Mal eine ganz andere Frage:
Für die Para-Glider mit Motor, bzw. Motorgondel sowie für Gleitschirmflieger mit Rucksackmotor ist es ja in Deu. möglich eine Fluggenehmigung nach Lehrgang usw. zu erhalten.
Wie sieht es aber mit einem 1-Mann-Hubi z.B. nach A/W 95 aus? Hier müsste doch ebenso "einfach" eine Fluggenehmigung..von mir aus nach einer entspr. Ausbildung, zu erwirken sein ??
Oder??
Wer weis darüber Bescheid?? 8)
Gruß Klaus
P.S. A/W95, Rotorkreis ca. 6m , Antrieb 650cm³ Motoradmotor....
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