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Vollständige Version anzeigen : Wie ist es mit den 24-monaten Garantie bei Motorschäden??


17.09.2002, 18:56
Wer hat erfahrungen???


auszug aus den EU-Gesetz:

4.2
In den ersten sechs Monaten nach Kauf kehrt die EU-richtlinie die Beweislast um. damit hat der Verbraucher das Recht, in Halbjahresfrist ein Produkt mit der Behauptung eines Defektes zurückzubringen.Gegen diese behauptung, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen hat, müsste der Händler den Gegenbeweis antreten.


Was meint ihr dazu????

Heliwuif
17.09.2002, 18:59
Ich hab nur die Erfahrungen gemacht, dass ich bei Motoren noch nie was auf Garantir bekommen habe!!

MfG Wuif

Till
17.09.2002, 20:13
Mit einem Wort - vergiß´ es !!


Till

Christian Rose
17.09.2002, 20:22
Till das waren jetzt aber zwei Worte :D

Ehrlich, alsoevtl. Garnatieansprüche geltend zu machen ist ein Schuss in den Ofen und brignt nix.

Gruß
Christian

17.09.2002, 20:52
aber laut eu-gesetz muß doch getauscht werden,ich glaube das proplem ist das der Kunde immer Klein bei gibt.
Der kunde müßste sich nur mal aud die hinderfüsse stellen und Druck machen.



.......müsste der Händler den Gegenbeweis antreten,das ist doch das was ich meine!!!!!!!!!

Wer hat heuer schon mal versucht eine Motor garantie leistung zu bekommen?????

17.09.2002, 20:54
Läuft wohl auf einen Musterprozess hinaus -).

Der hätte jedenfalls dann den Vorteil, daß man dann 100%ig juristisch wasserdicht erklärt bekommen müßte was man falsch gemacht hat. Vielleicht noch eine Rechtsschutzversicherung beim DMFV -).

Wenn man eh keine Garantie bekommt ist es ja Quatsch die Motoren hierzulande im Fachgeschäft zu kaufen und einen Aufpreis zu zahlen, statt preiswert selbst zu importieren.

Die Leute von dem Laden bei uns die MVVS-Motoren vertreiben sind bei bestimmten Schäden schon kulant, da gibts gleich im Laden einen neuen, allerdings sind die Macken eben auch schon bekannt.

17.09.2002, 21:24
Hallo ingo in der regler ist der händler ja für die garantie leistung da denn mit ihm schliest mann ja den kaufvertrag ab.Der händler muß sich halt dann an den hersteller wenden,das kann aber im garantie-fall den Kunden egal sein.Mann müßte mal wircklich einen präzetenz fall mal anstreben!!!

Ralf Dreyer
17.09.2002, 22:55
ich hatte mal bei einem webra50 ,dass ein teil des kolbenhemdes abbrach und sich zwischen pleuel und kurbelgehäuse verkeilte. das ganze zu höhn geschickt. 3 tage später hatte ich einen reparierten motor. hat nix gekostet und 2 neue kerzen gabs auch noch dazu. soweit meine erfahrungen.

sicx
17.09.2002, 23:23
Hallo chr!

Ich hatte mal einen Magnum Flächenmotor, bei dem sich nach einigen Monaten ein Stück der Messingbuchse des unteren Pleuelauges löste, sich unter den Rest der Buchse schob und mir den Kurbelwellenzapfen abschliff. Ich habe den Motor von meinem örtlichen Händler einschicken lassen und ihn anstandslos von Yamara ersetzt bekommen. Wohlgemerkt gibt Yamara auf seine Motörchen 2 Jahre Garantie.

Freundliche Grüße
Alan

bkramer
17.09.2002, 23:36
Hallo !

"Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschieden Paar Schuhe"

LG

Bernhard

NS.: Hast sicher:
- Falsch Eingelaufen
- Nicht Eingelaufen
- Zu Mager
- Falscher Sprit (welcher auch immer)
- Falsches Öl
- Falsche Kerze
- Zu scharf angesehen
- Zu schlecht zugesprochen
- Zu wenig gestreichelt
- etc., etc., etc.,


Schuld ist auf jeden Fall der Kund mit seiner "unsachgemäßen" Handhabung, auch wenn er über dreißig Jahren Erfahrung mit Verbrennern hat und in dieser Zeit erst zwei durch "Selbstverschulden" abgestochen hat ...

18.09.2002, 07:03
Hallo bkramer
ja das mag ja sein ber laut den Eu gesetz ist das in den ersten 6-monaten egal!!!!!!!!!!!

Markus Fiehn
18.09.2002, 07:11
Hi!

Mir ist letztes Jahr ein 8 Monate alter ....-Motor in die ewigen Jagdgründe eingegangen (Garnitur, Pleuel und ein Lager), weil das hintere Kurbelwellenlager ohne Vorankündigung geplatzt ist. Zu der Zeit wurde ich sogar noch vom entspr. Importeur unterstützt (Man hat mir also ja wohl die entsprechenden Fähigkeiten zugetraut, mit einem Motor umzugehen.). Habe also den Motor hingeschickt zur Reparatur. Als ich dann angerufen habe, hieß es "falscher Sprit", "Lager müssen sowieso halbjährlich getauscht werden", "vielleicht zu mager", ... Auf die Frage, warum mir das mit einem Konkurrenzprodukt nicht passiert ist und da ein Lager erstmal rauscht, eh es endgültig den Geist aufgibt, hieß es "die Lager von denen sind zu weich und rauschen dann halt". Na gut - aber platzen tun sie nicht direkt. Weiter hieß es aber "wird repariert". "Na gut", dachte ich, "ist ja dann ok".
Als der Motor dann kam, kam er nicht alleine, sondern mit einer Rechnung, dass ich fast einen neuen im Handel hätte kaufen können ?(

Was lernen wir daraus? Es gibt immer Ausreden, mit denen sich ein Hersteller rauswinden kann. Gerade bei Motoren. Findet ein evtl. Gutachter auch nur einen Hauch Rost oder ein Staubkorn im Motor, ist der Hersteller fein raus. Hat man den Motor geöffnet, ist´s wahrscheinlich eh Essig mit Garantie. :(

Ich wäre aber gespannt auf den Ausgang eines Musterprozesses.

bkramer
18.09.2002, 07:12
Hallo CHR !

..JA, JA, ...

Dann "ziehe Dich warm an" und judizier es einmal aus ...

=] Viel Spass und Gute "Unterhaltung" wünsche ich Dir



Wirst sehen, dass es einfacher ist einen "Motor Deines Vertrauens" bei dem "Händler Deines geringsten Mißtrauens" zu kaufen !

Kommst so mehr zum Fliegen, weil Anwaltstermine und Verhandlungen kosten auch Deine (Frei) Zeit.

Dies ist bei mir die teuerste und wertvollste Zeit überhaupt.

Da hake ich das Erlebniss mit einem Motor als Lehrgeld ab und kaufe diese Marke halt nicht mehr.

Aber, vielleicht habe ich da auf Grund meines "fortgeschrittenen" Alters einen reicheren Erfahrungsschatz.

Dein Alter ist leider nicht ersichtlich, da Profil ...usw, usw. ...

LG

Bernhard

18.09.2002, 07:39
Ja es wäre halt am besten mal so einen Musterprozesses
durchzuziehen,privat rechtsschutz hat doch heute fast jeder.
Naja die zeit geht halt drauf.
Aber es kann doch nicht angehen wenn mann einen Motor für 350€ kauft und das din geht nach 2Monaten kaputt wenn absolut kein eigenverschulden vorliegt.

19.09.2002, 01:00
Was ist das denn für ein Motor?

19.09.2002, 09:24
Hallo chr,
wenn Du Dir absolut sicher bist das kein noch so kleines "Verschulden" bei Dir liegt. Probiers einfach mal.
Der "Prozess" wird aber mit Sicherheit über einen (unabhängigen) Sachverständigen laufen müssen.

Sehe den Ablauf in etwa so:
Du reklamierst den Motorschaden. Gegenseite lehnt mit entsprechenden Begründungen die Garantie ab ... mögliche Ursachen DEINES Verschuldens wurden ja schon aufgezählt. Du schaltest einen Rechtsanwalt ein und wiederholst Deine Reklamation. Gegenseite lehnt wieder ab. Natürlich mit Untermauereung Ihrer Argumente, oder bringt sogar neue dazu. Und schon liegt die Beweislast bei DIR! DU mußt nun das Gegenteil "beweisen". Wie? Nur über Gutachter. Gutachten wird von Gegenseite angefochten, eh klar. Neuer Gutachter, neues Spiel ...
Irgendwo dazwischen bist Du ja schon vor Gericht und das entscheidende Gutachten und entsprechender Sachverständige wird vielleicht sogar vom Gericht vorgegeben.
DER ist dann ausschlaggebend ...
Viel Glück dann!

Ich denke, dass Du allerhöchstens auf einen Vergleich hinkommst. "Gewinnen" ist fast aussichtslos, da die Beweisfähigkeit eines Fabrikfehlers weitaus geringer ist als eine unsachgemäße Handhabung.

Spiele doch mal alle möglichen Fehler durch und überlege Dir mal mit welchen Argumenten ein Hersteller dagegen schmettern könnte. Ich garantiere Dir das zu jedem Fehler auch ein Gegenargument passt, dass DICH als Verursacher dastehen lässt.
Und bei einem Vergleich werden AUCH die Verfahrenskosten geteilt. Rechtsanwalt zahlste eh selber. Ob dann das dann "günstiger" ist als ein neuer Motor, möchte ich bezweifeln.
Hinweis zu RS-Versicherungen: Es ist gar nicht sicher ob die das so ohne weiters übernehmen, da immer intern geprüft wird ob Gewinnaussichten bestehen wenns vor Gericht geht.
Die können eine Kostenübernahme also auch ablehnen!
(Das wird oft vergessen ...)

Aber mal am Rande: Welchen Fehler hat der angesprochene Motor eigentlich? (aus Deiner Sicht)

P.S.
Das obige Szenario ist nicht ausgedacht, sondern selbst erlebt. Ging zwar um Rotorblätter, nur hats bei mir 1,5 Jahre gedauert bis der Prozess zu Ende war.

Määnzerbub
19.09.2002, 09:28
Hallo guude morsche

Das beste Mittel wird sein einfach zu posten wer kulant und wer nicht ist, dementsprechent sollte man dann seine Motoren kaufen.

Der Rest regelt dann die "freie" Marktwirtschaft das ist ein sehr probates Mittel. ;)

(Ich war 5 Jahre in einer Reklamationsabteilung beschäftigt)

gruß Määnzerbub

Peter Kampf
19.09.2002, 10:13
Guten Morgen,


ich kann mich nur Määnzerbub anschließen. Der Verbraucher, sprich wir, haben damit die Möglichkeit das Verhalten der Hersteller und Händler zu beeinflussen. Ich würde dafür sogar ein eigenes Forum aufmachen.


Grüße

Peter

Bee
19.09.2002, 10:17
Hallo zusammen,

alleine hat man es immer etwas schwerer. Sinnvoller und mehr Aussicht auf Erfolg hat eine Sammelklage. Wenn 10 Leute an Ihrem Motor denselben Defekt haben, dann ist das aussagekräftiger, als wenn einer kommt. Der Hersteller hat es dann schwerer mit der Behauptung, es handle sich um einen Bedienungsfehler. Selbst wenn es sich bei den 10 Leuten dann doch um einen Bedienungsfehler handelt, haben sie Aussicht auf Erfolg: Wenn die mitgelieferte Anleitung nicht vor dem Fehler warnt, oder explizit andere Anweisung gegeben hat, haftet trotzdem der Hersteller, da seine Anleitung unzureichend war. (Ikea-Klausel, meine Lieblingsklausel :] )

Gruss
Micha

P.S.: Ansonsten oder zusätzlich: Hier im Forum berichten, dann kauft die Motoren keiner mehr. Da kann ich Määnzerbub nur zustimmen.

Bee
19.09.2002, 11:20
Hallo zusammen,

alleine hat man es immer etwas schwerer. Sinnvoller und mehr Aussicht auf Erfolg hat eine Sammelklage. Wenn 10 Leute an Ihrem Motor denselben Defekt haben, dann ist das aussagekräftiger, als wenn einer kommt. Der Hersteller hat es dann schwerer mit der Behauptung, es handle sich um einen Bedienungsfehler. Selbst wenn es sich bei den 10 Leuten dann doch um einen Bedienungsfehler handelt, haben sie Aussicht auf Erfolg: Wenn die mitgelieferte Anleitung nicht vor dem Fehler warnt, oder explizit andere Anweisung gegeben hat, haftet trotzdem der Hersteller, da seine Anleitung unzureichend war. (Ikea-Klausel, meine Lieblingsklausel :] )

Gruss
Micha

P.S.: Ansonsten oder zusätzlich: Hier im Forum berichten, dann kauft die Motoren keiner mehr. Da kann ich Määnzerbub nur zustimmen.

19.09.2002, 11:44
hallo

unter der voraussetzung dass ich hier nicht überlesen habe möchte ich ganz kurz nur darauf hinweisen, dass ein enormer unterschied zwischen garantie und gewährleistung besteht!die von der eu novellierte regelung betrifft die gewährleistung und nicht die garantie.


mfg

Till
19.09.2002, 19:18
Also diese Diskussion ist mal wieder ziemlich sinnlos - einziger Weg - netten (!!!!!) Brief schreiben - keine Anmache - sachlich die Probleme schildern und abwarten - wenn Du Glück hast und der Fehler wirklich "hausgemacht" aussieht bekommst Du den Motor bestimmt repariert/ ausgetauscht auf Kulanz zurück.
Jeder andere Weg ist reine Zeit- und Geldverschwendung.

Till

Christian Rose
19.09.2002, 19:24
Ich kann mich der Meinung von Till nur anschließen - so erreicht man oft mehr, als wenn der Anwalt bei der besagten Firma an die Tür klopft.

Gruß
Christian