Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

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  • Gast
    Gast

    #1

    Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne von euch wissen, wie ihr das Thema Aufsichtspflicht bei Minderjährigen auf den Modellflugplätzen handhabt, da wir uns bisher aufgrund des fehlenden Nachwuchses darüber keine Gedanken machen mussten.
    Ich habe zwar den DMFV bzgl. des Themas schon angeschrieben, würde aber trotzdem gerne wissen, wie es in anderen Vereinen gehandhabt wird.

    In unserem Verein besteht aktuell großes Interesse am Lehrer Schüler fliegen.
    Zur Zeit fliegen regelmäßig fünf Jugendliche im Alter von 8-12 Jahren. Diese erscheinen nach Terminabsprache mit ihren Eltern bei uns im Verein und absolvieren ihre Flugstunde.
    Wie wir von unserem Vereinskollegen, der die Flugstunden durchführt erfahren haben, kommt es immer häufiger vor, dass die Kinder von den Eltern abgegeben und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeholt werden.
    Nun stellt sich uns die Frage, wie es sich bzgl. der Aufsichtspflicht für Jugendliche verhält. Beim Lehrer-Schüler Fliegen können wir dies noch recht einfach regeln, da wir hier auf die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bestehen können.

    Wie verhält sich dies aber bei minderjährigen Vereinsmitgliedern? Liegt es im Verantwortungbereich der Eltern, wenn diese ihre Kinder am Modellflugplatz absetzen, oder geht die Aufsichtspflicht automatisch an den Verein über?
    Falls dies der Fall sein sollte, würde uns dies vor ein großes Problem stellen, da der Flugleiter nicht automatisch die Aufsichtsperson für einen Minderjährigen sein kann und dies den volljährigen Mitgliedern auch nicht zuzumuten ist. Des Weiteren wäre es interessant, ob es Unterschiede im Hinblick auf das Alter des Minderjährigen gibt, z.B. ab 14... oder ab 16...

    P.S, falls ich das Thema falsch zugeordnet habe, bitte ins richtige Forum verschieben.
  • jumphigh
    Senior Member
    • 16.12.2009
    • 4142
    • Andreas
    • Allstedt

    #2
    AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

    Was für eine Aufsichtspflicht? Wenn ihr die euch nicht von den Eltern ans Bein nageln lasst, muss man doch nicht die Kinder fremder Leute beaufsichtigen. Zusätzlich würde ich als Verein aber auch klar festlegen, dass keinerlei implizite oder explizite Aufsicht über Minderjährige übernommen wird. Kinder auf dem Flugplatz sollten nicht anders behandelt werden als jedes andere Vereinsmitglied auch. Anders sieht es aus, wenn man explizite Jugendgruppen einrichtet. Dann können die Eltern wohl davon ausgehen, dass die beteiligten Erwachsenen als Jugendleiter Aufsicht führen.
    Zuletzt geändert von jumphigh; 12.11.2018, 12:08.
    Grüße von Andreas

    Kommentar

    • Klaus O.
      Senior Member
      • 03.12.2007
      • 22475
      • Klaus

      #3
      AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

      Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
      Ich habe zwar den DMFV bzgl. des Themas schon angeschrieben,
      Diese Antwort, die mich übrigens auch interessiert, würde ich erst mal abwarten.
      Gruß Klaus

      Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

      Kommentar

      • thomas1130
        RC-Heli TEAM
        Admin
        • 26.11.2007
        • 25618
        • Thomas
        • Österreich

        #4
        AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

        Interessante Rechtsfrage

        Der DMFV wird da auch nur eine "Meinung" vertreten - und keine "abschließende Lösung" anbieten können - denn fragt man ja bekanntlich 10 Juristen, hört man meistens 10 unterschiedliche Meinungen

        In Summe würde ich aber "aus dem Bauch" sagen, dass "man" - speziell der Flugleiter - im unglücklichen Fall, dass wirklich was passiert, wohl schon eher "ungünstig" dasteht..

        Solange es bei euch zulässig ist, dass Kinder einfach "abgegeben" werden, entsteht eben auch ein Art Aufsichtspflicht - ob man will oder nicht

        Die Aufsichtspflicht ist natürlich stark situationsabhängig und von Mal zu Mal verschieden - abhängig von Alter, Entwicklung und 100 anderen Faktoren - aber sie existiert!

        So zumindest mal meine "unverbindliche Einschätzung"..
        Stay hungry. Stay foolish.

        Kommentar

        • Klaus O.
          Senior Member
          • 03.12.2007
          • 22475
          • Klaus

          #5
          AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

          Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
          In Summe würde ich aber "aus dem Bauch" sagen, dass "man" - speziell der Flugleiter - im unglücklichen Fall, dass wirklich was passiert, wohl schon eher "ungünstig" dasteht..
          Apropos Flugleiter, es gibt ja spezielle Flugleiterschulungen.
          Hat jemand hier schon mal so eine Schulung mitgemacht und wurde dabei das Thema Aufsichtspflicht bei Kindern und Jugendlichen angesprochen?
          Gruß Klaus

          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

          Kommentar

          • Daobenfliegter
            Senior Member
            • 01.06.2011
            • 1130
            • Rene
            • Ja

            #6
            AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

            Ist das anders als zB beim Fussballverein?
            [FONT="Arial"]Nicht geschimpft, ist Lob genug.[/FONT]

            Kommentar

            • Gast
              Gast

              #7
              AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

              ich würde sagen ja, da bei einem Fussballverein Trainingszeiten von bis angeboten werden.

              Im Modellflugverein kann in aller Regel jeder kommen, wie er Lust und Laune hat.
              Der Verein stellt ja mehr oder weniger nur das Gelände unter Beachtung der Flugordnung zur Verfügung.

              Kommentar

              • Daobenfliegter
                Senior Member
                • 01.06.2011
                • 1130
                • Rene
                • Ja

                #8
                AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

                ... weil du was von Terminabsprache und regelmäßig geschrieben hast.

                Einfach ankommen und die Brust aus dem Auto schmeißen ist schon was anderes. Aber heute wohl eher der Normalfall. Mal schauen, was sich da ergibt.
                [FONT="Arial"]Nicht geschimpft, ist Lob genug.[/FONT]

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                • Teigbatscher
                  Member
                  • 17.08.2003
                  • 211
                  • Jürgen
                  • Bad Saulgau

                  #9
                  AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

                  Hallo

                  es ist leider nicht so einfach.
                  ich bin ja auch kein freund von überzogener Regelung , aber was ihr da alles beachten müßt lässt einem eigentlich die Hutschnur hochgehen.
                  wir haben das jetzt für unseren skiclub durchgeführt was vom gesetzgeber verlangt wird und da kommen schon ein paar dinge auf euch zu an die man als nicht Jurist nie drauf kommen würde.

                  zb . wer für jugendlichen im verein tätig ist braucht ein polizeiliches Führungszeugnis.

                  die vorstandschaft sollte sich da mal beim zuständigen RP schlau machen.


                  wen ich von Seiten unseres vereines darf ,sende ich das persönlich zu . wegen Datenschutz Urheberrecht usw.

                  gruß
                  Jürgen

                  Kommentar

                  • Gast
                    Gast

                    #10
                    AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

                    Terminabsprache und regelmäßig ist auf das Lehrer-Schüler Fliegen bezogen. Hier kann man einfach im Vorfeld regeln, dass ein Erziehungsberechtigter anwesend sein muss.

                    Beim regulären Flugbetrieb stellt sich das schon schwieriger dar. Ein z.B. 12 jähriger kann ja auch alleine mit dem Fahrrad zum Platz fahren, aber gelten hier besondere Regularien, wenn er sich auf dem Vereinsgelände befindet?

                    Kommentar

                    • Multisaft
                      Senior Member
                      • 26.06.2017
                      • 1186
                      • Tobias
                      • Im FSC Neulingen

                      #11
                      AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

                      Da es sich um eine Freizeigestaltung handelt glaube ich nicht das die Aufsichtspflicht automatisch an den Verein übergeht sobald der oder die kleine am Fluggelände ankommt. Das wäre ja noch schöner, wir sind doch kein Kindergarten wo man seine Koboldarmee nach Lust und Laune einfach abladen kann oO.

                      Das kann ich mir iegrndwie nicht vorstellen das man seine Kinder einfach rauswirft und abhaut??? Wozu brauch ich dann welche?!?!
                      MfG Tobias

                      Leider darf hier nicht stehen was gesagt gehört. (Gandhi)

                      Kommentar

                      • Teigbatscher
                        Member
                        • 17.08.2003
                        • 211
                        • Jürgen
                        • Bad Saulgau

                        #12
                        AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

                        Das nennt sich dann

                        Präventions- und Schutzkonzeption.

                        z.B. Problem, wie noch oft gehandhabt, Fluglehrer steht hinter dem Schüler und streckt seine Arme seitlich an ihm vorbei zum Sender.

                        Regel!
                        Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B.

                        Erster Hilfe, Trost erlaubt



                        macht euch einfach selber mal schlau.

                        und, ich habs nicht erfunden.

                        Gruß
                        Jürgen

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                        • Gast
                          Gast

                          #13
                          AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

                          Zitat von Multisaft Beitrag anzeigen
                          Das wäre ja noch schöner, wir sind doch kein Kindergarten wo man seine Koboldarmee nach Lust und Laune einfach abladen kann
                          In einem Schwimmbad z.B. funktioniert das aber genau so.
                          Jetzt kann man natürlich zig Horrorszenarien erfinden, aber rechtssicher sollte das Ganze schlussendlich doch sein.

                          Kommentar

                          • skybluenova
                            Member
                            • 14.04.2017
                            • 173
                            • Dennis
                            • Potsdam / Brandenburger MFV

                            #14
                            AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

                            Die Sache ist leider nicht ganz banal. Vor allem auch, da von Flugmodellen ja durchaus eine reale Gefährdung ausgeht, die der Jugendliche und zudem "Lernende" gegebenenfalls nicht einschätzen kann. Ich war jahrelang Jugendleiter in der "manntragenden" Fliegerei. Ihr solltet auf jeden Fall dafür sorgen, dass ihr euch vertraglich gegenüber den Eltern / Erziehungsberechtigten für die Ausbildungssituation absichert. Zudem würde ich immer schauen dass L/S-Betrieb mit mehr als einem Schüler nur stattfindet wenn außer dem Lehrer noch ein Mitglied anwesend ist.

                            Meine Einschätzung:
                            Die Aufsichtspflicht beginnt, sobald die Kids oder Jugendlichen bei euch am Platz abgegeben werden - auch bei Anwesenheit der Eltern, sobald ihr mit dem L/S - Betrieb anfangt oder euch generell am oder auf dem Flugeld aufhaltet.
                            Keep going!
                            Dennis

                            Kommentar

                            • stern-fan
                              Senior Member
                              • 27.06.2012
                              • 3294
                              • Rolf
                              • Remseck (Kreis Ludwigsburg)

                              #15
                              AW: Aufsichtspflicht bei Minderjährige auf Modellflugplätzen

                              Das ist ein sehr interessantes Thema! - leider.
                              So lange das mit der Aufsicht nicht geklärt ist, würde ich die Kinder nicht ohne Eltern auf dem Platz behalten wollen.
                              Ich habe momentan einen 13-jährigen Flugschüler, bei dem mindestens ein Elternteil als Unterstützung dabei ist.

                              Die genrelle Frage ist: WER (Flugleiter, Jugendleiter) kann überhaupt die Verantwortung übernehmen und MUSS derjenige das überhaupt?
                              Dann ist noch die Frage, ob zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden werden muss.

                              Immerhin ist das Lehrer/Schülerfliegen über den Verband versichert.

                              Schau mal hier:
                              Aufsichtspflicht und Verantwortung | VIBSS


                              Viele Grüße
                              Rolf
                              Zuletzt geändert von stern-fan; 12.11.2018, 16:51.
                              [FONT="Impact"][FONT="Arial Black"]Was bist Du? Macher oder Kritiker?[/FONT][/FONT]

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