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Vollständige Version anzeigen : Modell für 0 Euro + Versand!!!


leaf
12.01.2009, 21:31
Hallo Freunde des Flugs,
ich habe gerade gesehen das bei einem onlineanbieter(Name wird nicht genannt!!) ein 500er Heli auf Lager ist und 0 Euro auf der Preisangabe stehen. Ich habe das zum Spass bis zur Rechnung getrieben und das Programm hat "Nur das Porto"!! berechnet,das heist Klartext: Der Heli ist für Nada + Versand!!!
Was meint Ihr??
Wird hier ne kostenlose Markteinführung betrieben und auf die evtl. überteuerten E.-teile gesetzt??
Grüße und angeregte Diskussion:jippiyeah:

Das ist übrigens kein Spass!! oder Shertz!!

Raptorrent
12.01.2009, 21:35
Grrr
Ich will auch n billigen 500 Heli!!
würd mich über ne PN freuen.

lg

Monzta
12.01.2009, 21:35
Sind solche Preisangaben eigentlich nicht ohne Gewährleistung? Denke mal schon, denn ein fehler kann ja immer mal passieren.

Gruß Andre

_Tobi_
12.01.2009, 21:36
Sind solche Preisangaben eigentlich nicht ohne Gewährleistung? Denke mal schon, denn ein fehler kann ja immer mal passieren.

Gruß Andre

Jupp, logisch...

MfG Tobi

Eschi
12.01.2009, 21:37
Finde ich aber gemein, dass Du den Onlineanbieter nicht verrätst. Hätte auch gerne einen 500er für lau.

theslayer
12.01.2009, 21:37
Schick mir auch mal ne PN bitte ;-)

daniel

neuenschwander dario
12.01.2009, 21:38
Hallo

Theoretisch müsste er es Rechtlich glaube ich für 0 Euro ausliefern. Aber der Onlineshop hat das Produckt wahrscheinlich neu im Sortiment und hat den Preis noch nicht reingestellt. Solche " Angebote" gibt es recht häufig.

Greez Dario

seijoscha
12.01.2009, 21:38
Das wird wohl nichts mit Billig Heli aber trotzdem viel Glück

mfg

California
12.01.2009, 21:39
Hallo,

soweit mir bekannt ist, wirst du damit kein Erfolg haben, da im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, dass ein Angebot aufgrund einer irrtümlich abgegeben Erklärung für nicht rechtswirksam erklärt wird.
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber so ähnlich ist das im BGB geschrieben.

Gruß California

Raptor-Spy
12.01.2009, 21:39
und warum bestellst den 500er nicht gleich, oder sind die Versandkosten so hoch?? Würde nicht zögern wenn ich die Möglichkeit hätte

_Tobi_
12.01.2009, 21:41
Theoretisch müsste er es Rechtlich glaube ich für 0 Euro ausliefern.


Nö - Privatautonomie...

Der Händler muss die Möglichkeit haben sich seinen Vertragspartner auszusuchen. Sein Online-Shop stellt lediglich eine "Einladung" zum Vertragsschluss dar. Dieser kommt erst durch eine Bestätigung seinerseits zustande.

MfG Tobi

neuenschwander dario
12.01.2009, 21:42
Hallo

Wir hatten in Recht und gesellschaft, dass wenn ein geschäfft eine ein Preisschild falsch an hängt dass sie es zu dem Preis geben müssen :D

Greez Dario

Vieleicht ist das aber in Deutschland anders.

leaf
12.01.2009, 21:44
Hallo

Theoretisch müsste er es Rechtlich glaube ich für 0 Euro ausliefern. Aber der Onlineshop hat das Produckt wahrscheinlich neu im Sortiment und hat den Preis noch nicht reingestellt. Solche " Angebote" gibt es recht häufig.

Greez Dario

Das denke ich auch

_Tobi_
12.01.2009, 21:46
Hallo

Wir hatten in Recht und gesellschaft, dass wenn ein geschäfft eine ein Preisschild falsch an hängt dass sie es zu dem Preis geben müssen :D

Greez Dario

Vieleicht ist das aber in Deutschland anders.

Man sollte nicht alles glauben, was einem erzählt wird - auch wenns der Lehrer is... ;)

MfG Tobi

neuenschwander dario
12.01.2009, 21:47
:D

Oliver Mauthe
12.01.2009, 21:50
Hallo

Hatt vll schon jemand an den Händler gedacht ?

Wenn jetzt jeder von euch einen Heli für 0 Euro bei Ihm bestellt und er Ihn auch dafür hergeben muss kann er den Laden dicht machen.

Wäre es nicht angebracht dem Händler eine freundliche Email zu schreiben mit dem Hinweis auf seinen fehlenden Preiß ?

denkt mal drüber nach :hallihall:


mfg Oli

bundi
12.01.2009, 21:56
Kommt glaube ich drauf an was der AGB steht


mfg Jörg

Sven Lürex
12.01.2009, 21:56
Der Händler muss nicht ausliefern. Juritisch ist das einstellen ein
Invitatio ad offerendum ( Einladung zum Abschluß eines Kaufvertrages).
Ein Kaufvertrag sieht aber zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. Da ich glaube das das beim Händler mangelt...
Juritisch ist es glaube ich ein error in objecta ??

Soviel mit meinem Halbwissen

Eschi
12.01.2009, 21:57
Der Schweighofer machts geschickter, da werden neue Produkte meist für 9999,-Euro angeboten.

Ich glaube nicht, dass hier jemand die Hoffnung hat den Hubi für 0 Euro zu bekommen oder drauf zu bestehn ;)

_Tobi_
12.01.2009, 22:00
Der Händler muss nicht ausliefern. Juritisch ist das einstellen ein
Invitatio ad offerendum ( Einladung zum Abschluß eines Kaufvertrages).
Ein Kaufvertrag sieht aber zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. Da ich glaube das das beim Händler mangelt...
Juritisch ist es glaube ich ein error in objecta ??

Soviel mit meinem Halbwissen

Alles richtig, bis auf den "error in objecta" - das ist Strafrecht... ;)

Zivilrechtlich passiert da noch nicht viel, da nichtmal ein Vertrag zustande kommt...

Nur Arbeit für den Verkäufer, weil er die ganzen Shop-Vorgänge löschen muss ;).

MfG Tobi

Dirk_H
12.01.2009, 22:01
Da gab es doch mal ein ähnliches Problem mit einem Flachbildschirm Fernseher wo das komma verrutscht war (gabs dann für 400 Eu anstatt für 4000).
War das bei Quelle?

Die Kunden die auf Vorkasse bezahlt und bereits überwiesen hatten bekamen den Fernseher. (Mit der ÜBerweisung war der Kaufvertrag abgeschlossen).

Wenn du also schon Zahlungsinformationen (/Bestellbestätigung und Aufforderung zur Zahlung) bekommen hast und schnell überweist sieht es für den Händler glaube ich schlecht aus...

Bei Quelle (Falls es da war) ging das halt automatisch, die KÄufer haben überwiesen und damit hatte Quelle ein Problem (hat die TFT's dann ausgeliefert).

Shuttle ZXX
12.01.2009, 22:01
Hi,

also jetzt hast mich echt heiss gemacht :D bitte PN

Nee aber im ernst: Wir hatten das Thema neulich auch bei der Arbeit, als ein kollege einen preis versehentlich falsch ausgezeichnet hat.
Meine Sefe hat aber gemerkt und gemeint: Wenn jetzt einer gekommen wäre und das teil haben wolle, müsste er es ihm zu diesem Preis überlassen. Das ist dann reine Kullanz sache des Kunden der dann sagen kann 'ok fehler passiern mal' und dann den regulären Preis bezahlt.

Andererseits ist es mit sicherheit so, dass irgendwo auf dieser besagten Seite ein Hinweis steht, jetzt aufpassen WICHTIG: "Irrtümer vorbehalten" oder so ähnlich
also wird wohl nix mit billigem Flugspass :'(

Gruß Jens

DDM
12.01.2009, 22:05
Ne, der Händler bietet den Artikel im Shop an, egal ob echter oder Online. Das ist dann die "Einladung zum kauf" quasi seine Willenserklärung. Also er will was verkaufen. Und du kaufst, dass ist dann die zweite Willenserklärung. Das müsste soweit dann passen.

Allerdings ist es so, dass ein ein Artikel vom Verkäufer versehentlich falsch ausgezeichnet werden kann. Z.B. deutlich unter Wert. In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass der Artikel so sicher nicht verkauft wird. Z.B. nen Fernseher für 9,99€ statt 999€
In diesem Fall kann der Verkäufer vom Kaufvertag zurücktreten und muss den Artikel nicht so günstig hergeben, kann aber was dann unter Kulanz läuft.

Handelt es sich aber nur um einen "minimalen Betrag", z.B. 50€ beim Fernseh weniger, kann der Käufer nicht davon ausgehen, dass es ein Fehler ist und der Verkäufer muss den Artikel dann auch so hergeben, auch wenn er gern 50 Flocken mehr hätte.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich. Hatte das vor ca. nem Jahr in der Berufsschule und ich meine das müsste so ca. hinkommen. Bin mir allerdings nicht mehr ganz sicher.

_Tobi_
12.01.2009, 22:12
müsste so ca. hinkommen. Bin mir allerdings nicht mehr ganz sicher.

Sehr viel "ca."... ;)

Die "Einladung" ist keine Willenserklärung und der Verkäufer kann statt zurückzutreten seine Willenserklärung anfechten. Dafür braucht man aber zuerst nen Vertrag.

MfG Tobi

DDM
12.01.2009, 22:15
Wie gesagt, ist schon bisl her und war nicht mein Lieblingsthema gewesen. Zudem Berufsschule .... naja ;)

Allerdings glaube ich nicht, dass dem Verkäufer so die Hände gebunden sind.

yazzman18
12.01.2009, 22:15
Um das Thema ein bisschen zu bereichern

http://www.heise.de/newsticker/Irrtum-bei-Preisangabe-Haendler-darf-abgeschlossenen-Kaufvertrag-anfechten--/meldung/67220

Tobi1910
12.01.2009, 22:18
WILL EINE PM !!!!! BITTE BITTE :lol: :lol:

Sven Lürex
12.01.2009, 22:29
Nehmen wir mal an die Sache ist sofort via paypal bezahlt.. was dann?

neuenschwander dario
12.01.2009, 22:30
Was willst du denn da noch bezahlen??? :D

Tobi1910
12.01.2009, 22:31
Der Name des Händlers währe mir lieber ;D ;D ;D

_Tobi_
12.01.2009, 22:32
Nehmen wir mal an die Sache ist sofort via paypal bezahlt.. was dann?

Nichts...

Durch die Zahlung kommt, mangels Annahmeerklärung des Verkäufers, kein Vertrag zustande. Und selbst wenn doch, durch z.B. eine automatische Auftragsbestätigung, ficht er an und du bekommst dein Geld zurück.

MfG Tobi

Tobi1910
12.01.2009, 22:38
Name ::)

Erny
12.01.2009, 22:48
Hallo,

der Name währe schon nicht schlecht:lieb:

Gruß

Erny

Tobi1910
12.01.2009, 22:50
Ich will bestellen :-)

newsteve08
12.01.2009, 22:57
Jepppppp ich auch ;D

Tobi1910
12.01.2009, 22:59
Schreib doch mal den Händler hier rein ...........

Sven Lürex
12.01.2009, 23:04
Was das hier Spamparty?

Der Händler hat gerade die Bestellungen storniert, das Geld via Paypal zurück überwiesen.
Er liefert nicht nach Deutschland.

Aexxl
12.01.2009, 23:05
Verträge die abgeschlossen werden, bei denen es sich OFFENSICHTLICH um eine Spassaktion oder Irrtum handelt (z.B. ein Königreich für ein Pferd, oder ein durstiger Wanderer in einer Berghütte: "1000 Euro für ein Glas Wasser"), sind UNGÜLTIG!
Wenn ein Shop ein Modell für 0 Euro verkauft, ist der Vertrag NICHT gültig, da offensichtlich ein Irrtum oder ein Versehen vorliegt. Denn, wer mach so etwas schon absichtlich?

Allerdings, im Streitfall muss das ein Gericht im Einzelfall prüfen.

LG, Axel

HeliAktion
12.01.2009, 23:09
Hi,
2 Modelle zum halben Preis ?:lol:

lg

Tobi1910
12.01.2009, 23:10
Was das hier Spamparty?

Der Händler hat gerade die Bestellungen storniert, das Geld via Paypal zurück überwiesen.
Er liefert nicht nach Deutschland.

Da Du den Händler scheinbar kennst, könnt Ihr ihn doch jetzt nehnen oder?

Tobi1910
12.01.2009, 23:10
Hi,
2 Modelle zum halben Preis ?:lol:

lg

genau :unsure: :unsure:

_Tobi_
12.01.2009, 23:19
Mensch Tobi, der Thread hat dir ja einiges an Posts eingebracht...

Was willst du nochmal? Vergess es immer wieder... ::)

MfG Tobi

Tobi1910
12.01.2009, 23:23
Hallo Tobi,

wenigstens einer der noch Spaß versteht ;D ;D ;D

Gute Nacht an Alle

Gruß Tobi

Sycorax
12.01.2009, 23:33
ficht er an und du bekommst dein Geld zurück
Welches Geld ? :lol:

JMalberg
13.01.2009, 00:29
Jungs, vielleicht glaubt ihr einfach mal den (Fast-)Juristen und nicht irgendwelchen "Wir helfen den Verbraucher"-Shows im TV.

danousek
13.01.2009, 00:45
Verträge die abgeschlossen werden, bei denen es sich OFFENSICHTLICH um eine Spassaktion oder Irrtum handelt (z.B. ein Königreich für ein Pferd, oder ein durstiger Wanderer in einer Berghütte: "1000 Euro für ein Glas Wasser"), sind UNGÜLTIG!
Wenn ein Shop ein Modell für 0 Euro verkauft, ist der Vertrag NICHT gültig, da offensichtlich ein Irrtum oder ein Versehen vorliegt. Denn, wer mach so etwas schon absichtlich?

Allerdings, im Streitfall muss das ein Gericht im Einzelfall prüfen.

LG, Axel

So ist es.

Hier kommt aber vielleicht schon gar kein Kaufvertrag zustande, da das Anpreisen der Ware auf der Webseite lediglich eine "invitatio ad offerendum" ist, also eine Einladung an den potentiellen Käufer ein Angebot abzugeben. Dieses Angebot muss dann noch vom Verkäufer angenommen werden.
Auch wenn man sofort überweist, ohne Annahmeerklärung des Verkäufers, kommt kein Verfügungsgeschäft (Kaufvertrag) zustande.

So müsste das eigentlich auch auf Onlineshops zutreffen.



Viele Grüße vom Fast-juristen;D;D

DDM
13.01.2009, 06:48
Um das Thema ein bisschen zu bereichern

http://www.heise.de/newsticker/Irrtum-bei-Preisangabe-Haendler-darf-abgeschlossenen-Kaufvertrag-anfechten--/meldung/67220

Ha, dann hatte ich ja fast recht -_-. Das Angebot über den Shop bzw. InetShop ist zwar keine Willenserklärung, aber das mit dem anfechten wegen falscher Auszeichnung hab ich dann trotz (fast vollständiger) geistiger Abwesenheit in der Berufsschule noch richtig mitbekommen :jippiyeah:

sircedric
13.01.2009, 08:09
Bitte um PN mit dem Händler!?!?!?!?

Heli-Daniel
13.01.2009, 08:20
wenn jeder um eine PN bittet, kann er den gleich hier reinschreiben xDDD
aber....ich denke es wurde nun ja schon oft gesagt, dass, wenn das Angebot aufgrund eines Irrtums oder Softwarefehlers zu 0 Euro angeboten wird, der Kauf rechtsungültig ist.
Schon alleine deshalb, weil man keinen Artikel auf der ganzen Welt für 0 Euro kaufen kann.
Das mindeste ist da wohl 1 Cent oder weniger, wenn es über Bank geht.

Jedoch ist es nicht möglich, und auch nicht rechtskräftig, einen Artikel für 0 euro zu "verkaufen".

Viele Grüße
Daniel

sircedric
13.01.2009, 09:01
wills ja auch nur ma sehen...

Sven Lürex
13.01.2009, 09:04
wills ja auch nur ma sehen...

Ist auch mal gut langsam oder?

sircedric
13.01.2009, 09:25
warum? Sehen kann man es wohl, oder?

Uli_ESA
13.01.2009, 09:27
Sind solche Preisangaben eigentlich nicht ohne Gewährleistung? Denke mal schon, denn ein fehler kann ja immer mal passieren.


Hallo,
tja das mit den Preisen ist so eine Sache wegen dem Wettbewerbs recht.
Wenn im Laden Ware zu niedrig ausgezeichnet ist, müssen die dir das Teil zum Ausgezeichneten Preis verkaufen. Die können da dann nicht plötzlich mehr verlangen. Wettberbsrecht.
Ich habe das mal bei Karstadt durchgezogen, mit einem Computer damals.
Nach langem hin und her ( bin bis zur Geschäftsführung gegangen) mussten die mir den Computer zum ausgezeichneten Preis geben ( Anruf bei der Verbraucherzentrale wirkt wunder). Somit hatte ich da 350 DM gespart:lol:
Wie es in Online shops aussieht kann ich nicht sagen, dürfte aber ähnlich sein.
Gruß
Uli

_Tobi_
13.01.2009, 09:31
Wie es in Online shops aussieht kann ich nicht sagen, dürfte aber ähnlich sein.


Nette Geschichte und Glückwunsch zum Schnäppchen, aber lest ihr eigentlich noch das was vorndran steht???

Rein rechtlich geht es in der vom Verfasser geschilderten Konstellation nicht, alles andere ist Kulanz.

Aber immerhin was dazu gesagt... ;)

MfG Tobi

Carsten_HL
13.01.2009, 10:09
Wie ist es eigentlich mit denjenigen die erkennen das es ein versehentlich Falscher Preis sein muss aber bestellen in der Hoffnung den Händler drauf festnageln zu können? Ist das dann sowas wie nen Betrugsversuch?
Wenn ja, wie ist es dann in dem Fall das der Onlinehändler mit Absicht ein "versehentlich falsches" Angebot eigestellt hat um Nasssaugern mal eine zu watschen? :jippiyeah:
Man kann hier ohne vernünftige Rechtsabsicherung auch echt keinen Fuss mehr vor die Tür stellen. Vernünftig wäre in so einem Fall gewesen den Händler darauf anzuschreiben das der Heli für 0,00 in seinem Shop steht und das sicher nicht so richtig ist und gleichzeitig sein Interresse bekunden. Jeder vernünftige händler hätte da sofort seinen Preis geschrieben und als Dank für den Hinweis einen guten Kurs für den Heli gemacht.

_Tobi_
13.01.2009, 10:25
Da ein guter Händler weiß, wann er rechtlich gebunden ist und wann nicht, hätte er wohl nur freundlich Danke gesagt...

Und nein, es wär kein Betrugsversuch gewesen. Nicht jede zivilrechtlich "fragwürdige" Handlung ist strafbar.

MfG Tobi

Carsten_HL
13.01.2009, 10:37
Ich gehe in solchen fällen davon aus das der Händler schon ein großes Interesse daran Hat den richtigen Preis im Shop stehen zu haben denn genau das ist das Einzige was 80% der Kunden Interressiert.
Wenn dieser Preis 0,00 ist dann werden viele nicht nachfragen denn das ist zu aufwendig denn die Suchmaschine zeigt ja noch zig weitere Shops mit dem Wunschartikel an. Somit entgeht ihm eventuell unbemerkt ein Geschäft. Er freut sich also sicher über einen höflichen Hinweis und meine Erfahrung zeigt das in so einem Fall gerne etwas für den aufmerksamen Kunden getan wird.

Hermann Schellenhuber
13.01.2009, 12:38
wills ja auch nur ma sehen...
Da, nur für dich:

http://members.aon.at/schellenhuber/nulleuro.jpg

Wer das Thema hier gelesen hat, dem sollte eigentlich klar sein, daß hier keiner einen Null-Euro-Heli bekommen wird. Und daher sollte hier mal echt Schluss mit dem "nenn den Händler" oder "ich will's sehen, ich will's sehen" sein ;)

Schöne Grüße,
Hermann

Klaus Ortner
13.01.2009, 15:00
Wer das Thema hier gelesen hat, dem sollte eigentlich klar sein, daß hier keiner einen Null-Euro-Heli bekommen wird. Und daher sollte hier mal echt Schluss mit dem "nenn den Händler" oder "ich will's sehen, ich will's sehen" sein ;)

Schöner Abschlussatz.

CLOSED