Vollständige Version anzeigen : Flugplatz eröffnen ... und wie ?
Hallo Leute !
Nun gehts los! Nachdem ich mehrmals versucht habe einen vernünftigen Flugplatz in meiner Umgebung zu finden (DMFV, DAEC, hier im Forum, usw) hat sich bei mir und einem fliegenden Bekannten die Idee festgesetzt einen eigenen Platz zu eröffnen.
Nun stellen sich natürlich jede Menge Fragen und hoffe ihr könnt zumindest ein paar beantworten.
Bitte möglichst nur dann antworten, wenn ihr euch wirklich damit auskennt und vielleicht selber einen Platz eröffnet habt/wollt...
Was muss alles beachtet werden um die grundsätzlichen rechtlichen Bedingungen zu erfüllen ?
Mir fallen da folgende Dinge ein:
1. 1,5 km bis zur nächsten Ansiedlung (einzelstehende Häuser zählen nicht ???)
2. Erlaubnis des Grundbesitzers
3. KEIN Naturschutzgebiet in der Nähe
4. Zaun zum Schutz von Zuschauern
Was fehlt da noch ?
Welche Behörde ist für Modellflugplätze zuständig ?
Gibt es oft "fadenscheinige Begründungen" der zuständigen Behörde, einen Platz nicht zuzulassen ?
Wie umgeht man diese Probleme am besten ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir da helfen könntet...
Gruß,
Sven.
Rolf Heszler
09.10.2002, 20:17
Hallo BetaX
Wende dich doch mal an den DMFV,die können dir genau sagen wie man einen Platz zulässt und welche Eigenschaften der Platz haben muß.
Ich habe vor ca 10 Jahren auch mal versucht einen Platz zu genehmigen,ist aber fehlgeschlagen da die Gemeinde dagegen war und hier bei mir alles Landschaftsschutzgebiet ist.
Eine Aufstiegserlaubnis bekommst du vom in deiner Region zuständigen Regierungspresiedium.
Tschüß
Rolf 8)
Maik Otto
09.10.2002, 20:37
hallo
mal ein kurzer ausriß ohne anspruch auf vollständigkeit
- grundstück suchen
- mit dem eigentümer verhandeln /pacht/kauf !?
- unbedingt mit dem daec oder dmfv kurzschließen
- mit der zuständigen luftfahrtbehörde reden bzw
antrag stellen
- verein gründen ,geht am anfang auch mit 3-4 personen
und wie gesagt mit dem daec/dmfv reden über eine
einzel-vereins-mitgliedschaft oder wie das auch immer
heißt . dann kommen lärmgutachter ,die umweltbehörde,
die gemeinde/stadt usw und müßen auf dem antrag ein
ok geben anschließend den antrag an die luftfahrtb.
zwichenzeitlich bekommt ihr eine befristete
aufstiegserlaubnis . nicht zu vergessen ihr müßt
statuten und flugzeiten usw erstellen . mit ein wenig
glück bekommt ihr nach 3-4 monaten und ca 400 euro
eure erlaubnis . so geschehen dieses jahr bei einem
befreundeten 5 personen verein .
viel spaß
ps: der platz ist bis 25 kg zugelassen
Hab ich alles schonmal selbst versucht und aus Zeitmangel aufgeben. Also: (Vereinsbildung lassen wir mal weg)
Allerste Frage: Was wollt Ihr ... nur elektro und unter 5kg, dann ist einfach. Da brauchts nur das Einverständnis des Besitzers. Fertig.
Aber mit Verbrenner und ]5kg gilt folgendes:
1. Landkarte besorgen, mit Kreisschablone oder Zirkel einen "freien" Fleck suchen. Die berühmten 1,5km sind hier die erste Hürde.
1a. Hinfahren und anschauen: Freileitungen vorhanden?, Naturschutzgebiet, Zufahrt möglich usw. usf.
2. Kontakt mit den Besitzern suchen und reden, reden, reden. Nach "Wildfliegern" fragen (Könnte ein "Absturz"-Problem werden das Gebiet ein beliebtes Ziel freier Fleiger ist). AUCH Anliegende Besitzer fragen ob die was dagegen haben (könnten).
(1. Schwierigkeit: Wem gehört der Grund? Ist gar nicht so einfach rauszufinden. Dazu sollte man beim Vermessungsamt Einsicht in die betreffenden Flächenpläne machen, da steht dann auch die Flurnummer im Plan, damit zur Gemeinde und hoffen das man Auskunft bekommt. Mit Glück erwischt man auch einen Bauern, Besitzer aufn Feld und kann dann rumfragen)
3. Kontakt mit Luftamt, bzw. zuständiger Luftaufsichts-Behörde. Fragen ob dort Modellflug betrieben werden kann. Skizze (Fotos machen), Landkarte bzw. Plan vorlegen, Flugzonen einzeichnen! Dabei mögliche Auflagen abklären. (Hier sollte schon eine schriftliche Einverständniserklärung des G.-Besitzers vorliegen)
4. Für einen offiziellen Mofellflugplatz, verlangt das Luftamt (hier in Bayern zumindest) ein Gutachten (zb. vom DMFV) dass das Grundstück als Modellflugplatz geeignet ist.
(ACHTUNG: Preisfalle! Der DMFV macht zwar solche Gutachten, verlangt aber für Privatpersonen sehr viel Geld, Vereine bekommen sowas für "n´ paar Euro")
5. DANN kann man die Aufstiegserlaubnis beantragen und zwar beim LUFTAMT oder gleichwertiger Stelle. Gemeinde muß NICHT gefragt werden, sollte aber fairnishalber "Bescheid" wissen. Auch wenn Gemeinde vorab schon "nein" sagt, trotzdem weitermachen! "Sie" hat das nicht zu entscheiden, sondern ausschließlich Luftamt.
6. Luftamt bearbeitet das Ganze und wendet sich automatisch an versch. Stellen (Gemeinde (aha;)), Naturschutz, Bauamt, Polizei, usw.). Diese können Ihre Einwände geltend machen.
7. Luftamt entscheidet für oder wider, evtl. mit Auflagen, die man genauestens prüfen sollte.
8. Ihr seid durch ... oder auch nicht
Dauer des ganzen?
Ich habe nach 2 Jahren aufgehört ...
Aber kauft euch doch auch das Buch von Walter Felling, "Rechtsfragen zum Modellflug". Da steht auch eingiges drin.
Vielen Dank für eure Hinweise !
Ich denke wir werden es erstmal auf max 5kg beschränken, womit die Aufstiegserlaubnis entfällt... wenn der Platz dann (hoffentlich) steht kann man ja parallel mit dem "5kg-Flugbetrieb" eine Aufstiegsgenehmigung beantragen um bis 25kg zu dürfen....
Außerdem sollten dann genügend Vereinsmitglieder vorhanden sein, um das finanziell problemlos bewältigen zu können :)
Wie sieht das aus, wenn man die 1,5 km nicht einhält ? Meines Wissens braucht man dann trotz "unter 5kg Helis" eine Aufstiegsgenehmigung. Dabei dürfen an den nächsten bewohnten Anlagen max 55 dB messbar sein und diese müssen aus den übrigen Umweltgeräuschen DEUTLICH herauszuhören sein... Wenn dies der Fall ist, kann man die 1,5km Grenze auch unterschreiten...
Frage: Liege ich da richtig und besteht eine "reelle" Chance das genehmigt zu bekommen ?
Evtl. sind Anwohner ja bereit eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen (wenn auch unwarscheinlich) !?!
Unter 1,5km geht "mit Motoren" ohne Aufstiegserlaubnis gar nix. Die "dB´s" hängen vom anliegenden Ort ab, wobei für reinen Wohnort 52, Mischgebiet 55, Gewerbe 60, gelten. (Ohne Gewähr!) Ist ein Kurort, Krankenhaus oder ähnliches in d. Nähe sogar nur 42dB(A). Genehmigt kann ein Platz innerhalb 1,5km evtl. schon werden. Ihr müsst dann nur mit sehr strengen Auflagen bzgl. Flugzeiten, Flugzonen usw. rechnen.
Geronimo
10.10.2002, 16:21
1.) Meines Wissens ist ein Fangzaun nicht Pflicht?
2.) du solltes gut überlegen, ob du das Ganze über die Vereinsschiene aufziehen willst. Damit bürdest du dir zusächlich eine Menge auf. Das Vereinsrecht und die entsprechenden Gesetze müssen beachtet werden. so ist es z.B. gar nicht so einfach, einem Antragsteller den Zugang zum Verein zu verwehren. Ich braucht einen Kassenwart, Schriftführer usw. usw.
Wenn ihr also nur ein paar Mann seid, die einfach fliegen wollen, würde ich es erst mal ohne Vereinsgründung versuchen. Ich kenne einige IGs (Interessengemeischaften) die es so gemacht haben.
@ Geronimo
Ja, da hast du wohl Recht !
Erstmal nur eine reine IG...
Ich denke aber, dass wir einigen Zulauf kriegen werden, da es in meiner Nähe wirklich keinen vernünftigen Flugplatz gibt und unserer sicherlich diese Lücke füllen könnte !
Ich werde mich bald auf die Suche nach geeigneten Grundstücken machen und hier posten wenn es was Neues gibt !
Sind Piloten unter euch die aus meiner Gegend kommen und auch einen Platz suchen (sich evtl. an dem Vorhaben beteiligen würden) ????
Gebiet: Schwelm, Ennepetal, Hagen, etc...
Plz Bereich: 58xxx
Gruß,
Sven.
Original von Geronimo
1.) Meines Wissens ist ein Fangzaun nicht Pflicht? Meines Wissen nicht unbedingt. Hier in Bayern (evtl. sogar auch regional unterschiedlich) ist bei Veranstaltungen entweder ein Zaun gefordert oder ausreichender Abstand (ca. 50m) zu den Zuschauern.
Für den regulären vereinsinternen Flugbetrieb ist mir eine solche (zwingende) Maßnahme nicht bekannt.
hoeppie2
11.10.2002, 10:04
Also es gibt da ein schönes heft, das vom IVM angeboten wird musst du mal eingeben bei google oder so!
Hat mit Paragraphen im Modellflug zutun!
Uwe
Markus Fiehn
11.10.2002, 10:30
Hi!
Bei uns (Bad Sobernheim - Rheinland-Pfalz) ist der Zaun Auflage für den Flugbetrieb. Steht so im Gutachten (DMFV) drin. Inzwischen hat der Verein zum DAeC gewechselt und der Gutachter vom DAeC sagte mir, dass ein Zaun nicht unbedingt erforderlich ist.
Will sagen: Alles hängt auch vom Gutachter ab ...
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