Die Beleuchtung nach Analge 1 ist aber für die meisten Modelle wohl kaum umsetzbar.
Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Zitat von andre77 Beitrag anzeigen
Die Beleuchtung nach Analge 1 ist aber für die meisten Modelle wohl kaum umsetzbar.
Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Die "alte" Reglung war für meine Begriffe nicht ganz eindeutig und hatte einen gewissen Interpretationsspielraum. Das lässt wohl die neue Reglung nicht zu.
Hat schon jemand Anfragen an die Luftfahrtbehörde bzgl. Nachtflug gestellt? Wäre auch interessant zu wissen, ob es für Vereine auch zeitlich unbegrentze Genehmigungen gibt?!
Gruß Omar
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenIst ja klar. Fliegen in Sichtweite bedeutet ja nicht fliegen nach Sichtflugregeln.
Die Beleuchtung nach Analge 1 ist aber für die meisten Modelle wohl kaum umsetzbar.
http://www.buzer.de/gesetz/31/a223.htm
Zitat von Kurbel.Urmel Beitrag anzeigenDie "alte" Reglung war für meine Begriffe nicht ganz eindeutig und hatte einen gewissen Interpretationsspielraum. Das lässt wohl die neue Reglung nicht zu.
Viele Grüsse
AndreIf you can't explain it simply, you don't understand it well enough
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Zitat von andre77 Beitrag anzeigenIst auch IMHO nicht nötig weil Flugmodelle keine Luftfahrzeuge in diesem Sinne sind.
Zitat von andre77 Beitrag anzeigenKönntest Du bitte den Teil der neuen Verordnung angeben auf den Du Dich beziehst?
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Die Beleuchtung nach Analge 1 ist aber für die meisten Modelle wohl kaum umsetzbar
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Hi,
danke für den Link, das ist doch endlich mal was handfestes (wenn auch leider negativ):
§ 21a
Erlaubnisbedürftiger
Betrieb von unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen
und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
....
5. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle
aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2
Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 923/2012.
OK, also ist Nachtflug ohne Genehmigung jetzt nicht mehr erlaubt... Was passiert eigentlich wenn doch?
Noch was interessantes in dem Zusammenhang, 'früher' war es erlaubt, zumindest wenn man davon ausgehen darf das alles erlaubt ist was nicht verboten ist:
Derzeit existieren keine Regelungen betreffend den Betrieb von unbemannten Fluggeräten bei
Nacht. Einziges Kriterium ist insoweit die Sichtweite. Dabei bestand jedoch in der Praxis Un-
-19- Drucksache 39/17
sicherheit über die Frage, ob es für die Sichtbarkeit bei Nacht (und die Erkennbarkeit der
Fluglage) ausreicht, wenn das Gerät mit wenigen einfachen Lichtern oder sogar einem einzigen
Licht ausgestattet war. Zum Teil wurde insoweit die Auffassung vertreten, ein Gerät könne
nachts auch mit an die bemannte Luftfahrt angelehnte Lichterführung nicht betrieben werden,
da es sich jedenfalls niemals in Sichtweite (im engeren Sinne) befinde.
Viele Grüsse
AndreIf you can't explain it simply, you don't understand it well enough
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Ich war bei der Behörde. War aber zu früh dran weil sie noch nicht wissen wie das gemacht wird.
Nachtflug war bis jetzt nur für Drohnen verboten. Für Modellflugzeuge auf der grünen Wiese nicht. Das hat sich ja jetzt geändert.
Auf Modellflugplätzen gilt die in der Genehmigung stehende Endzeit. Meistens gibt es da aber zumindestens hier in der Gegend nur eine für Verbrenner.
Luftfahrt ist übrigens Verboten. Deshalb muss da alles erlaubt werden.
Zum Beispiel stand drin das Modellflug erlaubt ist. Da wird dann nur doch Verordnungen wieder was verbotenZuletzt geändert von BOcnc; 13.04.2017, 09:21.Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Zitat von andre77 Beitrag anzeigenArtikel 2 97 blabla, erklärt nur wann Nacht ist....
"-Nacht-: die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen
Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen
Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet
am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte
der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet;"
Auf gut deutsch: 30min nach Sonnenuntergang bis 30min vor Sonnenaufgang
in unseren Breiten.
So wurde die Nacht auch bis Ende 2915 in der LuftVO definiert.
Friede & Wohlstand
RaimundRaimund
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Kleine lustige Geschichte aus dem letzten Jahr.
Ich stand bei pechschwarzer Nacht bei uns auf dem Modellfluggelände. Nur das Auto und eine kleine Lampe auf dem Vorbereitungstisch leuchteten noch.
Dann kam die Polizei eher zufällig zu einer Kontrollfahrt vorbeigefahren. Erst auf dem Rückweg wurden Sie langsamger und fuhren dann doch weiter. 2 min später fährt das Einsatzfahrzeug dann doch auf unser Modellfluggelände. Zwei Beamte steigen aus und machen sich zu Fuß in Richtung Vorbeireitungsraum. Die erste Frage: Ist alles in Ordnung bei Ihnen? Die zweite Frage: Was machen Sie hier? Hab natürlich sofort erklärt, dass ich gerade einen paar Nachtflüge zum eintrainieren meines Nachflugprogrammes mache. Obwohl die Beamten angeblich keine Zeit hatten blieben Sie noch die paar Minuten und schauten mir zu.
Kein Gedanke über: Darf ich das überhaupt? Oder ist das nicht gefährlich?
Nein. Alles ganz normal.
Warum ich das euch erzähle?
Ich glaube nicht, dass sich auf unserem Platz etwas ändern wird. Es stört einfach niemanden. Es ist nicht laut. Ich gefährde niemanden. Nächtliches "Wildfliegen" kommt nicht für mich in Frage.
Ich kenne das Gelände nicht so gut und falls etwas passiert, weiß ich nicht, wie ich am sichersten Notlanden oder gezielt abstürzen kann.
Dennoch interessiere ich mich sehr für die endgültige gesetzliche Regelung. Ich bin sehr wohl daran interessiert im legalen Rahmen zu bleiben. Auch wenn ich ein Verbot des Nachtfluges allgemein für mich als Nachtflieger im speziellen in meiner Situation auf unserem Modellfluggelände als absoluten Nonsens ansehen würde.
Gruss IngbertKluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Nächtliches "Wildfliegen" kommt nicht für mich in Frage.
Ich kenne das Gelände nicht so gut und falls etwas passiert, weiß ich nicht, wie ich am sichersten Notlanden oder gezielt abstürzen kann.
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Ich habe die Antwort jetzt für Niedersachsen.
Die stellen eine Genehmigung nur tageweise aus.
Man ist dann mit 50 - 70€ dabei. Neue Gebühren stehen noch nicht fest.
Mich würde interessieren ob einer eine Genehmigung für länger erhält.(außerhalb Niedersachsen)
Gruß
WernerIch habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren ob einer eine Genehmigung für länger erhält.
Pauschale Genehmigungen gibt es nicht. ( alles Andere hätte mich auch gewundert, Stichwort Himmelslaternen die schon Jahrelang Einzelerlaubnispflichtig sind )
Vorher war Nachtflug auch nur mit einer Beleuchtung nach Anlage 1 LuftVO erlaubt, in der aber verfügt ist wie die Befeuerung auszusehen hat. Das sind dann je einmal rot, grün, weiß in einem horizontalen Abstrahlwinkel von je 120 Grad und Vertikal je 180 Grad.
Dazu noch noch 2 Anticolliisionlights Oben und Unten und Abstrahlwinkel 360 Grad Horizontal und 180 Grad Vertikal.
Weiterführende Beleuchtungen hätten der Einzelgenehmigung bedurft.
Somit ist das Nachtfliegen mit eurer Discobeleuchtung schon immer Einzelgenehmigungspflichtig weil man mit der zulässigen Befeuerung wohl kaum die Fluglage Nachts eindeutig erkennen kann.
Zusammengefasst also weil jetzt eindeutig geregelt:
- Nachtflug mit unbemannten Luftfahrtgeräten nur noch mit Einzelgenehmigung
- Landesluftfahrtbehörde legt fest wie durchzuführen ist, ggf. incl. Technik die zu verwenden ist ( Ermessensspielraum der Behörde )
- Gilt ebenso auf Modellflugplätzen auch wenn keine Betriebszeit verfügt ist ( dann gilt SR / SS - / + 30 min. )
- die ßnderung ist schon in Kraft, somit also gültig.
- In geschlossenen Räumen ist Nachtflug natürlich erlaubt.
Gruß Horst
P.S. Verkehrspolizisten sind für den Straßenverkehr zuständig. Mit Luftverkehr haben die nix zu tun und auch keine Ausbildung dafür. Die leisten nur Amtshilfe und sind sogar ab einem Segelflugplatz aufwärts den Weisungen des Flugleiters unterstellt, wenn der in Betrieb ist.
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AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?
Bis jetzt war der Nachtflug laut Mitteilung vom BMIV nicht Genehmigungpflichtig. Und brauchte auch keine besondere Beleuchtung.
Einzige Voraussetzung war das man die Fluglage eindeutig erkennen kann.
Und die Luftfahrbehörde vor Ort gab die selbe Info.Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.
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