Gesetzesgebung bei Reklamation?

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  • Mühly
    Mühly

    #1

    Gesetzesgebung bei Reklamation?

    Hallo,
    ich habe vor ca. 2 Monaten einen Sender bei freakware gekauft. Leider funktionierte er nur einen Monat. Seitdem ich ihn eingeschickt habe sind schon fast 4 Wochen vorbei . Gibt es vom Gesetz her irgendwelche Fristen die vom Verkäufer/Händler eingehalten werden müssen in Bezug auf Umtauschrecht bzw. Neulieferung? Gibt es vielleicht ein Druckmittel für mich um den Vorgang zu beschleunigen? Vielleicht hat ja von Euch jemand Erfahrung mit diesen Dingen.

    Gruß
    Jens
  • Siegmund
    Siegmund

    #2
    AW: Gesetzesgebung bei Reklamation?

    Unabhängig vom gesetzlichen Hintergrund würde ich erst "ruhigere" Wege gehen: Hast Du den Sender unfrei eingeschickt? Viele Läden stehen da nicht so drauf...entstandene Porti müssen Dir, bei berechtigter Rekla, erstattet werden. Hast Du den Sender versichert verschickt? Womöglich geistert er in irgend einem Depot Deines Logistik-Dienstleisters rum. Hast Du ggf. einen Abliefernachweis? Hast Du alle zur Bearbeitung der Rekla notwendigen Dokumente (ggf. Kaufbeleg, Garantiekarte, ganz wichtig: Fehlerbeschreibung, usw.) der Sendung beigelegt? Liegen Deiner Rücksendung Daten bei, wie Du ggf. bei Rückfragen erreichbar bist (Email, Telefon, usw.). Nach Klärung dieser Punkte einfach mal anrufen. Ein kurzes, freundliches Gespräch löst Dein Problem evtl. schon...und macht Druckmittel überflüssig.
    Zuletzt geändert von Gast; 22.04.2008, 11:49.

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    • Mühly
      Mühly

      #3
      AW: Gesetzesgebung bei Reklamation?

      Hallo Sigmund,
      Deine aufgezählten Punkte habe ich soweit eingehalten. Der Sender ist auch ordnungsgemäß bei denen angekommen. Nur leider ist die Firma ziemlich sparsam mit Ihrem Informationsfluss ( nach der dritten freundlichen Anfrage per Mail wurde man erst wieder vertröstet). Was mich nur so ärgert ist, wenn man etwas bestellt und gleich bezahlt funktioniert alles bestens. Nur der andere Weg bei Reklamationen zb. womit der Händler kein Geschäft machen kann, dass dauert dann ewig.

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      • ollo
        ollo

        #4
        AW: Gesetzesgebung bei Reklamation?

        Hallo,

        sofern du die Punkte die Siegmund genannt hast beachtet hast und sich der Händler nicht rührt, würde ich Ihm ein Einschreiben senden. Darin würde ich Ihn auffordern die defekte Ware in einem angemessenen Zeitraum in stand zu setzen.
        2-4 Wochen! Wenn er das nicht kann würde ich einen austausch der Ware verlangen.

        aber wie bereits beschrieben, unklug ist etwas zum Händler zu senden und davon auszugehen, daß 3 Tage später ein neuer da ist!

        Was steht in den AGB's bei Freakware drin? Das sollte dann auch beachtet werden, da Du diese beim Kauf wohl akzeptiert hast! Aber wer liest die schon?

        Klaus

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        • Siegmund
          Siegmund

          #5
          AW: Gesetzesgebung bei Reklamation?

          Zitat von Mühly Beitrag anzeigen
          wenn man etwas bestellt und gleich bezahlt funktioniert alles bestens. Nur der andere Weg bei Reklamationen zb. womit der Händler kein Geschäft machen kann, dass dauert dann ewig.
          So erscheint es einem öfter, vor allem, wenn man mit einer Rekla zur Saison betroffen ist. Da werden Tage gefühlsmäßig zu Monaten, geht mir nicht anders. Nichtsdestotrotz ist die Bearbeitung einer Rekla für die Läden (zumindest einige) ein Kundenbindungsinstrument (oder sollte es zumindest sein). Wer im Falle eines Problems anständig und fair behandelt wird, kommt (und kauft) wieder... Von daher versuchen sie auch, alles zügig zu erledigen. Ich denke, keiner der Läden will uns durch lange Wartezeiten absichtlich drangsalieren.
          Ruf an und suche das persönliche Gespräch. Mit Sicherheit "klemmt" die Bearbeitung irgendwo (vielleicht auch beim Hersteller des Senders).
          Der rechtliche Hintergrund ist nicht mit ein paar Worten erklärt (Stichwort Gewährleistung, Garantie, Beweislast usw.). Und das schnelle Darlegen einiger weniger Punkte (was dann wiederum Verbreitung von Halbwissen wäre) oder Schlagworte bringt Dir vermutlich Deinen Sender keinen Tag eher...
          Mein Tipp: Ruf an. Freundlich, aber bestimmt.

          P.S.: Das Drohen mit evtl. Gesetzeslagen bzw. die inhaltliche Auseinandersetzung damit beruhigt zwar im ersten Moment Deine Nerven,
          aber ggf. willst Du ja bei dem Laden wieder mal was kaufen...eine, berechtigt oder nicht, gestörte Geschäftsbeziehung macht dann auch keinen Spaß.
          Zuletzt geändert von Gast; 22.04.2008, 12:22.

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          • Mühly
            Mühly

            #6
            AW: Gesetzesgebung bei Reklamation?

            ok, dann werde ich erstmal ruhig bleiben und das persönliche Gespräch suchen.
            Das dauert bestimmt so lange, weil die Post streikt

            Gruß
            Jens

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            • thomas1130
              RC-Heli TEAM
              Admin
              • 26.11.2007
              • 25697
              • Thomas
              • Österreich

              #7
              AW: Gesetzesgebung bei Reklamation?

              Hallo Jens!

              Genau das kann ich dir (als Jurist) auch nur raten - ruhig und freundlich das Gespräch suchen!
              Hoffe es lässt sich in deinem Sinne schnell lösen...

              Denn wenn nicht - helfen dir auch keine 5 Staranwälte um deinen Sender noch vor Saisonende wieder zu bekommen... - sorry - aber so ist es leider :-(

              Grüße
              Thomas
              Stay hungry. Stay foolish.

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              • dietmar
                dietmar

                #8
                AW: Gesetzesgebung bei Reklamation?

                Zitat von Mühly Beitrag anzeigen
                Hallo Sigmund,
                ... Was mich nur so ärgert ist, wenn man etwas bestellt und gleich bezahlt funktioniert alles bestens. Nur der andere Weg bei Reklamationen zb. womit der Händler kein Geschäft machen kann, dass dauert dann ewig.
                Wenn man reklamierende Kunden hängen lässt, dann sind es bald keine Kunden mehr. Es gibt bestimmt irgendwelche Probleme bei der Abwicklung - Du wurdest ja auch vertröstet.

                Ich habe im allgemeinen festgestellt, dass ein freundliches Telefonat besser wirkt (manchmal ja sogar beschleunigend...). Email ist immer unpersönlich und kann auch mal in den falschen Hals geraten, auch wenn man es freundlich gemeint hat.

                Auf das Du deine Funke bald wieder in den Händen hältst.

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                • Mühly
                  Mühly

                  #9
                  AW: Gesetzesgebung bei Reklamation?

                  Hallo,
                  das warten geht weiter. Nachdem ich persönlich mit der Firma telefoniert habe wurde mir gesagt das mein Sender bei JSB eingeschickt wurde und nächste Woche könnte man mir event. Infos über den Status dieser Reparatur mitteilen. Meine eigenen Recherchen ergaben, dass JSB nie einen Sender von Freakware bekommen hat. Das ist doch alles sehr merkwürdig. Ich habe der Firma jetzt eine Frist von 1 Woche gegeben um bei Nichteinhalten vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. zu Wandeln. Freakware hatte dann eine Nachbesserungszeit von 5 Wochen, dass müßte doch wohl reichen um so einen schei.... Sender zu reparieren oder?

                  Gruß

                  Jens

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