Vollständige Version anzeigen : Startgrenze 5 kg...
Die Grenzen für "öffentliches" fliegen außerhalb von Modellflugplätzen sind immer noch:
1. 1,5 km (bei Verbrennern)
2. max 5kg
3. Erlaubnis des Grundstückbesitzers
oder ?
Bei über 5kg bedarf es einer Erlaubnis des Luftfahrtbundesamtes ?
Ich frage wegen eines Vario Benziners, der ja über 5kg wiegt (zumal später auch noch ein Rumpf drumrum soll).
Diesen dürfte man dann NICHT mehr auf privatem Grund fliegen, oder ?
Danke schonmal !
RC-Hoppers
18.09.2002, 08:58
Hallo BetaX !
Deine Annahme stimmt, lediglich die Entfernung zur nächsten bewohnten Ansiedlung hat sich wohl auf 500 mtr. reduziert.
Gruß Thomas / RC-Hoppers
Wo steht denn das mit den 500m?
Momentchen mal.
Die Grenze für´s "wild fliegen" also am eigenen Grundstück liegt bei 5 Kilo so weit ich noch weiß.
Ab da musste auf einen zugelassenen Flugplatz damit.
Ab 25 Kilo wirds genehmigungspflichtig.
Danke für die Antwort.
Das mit den 500m ist mit absolut neu !?!
Würde mich auch interessieren wo man das nachlesen kann, um "sicherzugehen"...
RC-Hoppers
18.09.2002, 09:54
Hey!
Frag mal beim DMFV nach. Ich glaube Dr.Kreuzberg ist dort der richtige Ansprechpartner.
ich faende es auch super wenn es hierzu
irgendwas schriftliches gibt :)
mfg
Uwe B.
Berthold Pätzold
18.09.2002, 12:48
in der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung steht so was drin....die neue seit diesem Jahr hat sich einiges geändert,
( hab meine über den Verein bekommen )
man muß jetzt sogar bei unter 5kg wenn man weniger wie 1,5 km eine Aufstiegserlaubnis haben......
bin gerade in der Arbeit aber werde mal am Abend nachgucken...
Gruß
:] :] :]
Hi,
Original von Berthold Pätzold
man muß jetzt sogar bei unter 5kg wenn man weniger wie 1,5 km eine Aufstiegserlaubnis haben......
War das nicht schon immer so?
Grüße,
Maik
Martin Greiner
18.09.2002, 15:44
Hi,
ich dachte auch, das wäre schon einige Jahre so...(Aufstiegserlaubnis bei Entfernung weniger als 1500m).
Das mit den 500 m ist mir jedoch gänzlich unbekannt, ich dachte, der Genehmigungsfreie Modellflug unter 5 Kg müsste immer min. 1500m außerhalb stattfinden.
Geronimo
19.09.2002, 02:03
Also was die neue 500 Meter - Regelung betrifft, bin auch auch nicht auf dem neuesten Stand. FALSCH ist aber dass man bei Modellen über 5 KG auf einen Flugplatz MUSS. Für Modell unter 5 KG genügte bisher die Erlaubnis des Grundbesitzers, und die Einhaltung der 1,5 KM-Grenze. Hält man diese Grenze ein und ist das Modell schwerer als 5 KG benötigt man für das Grundstück eine Aufstiegsgenehmigung (gebührenpflichtig beim Luftfahrtsamt bis max. 20 KG. 25 KG-Modelle müssen auf einen dafür genehmigten Platz). Diese AG für das "wilde" Fliegen bekommt man auch in der Regel, wenn man die 1,5 KM einhält und sonst nichts dagegen spricht, z.B. Naturschutzgebiet oder Einflugschneise von Flugplätzen etc. Wir haben diese Genehmigung bisher immer bekommen.
Aber das mit den 500 Metern interessiert mich auch. Kann man das mal klären?
Geronimo
Markus Fiehn
19.09.2002, 07:58
Hi!
Mit Aufstiegserlaubnis wird der "Wildflug-Acker" doch zum zugelassenen Flugplatz. :D
Genehmigungsfrei ist alles bis 5kg, was weiter als 1,5 km von Ansiedlungen (Dazu können auch Aussiedlerhöfe gehören - je nach Definition der zuständigen Behörde) betrieben wird.
Geronimo
20.09.2002, 01:25
Hallo Markus,
da bin ich mir nicht so sicher, dass mit einer AG eine Wiese zum Flugplatz wird. Da gibt es sicher noch Unterschiede im Status; z.B ist bei einem zugl. Flugplatz ist ein Flugleiter Pflicht, aber auf einer Wiese hab ich noch keinen gesehen. Selbst wenn da mehrere Leute beieinander waren fliegt doch jeder eigenverantwortlich.
Aber was ist jetzt dran am "500-Meter Gerücht". Weiß da jemand was NEUES???
Geronimo
hallo zusammen...
hatte mit einem der anwaelte
vom DMFV telefoniert und ihn hierzu befragt...
an der 1.5km grenze hat sich seiner meinung
nach nichts geaendert... :(
was wohl ansteht ist eine aenderung der laermschutzbestimmungen...
mfg
Uwe
Hei Leutz,
ich bin glücklicher Besitzer einer solchen "privaten Aufstiegserlaubnis". Dies meines Wissen übrigens nur in Bayern gibt. Damit darf ich im Raum Südbayern meine Helis fliegen.
Was Flugleiter usw. angeht, steht darüber alles im Merkblatt zum "Betrieb von Flugmodellen" (Paragraph? müsste ich erst nachsehen). Ein Flugleiter wird übrigens nach (allgemeinen!) geltendem Recht erst bei mehr als 3 Flugmodellen verlangt. Natürlich habe ich auch Auflagen in meiner Erlaubnis stehen, die sind aber im üblichen Rahmen. (Abstand, Grundbesitzerserlaubnis, ErstHilfe Ausrüstung, usw.usf.)
Den Ursprung der 500m-Geschichte kann ich mir nur in der neuen Regelung denken, daß die Zulassung eines Modellflugplatzes nach der "Sportplatzverordnung" erfolgt bzw. zukünftig erfolgen soll.
Hier gehts aber ausschließlich um die Lärmimmission. Und rein rechnerisch reicht bei einem 82dB(A) lauten Flugmodell ein Abstand von 500m um am Immissionsort "nur" noch 45dB(A) ankommen zu lassen.
Das dürfte DER Grund für dieses Gerücht sein.
Ich glaube aber kaum, daß sich hier etwas ändern wird, da sonst auch geltende Gesetze für den Betrieb von Flugmodellen geändert werden müssen. Der dort festgeschriebene 1,5km Abstand steht nämlich der "Sportregelung" entgegen ... und nu? ;)
Uuups, da hat sich Uwe dazwischen gedrängt ... sag ich doch: Geht nur um den Lärm. :D
Nachtrag: Habe schnell noch nachgerechnet. Um bei 1,5km Abstand am Immissionsort noch im gesetzlichem Rahmen von max. 52dB(A) zu bleiben, dürfte also nach der neuen (Sportplatz)Regelung ein Modell dann 98dB(A) haben. Das wars aber auch schon, sonst ändert sich nix
Dieter F. Heinlin
20.09.2002, 10:21
Hallo Peter,
mal eine Frage zu deiner "privaten Aufstiegserlaubnis": Beschränkt sich diese auf ein beschriebenes Gelände, oder ist sie allgemeingültig? War ein Gutachten erforderlich?
Ich trage mich auch mit dem Gedanken...
Hallo Dieter,
ist "allgemein" bis 20kg gültig. Hast Du ein Fax? Dann lass ich Dir den Schrieb mal durch.
Gutachten war übrigens nicht erforderlich, das bräuchte ich nur wenn ich "meine" Wiese als öffentlichen Platz genehmigen lassen möchte. Zudem habe ich mich mit Landratsamt und Luftamt soweit verständigt, daß ich rein für mich privat(!) auf meiner Wiese die nur 350m vom nächsten Haus (Reiterhof und 3 Wohnhäuser) entfernt liegt, fliegen darf. Auch die Anwohner haben nix dagegen: Meine Helis haben ca.78dB(A, sind genügend leise und stören also nicht (ca. 45dB(A) Immssion). Man muß halt mit den Leuten reden (können). :D
btw.
Ist aber schon etwas lustig ... Im Schrieb heißt es, daß gültige Bestimmungen eines Modellflugplatzes vorrangig sind. Heißt also: Ist so ein Platz NICHT für Modelle über 5kg zugelassen, dürfte ICH auf der Nebenwiese trotzdem meine 8kg Jungs fliegen ... :D ?( :]
hier ist ein guter Link, da sollten eigentlich alle Fragen beantwortet sein !
Grüße,
Lars
Rechtsfragen zur Aufstiegsgenehmigung
Hi zusammen,
ich möchte mal wieder auf etwas hinweisen:
Bei Lars´ Link ist zu lesen:
"2. Zulässige Einschränkungen der freien Nutzung des Luftraums durch Flugmodelle ergeben sich zunächst aus § 16 Abs. 4 bis Abs. 7 LuftVO. Danach bedarf der Betrieb von Flugmodellen[6] in drei Fällen einer besonderen sog. Aufstiegserlaubnis[7]:
- bei einem Betrieb von Flugmodellen jeder Art mit mehr als 5kg bis 25kg (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO)
..."
Somit sollte klar sein, dass Flugmodelle nicht unter 5 kg liegen müssen, damit keine Aufstiegserlaubis nötig ist. Das gilt vielmehr nur für Modelle, die mehr als 25kg wiegen.
Kurz gesagt: Man suche sich eine Wiese, die 1,5km von Wohngebieten und Flughäfen entfernt ist, nehme ein Modell, das nicht schwerer als 25kg ist und geniesse sein Fliegen.
Hi Bee,
fast richtig:
1. "mit mehr als 5Kg bis 25Kg" also in jedem Fall unter 5Kg !
2. in jedem Fall brauchst Du eine Genehmigung vom Inhaber der Wiese !
3. Umweltbestimmungen sind zu beachten etc etc !
Also eine Genehmigung des Inhabers muß noch lange nicht ausreichen, wenn es irgendwelche Auflagen im Umweltbereich gibt. Etwaige umherirrende Grüne können da ganz schnell einen Strich durch die Rechnung machen... Größtes Hindernis sind oft Bodenbrüter..
Auf denn, neue Wiese gesucht.
Grüße,
Lars
Dieter F. Heinlin
20.09.2002, 15:51
Hallo Bee..
ich glaube Du hast da etwas mißinterpretiert... ;(
Geronimo
20.09.2002, 16:12
Hallo Bee,
Lars hat schon Recht. Lese mal die Bestimmung genau. Diese sagt konkret aus:
Eine Aufstiegsgenehmigung brauchst du auf jeden Fall für Modell größer 5 kg - kleiner 25 kg. Über 25 KG bekommst du gar nix! Für diesen Fall mußt du dein Modell technisch abnehmen lassen (Sonderzulassung) fast so als hättest du ein Ultraleicht selbst in der Garage gebaut. Denn dann zählt dein Modell schon zu den Großflugzeugen die am Luftverkehr teilnehmen. Dabei viel Spaß und Erfolg...
Geronimo
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