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Vollständige Version anzeigen : Luftrecht und Versicherung für Helis unter 5KG


LordShelmchen
22.12.2008, 16:50
Moin Moin,

ich bin noch ganz neu beim Helifliegen und habe da noch ein paar Fragen zum Luftrecht und der Versicherung.

Es geht hierbei erstmal um meinen ersten Heli Carson EC-135 (ca. 400gr) und um ein Nachfolgemodell für draussen (vermutlich unter 5KG).

Soweit ich es verstanden habe, besteht die Versicherungspflicht erst für Helis ab 5KG Gewicht (wobei ich hierbei eine Versicherung generell als sinnvoll erachte). Ist das so korrekt?


Nun zum fliegen an sich: Ich darf also in meiner Wohnung/Haus fliegen wie ich will. Wie sieht es da mit dem Grundstück aus, welches an das Haus grenzt?

Muss ich da auch ca. 1,5km außerhalb der Stadt sein oder gilt dies auch wieder nur für Helis ab 5KG?

Würde da nicht auch eine große Wiese (Fussbalplatzgröße) ausreichen?

Wo kann ich ggf. die entsprechenden Gesetzestexte einsehen?

Grüße
LordShelmchen

Fantus
22.12.2008, 16:55
erm versichern must du ALLES was draussen fliegt .. an einer Haftflicht kommst du nciht drumrum

Uwe Z.
22.12.2008, 16:55
http://www.rc-heli.de/board/showthread.php?t=79675&highlight=wildfliegen

kuckst du zb hier...

und ne Versicherung muß sein. Ohne die fliege bitte nicht ! Egal obs mit kleinen Elektro im Garten ist oder drausen mit einem Verbrenner unter 5 Kg.



hier steht eigendlich alles


http://wiki.rc-heli.de/index.php/Rechte_und_Pflichten#in_Deutschland

Acer99
22.12.2008, 16:57
1. Suchfunktion benutzen

2. Gesetze: LuftVG, LuftVO und ggf auch LuftPersV

3. Versicherung: Jedes Modell muss versichert werden, das Gewicht spielt keine (in Worten keine) Rolle. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung.

4. Ab 5kg brauchts eine Aufstiegserlaubnis der zust. Behörde. Unter 5kg ist die nicht erforderlich, egal ob E oder V.

4a.Wenn V, dann im Unterschied zu E Abstand Wohnsiedlung 1.5 km.

OL

SeyFly
22.12.2008, 16:59
Texte: klickstu hier (http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html). ;)

Erik Heller
22.12.2008, 17:00
1. Suchfunktion benutzen

2. Gesetze: LuftVG, LuftVO und ggf auch LuftPersV

3. Versicherung: Jedes Modell muss versichert werden, das Gewicht spielt keine (in Worten keine) Rolle. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung.

4. Ab 5kg brauchts eine Aufstiegserlaubnis der zust. Behörde. Unter 5kg ist die nicht erforderlich, egal ob E oder V.

4a.Wenn V, dann im Unterschied zu E Abstand Wohnsiedlung 1.5 km.

OL

Ich muss jedes einzelne meiner Modelle versichern?
Wär mir neu...

:hallihall:

SeyFly
22.12.2008, 17:08
Die Versicherungen gelten normalerweise für eine Person. Egal, was derjenige fliegt (also für alle Modelle). Solltest Du nur ein bestimmtes Modell bei Deinem Versicherer angemeldet haben (wüsste nicht, dass es sowas gibt), dann: ja!

Uwe Z.
22.12.2008, 17:11
Ich muss jedes einzelne meiner Modelle versichern?
Wär mir neu...

:hallihall:

das wäre ja der Brüller ;D

ich glaub er hat sich da nur falsch ausgedrückt

Acer99
22.12.2008, 17:11
Ich muss jedes einzelne meiner Modelle versichern?
Wär mir neu...

:hallihall:

Mag sein, dass das Dir neu ist, ändert aber nix :wub:

Wenn schon kleinklein, dann aber auch richtig.

1. Als Pilot brauchste keine Versicherung. Aber das raffen irgendwelche Vereinsfuzzis eh nicht und lassen einen dann "ohne Versicherung" nicht fliegen. Nunja.

2. Der Halter des (merkste: Singular!) Luftfahrtzeuges braucht eine Versicherung.

Gut möglich, dass bei Versicherungen von Modellen alle Modelle des Versicherungsnehmers versichert sind. Kann so sein, muss aber nicht. Von daher ist meine Aussage richtig, ätsch :hallihall:

OL

Uwe Z.
22.12.2008, 17:15
Mag sein, dass das Dir neu ist, ändert aber nix :wub:

Wenn schon kleinklein, dann aber auch richtig.

1. Als Pilot brauchste keine Versicherung. Aber das raffen irgendwelche Vereinsfuzzis eh nicht und lassen einen dann "ohne Versicherung" nicht fliegen. Nunja.

2. Der Halter des (merkste: Singular!) Luftfahrtzeuges braucht eine Versicherung.

Gut möglich, dass bei Versicherungen von Modellen alle Modelle des Versicherungsnehmers versichert sind. Kann so sein, muss aber nicht. Von daher ist meine Aussage richtig, ätsch :hallihall:

OL

mir verschliest sich gerade der Sinn des Beitrags oder ich steh auf der Leitung

auf jeden Fall bin ich Versichert,.. und mit mir meine Modelle die ICH fliege.

SeyFly
22.12.2008, 17:17
Steht doch da alles! :)
(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

(2) Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Luftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.
und
(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadenersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.

SeyFly
22.12.2008, 17:19
mir verschliest sich gerade der Sinn des Beitrags oder ich steh auf der Leitung

auf jeden Fall bin ich Versichert,.. und mit mir meine Modelle die ICH fliege.

Deine Modelle: ja. Aber: Ist ein (unversicherter) Kumpel der Halter des Modells, das Du mal eben fliegst - ist die Kacke am dampfen.

Uwe Z.
22.12.2008, 17:25
Deine Modelle: ja. Aber: Ist ein (unversicherter) Kumpel der Halter des Modells, das Du mal eben fliegst - ist die Kacke am dampfen.


hab ich nicht gewußt... ;D

Acer99
22.12.2008, 17:29
Aber: Ist ein (unversicherter) Kumpel der Halter des Modells, das Du mal eben fliegst - ist die Kacke am dampfen.

So und nicht anders ist das erstmal gem. Gesetz, fertig.

Mag sein, dass die Policen der Versicherungen weiter gehen und zB vorsehen, dass man als Halter _gilt_, wenn man ein Modell fliegt.

Folglich ist die Annahme, ich bin versichert, wenn ich egal was fliege, so nicht richtig, zumindest in D.

Alle ausreichend verwirrt jetzt :dance:

OL

SeyFly
22.12.2008, 17:31
Klar. "He, Kalle, halt mal mein Modell". Und schon ist man Modellhalter... (SCNR) :lol:

Acer99
22.12.2008, 17:39
Klar. "He, Kalle, halt mal mein Modell". Und schon ist man Modellhalter... (SCNR) :lol:

Ui, das ist auch nicht gut. Gebe ich das Modell meinen Nachwuchs, damit er es grad mal hält, tut er das unversichert und riskiert eine saftige Geldstrafe :unsure:

Boah, wie fies

Klaus Ortner
22.12.2008, 17:42
Klar. "He, Kalle, halt mal mein Modell". Und schon ist man Modellhalter... (SCNR) :lol:

Leutz, es stört mich ein wenig, das so ein ernsthaftes und wichtiges Thema ins OT geht.

By the way, in diesem Board ist auf der ersten Seite ein Thread zu dieser Thematik gepinnt. Ist nur ein paar cm höher wie dieser. ;)

Warum nicht erstmal da nachlesen. Damit meine ich den Threadstarter.

Acer99
22.12.2008, 17:46
Leutz, es stört mich ein wenig, das so ein ernsthaftes und wichtiges Thema ins OT geht.


Ok, reissen wir uns zusammen und hoffen, dass jetzt nicht noch geklärt werden muss, was genau ein Halter ist :aetsch:

LordShelmchen
24.12.2008, 01:58
Danke für die vielen Antworten.

Das mit der Versicherung ist mir eigentlich klar gewesen, wollte nur nochmal sicher gehen. Versicherung ist bereits abgeschlossen.


Viel wichtiger waren für mich die Informationen, wie, wo und wann ich vom Gesetz aus fliegen darf. Mein Hauptproblem hierbei war, das sich die meisten Texte die ich gefunden habe auf Verbrenner-Helis bezogen haben. Nur so einen hab ich nun mal nicht ;-)

Grüße
Lordshelmchen

seijoscha
24.12.2008, 03:26
Ich bin im Deutschen Modellflieger Verband und bis jetzt voll zufrieden.

http://www.dmfv.de/

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Modellfliegerverband

Monzta
24.12.2008, 04:17
Mit Elektrohelis darfst du theoretisch überall fliegen. Man sollte dabei allerdings auch niemanden gefährden, also nicht gerade im Stadtzentrum deinen Heli starten.

MfG Andre

seijoscha
24.12.2008, 04:22
Trotzdem würde ich eine Haftflichtversicherung abschliezen man kann ja nie wissen.

Meistens passiert dann was wenn man der Meinung ist es kann nichts passieren.

Die paar Eüro solte man über haben!

mfg

Monzta
24.12.2008, 04:29
Ja klar, Versicherung ist Pflicht. Aber da er die ja anscheinend schon abgeschlossen hat bin ich da jetzt auch nicht näher drauf eingegangen.

MfG Andre