Vollständige Version anzeigen : Frequenznutzungsgebühr
Martin Achter
17.02.2003, 14:30
Servus miteinander!
Ich habe vergangenen Herbst eine gebrauchte MC-16 erstanden, inclusive Frequenznutzungsgebühr (gültig bis 2007). Da ich demnächst auf nem Flugplatz fliegen gehen möchte, habe ich mir die entsprechenden Unterlagen zusammengesammelt. Dabei ist mir allerdings aufgefallen, daß diese Nutzungsgebühr einerseits nur auf genau diesen Sender ausgestellt wurde, und andererseits ist der vormalige Besitzer, samt Anschrift, darin vermerkt. Kann ich damit trotzdem noch fliegen gehen - immerhin wurde die Gebühr bereits entrichtet? Der Vorbesitzer hat sich ne neuere Funke zugelegt, und dafür nochmal Nutzungsgebühr geblecht (sonst hätte ich nicht seinen alten Zulassungsschein).
Wie sieht das nun aus? Ich möchte mich auf dem Flugplatz ja nicht blamieren! :loeblich: Außerdem möchte ich es tunlichst vermeiden jetzt ne Nutzungsberechtigung zu erstehen, so teuer wie die jetz sein soll :baby: !!!
Dirk Krase
17.02.2003, 14:50
Hallo Martin,
die Frequenznutzungserlaubnis ist benutzerabhängig. Du brauchst also Deine eigene Urkunde!
Heutzutage steht aber kein Sender mehr im Dokument. Du kannst damit alle Deine Sender und Empfänger (natürlich nur, wenn das Frequenzband stimmt) betreiben. Kostet aber leider neuerdings etwas mehr (ca. 130 €?). Dafür gilt sie aber Dein ganzes Leben lang ;-)
Bisher war die Urkunde nur 10 Jahre gültig und mußte dann neu beantragt werden.
Gruß Dirk
Looser27
17.02.2003, 14:52
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind die Frequenzzuteilungen personengebunden.
Du wirst wohl nicht umhin kommen, eine Zuteilung zu beantragen, es sei denn Du hast schon eine von nem anderen Sender.
Gruß Thomas
Dieter F. Heinlin
17.02.2003, 15:42
Hallo Martin,
die Frequenznutzungserlaubnis ist "personengebunden" und nicht übertragbar.
-] Aus aktuellem Anlaß ist zu empfehlen, die "Gebühr" unter Vorbehalt zu entrichten.
Martin Achter
17.02.2003, 15:52
Zunächst mal danke für Eure Antworten :( - schnief... Ich hab´s mir schon fast gedacht... Mann, das Hobby (d.h. die Hersteller :D ) zieht einem wirklich den letzten Cent aus der Tasche X( .
@Dieter:
Was heißt den "unter Vorbehalt entrichten" ???
Dieter F. Heinlin
17.02.2003, 16:08
Hallo Martin,
zur Info:
"Die Rechtsabteilung des Deutschen Modellflieger Verbandes untersucht zur Zeit alle Möglichkeiten, gegen diese außerordentlich hohe Gebührenerhöhung vorzugehen. Stichworte sind in diesem Zusammenhang europäisches Recht, Allgemeinnützigkeit des Modellflugsportes, Jugendförderung. Das DMFV-Verbandsjustiziariat empfiehlt den DMFV-Mitgliedern, die Gebühr nur unter Vorbehalt zu bezahlen, um ihre Rechtsposition zu wahren ." ;)
Martin Achter
17.02.2003, 16:29
Stichpunkt Jugendförderung:
Mein kleiner Bruder (12 Jahre) bekommt zu seinem Geburtstag im März einen Slowflyer geschenkt. Gedacht war dabei, daß er meine Anlage verwendet.
Darf ich denn meine Anlage nun verleihen, auch wenn der Leiher die Gebühr nicht bezahlt hat?!? ?( :baby:
Ich meine, wie sieht das jetzt rein Rechtlich aus, denn fliegen wird er so oder so (is ja nua auffa Spielwiese!!!)???
Und für so nen "dämlichen" Slowflyer geb ich doch keine 130€ aus - die Dinger sind ja ohnehin schon teuer genug...
Martin Greiner
17.02.2003, 16:34
Hi!
Dann kannst Du nur ins 40er Band wechseln...da brauchst Du nicht zu löhnen. Allerdings kostet das HF Modul und der oder die Empfänger dann noch deutlich mehr als die Frequenzzuteilung. ;(
Dieter F. Heinlin
17.02.2003, 16:36
Original von Martin Achter
Stichpunkt Jugendförderung:
Mein kleiner Bruder (12 Jahre) bekommt zu seinem Geburtstag im März einen Slowflyer geschenkt. Gedacht war dabei, daß er meine Anlage verwendet.
Darf ich denn meine Anlage nun verleihen, auch wenn der Leiher die Gebühr nicht bezahlt hat?!? ?( :baby:
Ich meine, wie sieht das jetzt rein Rechtlich aus, denn fliegen wird er so oder so (is ja nua auffa Spielwiese!!!)???
Und für so nen "dämlichen" Slowflyer geb ich doch keine 130€ aus - die Dinger sind ja ohnehin schon teuer genug...
Verleihen kannst Du deine Anlage an wen Du willst. ;)
Also rein rechtlich hat auch ein 12 jähriger "ohne" Frequenzzuteilung (35 Mhz) "keine Chance" sich "rauszureden"!
PS: Vielleicht wäre da für diesen "Slow-Flyer" Einsatz eine Sendeanlage besser z.B. im 40 MHz Bereich, die Bedarf im Moment noch keiner Frequenzzuteilung!
Martin Achter
17.02.2003, 17:13
Von der Kohle werd´ ich mir wohl ne Südseeinsel kaufen, da führ´ ich dann meine eigenen Frequenzrechte ein. Die Insel sollte zumindest so groß sein, daß mein Heli drauf landen kann (30x30cm für´s Landegestell) :D ;) !!!
Dieter F. Heinlin
17.02.2003, 17:38
Das bräuchtest Du eigentlich gar nicht, es würde z.B. reichen, wenn Du in ein anderes europäisches Land, in dem 35MHz für Modellflugzwecke erlaubt ist, fliegen gehst, da gibt es für diese Frequenz eine Allgemeinzuteilung! ;)
Allerdings zum Teil mit dem Nachteil, dass dieser Frequenzbereich nicht ausschließlich für "Modellflug" freigehalten wird!
Dieter F. Heinlin
18.02.2003, 21:59
Februar 2003
Die Gebührenerhöhung zur Nutzung des 35 MHz Bandes machen wir nicht mit. Bekanntlich wurden die Gebühren von der Reg TP drastisch erhöht. Von 38 Euro auf 130 Euro ist ein Sprung, der absolut nicht erklärlich ist. Jugendliche sparen sich das Geld für einen Sender zusammen und müssen jetzt mehr für die Nutzung des Senders als für den Sender selbst bezahlen.
Der deutsche Modellflieger Verband hat sich aus diesem Grunde schon im Januar mit einem Protestschreiben an das Ministerium gewandt, um die Angelegenheit für alle Modellflieger in Deutschland zu regeln.
Des weiteren hat unser Verbandjustiziar Kreutzberg für den deutschen Modellflieger Verband bei der zuständigen Stelle angeregt, dass ein Musterverfahren durchprozessiert wird, dass dann allgemeine Geltung haben soll. Bis dahin, so schlug der deutsche Modellflieger Verband weiter vor, sollten die Gebühren gestundet oder unter Vorbehalt bezahlt werden. Es gibt gewichtige Gründe, die gegen diese Gebührenerhöhung sprechen. Die Gebührengerechtigkeit erfordert es, dass der Staat damit keine Gewinne macht, sondern ausschließlich die mit seiner Tätigkeit verbundenen Kosten deckt. Dieses Kostendeckungsprinzip ist hier offenkundig verletzt worden. Es kann nicht sein, dass die einmalige Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung der Frequenz mit einem so hohen Arbeitsaufwand betrieben wird, dass derartige Kosten verursacht werden können.
Wir empfehlen folgende Erklärung an die Reg TP beziehungsweise Adressaten ihrer hohen Rechnung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In meiner Angelegenheit lege ich gegen ihre Gebührenforderung, -die Nutzung des 35 MHz Bandes betreffend- Widerspruch ein. Gleichzeitig zahle ich unter dem Vorbehalt der Rückforderung und der rechtlichen Überprüfung, wobei ich darum bitten möchte, das von Herrn Rechtsanwalt Alfred Kreutzberg, Markt 5, 53604 Bad Honnef, angestrebte Musterverfahren für Modellflieger abzuwarten.
Bitte senden Sie die Durchschrift Ihres Schreibens dann an den deutschen Modellflieger Verband, damit wir einen entsprechenden Überblick haben. Die Sache wird dann weiter bearbeitet und sie erhalten weitere Informationen.
Schließlich werden in der Sache selbst noch einige Dinge sachlich und rechtlich überprüft, um ein optimales Ergebnis bei den Anträgen und Verhandlungen des deutschen Modellflieger Verbandes zu erreichen. Wir werden weiter berichten.
gez. A. Kreutzberg, Verbandjustiziar
Thomas Pohl
18.02.2003, 22:51
Hallo,
bei uns haben einige Mitglieder die Frequenzzuteilung vorerst ohne Rechnung bekommen.
Bei mir war vor Jahren alles in einem Schreiben.
Vielleicht schon eine Reaktion auf den Wiederspruch?
Zumindest in Sachsen?
MfG Thomas Pohl
wie schauts eigentlich für europäische ausländer aus, die mit 35 mhz in deutschland fliegen wollen?
bei uns in holland ist es meines wissens nach egal, was man fliegt ( 35 mhz / 40 mhz ) und es kostet auch nichts (anmeldung oder ähnliches)
gruß
jd
Dieter F. Heinlin
18.02.2003, 23:39
Original von Thomas Pohl
Hallo,
bei uns haben einige Mitglieder die Frequenzzuteilung vorerst ohne Rechnung bekommen.
Bei mir war vor Jahren alles in einem Schreiben.
Vielleicht schon eine Reaktion auf den Widerspruch?
Zumindest in Sachsen?
MfG Thomas Pohl
Hallo Thomas,
die Rechnung kann bis zu einem halben Jahr später kommen!
@ Jörn-Dirk,
eine Frequenzzuteilung benötigt "jeder! ob In- Aus -länder, Europäer oder Nicht" :evil: , der in Deutschland auf 35 MHz "fliegen" will!
Dieter F. Heinlin
27.03.2003, 17:33
Hallo,
schaut da! (http://www.rc-heli.net/forum/index.php?s=&act=ST&f=37&t=14697&st=15)
Dieter F. Heinlin
11.04.2003, 14:32
Hallo, neues zum Thema:
Quelle (http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=15;t=000032)
Erste Erfolge des DMFV in Sachen Frequenznutzungsgebühr
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat mitgeteilt, dass eine Gebührenfestsetzung und somit der Erlass eines Gebührenbescheides aufgrund der neuen Gebührenverordnung bisher noch nicht erfolgt sei und kurzfristig auch noch nicht erfolgen wird. Damit dürften die intensiven Bemühungen des DMFV erste Erfolge zeigen. Das Rechtsmittel des Widerspruchs ist damit allerdings derzeit noch nicht statthaft, denn die Erhebung eines Widerspruchs setzt den vorherigen Erlass eines Gebührenbescheids voraus. Bei der Regulierungsbehörde eingehende Widersprüche ohne Erlass eines Gebührenbescheids werden daher von dieser kostenpflichtig zurückgewiesen, es sei denn, sie werden durch den Widerspruchsführer selbst zurückgenommen. Die Mitglieder sollten zur Vermeidung unnötiger Kosten beachten, dass das vom DMFV empfohlene Rechtsmittel des Widerspruchs erst möglich ist, nachdem ein Gebührenbescheid vorliegt.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Ihr DMFV
Bonn, 11. April 2003
Dieter F. Heinlin
03.06.2003, 11:29
Hallo,
die "Protestaktion" wird höchstwahrscheinlich "Früchte tragen" !
* diese Information stammt aus "wohlinformierter Quelle"
Dieter F. Heinlin
18.07.2003, 13:26
Hallo @,
laut Info*: Bis Mitte/Ende August 2003 werden die erforderlichen Prüfungen und Umsetzungsvorbereitungen bei der Reg TP auf jeden Fall dauern. Vorher ist mit einer Änderung nicht zu rechnen. Gebührenbescheide werden solange ausgesetzt. Einzelne Antragsteller müssen also keine Befürchtungen haben.
*(wohlinformierte Quelle)
Dieter F. Heinlin
01.09.2003, 12:21
Hallo @,
mal wieder was neues:
*="....Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann jetzt gesagt werden,
dass es eine neue Regelung
- Allgemeinzuteilung für die Fernsteuerung von Flugmodellen - rückwirkend zum 1. Januar 2003 geben wird. "!
*(wohlinformierte Quelle)
Details werden in der zu veröffentlichenden Amtsblattverfügung der Reg TP einzusehen sein.
vBulletin® v3.8.0, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.