![]() |
Startseite | Forum | Lexikon / Übersicht | Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Alle Foren als gelesen markieren |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#391 |
Senior Member
Registriert seit: 08.06.2001
Beiträge: 4.920
Danke erhalten: 254
|
![]()
Ja, so ist es - aber viele lesen nur die Hälfte und posten das dann als Fakt.
Und so kommt es statt Klarheit zu maximaler Verwirrung... ![]()
_____________________________
Gruß Martin |
![]() |
![]() ![]() ![]() |
![]() |
#392 |
Member
Registriert seit: 21.04.2020
Beiträge: 188
Danke erhalten: 130
|
![]()
Nachtrag: nur wenn man keine Kamera drauf hat
_____________________________
LG David |
![]() |
![]() ![]() ![]() |
![]() |
#393 |
Member
Registriert seit: 11.04.2014
Beiträge: 306
Danke erhalten: 107
|
![]()
Das steht wo?
Die technischen Klassen werden von der EU „zertifiziert“ und eine nachträgliche Zertifizierung ist nicht vorgesehen. Nach meinem Verständnis ist es danach nicht möglich dass bereits vorhandene Modelle in eine technische Klasse fallen. Damit gilt der Betrieb in Kategorie A3 ohne technische Klasse ob und wie das weiter gelöst wird steht in den Sternen. Zitate LBA: Nicht mit EU-Recht konforme Drohnen dürfen weiter betrieben werden. Zusätzlich gelten bis zum 1. Januar 2023 nationale Übergangsregelungen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Regelungen für den weiteren Betrieb nicht EU-Recht konformer Drohnen: Drohnen von mehr als 2 kg bis 25 kg dürfen nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Steuerer benötigen für den Betrieb nicht EU-Recht konformer Drohnen einen EU-Kompetenznachweis. Bis zum 1. Januar 2022 darf auf der Grundlage eines Kenntnisnachweises geflogen werden. Quelle: Luftfahrt Bundesamt - Fragen zum Betrieb von UAS ab dem 31.12.2020 Von technischen Klassen ist da keine Rede!?
_____________________________
Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control |
![]() |
![]() ![]() ![]() |
![]() |
#394 |
Member
Registriert seit: 21.04.2020
Beiträge: 188
Danke erhalten: 130
|
![]()
rolls eyes
mein Rat: Thread von vorne lesen beginnend bei Seite 1 dann findet man alles Rat zwei: Unterlagen zum Kompetenznachweis studieren auch da findet man es
_____________________________
LG David |
![]() |
![]() ![]() ![]() |
![]() |
#395 |
Member
Registriert seit: 11.04.2014
Beiträge: 306
Danke erhalten: 107
|
![]()
Och, dann halte ich mich doch lieber an das LBA.
_____________________________
Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control |
![]() |
![]() ![]() ![]() |
![]() |
#396 |
Member
Registriert seit: 06.11.2019
Beiträge: 99
Danke erhalten: 46
|
![]()
Die Zuordnung haben wir hier schon im Detail durchgekaut.
RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Registrierungspflicht Und die Posts danach. In Kurz: Für Eigenbauten gelten die C-Klassen nicht! Es wird schon gar nicht "einfach so" nach Gewicht einklassifiziert. Und auch die Aussage, dass Helis pauschal C4 sind, ist falsch. Sofern ihr nicht einen Fertigbausatz kauft (der dann bereits vom Hersteller klassifiziert sein müsste), gelten die Klassen nicht. |
![]() |
![]() ![]() ![]() |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu snippy für den nützlichen Beitrag: | Breiti (24.01.2021), KommandoFENIX (24.01.2021) |
![]() |
#397 |
Member
Registriert seit: 21.04.2020
Beiträge: 188
Danke erhalten: 130
|
![]()
selbstgebaute Modell UAS werden einfach aktuell mangels besserer "Ideen" vom Gesetzgeber als C4 klassifiziert mit folgender Definition: (quasi CE klassifiziert man sich selbst das Ding)
Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) gemäß Drohnen CE Klasse C4 weisen laut dem neuen Europäischen Drohnen Gesetz folgende Spezifikationen auf: Eine MTOM, einschließlich Nutzlast von unter 25 Kilogramm. Das UAS muss auch bei Versagen eines oder mehrerer Systeme, sicher steuer- und manövrierbar bleiben. Im Gegensatz zu C3: Ein UAS (Unmanned Aircraft System) mit Drohnen CE Kennzeichnung C3 hat laut der EU Verordnung vom 11.06.2019 folgende Spezifikationen: MTOM, einschließlich Nutzlast von unter 25 Kilogramm. und eine maximale charakteristische Abmessung von unter 3 m. Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt oder Ausstattung mit einem elektronischen System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL (Above Ground Level). Direktes Fernidentifizierungssystem. Geo Awareness System. Automatischen Warnhinweise zum UA Status und zu Flugbeschränkungsgebieten. Ausrüstung mit speziellen Lichtern (s. o.). System zur Wiederherstellung der Datenverbindung im Falle eines Signalverlustes. Das UAS muss auch bei Versagen eines oder mehrere Systeme für den Piloten steuerbar bleiben. Gesicherte Datenverbindung zum UAS zur Vermeidung von unbefugtem Zugang.
_____________________________
LG David |
![]() |
![]() ![]() ![]() |
![]() |
#398 | |
Member
Registriert seit: 06.11.2019
Beiträge: 99
Danke erhalten: 46
|
![]() Zitat:
Hier hat Breiti es auch noch einmal mit dem Ausweis der Verordnung und des relevanten Paragraphen beschrieben: RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Registrierungspflicht Du unterliegst einem logischen Trugschluss. Nur weil die Klasse C4 rein theoretisch die Spezifikationen von den allermeisten Helis beinhaltet, heißt das nicht, dass diese auch in die Klasse fallen. Warum? Na weil der Verordnungstext ganz EXPLIZIT sagt, dass diese (privat hergestellte UAS) von der Verordnung ausgenommen sind. Das gesamte Kapitel II der 2019/945 gilt nicht für private UAS. Das steht schwarz auf weiß da drin. |
|
![]() |
![]() ![]() ![]() |
![]() |
#399 |
Member
Registriert seit: 06.11.2019
Beiträge: 99
Danke erhalten: 46
|
![]()
Und jetzt nochmal ganz schwarz auf weiß.
|
![]() |
![]() ![]() ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu snippy für den nützlichen Beitrag: | Jan_Privat (Gestern) |
![]() |
#400 |
Member
Registriert seit: 21.04.2020
Beiträge: 188
Danke erhalten: 130
|
![]()
Ergo heisst das dann im Umkehrschluss aber, dass wir in gar keine Klasse fallen und auch keinen Höhenmesser, Sendedings und sowas Zeug brauchen.
Was dann wieder komplett mit C4 gleichzusetzen ist. Ich wollter hier nur sagen, dass wir das Zeug nicht brauchen wie manche hier meinten.... Wie das dann heisst ob C4 oder gar keinen Namen hat kommt auf das gleiche raus am Ende.
_____________________________
LG David |
![]() |
![]() ![]() ![]() |
![]() |
Zurück zu: Helis Allgemein
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Registrierungspflicht für Modellflieger b dem 01.01.2021 | parkplatzflieger | Helis Allgemein | 121 | 01.01.2021 13:20 |
EU beschließt Registrierungspflicht für Drohnen | torsten__gt | Multicopter | 35 | 14.06.2018 20:03 |