ich hab für diese Thema keine andere Rubrik gefunden deswegen poste ich es mal hier.... [img src=icon_smile.gif border=0 align=middle]
Normal darf auf unserem Modellflugplatz ein Gastflieger nur dann fliegen, wenn er eine Haftpflichtversicherung nachweisen kann.
Aber was passiert eigentlich dann, wenn ein Gastflieger dann doch ohne Versicherung fliegt?
Wer ist dann bei einem Schaden verantwortlich?
Kann der Club, bzw. ein Mitglied, dafür verantwortlich gemacht werden ?
Als \"Wildflieger\" ist man doch auch selbst für einen Schaden verantwortlich, verhält sich das auf einem Clubgelände anders?
Tschau
Walker
Meine Homepage ist zwar erst in der Entstehung,
aber reinschauen könnt Ihr trotzdem mal [img src=icon_smile.gif border=0 align=middle]

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