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Vollständige Version anzeigen : Wildflieger - Vereinsflieger - Versicherung


Blaulicht
18.12.2002, 17:00
Hallo Leute,
um es auch den Vereinsfliegern nochmal deutlich zu machen!
Wenn ihr über den Verein versichert seit, dann müßt ihr beim Wildfliegen auch eine Zusatzversicherng abschließen!!!

Auszug aus den Versicherungsbedingungen des DMFV:

Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder , die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.

Bitte wählen Sie:

ZUSATZVERSICHERUNG

nach Form II / € 14,- p.a.
Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder

nach Form III / € 17,- p.a.
Deckung: Pauschal € 3,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder

nach Form IV / € 24,- p.a.
Deckung: Pauschal € 4,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden

Vereinshaftpflicht-Deckungssumme € 1.533.876,-
Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung € 153,-


Auf Eurem Mitgliedsausweis ist vermerkt ob ihr Zusatzversichert seit. Bitte nachschauen!

Mann sollte immer Bedenken, dass ein Unfall sehr hohe Schadenersatzforderungen nachziehen kann! Aber schlimmer noch: Wenn der Verursacher nicht versichert ist bekommt das Opfer in der Regel wenig Geld, da der Verursacher die Hand hebt (Offenbahrungseid) und kein Geld mehr hat...
Schlimm für den Geschädigten wenn er behindert ist und dann nicht die richtigen Hilfsmittel bekommen kann....
Nur mal so zum überlegen...
Das gleiche gilt übrigens uneingeschränkt auch für die Privat-Haftpflichtversicherung....

Liebe Grüße
Peter

Flying Eye
18.12.2002, 18:46
Hallo Peter,

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen, viele wissen das gar nicht und - gut, dass Du es aufgreifst! Wenn nur einer dies liest und sich zusatzversichert, wars das schon wert - unabhängig davon ob mal was passiert oder nicht.


Axel

Geronimo
18.12.2002, 19:11
Mir waren die Zusammenhänge der Versicherung über den DMFV auch nicht mehr geläufig. Aber bei der von dir empfohlenen Kontrolle konnte ich feststellen, dass ich seinerzeit doch alles richtig gemacht habe. :D

Deshalb der Aufruf an alle:

Mitgliedsausweis raus und nachgeschaut und dann hoffentlich beruhigt in die Weihnachtsferien gehen.

Gruß
Hans-Jaochim

Wolfgang Neumann
19.12.2002, 00:38
Hallo,

kann mich dem nur voll anschließen. Da ich bei Wiederaufnahme meines Hobbys im Sommer leider zwangsweise zum E-Heli "Wildflieger" wurde, war vor dem Zusammenbau für mich neben der auch wichtigen Senderanmeldung eine Einzelmitgliedschaft mit Versicherung im DMFV selbstverständlich. Heli´s sind keine Spielzeuge und auch als vermeintlich guter Pilot, ist man nicht vor techn. Ausfällen geschützt. Und das Risiko ist mir viel zu hoch.
Als Einzelmitglied zahle ich jetzt für 2003 mit Versicherung 54,- € / Jahr wenn man bedenkt, was man so im Jahr in den HELI steckt, ist das doch ein sehr geringer Beitrag. Und wer schon im Verein ist, der dem DMFV angeschlossen ist, der braucht fürs Wild- oder Woandersflieger nur die Zusatzversicherung.
Also kann ich nur jedem, der es noch nicht hat, empfehlen.

Gruß
Wolfgang

Jürgen Pieper
19.12.2002, 10:48
Dann versichert Euch doch beim DAEC!

"Während der Gültigkeit des Ausweises besteht Halter-Haftpflichtversicherung f. Flugmodelle 1.278230 EUR weltweit. Doppelte Haftungssumme b. Luft.Veranst. n. § 24 LuftVerG"
steht auf dem Mitgliedsausweis des DAEC.

Somit besteht dieser Versicherungsschutz nicht nur auf zugelassenen Modellfluggeländen.

Dieter F. Heinlin
19.12.2002, 11:49
Hallo Jürgen,
wenn es Dir möglich ist, dann schreibe die entsprecheneden Kosten beim DAeC auch hier rein auch für 3 Mio € Versicherungssumme!

Jürgen Pieper
19.12.2002, 16:08
So Dieter, habe für Dich mal geforscht.
Da ich die Auskünfte telefonisch erhalten habe, ohne Gewähr:

DAEC-Einzelmitgliedschaft:
Jahresbeitrag 120,-- EUR zzgl.14,--Halterhaftpflichtvers.

Jetzt sagen wohl alle, ist das teuer, da kann ich besser in einem Verein Mitglied werden und mich dann im DAEC zusätzlich versichern. Stimmt.
Sinn der Sache ist, dass der DAEC ein Dachverband der Vereine ist und er deshalb den Vereinen keine Mitglieder wegnehmen will.

Es gibt aber dafür eine Alternative über Dieter König:
Er hat einen Verein gegründet für all die, die eigentlich vereinslos fliegen wollen und dennoch die DAEC-Versicherung günstig wollen.
In diesem Verein "Flying-Ships" oder "Flying-Chips" (am Tel. schwer auseinander zu halten) beträgt der Jahresbeitrag 57,-- EUR incl. der weltweiten Halterhaftpflichtvers., die nicht an ein zugelassenes Vereinsgelände gebunden ist.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz für das vereinslose Fliegen (Wildfliegen nenne ich das mal nicht, denn dieser Begriff hat für mich was Illegales)ist, dass es den gesetzlichen Vorgaben für das erlaubnisfreie Modellfliegen entspricht, also unter 5 kg Abfluggewicht, mindestens 1,5 km Abstand vom nächsten Flughafen usw.

Wer Interesse hat, schreibe eine Mail an Dieter König

Dieterhk@aol.com

und bitte um ein Antragsformular.


Ich hoffe, Sie wurden geholfen...

Blaulicht
19.12.2002, 23:19
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Original von Jürgen

Dann versichert Euch doch beim DAEC!
"Während der Gültigkeit des Ausweises besteht Halter-Haftpflichtversicherung f. Flugmodelle 1.278230 EUR weltweit . Doppelte Haftungssumme b. Luft.Veranst. n. § 24 LuftVerG"
steht auf dem Mitgliedsausweis des DAEC.

Somit besteht dieser Versicherungsschutz nicht nur auf zugelassenen Modellfluggeländen.

Original von Jürgen
DAEC-Einzelmitgliedschaft:
Jahresbeitrag 120,-- EUR zzgl.14,--Halterhaftpflichtvers.

Original von Jürgen
Es gibt aber dafür eine Alternative über Dieter König:
Er hat einen Verein gegründet für all die, die eigentlich vereinslos fliegen wollen und dennoch die DAEC-Versicherung günstig wollen.
In diesem Verein "Flying-Ships" oder "Flying-Chips" (am Tel. schwer auseinander zu halten) beträgt der Jahresbeitrag 57,-- EUR incl. der weltweiten Halterhaftpflichtvers., die nicht an ein zugelassenes Vereinsgelände gebunden ist.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz für das vereinslose Fliegen (Wildfliegen nenne ich das mal nicht, denn dieser Begriff hat für mich was Illegales)ist, dass es den gesetzlichen Vorgaben für das erlaubnisfreie Modellfliegen entspricht, also unter 5 kg Abfluggewicht, mindestens 1,5 km Abstand vom nächsten Flughafen usw.

Jürgen was willst Du damit sagen????

Es ist nicht nur teurer sondern auch schlechter!!!

Beim DMFV sind alle Modelle bis 25kg versichert, Außerdem ist beinhaltet eine Schadenersatz- und
Strafverkehrsrechtschutzversicherung.

Das ganze für 54 Euro bei 3 Mio pauschal und inkl. "Vereinsfreier Fliegerei".

Ich versteh nicht warum man sich schlechter und teurer versichern soll????

Peter - etwas ratlos... :rolleyes: grübl...denkt immer noch nach... grübl

Stefan Dorn
19.12.2002, 23:41
Moin,

Peter hat mit seinen Preisen recht.

Ich habe Zusatzversicherung 3 vom DMFV. Da steht ganz klar: Besteht eine Zusatzversicherung 2,3 oder 4, gilt der Haftpflicht-Versicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen und Weltweit.

37Euro Mitgliedschaft und 17 Euro Zusatzversicherung.

Mal sehen ob die Jungs vom DAeC den Mitgliedsbeitrag dem des DMFV bei der zukünftigen, gemeinsamen Zusammenarbeit für Modellflieger angleichen. :rolleyes:

Ich finde es aber klasse, wie Tobias vom DAeC sich um seine Modellheliflieger kümmert. Egal ob es nun F3C oder der Freestyle Cup in Röttingen ist.

Es wäre zu wünschen, daß sich beide Verbände nun näher kommen und es evtl. eine gemeinsame Meisterschaft geben würde. Warten wir es ab.

Dieter F. Heinlin
20.12.2002, 00:14
Ja Stefan das ist richtig, es sollte "mehr" miteinander geben! Es sind ja derzeit wieder "Bestrebungen" von beiden Seiten in diese Richtung.:loeblich:

PS: Die Turbinen"helis" sind beim DMFV zu diesen Bedingungen auch mitversichert !

Looser27
20.12.2002, 07:52
Hier noch die Preise für die Einzelmitgliedschaft im DMFV inkl. Zusatzversicherung Form 4 (Maximallösung): 61,- € Jahresbeitrag.

Gruß Thomas

Jürgen Pieper
20.12.2002, 09:54
Hallo Peter,

Du schreibst:
Bei Form IV der DMFV-Versicherung gibt es bei Kanaldoppelbelegung einen Selbstbehalt von 153,- EUR. Das sind ca. 3 Jahresbeiträge bei nur einem Schaden!

Du schreibst weiter:
Die DAEC-Versicherung ist nicht nur teurer, sondern auch schlechter als die DMFV-Versicherung. Schlechter finde ich den Selbstbehalt bei der DMFV-Versicherung.

Und noch weiter schreibst Du:
Die DMFV-Vericherung beinhaltet Modelle bis 25 kg (die DAEC-Versicherung übrigens auch). In diesem Thread geht es aber um die Versicherung der Fliegerei auf nicht zugelassenen Geländen (also auf irgendeiner Wiese), also der "Wildfliegerei". Und diese "Wildfliegerei" ist nur für Modelle bis 5 kg erlaubt, abgesehen von weiteren Einschränkungen). Modellflug über 5 kg auf nicht von der entsprechenden Luftfahrtbehörde zugelassenen Plätzen ist illegal und auch nicht versichert, somit irrelevant im Sinne dieses Threads.

Thomas schreibt:
Der Jahrebeitrag im DMFV beträgt 61,--EUR (Maximallösung)

Das wäre also teurer als die DAEC-Versicherung über die "Dieter König-Lösung" für 57,--EUR im Jahr. Und Nicht zu vergessen der Selbstbehalt von 153,--EUR bei Kanaldoppelbelegung bei der DMFV-Versicherung.

Letztendlich muss jeder für sich entscheiden, welche Art der Versicherung er für sich wählt. Ich bin kein Verfechter einer der beiden Versicherungen, da ich eh über eine Vereinsmitgliedschaft versichert bin - auch auf nicht zugelassenen Plätzen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Für mich ist ausschlaggebend, dass ich auch bei Kanaldoppelbelegung keinen Selbstbehalt habe, denn bei aller Vorsicht und über 20-jähriger Modellflugerfahrung kann ich für mich nicht ausschließen, dass ich mal jemanden vom Himmel hole, weil ich fahrlässig meinen Sender einschalte.
Wer es für sich ausschließen kann oder sagt, das Selbstbehaltrisiko trage ich, der soll es tun, es ist seine Entscheidung, die ich auch nachvollziehen kann. Ich für mich tue es jedoch nicht.

Ein Argument für die DMFV-Versicherung bleibt - die 3 Mio EUR Deckungssumme, wenn diese 3 Mio EUR der gesetzlichen Höchstgrenze für die Haftpflicht entsprechen. Sollte die gesetzliche Haftpflicht bei 1.278 Mio EUR liegen (entspricht der DAEC-Deckung) sehe ich keine Argument für die DMFV-Versicherung, denn Du nach der Gefährdungshaftung ist die Haftung auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt, egal, wie hoch der tatsächliche Schaden auch sein mag.

So, jetzt ist aber gut, ich bin doch kein Versicherungsverkäufer... :D

SRLIOF
20.12.2002, 10:17
Hallo allerseits,

Wenn die Modellflieger untereinander sich noch nicht mal über eine Versicherung einig werden, wie sollen dann die beiden Dachverbände unseres schönen Hobbys alle (nicht immer gemeinsamen) Interessen unter einen (wahrscheinlich ziemlich großen) Hut bekommen? ;)

Mit einem ironischen Gruß

Stefan Reusch
DMFV Vereinsmitglied
Zusatz 4

Frohe Weihnachten

Dieter F. Heinlin
20.12.2002, 10:37
Hallo,
ich finde, wenn hier schon "verglichen" wird, dann sollte es auf nachprüfbaren Fakten beruhen! ;)

Jürgen Pieper
20.12.2002, 10:40
Hallo Dieter,

was ist denn nicht nachprüfbar?

Dieter F. Heinlin
20.12.2002, 11:04
Ich hab da mal was schiftliches gefunden!
DMFV bzw. * Turbinen + Schadenersatz- + Strafverkehrsrechtschutzversicherung inkl.!
DAeC bzw. *da wird noch von [ 20 kg geschrieben, Turbinen andere Versicherungsklasse ...! Rechtsschutz??

Jürgen Pieper
20.12.2002, 11:33
Diese von Dir angebene Seite ist nur noch nicht im Internet aktualisiert.
Nach telefonischer Auskunft des Versicherungsbüros ist der Versicherungsumfang der neuen gesetzlichen Regelung (bis 25 kg) angepasst worden (Versicherer ist der Gerling-Konzern) und der Versicherungsschutz besteht somit bei der Versicherung über den DAEC für Modelle bis 25 kg!!!



Aber nochmal für Dich, Dieter:
Für den "Wildflieger" - um den geht es in diesem Thread- ist das Höchstgewicht der Versicherung völlig wurscht, denn er darf gem. LuftVG kein Modell über 5 kg außerhalb eines nicht zugelassenen Geändes betreiben - da hilft auch keine Versicherung, die Modelle bis 25 kg einschließt - denn bei illegal betriebenem Modellflug haftet die Versicherung nicht.

Dieter F. Heinlin
20.12.2002, 11:44
Punkt 1: Ich hab mir dann mal "aktuelle schriftliche" Infos angefordert :D
Punkt 2: Ich habe Infos angefordert (leider Urlaub bis Anfang Jan 03) :O

Wolfgang Neumann
21.12.2002, 04:26
Hallo Jürgen,

so ganz kann ich Deiner Ausführung nicht zustimmen. Zum Aufsteigen von Modellen über 5kg benötige ich auf jeden Fall eine Aufstiegserlaubniss. Diese kann Vereinen aber auch Einzelpersonen zu gesprochen werden sofern bestimmte Bedingungen (Genehmigung des Eigentümers, Entfernung usw.) erfüllt sind. Somit ist es rein denkbar und ich glaube auch hier schon gelesen zu haben, das diese Genehmigung in Bayern jemand für sein Grundstück hat. Man kann also auch ohne Verein bei Genehmigung ein Modell über 5kg fliegen lassen und dann haftet die Versicherung wieder.
Dies gilt auch für Interessengemeinschaft. In den Regeln des Bundesluftfahrtamtes ist über die Versicherung nicht viel geschrieben.

Bei welcher Organisation man sich letzendlich versichert, bleibt wirklich jedem selbst überlassen. Für mich ist der DMFV mit 37,-€ Einzelmitgliedschaft und 17,-€ Versicherung bis 3 Millionen nun mal günstiger wie der DAeC. Nach meinen Wissen bezieht sich der gesetzlichen Höchstbetrag einer Haftpflichtversicherung nicht auf den Gesamtschaden der ja aus mehrern Einzelschäden sich zusammensetzen kann sondern nur auf die Begrenzung des Einzelschadens. Mit der Gesamtdeckungssumme könnte ich aber mehrere Einzelschäden abdecken. Und wenn ich mit meinem Heli schlimmsten Falls mehrer Autos beschädige oder Personen verletze, habe ich auch mehrer Einzelschäden. Da ich aber auf dem Gebiet Versicherungen kein Fachmann bin lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Wichtig ist auch eigentlich nur, was Peter mit diesem Beitrag sagen will, dass man beim Fliegen an eine Versicherung denken muß, speziell wenn man außerhalb des Vereines fliegt. Denn wie auch zur Zeit wieder geschrieben wird, fällt oft die Technik aus und der Heli fliegt unberechenbar weiter. Und solche Schäden können leicht in die 100.000 gehen. Da kommt dann eine Versicherung für auf. Ohne würde man ganz schön alt aussehen.

Gruß
WOlfgang

Markus Zander
21.12.2002, 06:37
Test,sorry

Markus Fiehn
21.12.2002, 07:15
Hallo!

Die DAeC-Haftplicht haftet für Modelle bis 25 kg auf zugelassenen Modellflugplätzen (ob privat oder Verein). Und genau das gleiche tut die DMFV-Versicherung auch.
Wir hatten bei uns eine ziemlich lange Diskussion wegen dem Wechsel vom DMFV zum DAeC. Dabei wurde wirklich alles verglichen. Für einen Verein kostet die Versicherung bei gleicher Haftungssumme (DAeC bietet nur eine Varainte an) das gleiche.
Für Einzelmitglieder ist aber wohl der DMFV die günstigere Variante, da eben der DAeC selbst keine Einzelmitglieder aufnimmt und so immer ein Verein zwischengeschaltet sein muss. Und das kostet dann eben zwangsläufig mehr.

Jürgen Pieper
23.12.2002, 09:06
Hallo Markus!

NEIN!

Die DAeC-Halterhaftpflicht gilt auch auf nicht zugelassenen Plätzen!!!!!

Natürlich auf den nicht zugelassenen Plätzen nur bis 5 kg, da über 5 kg der Modellflug auf nicht zugelassenen Plätzen nicht erlaubt ist.

Auf zugelassenen Plätzen gilt die DAeC-Versicherung natürlich bis 25 kg.

Mit zwei Vorteilen gegenüber der DMFV-Versicherung:
Es gibt keinen Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung und sie gitl auch bei öffentlichen Luftfahrtveranstaltungen.

Jürgen Pieper
23.12.2002, 09:18
Hallo Wolfgang!

Sehe Deinen Beitrag erst jetzt.

Die Versicherung unterscheidet nicht zwischen Aufstiegserlaubnis, die für einen Verein oder für eine Privatperson erteilt wurde.

Es ist nur von Bedeutung, ob die Erlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde besteht oder ob nicht.

Liegt für ein bestimmtes Gelände keine Aufstiegserlaubnis vor, so wird über 5 kg Abfluggewicht illegaler (gesetzeswidriger) Modellflug betrieben und die Versicherung haftet nicht.
Besteht die Aufstiegserlaubnis, so haftet die Versicherung.

Dieter F. Heinlin
23.12.2002, 11:50
Original von Jürgen Pieper
Mit zwei Vorteilen gegenüber der DMFV-Versicherung:
Es gibt keinen Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung und sie gitl auch bei öffentlichen Luftfahrtveranstaltungen.

Zu Punkt 2: Die DMFV Versicherung schließt angemeldete "öffentliche Luftfahrveranstaltungen (Modelle [ 25 kg)" eines Mitgliedsvereins kostenfrei ein! = prämienfreie Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Als Einzelperson mit Zusatzversicherung bin ich auch bei "öffentlichen Luftfahrtveranstaltungen" versichert!

DMFV schließt Straf-Rechtsschutz ein!

Jürgen Pieper
23.12.2002, 12:09
Also, jetzt geht´s mir mit den Versicherungen hier langsam auf den Keks.
Die Veranstalter Haftpflichtversicherung ist nicht eingeschlossen. Sie ist zwar prämienfrei, muss aber abgeschlossen werden (siehe III "Ausschlüsse" bei der DMFV-Versicherung).

Außerdem ist bei Einzelmitgliedschaft der Lehrer-Schüler-Betrieb nicht versichert.

So, ich habe jetzt genug "Versicherungsvertreter" gespielt. Ich denke, durch Deinen Link, Dieter, kann sich jeder selbst ein Bild machen, welche Versicherung für ihn die beste ist.

Frohes Fest Euch allen!

Dieter F. Heinlin
23.12.2002, 12:16
Lieber Jürgen,
wer schreibt denn immer die Vorteile?????
Wenn "falsches" geschrieben wird, so "darf" es m.E. nicht unberichtigt stehen bleiben!

PS: Ich bin für "Offenheit und Klarheit"

Jürgen Pieper
23.12.2002, 12:27
Original von Dieter F. Heinlin

Wenn "falsches" geschrieben wird, so "darf" es m.E. nicht unberichtigt stehen bleiben!



Da stimme ich Dir zu.
Genau deshalb habe ich Deine Aussage auch berichtigt, da die Veranstalter-Haftpflicht ja nicht mit eingeschlossen ist, sondern separat (wenn auch prämienfrei) abgeschlossen werden muus.

Dieter F. Heinlin
23.12.2002, 12:30
Eventuell hast Du das "Wort" angemeldete übersehen?
Oder habe ich mich undeutlich/unverständlich ausgedrückt.

Zu Punkt 2: Die DMFV Versicherung schließt angemeldete "öffentliche Luftfahrveranstaltungen (Modelle [ 25 kg)" eines Mitgliedsvereins kostenfrei ein! = prämienfreie Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Jürgen Pieper
23.12.2002, 12:43
Original von Dieter F. Heinlin


Zu Punkt 2: Die DMFV Versicherung schließt angemeldete "öffentliche Luftfahrveranstaltungen (Modelle [ 25 kg)" eines Mitgliedsvereins kostenfrei ein! = prämienfreie Veranstalter-Haftpflichtversicherung




Ok, jetzt weiß ich, was Du meinst: Wenn Du als Modellflieger an einem Wettbewerb teilnimmst, bist Du versichert. Das ist dann aber die "Halter-Haftpflicht-Versicherung".
Da Du aber immer von der "Veranstalter-Haftpflichtversicherung" sprichst, habe ich Dich berichtigt, denn diese Versicherung ist nicht eingeschlossen.

Dieter F. Heinlin
23.12.2002, 12:54
Es sind 2 Paar "Stiefel"!, ich verweise daher auf die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungen; ich kanns leider noch nicht besser erklären s.o. ?(

Dieter F. Heinlin
09.01.2003, 11:11
Hallo,
wie versprochen, im folgenden die Antwort auf meine Nachfrage im Originaltext, der Absender hat mir das Einverständnis erteilt:

"Gerne will ich zu dem angesprochenen Thema einige Zeilen schreiben, die Sie gerne auch weiterleiten können. Durch die Mitgliedschaft im DMFV sind die Piloten bei dem Betreiben ihrer Modelle auf allen Modellflugplätzen in den Grenzen Europas versichert.
Ohne Zusatzversicherung besteht daher nur Versicherungsschutz auf Modellfluggeländen - mit und ohne Aufstiegserlaubnis - und unabhängig davon, ob der jeweilige Verein, der dieses Gelände betreibt, dem DMFV angeschlossen ist oder nicht.
Für den "privaten Einsatz auf der grünen Wiese" - also außerhalb von Modellfluggeländen - besteht nur dann ein Versicherungsschutz für den Betrieb von Flugmodellen, wenn zusätzlich zu der DMFV-Mitgliedschaft eine Zusatzversicherung abgeschlossen worden ist. Ansonsten wird der Pilot hier in einem Schadenfall den bei einem Dritten eingetretenen Schaden "aus der eigenen Tasche zahlen" müssen. Alle drei Varianten der Zusatzversicherung gelten weltweit und unterscheiden sich lediglich in der Höhe der Deckungssumme.
Das Betreiben eines Flugmodells mit einem Abfluggewicht über 5 kg - ohne bestehende Aufstiegserlaubnis - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch das private Betreiben eines Verbrennermodells mit einem Abfluggewicht unter 5 kg in einem Abstand von weniger als 1.5 km zum nächstgelegenen Ortsrand ist rechtswidrig. Durch den ordnungswidrigen Modellflug erlischt nicht automatisch der Versicherungsschutz des Piloten. Andererseits legalisiert ein bestehender Versicherungsschutz keine Ordnungswidrigkeit. Entscheidend in einem Schadenfall "bei ordnungswidrigem Modellflug" ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen die Ordnungsvorschrift und dem Eintritt des Schadens. Der Versicherungsschutz ist nur dann gefährdet, wenn der Verstoß gegen die Ordnungsvorschrift die ausschließliche Ursache für den Eintritt des Schadens gewesen ist. Wenn der Schaden also deshalb eingetreten ist, weil der Pilot sich zum Beispiel versteuert hat, die Technik ausgefallen ist oder eine Windböe das Modell gegen einen Pkw oder eine Person gedrückt hat, dann besteht der
Versicherungsschutz so, als wenn keine Ordnungswidrigkeit vorgelegen hätte. Als Argument für die Regulierung des entstandenen Schadens ist hier anzuführen, dass dieser in dem genannten Fall auch dann eingetreten wäre, wenn der Pilot sicht ordnungsgemäß verhalten hätte.
Gleichwohl weisen der Verband und der Versicherungsgeber die Piloten auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin, denn es geht neben dem Einhalten der gesetzlichen Normen auch um das Ansehen und den Ruf aller Modellflugsportler.

Gerne stehe ich für Fragen unter 0228/9785012 zur Verfügung.

Gruß DMFV Et"

Flying Eye
09.01.2003, 11:56
Hallo Dieter,

das ist endlich mal "Klartext"....sehr gut.

Axel

Blaulicht
10.01.2003, 09:51
Hallo Dieter,
danke für Deine Nachfrage!!!!
Da ich den Tread in Gang gebracht habe und ursprünglich eigendlich nur darauf hinweisen wollte, was passieren kann wenn man nicht versichert ist, ist dies ein guter Abschluß!
Mich hätte es gefreut wenn man mehr über die Folgen diskutiert hätte als über die einzelnen Vereine.
Was auf jeden Fall wieder rausgekommen ist, es wissen immer noch viel zu wenig über Versicherung und ihre Wirkung Bescheid.

Ich habe vor langer Zeit einmal Versicherungsfachmann gelernt, übe es aber auch schon lange nicht mehr aus. Aber ich habe gelernt wie man Versicherungsbedingungen liest und auch wie die Rechtslage ist.

Eins will ich noch anmerken! Eine Haftpflichtversicherung kann nicht so einfach nicht zahlen. In der Regel muß sie nur bei Vorsatz nicht zahlen! Es entscheidet im Streitfalle immer ein Gericht ob dies vorliegt oder nicht.
Und sollte dies sein ist sie fast immer vorleistungspflichtig d.h. der Geschädigte bekommt sein Geld auf jeden Fall.... Und das ist meines Erachtens das allerwichtigste. Regress von Seiten der Versicherung an den Verursacher ist dann aber möglich.

Ein kleines Beispiel möchte ich noch bringen:
Einer meiner damaligen Kunden fuhr mit dem Fahrrad von einem nicht vorfahrtsberechtigten Straße in eine vorfahrtsberechtigte Straße ein. Er übersah einen schnell ankommenden anderen Radfahrer und streifte diesen. Durch die Berührung kamen beide zu Sturz. Unglücklicherweise fiel der Geschädigte mit dem Kopf genau an den Randstein. Er zog sich ein schweres Schädelhirntrauma mit Blutungen ins Gehirn zu. Er überlebte zwar den Unfall wird aber immer im Rollstuhl bleiben.
Die Versicherung zahlte, solange ich es verfolgen konnte, über 1,2 Millionen Mark an Leistungen.

In diesem Sinne... :rolleyes:
wünsche ich Euch eine Unfallfreie Zeit....

Liebe Grüße Peter