ich würde gerne von euch wissen, wie ihr das Thema Aufsichtspflicht bei Minderjährigen auf den Modellflugplätzen handhabt, da wir uns bisher aufgrund des fehlenden Nachwuchses darüber keine Gedanken machen mussten.
Ich habe zwar den DMFV bzgl. des Themas schon angeschrieben, würde aber trotzdem gerne wissen, wie es in anderen Vereinen gehandhabt wird.
In unserem Verein besteht aktuell großes Interesse am Lehrer Schüler fliegen.
Zur Zeit fliegen regelmäßig fünf Jugendliche im Alter von 8-12 Jahren. Diese erscheinen nach Terminabsprache mit ihren Eltern bei uns im Verein und absolvieren ihre Flugstunde.
Wie wir von unserem Vereinskollegen, der die Flugstunden durchführt erfahren haben, kommt es immer häufiger vor, dass die Kinder von den Eltern abgegeben und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeholt werden.
Nun stellt sich uns die Frage, wie es sich bzgl. der Aufsichtspflicht für Jugendliche verhält. Beim Lehrer-Schüler Fliegen können wir dies noch recht einfach regeln, da wir hier auf die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bestehen können.
Wie verhält sich dies aber bei minderjährigen Vereinsmitgliedern? Liegt es im Verantwortungbereich der Eltern, wenn diese ihre Kinder am Modellflugplatz absetzen, oder geht die Aufsichtspflicht automatisch an den Verein über?
Falls dies der Fall sein sollte, würde uns dies vor ein großes Problem stellen, da der Flugleiter nicht automatisch die Aufsichtsperson für einen Minderjährigen sein kann und dies den volljährigen Mitgliedern auch nicht zuzumuten ist. Des Weiteren wäre es interessant, ob es Unterschiede im Hinblick auf das Alter des Minderjährigen gibt, z.B. ab 14... oder ab 16...
P.S, falls ich das Thema falsch zugeordnet habe, bitte ins richtige Forum verschieben.
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