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Vollständige Version anzeigen : Versicherungsfrage


Xray89
05.11.2008, 23:09
Hallo zusammen,
ich bin ja gerade nach einem größerem Heli am gucken bzw nach einem T- Rex 600Nitro ich hab mich gerae mal ein bisschen mit der frage der Versicherung beschäftigt, und habe eine erschreckende erkenntnis gemacht :-( ,glaube ich jedenfalls.
Sehe ich das richtig das ich einen Verbrenner Heli nur legal mit Versicherungsschutz fliegen kann, wenn ich von Eigentümer oder Pächter des Grundstückes von dem ich Starte eine erlaubnis haben, und dieses Grundstück so gelegen ist das im Umkreis von 1,5 Km keine Wohnsiedlung bzw mehr als 3 Häuser sind ?

Falls dies der Fall ist müsste ich mir das mit dem Nitro Heli wohl doch noch mal überlgen :-(

Fantus
05.11.2008, 23:11
Versicherung brauchst du auch bei einem 170g koax ..

JMalberg
05.11.2008, 23:13
Egal was du wo wann ferngesteuert fliegst brauchst du dazu einen Modellflughalterhaftpflicht-Versicherung :).

Das ist vollkommen unabhängig ob Verbrenner, Elektro oder Dampfmaschine und auch egal wieweit von Wohnsiedlungen es weg ist.

Xray89
05.11.2008, 23:16
Das ist mir schon klar, ich war auch im prinzip am gucken weil ich auch erstmal was für meinen 450er brauche bin bisher immer ohne geflogen
(aber auch nur auf dem Heimischen-Hof da hätte ich maximal mich oder mein auto beschädigen können)
nur das mit den Verbrenner und vorallem der starterlaubnix ist mir da aufgefalen, gilt die auch für E-Helis ?

JMalberg
05.11.2008, 23:22
Was denn nu?

"Versicherungsfrage" oder "erlaubnisfreier Modellflug"? :unsure:


Versicherung brauchst du für den Modellflug genauso wenig wie für das Autofahren.

TurboMOD
05.11.2008, 23:33
Ich denke er will wissen, ob die Versicherung auch zahlt, wenn er zb. weniger als 1,5km vom nächsten Ort weg ist.
Wenn dass nicht gemeint war, würde ich es aber gerne wissen:lol:

Xray89
06.11.2008, 08:44
das war jetzt im prinzip nicht der gedanke aber wäre trotzdem mal gut zu wissen, auch wenn ich jetzt so aus dem Bauch heraus sagen würde das die nicht bezahlen.

thomas1130
06.11.2008, 08:53
Versicherung brauchst du auch bei einem 170g koax ..

Ähm - bitte wie definiert ihr das Wort "brauchen" genau?!?!??? :unsure:

Als "vorgeschrieben"? -> das wäre dann wohl falsch..
Als "ratsam"? -> darüber kann man reden - auch wenn ich es in obigem Beispiel für übertrieben halte!

Grüße
Thomas

Fantus
06.11.2008, 08:55
vorgeschrieben ohne wenn und aber

acamphausen
06.11.2008, 09:00
Hi,

Was kostet der Heli gesamt? Ca 1k€?
Die Versicherung kostet nur ein Bruchteil dessen. Was gibt es denn da zu überlegen? Oder ist es doch nur zum Vorteil der "Anderen"

Andreas

Hallo zusammen,
ich bin ja gerade nach einem größerem Heli am gucken bzw nach einem T- Rex 600Nitro ich hab mich ..................

Falls dies der Fall ist müsste ich mir das mit dem Nitro Heli wohl doch noch mal überlgen :-(

Charlie
06.11.2008, 09:54
Hallo Xray89,

also eine Verischerung ist auf jeden Fall empfehlensert, die schließt Du am besten schon ab, bevor Du Dir den neuen großen Hubi holst. Kostet nicht die Welt. Ich und die meisten bei uns sind hier versichert: www.dmfv.de Am besten rufst Du dort mal an und lässt Dich beraten. Zur Versicherung bekommst Du noch das "Modellflieger" Heft ich glaube 4x pro Jahr zugeschickt. Ist generell auch nicht schlecht, wobei Helis dort nicht sehr oft behandelt werden. Es gibt aber auch noch andere Versicherungsanbieter. Vielleicht haben die anderen Jungs da noch Tipps für Dich. Egal welche, wichtig ist nur, dass Du eine machst.

Zum Abstand 1500m. Wir hatten auch zig Jahre einen nicht zugelassenen Platz, bis es einen dann doch mal störte und er es sich zur Aufgabe machte, uns von dort zu vertreiben. Es ging dann so weit, dass wir die Entfernung bis zum nächsten angrenzenden Ort vermessen ließen. Leider hatten wir Pech und der Abstand betrug sagenhafte 1480m. Uns fehlten also um dort Verbrenner zu fliegen 20m! Keine Chance, wir mußten gehen, obwohl der liebenserte Herr in diesem angrenzenden Ort nochmals 300m weiter entfernt wohnte. Elektro dürften wir heute noch dort fliegen. Bist Du also Wildflieger, dann kann ich Dir erstmal nur zu einem Elektrohubi raten. Frag zusätzlich die angrenzenden Bauern um Erlaubniss und möglichst auch die Jäger. Mit leisem und sauberen Elektroantrieb hast Du da bestimmt weit aus weniger Probleme und kannst Dich voll und ganz dem Fliegen widmen.

Viele Grüße,
Charlie

JMalberg
06.11.2008, 10:19
Jungs, jegliche Debatte, ob eine Versicherung der Haftpflicht wünschenswert, zu überlegen, zu empfehlen oder sonstwas ist, ist vollkommen obsolet, da

ein Modellflughaftplichtversicherungsnachweis mit sich zu führen ist.

Genauso wie für KFZe gilt es entsprechend für Modellflugzeuge und zwar alle, egal ob 200g Koax oder 6m Segler!

Lediglich wer was in welcher Höhe versichert, kann gut empfohlen werden.

thomas1130
06.11.2008, 14:21
vorgeschrieben ohne wenn und aber

Das kann ich aber leider nicht so stehen lassen, auch wenn ich nur sehr ungerne unseren "Admins & Mods" widerspreche... :hallihall:

Die Frage der Versicherungspflicht stellt sich überhaupt NUR, wenn man seine Fluggeräte außerhalb des Privatbereichs betreibt!!!!!!

Angenommen man hat ein großes Grundstück, darf man dort natürlich auch OHNE Führerschein und Versicherung autofahren - und zwar 100% legal.
Alle diese Vorschriften gelten NUR für den Betrieb auf öffentlichen Flächen!

Genau so verhält es sich mit dem Modellflug -> ist dein Garten (oder Wohnzimmer) groß genug, kannst du natürlich mit deinem Logo 600, PiccoZ, oder was auch immer OHNE jede Versicherung VÖLLIG legal fliegen.

Eine völlig andere Frage ist natürlich, ob das ratsam ist...;)

Grüße Thomas

PS: Die Verbrennerfrage im Ortsgebiet ist wieder eine völlig andere "Sache" - oben geht es um "Grundrechte"

PPS: Nur zur Klarstellung: Ich fliege MIT Versicherung im Verein.. :lieb:

BerndFfm
06.11.2008, 14:34
Das ist so nicht richtig :

ist dein Garten (oder Wohnzimmer) groß genug

In deinem Wohnzimmer darfst Du fliegen, aber im Garten nicht, da der Luftraum nicht zum Grundstück gehört.

Du kannst auch im Garten Personen schwer verletzten und der Heli kann auch aus dem Garten rausfliegen, wenn er z.B. durch einen Fehler Vollpitch gibt.

Auch im Garten ist Versicherung unbedingt Pflicht !

Genau wie beim Auto ist es strafbar (Ordungswidrigkeit) wenn ohne Versicherung geflogen wird, auch wenn kein Schaden entstanden ist.

DMO ist auch eine gute Versicherung für Wildflieger.

Grüße Bernd

Fantus
06.11.2008, 14:39
Auch unsere Modelle fallen unter das LuftVG und das kennt weder den Begriff Modell als auch privates Grundstück

JMalberg
06.11.2008, 14:42
@Thomas:
Dachte ich auch ursprünglich dass ich im Garten machen kann was ich will, aber so wie ich es lese geht der Gesetzgeber von den möglichen Auswirkungen aus.Desweiteren gehört dir zwar der Grund und Boden des Gartens, aber der Luftraum darüber ist frei, wird aber gereglet durch das Luftrecht.
Im LuftVG § 2 steht
(1) Deutsche Luftfahrzeuge dürfen nur verkehren, wenn sie zum Luftverkehr zugelassen
(Verkehrszulassung) und - soweit es durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist - in
das Verzeichnis der deutschen Luftfahrzeuge (Luftfahrzeugrolle) eingetragen sind. Ein
Luftfahrzeug wird zum Verkehr nur zugelassen, wenn
1. das Muster des Luftfahrzeugs zugelassen ist (Musterzulassung),
2. der Nachweis der Verkehrssicherheit nach der Prüfordnung für Luftfahrtgerät geführt
ist,
3. der Halter des Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der
Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der
Gesundheitsbeschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Person und der
Zerstörung oder der Beschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Sache
beim Betrieb eines Luftfahrzeugs nach den Vorschriften dieses Gesetzes und von
Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft unterhält und
4. die technische Ausrüstung des Luftfahrzeugs so gestaltet ist, dass das durch seinen
Betrieb entstehende Geräusch das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare
Maß nicht übersteigt.
(Quelle) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/luftvg/gesamt.pdf)
Die Frage ist ob Flugmodelle per se zum Verkehr zugelassen sind; wenn ja, dann ist die Haftpflichtversicherung Pflicht.

thomas1130
06.11.2008, 14:54
Auch unsere Modelle fallen unter das LuftVG und das kennt weder den Begriff Modell als auch privates Grundstück

UFF - na ihr seid aber hartnäckig!
Aber hallo Hausverstand: Ein Papierflieger ein Luftfahrzeug???? :unsure::unsure:

Also auch über dem Grundstück gibt es einen "Privatbereich":
Fliegerisch-rechtlich gesehen benützt man den Luftraum mit einem "Luftfahrzeug" oder Gerät, wenn dieses gemäß §1 Abs. 2 Nr. 11 LuftVG höher als 30m über Grund oder Wasser sich bewegt.

Und ab eben diesen 30m ist es wieder die Benützung ÖFFENTLICHEN "Eigentums"..
aber bis dahin ist es Privat (und im Wohnzimmer ja sowieso...)

Wieso bloß wollt ihr alles geregelt wissen?? - Es muss doch noch einen Rest Eigenverantwortung und Hausverstand geben -> und der muss einem ja wohl sagen, dass man für einen PiccoZ im Garten KEINE Versicherung benötigt, da das ja wohl ein "Spielzeug" ist...

Grüße
Thomas

thomas1130
06.11.2008, 14:56
@Thomas:

Die Frage ist ob Flugmodelle per se zum Verkehr zugelassen sind; wenn ja, dann ist die Haftpflichtversicherung Pflicht.

Hallo Jürgen!

Unsere Posts haben sich jetzt überschnitten!

Klar darf man nicht machen was man will - aber bis eben 30m eben ist es "kein öffentlicher Luftverkehr" - da gilt das LuftVG (noch) nicht!

LG
Thomas

Tobkin
06.11.2008, 15:10
Servus @All,
jetzt habe ich allerdings eine Frage zu diesem Satz:

(1) Deutsche Luftfahrzeuge dürfen nur verkehren, wenn sie zum Luftverkehr zugelassen
(Verkehrszulassung)...


Was ist ein deutsches Luftfahrzeug, ich bin ja nun zugreister Schwede, ist dann mein mitgebrachter Heli auch zugereist und somit schwedisch?!

Bingerade etwas verwirrt...

Gruß
Tobias

Uli_ESA
06.11.2008, 15:27
Klar darf man nicht machen was man will - aber bis eben 30m eben ist es "kein öffentlicher Luftverkehr" - da gilt das LuftVG (noch) nicht!

Hallo,
da täuscht du dich. Denn dein Heli kann ja höeher wie 30 m Fliegen:lol:
Wie willst du sicherstellen das der Heli dein Grund und Boden nicht verlässt?
Erkläre mal einem Richter wenn es zum Schaden gekommen ist, da dein Heli dein Grund und Boden verlassen hat und den Radfahrer auf der Straße traf, das du ja auf eigenem Grund und Boden geflogen bist und auch nicht höeher als 30m warst.
wie willst du das Plausiebel erklären??

Modellflug ohne Versicherungsschutz ist Rechtwidrig, egal wo das ist.
Wir unterliegen alle den Luftfahrtbundesgesetz. Demnach gilt sogar die 0,0Promille Grenze beim fliegen.
Bitte vergesst das nicht.
Gruß
Uli

jsifly
06.11.2008, 15:30
Hi,

nochmal zum Fliegen auf dem eigenen Grundstück und der Versicherungspflicht:

Wenn wirklich was passiert ist und Du der Versicherung erzählst: "Aber ich bin doch auf meinem Grundstück gestartet und wollte nur dort fliegen..."

Ich kann mir gut vorstellen, dass der entstandene Schaden dann nicht von der Versicherung übernommen wird.

Gruß Jan

Uli war schneller ;-)

teredo-tectum
06.11.2008, 15:50
Hallo Zusammen,

ich habe die Tage mit meinem Versicherer genau dieses Thema besprochen.
(Will einmal nach Kaunitz zum Hallenfliegen fahren)
Es gibt in den Allgemeinen Bedingungen der Sachversicherer. (VdS)
Eine Klausel die da heißt: "Kleine Luftfahrzeugklausel"
Die besagt, dass kleine Luftfahrzeuge (Fahrzeug = eigener Antrieb, Steuerung etc.) unter
5 KG (also bis 499 g) in einer privaten Haftpflicht eingeschlossen ist.
Dabei ist es egal ob es sich um Nitro, Elektro, Gummizug etc. handelt.
Mitversichert sind Vermögens- und Personenschäden.
Da jeder Versicherer andere Bedingungen hat sind die Versicherten Summen unterschiedlich.
Die Selbstbeteiligung ist auch variabel.
Das gilt nur für Deutschland und Sachversicherer, die im "Verein deutscher Sachversicherer" sind.
Mir wurden die Versicherungssummen formlos auf in einem Brief bestätig.
Wer keine pHV hat sollte/muss nachbessern.

Gruß
Elmar

thomas1130
06.11.2008, 15:52
OK - Ihr habt gewonnen..

Also an ALLE: ab sofort muss man offensichtlich PiccoZ, Papierflieger und Drachen versichern..
(Und JA NICHT vor dem fliegen mit dem Koax im Wohnzimmer ein Bier trinken, denn dann wandert man wohl unweigerlich sofort ins Gefängnis..)

Grüße Thomas

PS: Wenn ich meinen Laptop aus dem 4.Stock werfe, fliegt der ja auch (ein wenig) - hoffentlich habe ich dabei nichts getrunken..;)

Uli_ESA
06.11.2008, 15:54
Es gibt in den Allgemeinen Bedingungen der Sachversicherer. (VdS)
Eine Klausel die da heißt: "Kleine Luftfahrzeugklausel"
Die besagt, dass kleine Luftfahrzeuge (Fahrzeug = eigener Antrieb, Steuerung etc.) unter
5 KG (also bis 499 g) in einer privaten Haftpflicht eingeschlossen ist.


Hallo,
und das ist bei den meisten Haftpflicht versicherungen mittlerweile ausgeschlossen, steht meistens im Kleinderuckten.
Gruß
ULi

Fantus
06.11.2008, 15:55
es hat neimand behauptet, dass es was mit gesunden Menschenverstand zu tun hat :)

OK - Ihr habt gewonnen..

Also an ALLE: ab sofort muss man offensichtlich PiccoZ, Papierflieger und Drachen versichern..
(Und JA NICHT vor dem fliegen mit dem Koax im Wohnzimmer ein Bier trinken, denn dann wandert man wohl unweigerlich sofort ins Gefängnis..)

Grüße Thomas

PS: Wenn ich meinen Laptop aus dem 4.Stock werfe, fliegt der ja auch (ein wenig) - hoffentlich habe ich dabei nichts getrunken..;)

teredo-tectum
06.11.2008, 15:55
Da hab ich wohl noch einmal Glück mit meiner Versicherungsgesellschaft.

Elmar

Oliver Mauthe
06.11.2008, 16:03
Hallo

sorry aber ich versteh die ganze Diskusion um die Versicherung nicht !!!

da geben wir hunderte von Euros für die neusten Tuning und Zubehoerteile aus aber wegen 42,00 Euro Jahresbeitrag überlegt man dann ernsthaft ob dies nötig ist :hallihall: ???


mfg Oli

teredo-tectum
06.11.2008, 16:06
Da fällt mir gerade das Stichwort "Doppelversicherung" ein.
Wie würde eine Versicherung im Schadesfall reagieren, wenn diese mitbekommt,
wenn ich bei einer anderen Gesellschaft noch einmal versichert wäre?


Elmar

Ich denke eine Beratung vom Versicherungs-Fachmann ist sehr sinnvoll und kostenlos.

Klaus Ortner
06.11.2008, 16:09
Hallo

sorry aber ich versteh die ganze Diskusion um die Versicherung nicht !!!

da geben wir hunderte von Euros für die neusten Tuning und Zubehoerteile aus aber wegen 42,00 Euro Jahresbeitrag überlegt man dann ernsthaft ob dies nötig ist :hallihall: ???


mfg Oli

Hallo Oli,

Respekt, das ist der entscheidende Satz.

Ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß es hier im Forum sehr viele gibt, die sich um Versicherungsschutz noch nie Gedanken gemacht haben und ohne fliegen.
Leutz, machts euch nicht unglücklich und versicherts euch.

Uli_ESA
06.11.2008, 16:12
sorry aber ich versteh die ganze Diskusion um die Versicherung nicht !!!
da geben wir hunderte von Euros für die neusten Tuning und Zubehoerteile aus aber wegen 42,00 Euro Jahresbeitrag überlegt man dann ernsthaft ob dies nötig ist :hallihall: ???


Hallo,
Tja so ist das halt, es wird meistens an den falschen Stellen gespart.
Schon Traurig das es leute gibt die meinen sie müssten sich die 3,5 Euro/Monat Versicherungsgebühr Sparen.
Einfach nicht drüber nachdenken.
Ich warte nur auf den Tag wo der erste hier Hilfe sucht weil der mit seinem Modell ohne Versicherung geflogen ist und Sach oder Personenschaden angerichtet hat, und dann sich hier ausweint das er den Rest seines Leben für andere arbeiten darf.
Aber Geiz ist Geil.
Gruß
Uli

thomas1130
06.11.2008, 17:59
..
Ich warte nur auf den Tag wo der erste hier Hilfe sucht weil der mit seinem Modell ohne Versicherung geflogen ist und Sach oder Personenschaden angerichtet hat, und dann sich hier ausweint das er den Rest seines Leben für andere arbeiten darf.


Ich möchte hier nur klarstellen, dass ich nicht dafür bin, OHNE Versicherung zu fliegen!
Es ging um die THEORETISCHE Versicherungspflicht bei Betrieb auf dem eigenen Grundstück!
Das manche Leute Theorie und Praxis einfach nicht auseinanderhalten können - das hat NICHTS mit Geiz oder der Ersparnis von 42 Euro zu tun...:hallihall:

Und noch was bei der Gelegenheit: Wenn man das so alles liest, könnten juristisch sich nicht auskennende Leute glauben, dass man MIT Versicherung fein aus dem Schneider ist. DAS IST JEDOCH FALSCH!!!
Die Versicherung deckt maximal den finanziellen Schaden ab - strafrechtlich (=Gefängnis) hilft einem eine Vesicherung NICHTS, wenn man fahrlässig Personen verletzt hat.

Also Aufpassen muss man natürlich mit wie ohne Versicherung!

Grüße
Thomas

Klaus Ortner
06.11.2008, 18:22
Es ging um die THEORETISCHE Versicherungspflicht bei Betrieb auf dem eigenen Grundstück!

Als ich mit der Helicopterei anfing, hatte ich weder ein Forum (wußte nicht mal daß es eins gibt, noch einen Verein).
Geflogen bin ich ausschließlich im eigenen Garten. Größe des Grundstücks incl. Bebauung 6500 m².
Versicherung hatte ich keine, hab auch nichtmal einen Gedanken daran verschwendet.

War dann wieder einmal im Modellbauladen, in dem ich zu dieser Zeit all mein Zeugs gekauft habe.
Der Verkäufer meines Vertrauens, (er wußte, daß ich mit dem Helifliegen neu angefangen hatte) fragte mich eines Tages, ob ich denn versichert sei.
Dies habe ich verneint, mit dem Hinweis, daß ich ausschließlich im eigenen, sehr großen Garten fliege.
Da sagte er zu mir, was machst Du, wenn es irgendein Problem gibt, z.B. Du kannst Pitch nicht mehr rausnehmen und der Heli verlässt unkontrolliert das Grundstück.
Ich habe dann nichts darauf geantwortet und habe den Laden sehr nachdenklich verlassen.

Das Thema hat mich dann ein paar Tage beschäftigt. (In dieser Zeit bin ich auch nicht geflogen)
Ich kam dann aber zu der Einsicht, daß er Recht hatte und habe mir schnellst möglich eine Versicherung besorgt.

Heute, ein paar Jahre später, ist die Modellhaftpflicht für mich kein Thema mehr, sie ist wichtiger als der Heli.

Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, daß ich auch irgendwann anfing, heligeil war und nix anderes hat mich interessiert.

Ihr habts mir gegenüber den Vorteil, daß ihr das Forum habt, wo auch über so wichtige Dinge wie die Versicherung gesprochen wird.
Hier, auf meinem Board "Helis Allgemein" ist sogar ein Thread über dieses Thema gepinnt.

Nur lesen müßt ihr es bitte selber. :)

DocMichi
06.11.2008, 18:23
Also irgendwie gehen die Postings teilweise am Thema vorbei...
so wie ich die Fragen hier interpretiere, war größenteils weniger die Frage 'Versicherung ja oder nein' sondern eher die Frage bzw. Besorgnis, unter welchen Bedingungen eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Fluggeräte wie z.B. Modellhelis im Schadensfall in die Pflicht genommen werden kann bzw. sich von der Schadensübernahme distanzieren kann.

Mich würde das nämlich auch interessieren... unter welchen Bedingungen bezahlt die Versicherung den Schaden?!
Z.B.: ich düse mit meinem Heli als Wildflieger auf einem einsamen, weit abgelegenen Fleckchen Wildnis herum... niemand zu sehen... weit und breit Natur... der Heli fetzt herum, es bricht eine Anlenkung und wie es so ist, das verdammte Teil erwischt justament das einzige Auto, das in den letzten 5 Stunden vorbeigekommen ist und das auch nur, weil er unsteuerbar war und außer Sichtweite geflogen ist.

Kann sich dann die Versicherung distanzieren, weil ich auf nicht zum Modellflug explizit gewidmetem Gelände geflogen bin?!
Bräuchte ich eine Einverständniserklärung des Grundeigentümers?!
Wenn ja, wieso? Ich fliege doch, wie wir vorher gelernt haben in der Luft und die gehört dem Besitzer doch nicht....

usw...

was meint ihr dazu?

Mfg,
Michi

Klaus Ortner
06.11.2008, 18:31
Kann sich dann die Versicherung distanzieren, weil ich auf nicht zum Modellflug explizit gewidmetem Gelände geflogen bin?!

Meines Wissens gibt es DMFV eine Zusatzversicherung, welche auch Wildfliegen abdeckt.

Wie gut aber eine Versicherung ist, stellt sich immer erst im Schadensfall heraus.

pbskat
06.11.2008, 18:44
@thomas1130: Thomas, da prallen Kulturen aufeinander! In Germanien ist wahrscheinlich auch die Lautstärke eines Furzes durch irgendeine Vorschrift geregelt. In Österreich möglicher Weise auch, doch öffnet die österreichische Lockerheit doch einen recht weiten Bereich, in dem man Vorschriften benevolent auslegen kann.

Deine Diskussion mit unseren lieben deutschen Kollegen ist daher sinnlos: du verstehst sie nicht und sie dich nicht... ;D

LG Peter

JMalberg
06.11.2008, 18:48
...Also auch über dem Grundstück gibt es einen "Privatbereich":
Fliegerisch-rechtlich gesehen benützt man den Luftraum mit einem "Luftfahrzeug" oder Gerät, wenn dieses gemäß §1 Abs. 2 Nr. 11 LuftVG höher als 30m über Grund oder Wasser sich bewegt.

Und ab eben diesen 30m ist es wieder die Benützung ÖFFENTLICHEN "Eigentums"..
aber bis dahin ist es Privat (und im Wohnzimmer ja sowieso...)

Jojo, die 30m-Regel :) nur leider gilt die für ganz was anderes.

LuftVG § 1
(2) Luftfahrzeuge sind
1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. Drachen
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in
Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden
können.
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie
sich im Luftraum befinden.
die 30m gelten also für "sonstige Geräte", die eben höher als 30m fliegen können.:lol:

Aber im Grunde gilt es für alle unsere Modelle egal ob PiccoZ oder Rex-250.


Jetzt erzählt mal nem Kind, das seinen Drachen steigen lässt, dass sein Vater es erstmal versichern soll:autsch:

@pbskat: Tja die Pieffkes :P :D

Klaus Ortner
06.11.2008, 18:52
Sodele, hab mir jetz mal meine Versicherungskarte geholt.

Bin versichert beim DMFV und habe eine Zusatzversicherung Form 4.

Auf der Rückseite stehen die Leistungen, aus denen ich jetzt zitiere.

Zitat

Besteht eine Zusatzversicherung Form 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen sowie für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 50 kg und weltweit.

thomas1130
06.11.2008, 19:07
@thomas1130: Thomas, da prallen Kulturen aufeinander!
..


DANKE Peter!! - Das gibt mir Hoffnung, dass mich irgendjemand versteht...:lieb:

Ad alle anderen: Bitte vergesst nicht, dass euch die Versicherung NICHT gegen das Strafrecht absichert!! Ihr seht immer nur den finanziellen Schaden!
Wenn wer verletzt wird, ist es fast IMMER zumindest leicht fahrlässig (zB "Wildfliegerei") - da hilft euch die Versicherung null wenn ihr dann vor dem Richter steht!

Grüße
Thomas

DocMichi
06.11.2008, 19:51
Die Tatsache, daß Wildfliegerei fahrlässig ist - und hieraus ergibt sich je nach Umständen des Vorfalls die Frage, um welche Form der Fahrlässigkeit es sich handelt - bedeutet allerdings noch lange nicht, daß die Behörde applaudierend zur Stelle ist, wenn auf dem Modellfluggelände ein Unfall passiert.

Auch da wirst Du Dich u.U. vor dem Richter wiederfinden und die strafrechtliche Seite zusammen mit Deinem Anwalt in seiner Gegenwart diskutieren können bzw. müssen.
Und auch da sehe ich die Chance als durchaus gegeben an - wiederum je nach Situation - daß Du mehr als nur ein blaues Auge ausfaßt....

Vermutlich wirst Du aber als Mitglied im Modellclub bei genau gleichem Tatbestand besser davonkommen, als als Wildflieger... soviel ist sicher...
nur das Allheilmittel ist es halt auch nicht...

Allerdings möchte ich hiermit auch keinesfalls Wildfliegerei als das Mittel der Wahl proklamieren. Ich finde vielmehr, daß es sehr gut zeigt, daß wir mit fast waffenscheinpflichtigen Geräten hantieren, die nicht wirklich sicher sind - selbst in der Hand eines guten Piloten - und somit das Risiko in jeder Hinsicht hoch ist...

Mfg,
Michi

teredo-tectum
06.11.2008, 20:45
Gibt es eigendlich eine extra Luftfahrt-Rechtschutzversicherung wie beim Auto die Verkehrsrechtschutz?
Das ist nicht so weit vom Thema.

Mit fragendem Blick
Elmar

Xray89
06.11.2008, 23:28
ui ui ui , ich seh schon ich hab da was losgetreten was ich garnicht wollte.
Auf jeden fall weiß ich jetzt das ich mit trotzdem einen Nitro Heli holen werden, alleine schon weil die akkus total teuer sind :lol: und natürlich auch so bald wie es mir möglich ist eine Versicherung abschließe ich denke mal beim DMFV so was mit Zusatz.
Fliegen werde ich dann wohl erstmal da gehen wo ich es für angemessen halt, 2 plätze von Vereinen habe ich ja notfalls auch noch in der Nähe wer was dagegen hat wird sich schon beschweren, rumlaufen und immer den besitzer fragen ist wohl meistens nicht möglich.
Wird schon gehen, mit Verbrenner RC Cars hat das auch 5 Jahre mit mehr oder weniger viele beschwerden geklappt, und damit sind wir mit 5 wagen gleichzeitig 50m neben einer wohnsiedlung gefahren!

Klaus Ortner
07.11.2008, 17:19
Hab mir jetzt den Thread nochmal durchgelesen und bin dabei auf etwas gestossen, was mich das Thema nochmal aufgreifen lässt.

dass man für einen PiccoZ im Garten KEINE Versicherung benötigt, da das ja wohl ein "Spielzeug" ist...

ab sofort muss man offensichtlich PiccoZ, Papierflieger und Drachen versichern..


Der PiccoZ wurde ja mehrfach angesprochen.
Nun, sind wir uns einig, daß dies kein Heli ist, sondern ein Spielzeug, daß meiner Meinung nach höchstens zum Kaffee umrühren gut ist.
Dies kann ich so sagen, da ich selbst mal einen hatte.

Nun, der PiccoZ ein Spielzeug? Ich sage ja, aber es ist auch eine Sache des Blickwinkels.

Darum will ich hier mal ein kleines Beispiel aufzeigen, welches zwar von mir erfunden ist, aber bei genauer Betrachtung gar nicht so abwegig ist.


Junior, so nenne ich ihn jetzt mal, ist 15 Jahre alt, geht noch zur Schule, hat bei seinem Freund nen PiccoZ gesehen. Sofort war er Feuer und Flamme, wie so viele andere auch, denn die Heliwelle boomt nach wie vor. (Sieht man auch sehr gut hier im Forum an den vielen Leuten, die hier reinströmen)
Nun, Junior hat seine neue Leidenschaft der Lüfte entdeckt und kauft sich einen PiccoZ.

Sonntag Nachmittag, Kaffeeklatsch. Tante Frieda und Onkel Willi sind zu Besuch und man sitzt in trauter Runde im heimischen Wohnzimmer.
Junior kanns natürlich nicht lassen und will Onkel und Tante zeigen, welch toller Hecht der Lüfte er jetzt ist.
Gesagt, getan und der PiccoZ ist in der Luft.
Zwecks mangelder Flugerfahrung, oder anderer Unzulänglichkeiten, landet der PiccoZ bei Tante Frieda im Gesicht und sie verliert dabei ein Augenlicht. (Jeder der den PiccoZ kennt, wird mir zustimmen, daß dies durchaus möglich ist.)

Nun, es kommt wie es kommen mußte, da Tante Frieda über den Verlust eines Auges nicht gerade amused ist und die Sache landet vor Gericht.
Richter und Staatsanwalt sind mit der Modellfliegerei nicht gerade vertraut. Sie sammeln Briefmarken, spielen etwas Schach und am Sonntag gehen sie gemeinsam zum Golfen.

Nunja, zwecks mangelndem Wissen über die Materie muß ein Experte her, welcher im Gerichtsaal den PiccoZ erklärt und vorführt.
Richter und Staatsanwalt kommen unabhängig voneinander zu folgendem Ergebnis:

Es fliegt eigenständig, hat nen eigenen Antrieb (Motor), es ist ein Luftfahrtgerät.
Darüber hinaus ein sehr gefährliches, da es ja ein Augenlicht zunichte machen kann.

Da es jetzt aus dem (anderen) Blickwinkel von Richter und Staatsanwalt ein Luftfahrtgerät ist, ist es eindeutig versicherungspflichtig.


Ich will jetzt an dieser Stelle den Faden nicht mehr weiter spinnen, wie es denn ausgegangen wäre, dies überlasse ich eurer Phantasie.

Vielleicht kann der ein oder andere bei meiner Geschichte ein wenig schmunzeln, oder auch vielleicht ein wenig nachdenklich werden.

Tatsache ist, jedes Ding hat zwei Seiten, es kommt nur auf den Blickwinkel an.

Popeye
07.11.2008, 17:44
Hmmm.... ich kenne den Junior und weiß, das ihm seine verantwortungsbewussten Eltern das fliegen im Wohnzimmer verboten hätten :-)
Ich könnte mir vorstellen das so ein Winzling schon noch als Spielzeug abgetan wird (rechtlich). Wobei das wohl wirklich letztendlich am Gericht hängen würde. Gibt ja ne Menge Dinge wo die nicht wirklich plan von haben, die rechtliche Situation im Internet wird ja auch oft sehr willkürlich ausgelegt.

Bevor ich das erste mal mit meinem Quadrocopter abgehoben bin, habe ich mich auch versichert. Ich denke das gehört schon dazu(aus persönlicher, nicht rein rechtlicher, Sicht), und ist ja nicht sooo teuer. Und ein Quadro ist ja deutlich einfacher zu fliegen als ein Heli. (Hab ihn trotzdem aufm Kopf gelandet...).

pbskat
07.11.2008, 19:03
Ach Klausi, du hast noch vergessen anzuführen, dass Tante Frieda auf dem einen Auge schon immer ganz schlecht gesehen hat (sonst hätte sie ja Onkel Willi, diesen Versager, nie geheiratet) und dass sie bei dieser Gelegenheit bloss ganz offensichtlich versucht hat, Schmerzensgeld herauszuschinden... ;D

BerndFfm
07.11.2008, 19:14
ab sofort muss man offensichtlich PiccoZ, Papierflieger und Drachen versichern

Nein. muss man nicht. Sind alles drei keine Modellflugzeuge im Sinne des LFVG oder wie das heisst.

Ich habe mal gelesen dass es als Spielzeug gilt wenn es im Normalfall keine 30 m hoch fliegen kann.

Lenkdrachen sind nicht versicherungspflichtig. Obwohl man mit denen auch großen Schaden anrichten kann (es ist schonmal ne große Matte über ne befahrene Straße geweht worden).

Grüße Bernd

thomas1130
07.11.2008, 20:00
..
Tatsache ist, jedes Ding hat zwei Seiten, es kommt nur auf den Blickwinkel an.

Hallo Klaus!

Mit dem Satz hast du natürlich absolut recht!! :hallihall:

Aber gerade auf die Tante lauern in einem Haushalt noch viele andere Gefahren: Bügeleisen, kochend heißer Tee, das Kuchenmesser, die neue Spielzeugarmbrust des Neffen, etc.... ;)
Man kann sich einfach nicht gegen ALLES versichern..

Und wenn es so passiert wie in deinem Sachverhalt, hilft dem Junior die Versicherung auch wenig, da er wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Strafrichter landet.

Aber ich verstehe schon deinen Punkt. Meiner ist halt: Man muss einfach immer mit ein wenig Vorsicht und Umsicht an alles rangehen, und sich nicht nur auf Versicherungen verlassen...

Liebe Grüße

Thomas

Sycorax
07.11.2008, 21:11
Mal sehen ob ich mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen kann .. das Beste kommt übrigens zum Schluß ;D .. also ruhig mal bis zum Ende lesen.

11. sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden
können.
"Können" ist das entscheidende Wort. D.h. ... fliegt ein Modell frei, kann es immer höher als 30m fliegen. Fliegt ein Drachen mit einer 100m Schnur, übersteigt er bereits die 30m. Allerdings dürfte es schwierig sein, einen Frisbee über 30m hoch zu werfen .. genau da zieht dann die Ausnahme.

Gesagt, getan und der PiccoZ ist in der Luft.
WO ist der PiccoZ in der Luft ? Im Wohnzimmer ? Kein Problem .. zahlt die normale Haftpflicht, weil Dein Wohnzimmer nicht zum Luftraum zählt.
Fliegt er im Freien, riesen Problem ! Lad Deinen PiccoZ, gib Gas und schau mal in welche Höher der bis zum Ende der Laufzeit steigen kann. Die 30m dürfte der locker überschreiten -> Modellflughaftpflichtversicherung.

Dann noch das Thema "normale private Haftpflicht" ...

Es spielt in der Regel keine Rolle, ob eine Klausel über "Kleinfluggeräte" enthalten ist. Gab's in vielen Verträgen .. ABER .. die Verträge schließen in der Regel grundsätzlich alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge ( auch Luftfahrzeuge ) aus. Was haben wir im LuftVG gelesen ? Der PiccoZ ist versicherungspflichtig ? Tja .. A-Karte .. denn er ist an anderer Stelle als man vermuten würde ausgeschlossen worden.

Ach ja .. ich warte auf den Tag wo Silvester eine Rakete einen Brand verursacht, und die Haftpflichtversicherung sich auf das LuftVG beruft. Raketen sind explizit als versicherungspflichtig aufgeführt ... absolut OHNE Ausnahme.

Und zum Schluß:
Was heisst eigentlich Haftpflicht .. scheint nämlich vielen gar nicht klar zu sein !

Laut LuftVG muss eine Halterhaftpflichtversicherung für das versicherungspflichtige Luftfahrzeug abgeschlossen werden. Verursacht man einen Schaden, wird die Versicherung immer zahlen - nicht um den Halter zu entlasten, sondern das Opfer zu entschädigen ! Solange das Versicherungsverhältnis besteht, ist die Versicherung auch zahlungspflichtig !
Wäre der Halter / Schadensverursacher insolvent, würde der Geschädigte nämlich auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Danach prüft die Versicherung die Sachlage und nimmt den Verursacher, also Ihren eigenen Kunden, in Regress wenn dieser fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat oder anders gegen die Versicherungsbedingungen verstossen hat.
Aber - und das ist der Sinn der Haftpflichtversicherung - das Opfer wurde erstmal entschädigt, Arztrechnungen gezahlt, Flurschaden behoben etc. .

Die Versicherung tritt also stellvertretend für den Verursacher in die Pflicht zu haften ein. Deswegen Haftpflicht. Wie sie sich dann mit dem Verursacher einigt, ist eine völlig andere Sache.

Da es um die Opferentschädigung geht und nicht darum sich selbst abzusichern, ist es auch eine Pflichtversicherung, genau wie im Strassenverkehr, und keine freiwillige Angelegenheit.

Es ist daher auch völlig überflüssig darüber zu diskutieren ob notwendig, sinnvoll, teuer, billig, oder was auch immer ... absolut jedes Modell, das im Luftraum bewegt wird darf nur mit Versicherung bewegt werden. Hat man die nicht, kann es ein Bußgeld ab 10.000€ geben. Ich empfehle dazu mal diesen Link, §58:
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html#BJNR006810922BJNG001302301

Wildflieger mit Hubschraubern über 5kg oder Verbrenner näher als 1,5km von der nächsten Ortschaft empfehle ich §8a -> Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 10.000 € ! . Das dürfte insbesondere dann verhängt werden, wenn es mit einem Verbrenner in Nähe einer Ortschaft zu einem Personenschaden kommt.

Fliegen ohne Versicherung kann übrigens nach §10. und §11. bis zu 50.000€ kosten.

Ihr bewegt Luftfahrzeuge >1.000€ , riskiert Bußgelder bis 50.000€ und diskutiert über 42€ im Jahr an Beitrag um Opfer Eurer Taten zu entschädigen.

idefix-1972
07.11.2008, 21:40
Ich kann nur sagen: Wahnsinn, wie gut Du das erklärt hast. :pressh:

Normalerweise sollte das spätestens JETZT jedem hier klar sein und die leidigen Diskussionen über das Thema nun der Vergangenheit angehören (hoffe ich zumindest):lieb:

Gruß

Kai

gerdvonrunkel
07.11.2008, 22:10
Ralf.
Perfekt:lieb:

Wer nun noch darüber diskutiert kann auch bevor er mit dem Auto losfährt den Gurt durchschneiden, und den Airbag plattstechen.:unsure:

PS:
Da gabs mal was , ein von einer Dachterrasse entwichener Koax, der eine Sat Anlage beschädigt hat.
Weil seine Privathaftpflicht nicht zahlen wollte und er vor Gericht ging wurde das nachher so richtig Teuer
ich muß mal suchen ev. finde ich das noch


Gruß Gerd

obbl
07.11.2008, 22:13
Und hier ein kleines Praxisbeispiel: http://rc-heli-fan.org/viewtopic.php?t=49682

Hier wird

a) gezeigt, wie wichtig eine Haftpflicht ist, da schnell mal was passiert
b) daß es aber auch schnell wirklich saudumm laufen kann und sie nicht zahlt, wirklich saudumm gelaufen, schaut's euch selbst an.

Gruss
Martin

thomas1130
07.11.2008, 23:00
@Ralf
Ich kann nur sagen: Wahnsinn, wie gut Du das erklärt hast. :pressh:


Echt Wahnsinn!! :unsure:

Bloß wo steht im LuftVG (Anwendbarkeit mal angenommen) etwas von Versicherungspflicht für Modellflugzeuge??
Ich habe es ehrlich nicht gefunden...

Du beziehst dich ja wohl NICHT auf

§ 50 Obligatorische Haftpflichtversicherung

(1) Der Luftfrachtführer ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz wegen der in § 44 genannten Schäden während der von ihm geschuldeten oder der von ihm für den vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführten Luftbeförderung eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.

Denke mal nicht, dass wir "Luftfrachtführer" sind..

obbl
07.11.2008, 23:13
Ist hier alles prima beschrieben http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html

Gruss
Martin

idefix-1972
07.11.2008, 23:54
@Ralf


Echt Wahnsinn!! :unsure:

Bloß wo steht im LuftVG (Anwendbarkeit mal angenommen) etwas von Versicherungspflicht für Modellflugzeuge??


Wie wär´s z.B. mit dem

§ 43 LuftVG

Haftpflichtversicherung, Sicherheitsleistung

(1) (...)

(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadenersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.

§ 102 LuftVZO

Vertragsinhalt

(1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.

(2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 LuftVG.

(3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.


Nachdem ich ja so manchen Post hier gelesen habe beschleicht mich das Gefühl, daß viele hier immer wieder Gründe suchen, um einer Haftpflicht zu entgehen. Und das mit teils hanebüschelnden Argumentationen.

Ich persönlich finde es unverantwortlich, ohne gültige Versicherung zu fliegen.

Gott sei Dank wird auf Flugtagen immer kontrolliert, ob eine Versicherung besteht. Sonst kann derjenige sein Gerödel zusammenpacken und nur noch als Zuschauer an so einem Tag teilnehmen.
Zumindest da ist man als Zuschauer auf der sicheren Seite.

Ich weis ja nicht, ob in Österreich andere Gesetze gelten, doch in Deutschland ist es doch eigentlich klar geregelt. Und ein Vertun gibt es da eigentlich nicht. Es sein denn, man ist wie man hir im Forum so sagt "Beratungsresistent".

Bitte, liebe versicherungsfreien Wildflieger sagt mir (auch per PN) bescheid wo ihr fliegt, damit ich diese Gegenden dann meiden kann.

Gruß

Kai

JMalberg
08.11.2008, 00:33
Bloß wo steht im LuftVG (Anwendbarkeit mal angenommen) etwas von Versicherungspflicht für Modellflugzeuge??

http://www.rc-heli.de/board/showpost.php?p=676652&postcount=16

thomas1130
08.11.2008, 08:42
OK - also würde mal sagen es ist jetzt amtlich:
In D ist eine Versicherung wirklich für jedes Flugmodell verpflichtend!!!

Werde mich bei Zeiten mal schlau machen, wie die Rechtslage so bei uns in A ist, und dann auch hier posten.

Gruß
Thomas

PS: Wenn dem aber so ist, halte ich Verkauf ohne Belehrung diesbezüglich zB beim großen C, aber auch allen anderen, eigentlich für etwas - sagen wir mal - unverantwortlich..

Erik Heller
08.11.2008, 09:32
Hi,

in D braucht man sogar ne Starterlaubnis für nen Drachen!

Sycorax
09.11.2008, 00:07
in D braucht man sogar ne Starterlaubnis für nen Drachen!
Nö, brauchst Du nicht. Du brauchst die Erlaubnis auf einem Grundstück rumtrampeln zu dürfen. Aber Du musst den Drachen versichern, wenn die Leinen länger als 30m sind.

DocMichi
09.11.2008, 12:57
In Deutschland gehen die Uhren wirklich anders...
da mußt Du sogar einen Furz zwei Tage vorher bei den Behörden melden und prüfen lassen, ob er am Ort des ablassens nicht gegen die Luftfahrtverordnung verstößt, da man sonst eine Sondergenehmigung für den Gasaustausch braucht...
Zuwiderhandeln wird mit hohen Geld- und im Ernstfall Haftstrafen - sofern Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann - geahndet.

Glücklicher Weise übersteigt ein gewöhnlicher Furz wohl kaum das Gewicht von 5kg, somit müßt Ihr wenigstens nicht auf einen Modellflugplatz gehen, um einen fahrenzulassen....
aber immerhin... er kann höher als 30m aufsteigen - rein theoretisch - und somit gilt er als Luftfahrzeug...

Versicherungspflicht wäre da sicherlich auch ein Thema... immerhin gibt es sehr empfindliche Mitmenschen, vielleicht reagiert jemand allergisch und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, da wäre jeder Schadensersatzanspruch bzw. Schmerzensgeld ev. eine existentielle Bedrohnung für den Verursacher...

Nicht zu vernachlässigen ist hier auch Brand- bzw. Explosionsgefahr... in Gegenwart von offenem Feuer kanns schon mal nen mächtigen Bums geben... dahingehend sollte jeder von uns, der auch nur ein wenig Verantwortungsbewußtsein zeigt, eine Sonderausbildung als Gefahrenschutzbeauftragter bzw. optional als Sprengmeister absolvieren, um die Sicherheit der eigenen Person und der umgebenden Mitmenschen gewährleisten zu können....

Mfg,
Michi

SteP
09.11.2008, 13:15
Hallo.
Ein weiterer Aspekt der Haftplichtversicherung ist der darin enthaltene "passive
Rechtsschutz".
Will heißen, derjenige Heliflieger an den Schadenersatzansprüche gestellt werden
die in der Entstehung oder in der Höhe zweifelhaft sind kann sich den Anruf bei seiner Rechtsschutzversicherung sparen.
Er wird dort auf die Haftpflichtversicherung verwiesen.


Gruß
Stefan

MarkusM
09.11.2008, 14:04
Moin Thomas!



PS: Wenn dem aber so ist, halte ich Verkauf ohne Belehrung diesbezüglich zB beim großen C, aber auch allen anderen, eigentlich für etwas - sagen wir mal - unverantwortlich..

Warum?

Ist es nicht so, das man sich VORHER informiert?
Oder erzählt Dir jeder Autohändler, das Du eine Versicherung benötigst?

Es ist zwar manchmal schade und oft auch ziemlich... bescheuert... was die Gesetzeslage in D angeht, aber letztendlich wird jeder Unbeteiligte damit geschützt, auf seinem eventuellen Schaden sitzen zu bleiben.

MarkusM
09.11.2008, 14:05
Hallo Michi!

In Deutschland gehen die Uhren wirklich anders...

Mfg,
Michi

Ja. Und ich bin verdammt froh drum, in Deutschland zu leben ;)

DocMichi
09.11.2008, 17:29
Hi Markus,

Glaub ich Dir schon, ich hab auch nichts gegen Deutschland, im Gegenteil... bisher hats mir immer gut gefallen und dort eine Zeit lang zu leben, würde mich auch reizen...

wenngleich ich mich auch hier in Österreich wohl und 'daheim' fühle...

lediglich die rechtliche Lage bezüglich helifliegen hat mich ein wenig irritiert....
aber gut, ich bin kein Rechtsverdreher, vielleicht ist es hier in Österreich ja exakt genauso und ich weiß es nur nicht....

Mfg,
Michi