagt das die veilen Radfahrer,Spaziergänger davon viele mit freilaufenden Hunden das Wild auch verscheuchen,seine Antwort war das er da halt nichts dagegen machen kann.

Noch zur Info,seit ein paar Monaten besteht seitens des Regierungspräsidiums ein Verbot des Verbrenner fliegens an das wir uns auch halten,also nur noch Elektro unter 5kg.
Aussage des Regierungspräsidiums ist das sie gegen Elektrofliegen keine Handhabe haben.

Grüße
Rolf

Jörg
25.08.2007, 19:22
Moin,

Außerdem würde ich mich nicht darauf einlassen,, über einem Grundstück zu fliegen, dass ich "im Fall der Fälle" nicht betreten darf...

Wieso?

Im Falle eines Falles MUSS der Grundstückeigentümer das Bergen des Fluggerätes ermöglichen. Egal ob es eine Papierschwalbe (die ja neuerdings auch Haftpflichtversichert sein muss) oder ein A380 ist.

Da kann man sich als Pilot dann übrigens die grünen Männlein zu Hilfe holen ;) wenn der Grundstückeigentümer einem das verweigern möchte, macht dann bei selbigem immer Eindruck wenn nicht nur einer sondern gleich 3 durch die Petunien stapfen -_- .
Wenn er das Modell selber einsackt ist er noch wegen Diebstahl / Unterschlagung dran.

So einfach ist das mit dem Verbieten auch nicht. Meins ist zwar meins, aber es gilt das Luftverkehrsrecht. Und da ist einiges anders.


Gruß
Jörg

Dirk_H
25.08.2007, 20:16
das stimmt nicht, das Bergen muss nicht ermöglicht werden!

Der Eigentümer des Grundstückes kann auch selbst bergen und aushädigen, falls er dabei schaden anrichtet muss er diesen bezahlen.

Im Falle von Gefahr, "Heli schlägt um sich Rotor läuft noch" darf natürlich immer eigegriffen werden - ohne Erlaubnis-

steht in dem Heli-Wiki auf das hier auch schon mal verwiesen wurde..

Magic-Herb
26.08.2007, 00:06
Wieso?


Weil ich keine Lust habe, mit irgendwelchen engstirnigen Querulanten "abzudackeln", die Polizei zu holen und schließlich noch vom Grundstückseigentümer wegen angeblicher Schäden, die ich oder mein Hubi angeblich verursacht haben verklagt zu werden... Da ist mir ganz einfach meine Zeit zu Schade und der Stress zu groß. Lieber würde ich mir ein anderes Fluggelände suchen, da ich in einer ländlichen Gegend lebe wäre das schnell erledigt.
Übrigens glaube ich nicht, dass die Polizei die sofortige Herausgabe des Hubis "erzwingt", letztendlich geht es ja um zivilrechtliche Ansprüche (Herausgabe von Eigentum), da mischt sie sich eigentlich nie ein und verweist auf den Klageweg vor den Zivilgerichten. Und wenn ich mir dann vorstelle, dass ich dann erst nach Monaten meinen Hubi bzw. das was davon übrig ist, zurückbekomme...

Grüße

Magic-Herb

Pitiplatsch_us
26.08.2007, 18:15
Herausgabe von Eigentum!

Da ist die Polizei dabei!
Diesen Fall habe ich am eigenen Leib erfahren muessen.
Weil sonst waere das Unterschlagung und das wiederum ist Strafrechtlich geandet.

Uebrigens hatte ich diese Wahl! Entweder ich gebe dehnen was sie haben wollen, oder es ist eben Unterschlagung!
Desweiteren werden die nur durch eine Anzeige Aktiv! Das heisst: Egal ob man den Gegenstand herausgibt oder nett,
die Anzeige kommt auf jedenfall zur Verhandlung. Wobei es nach Herausgabe nicht zu einem Urteil kommen muss.
In meinem Fall, fallen gelassen. :P

Andererseits vertrete ich die Meinung; Wenn es dem nicht da passt das ich fliege, befor ich mir diesen stress gebe
pack ich lieber ein und gehe woanders hin. Warum soll ich mich mit solchen Idioten rumaergern, wenn doch die Welt so gross ist!
Abgesehen mal davon das es doch ein haufen crazy Leute gibt, und wer weiss was ein Mann mit einer Waffe macht wenn er schwer gereizt auf andere Leute mit ihrem Hobby stoesst.

Ich meine nur lehst mal Zeitung, staendig passieren irgendwelche Sachen die auf gegenseitige agressionen basieren.

Also immer schoen aerger aus dem weg gehen!!! :lol:

PS: Dieser Post ist auf Deutsche Verhaeltnisse zugeschnitten, ich moechte keine Aueserungen hoeren das nur in Ami Land gekillt wird. Auch in Deutschland kommt es oft zu Gewaltanwendung mit fatalen folgen!

willie
26.08.2007, 21:09
ich moechte keine Aueserungen hoeren das nur in Ami Land gekillt wird. Auch in Deutschland kommt es oft zu Gewaltanwendung mit fatalen folgen!


"Was wollt Ihr denn ?" _> "Maoam, Maoam"
Aeeeeeeeend in the "UK please so no knifes and guns anymore, please" ;-)

Der Thread ist doch schon zur Luftnummer verkommen wenn sich schon Amis melden ;) (HUmOr buddy) :o :unsure:
CHEERS

Magic-Herb
29.08.2007, 00:40
Da ist die Polizei dabei!
Diesen Fall habe ich am eigenen Leib erfahren muessen.
Weil sonst waere das Unterschlagung und das wiederum ist Strafrechtlich geandet.


Na ja, "mein Querulant" (also der in meinem Beispiel weiter oben) ist ein "wackerer erfahrener Kämpfer für das Recht" und behauptet gegenüber der Polizei einen Schaden und zeigt den Polizisten auch die Kratzer am Auto, die durch umherfliegende Teile verursacht worden sein sollen. Er macht ein Pfandrecht daran geltend und will ihn erst rausgeben, wenn sein (angeblicher) Schaden bezahlt ist. Das ist dann keine Unterschlagung sondern zulässig (vorausgesetzt der Schaden stammt tatsächlich vom Heli). Dann "steigt die Polizei ganz schnell aus, da sie keine zivilrechtlichen Ansprüche regelt - und der Hubi ist erst mal weg...
Grüße

Magic-Herb

Sycorax
29.08.2007, 02:29
Nochmal zum Jäger ... erst einmal ist er kein Erfüllungsgehilfe irgendeines Grundstückbesitzers. D.h., selbst ohne daß Du die Erlaubnis hast das Grundstück zu betreten, kann er genau gar nichts ... außer Dich nötigen ! Nur mal zur Erinnerung:

§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Dieser Jägersmann
- hat keine rechtliche Grundlage ein Verbot auszusprechen aber bedroht Dich mit Anzeige und Verboten
- unterstreicht sein Anliegen durch die mitgeführte scharfe Waffe ( sicherlich taterschwerend )
- zieht das aus egoistischen Gründen durch ( ER will jagen .. was die anderen wollen ist Ihm egal )
- missbraucht dazu seine Stellung als Amtsträger ( Jäger )

Ich denke, der Kollege bewegt sich auf sehr dünnem Eis wenn er so auftritt und Du hättest gute Chancen Ihm das auch mit Hilfe von Grün/Weiß klar zu machen. Dabei ist es völlig egal, ob Du eine Erlaubnis hast das Grundstück zu betreten - dazu kann allenfalls der Eigentümer etwas sagen. Und wenn dort öffentliche Wege durchführen, kann man sogar zunächst erstmal von einem Einverständnis ausgehen, ansonsten würde jeder Spaziergänger einen Hausfriedensbruch begehen.
Der Jäger hat jedenfalls keine rechtliche Grundlage die es Ihm erlauben würde Dich zu nötigen mit dem Fliegen aufzuhören.
Macht er den Aufstand während Du fliegst und Dein Heli nimmt Schaden, könnte noch ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr dazu kommen. Die Ausnahmen für Modelle sind ja weggefallen, damit führen wir ganz reguläre Luftfahrzeuge. Da wir die gleichen Pflichten erfüllen müssen, sollten wir auch die gleichen Rechte in Anspruch nehmen.
Nichts gegen Jäger, auch die sind nötig. Aber etwas Einsicht und Vernunft kann man auch von denen erwartet. Wenn das nicht vorhanden ist, muß man halt seine Rechte in Anspruch nehmen und durchsetzen.

Pitiplatsch_us
29.08.2007, 03:58
Na ja, "mein Querulant" (also der in meinem Beispiel weiter oben) ist ein "wackerer erfahrener Kämpfer für das Recht" und behauptet gegenüber der Polizei einen Schaden und zeigt den Polizisten auch die Kratzer am Auto, die durch umherfliegende Teile verursacht worden sein sollen. Er macht ein Pfandrecht daran geltend und will ihn erst rausgeben, wenn sein (angeblicher) Schaden bezahlt ist. Das ist dann keine Unterschlagung sondern zulässig (vorausgesetzt der Schaden stammt tatsächlich vom Heli). Dann "steigt die Polizei ganz schnell aus, da sie keine zivilrechtlichen Ansprüche regelt - und der Hubi ist erst mal weg...
Grüße

Magic-Herb


Was soll denn das jetzt? Ploetzlich hat das Auto vom Jaeger nen Schaden. :popo: Man kann ja noch mehr dazudichten. lol Genau. Was besseres ist dir nicht eingefallen. :P

Kapfinator
29.08.2007, 08:03
Was soll denn das jetzt? Ploetzlich hat das Auto vom Jaeger nen Schaden. Man kann ja noch mehr dazudichten. lol Genau. Was besseres ist dir nicht eingefallen.


Thread noch mal exakt durchlesen und dann antworten!

Michael

Michael Vogler
29.08.2007, 09:38
Hallo Micro,

wenn Du die Erlaubnis vom Bauern oder Grundstückeigentümer hast bist
Du abgesichert.

Der Jäger kann Dir das Fliegen nicht verbieten und er kann Dir auch sonst
nichts, wenn Du selber Jäger bist müßtest Du das aber wissen

Quaaack, Quaaaaaaaaaaaack, er koennte ihn nur schoen mit Schrott den A versuessen

Hallo willie,

was soll das Quaaack, Quaaaack, hast Du ein Problem mit meiner Antwort, dann geh bitte Näher drauf ein
oder gib uns die richtige Auskunft.

Magic-Herb
29.08.2007, 10:14
Was soll denn das jetzt? Ploetzlich hat das Auto vom Jaeger nen Schaden. Man kann ja noch mehr dazudichten. lol Genau. Was besseres ist dir nicht eingefallen.

Na ja, ich wollte Dir nur mal aufzeigen, dass es nicht immer so einfach und klar ist, wie Du behauptest...
Wenn ein Grundstückseigentümer einen Helipiloten nach einem Absturz ärgern will, kann er das leicht tun, es kann dann lange dauern, bis der Hubi zurückgegeben werden muss, ohne sich wegen Unterschlagung strafbar zu machen!
Aber belassen wir es dabei, bringt eh nichts!

Magic-Herb

JMalberg
29.08.2007, 21:14
- missbraucht dazu seine Stellung als Amtsträger ( Jäger )
Fast richtig :D
nach BJagdG §25 (Jagdschutzberechtigte) http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__25.html sind nur Jagdaufseher mit einer gewissen Polizeigewalt ausgestattet, aber das auch nur wenn sie Berufsjäger (so ~200 Berufsjäger in BRD) oder forstlich (nicht "jägerich") aus gebildet sind.
Das ist eben im seltesten Falle so und der Kerl sowas behauptet ist dass sogar Amtsanmassung StGB §132 http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132.html.

So hat dann das nette Rumpelstilzchen gleich mal zwei Straftaten am Hals: Nötigung und Amtsanmassung
Das leppert sich so zusammen und beides ist nicht mehr Zivilrecht sondern gleich Strafrecht und unsere Polizei freut sich.

Mal nebenbei bemerkt hab ich den Eindruck, dass unsere Polizei ganz und gar nichts von Leuten hält die einfach so mit Schusswaffen rumlaufen.

Pitiplatsch_us
30.08.2007, 03:06
Hihi das ist hier legal. Will jemand eine die gibts bei Wallmart fuer 299.00 Piepen :autsch:

Madfly
16.09.2007, 00:28
Hi,

Definition für Jäger.....schwer bewaffneter Alkoholiker der durch den Wald ins nächste Wirtshaus läuft. (Quelle: Internet)
Mit diesen Waldschraten hatte ich auch schon Ärger. Wenn die zu aufmüpfig werden, säge ich immer 2-3 Hochsitze ab und sie sind wieder eine Weile beschäftigt.

Günter

P.S. ..... nicht so ernst nehmen!

Nickmick
16.09.2007, 09:49
Wenn die zu aufmüpfig werden, säge ich immer 2-3 Hochsitze ab und sie sind wieder eine Weile beschäftigt.




Gute Idee, das muß ich mir merken ;) ! :unsure: ;D


Lieber Gruß

Nickmick

JMalberg
16.09.2007, 12:05
...Mit diesen Waldschraten hatte ich auch schon Ärger. Wenn die zu aufmüpfig werden, säge ich immer 2-3 Hochsitze ab und sie sind wieder eine Weile beschäftigt.
P.S. ..... nicht so ernst nehmen!


Hey Jungs und alle die hier sonst noch mitlesen:

Der Günni meint das ironisch!! Natürlich werden wir alle nicht auf den Gedanken kommen, andere Mitbürger zu gefährden. ;)

Nickmick
16.09.2007, 12:55
Hey Jungs und alle die hier sonst noch mitlesen:

Der Günni meint das ironisch!! Natürlich werden wir alle nicht auf den Gedanken kommen, andere Mitbürger zu gefährden. ;)



Uuupps, da wär ich jetzt aber nicht von selber draufgekommen ... :unsure:

Ähem, war übrigens auch ironisch ..., räusper, ...



Gruß

Nickmick