vllt. ist hier ja jemand, der sich mit diesen Behördenvorschriften auskennt?!
Wollte heute ein in Bremen gekauftes Auto in Dortmund ummelden: Da der Sicherheitscode (unter dem sich der QR Code für Online-An/Ab/Ummeldung befindet)
beschädigt/freigerubbelt ist, gelte dies als entsiegelt und ich bräuchte eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von der Zulassungsstelle in Bremen- es könnte ja
zwangsstillgelegt sein (kein anderes Siegel war beschädigt!).
Kurzum in Bremen angerufen, dort wurde mir mitgeteilt, daß diese Bescheinigungen nicht mehr ausgestellt werden, da schlichtweg die rechtliche Grundlage dafür
fehle- dies solle ich im Dortmunder Amt so mitteilen bzw. mir die Rechtsgrundlage benennen lassen.
Jetzt frage ich mich, ob die Info aus Bremen stimmt und Dortmund nur nicht auf Stand ist und vor allem, ob es irgendwo 'rechtssicher' nachzuvollziehen ist, was jetzt
richtig ist?
Der deutsche Amtsschimmel wiehert ja bekannterweise besonders laut und trabt sehr langsam- ich möchte aber jetzt nicht zwischen die bürokratischen Mühlsteine
zweier Zulassungsstellen kommen ...
(Kurz überlegt: Ich melde mich in einen Kreis um, der keine solche Bescheinigung fordert, aber eine solche ausstellt- dann könnte ich es mit einem Wohnortwechsel
lösen

Gruß
Juky
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