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#41 |
Senior Member
Registriert seit: 12.06.2015
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doch ist er .....
bin und bleibe ,,Wildflieger'' solange ich dies noch kann, und ein Verein ist auch nix für mich, weil man da schon an dies oder anderes ,,gebunden'' ist, Pflichttermine :-( ps: die ganze Drohnenregulierung ist eh ein Witz, den die ,,störenden'' Drohnenpiloten sind nicht die Modellbauer, sondern der unwissende Vater mit dem Sohn und einer 39 Euro Drohne, und die werden nie erfasst Geändert von NitroRex (22.12.2020 um 22:40 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu NitroRex für den nützlichen Beitrag: | Marcel_ (31.12.2020) |
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#42 | |
Member
Registriert seit: 05.08.2020
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Gruß VolkerZ |
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#44 | |
Senior Member
Registriert seit: 13.05.2005
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Gruß Chris |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Chris Lange für den nützlichen Beitrag: | NitroRex (23.12.2020) |
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#45 |
Senior Member
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Im Prinzip finde ich die Verordnung, ein Modellflugzeug nur auf ausgewiesenen Modellflugplätzen zu betreiben mal generell in Ordnung. In meinen Augen ist das schon lange kein Spielzeug mehr.
Einen Kenntnisnachweis wäre eher für Wildflieger sinnvoll, die keine Möglichkeit haben in einen Verein zu gehen, weil zu weit weg oder man nicht aufgenommen wird ect. Einfach um nachzuweisen, dass man mit der Kiste einigermaßen fliegen kann. Die kleinen Drohnen würde ich mit dem Hinweis was man darf oder auch nicht als „Siegel“ so präparieren, dass man das lesen muss, bevor man z.B. die Fernsteuerung auspackt. Die ganzen Regelungen und Registrierungspflichten wie es jetzt kommen wird, ist in meinen Augen eine reine Schuldregelung im Falle eines Schadens, mehr nicht. Ich denke, das hängt auch hauptsächlich mit dem bevorstehenden Drohnenverkehr als Auslieferungen verschiedener Waren und den möglichen Kollisionen mit Flugmodellen zusammen. Normalerweise sind Modellflugplätze doch kartografiert, oder nicht? Wenn ich daran denke, wie oft über unseren Platz schon Hubschrauber unterschiedlichster Bereiche deutlich zu tief drübergebrettert sind, würde ich mal interessieren, wer im Falle einer Kollision dafür dann die Kozequenzen trägt. ![]()
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Tron 5.5 / Kraken 580 / Specter 700 / Compass Chronos / Goblin 700 Sport / Protos 770 Evo |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Homer für den nützlichen Beitrag: | DieterB (23.12.2020) |
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#46 |
Senior Member
Registriert seit: 16.08.2014
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Rico, da bin ich bei dir.
Aber ich weiß auch, daß viele Vereinspiloten eher nicht mit dem Thema Luftrecht und deren Konsequenzen vertraut sind. Sie denken sich, ich bin im Verein, ich muß mich um nichts kümmern. Das sich andere Luftfahrzeugführer auch nicht immer an alles halten und sich in gewissen Grenzen bewegen, ist zwar ab und zu ärgerlich aber wir sind halt auch alle nur Menschen. Wenn der gesunde Menschenverstand noch funktioniert und der Egoismus etwas runter geschraubt wird, haben wir alle was davon. Das eine Neuregelung des Luftraums kommen wird, war klar. Ob jetzt national oder auf EU-Ebene ist irrelevant. Das ist notwendig, um in Zukunft auch den Luftraum für neue Märkte zu eröffnen und dahinter steht primär halt ein wirtschaftliches Interesse. Ich sehe es aber eher entspannt. Und die Zeit wird zeigen, ob sich da nicht einige Unternehmen das Ganze einfacher vorgestellt haben, als es in der Praxis umgesetzt werden kann. Generell halte ich den Kenntnisnachweis, bzw. zukünftig Kompetenznachweis für wichtig und auch erforderlich. Wir Modellflieger sind genauso wie andere Luftfahrtteilnehmer Piloten mit Rechten und Pflichten. Das erfordert schon alleine aus gegenseitigem Respekt, sich mit der Materie Luftrecht auseinander zu setzen. Die Testübung für den Kompetenznachweis habe ich innerhalb von 10 Minuten durchlaufen und theoretisch auch bestanden. Wie sagt das kleine Kind nach der Impfung: Hat gar nicht so schlimm weh getan. Gruß Breiti |
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#47 |
Member
Registriert seit: 05.03.2020
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Mal ne Frage, ich habe vor kurzem einen Kenntnisnachweis beim Deutschen Aero Club durchgeführt.
Auf der am 22.09.2020 ausgestellten Karte steht eine Gültigkeit bis zum 30.09.2025. Das ist nun nach EU Recht überholt, oder? Wie ich es gelesen habe gilt ein Kenntnisnachweise dann nur bis Jahr 2021. Viele Grüße Dietmar |
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#48 | |
Member
Registriert seit: 05.08.2020
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![]() Zitat:
Wenn ja, dann hat der Kenntnisnachweis wohl eine Gültigkeit bis 31.12.2022. Wenn nein, dann bis zum 31.12.2021. Hier mal ein Link dazu. Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz? - Deutscher Modellflieger Verband e.V. Gruß VolkerZ |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu VolkerZ für den nützlichen Beitrag: | froeschi62 (23.12.2020), jsifly (23.12.2020) |
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#49 |
Member
Registriert seit: 05.03.2020
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Danke VolkerZ
es steht dort folgendes: "Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVO Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2022 Einsatz von: Flugmodellen (> 2kg und höher als 100 Meter) und Drohnen (> 2kg) im Sport- und Freizeitbereich im Rahmen eines Modellflugverbandes Art: Online-Einweisung Umschreibung: keine Umschreibung auf Nachweise des LBA möglich (ggf. Anerkennung bis Gültigkeitsende als Kenntnis-/Kompetenznachweis im Verbandsrahmen denkbar) Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC" Da mein Kenntnisnachweis vom DAeC ausgestellt wurde, gilt er dann bis zum 31.12.2022. Gruß Dietmar |
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#50 |
Member
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Was mich nur ein wenig wundert, der DAeC hätte es wissen müssen und mich nicht fälschlicherweise im Glauben lassen, dass der Kenntnisnachweis bis ins Jahr 2025 gültig ist.
Gruß Dietmar |
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