gestern neues Schild an unserer Flugwiese

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  • holger
    Member
    • 02.07.2002
    • 778
    • Holger

    #151
    AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

    entgegen deiner Ausführung ist das fliegen nicht automatisch auf einer Wiese gestattet, es bedarf einer Genehmigung durch den Eigentümer.
    Er braucht es dir nicht zu verbieten, du musst es dir genehmigen lassen.
    doppelfalsch.

    Der einzige, der in D Luftfahrt (und genau das ist ein Start, Flug und Landung eines Modellhelis) genehmigen oder verbieten kann ist das LBA. Alternativ unter bestimmten Umständen auch eine andere vertretende Behörde, z.B. die Polizei oder bestimmte Abteilungen in Regierungspräsidien der Länder.

    Der Besitzer (nicht Eigentümer!!!) kann nur in einer Hinsicht Einfluss nehmen: Er kann das Betreten zwecks Start untersagen oder gestatten. Das ist definitiv alles.

    Und noch ein wichtiges Detail: nicht der Eigentümer gestattet das Betreten, sondern der Besitzer! Gehört die Wiese z.B. dem Land (Eigentümer) und verpachtet sie an einen Bauern (Besitzer), habt ihr euch an den Bauen zu wenden, denn das Land hat seine Verfügungsgewalt gegen Geldzahlungen an den Bauern abgetreten.

    Grüße,
    Holger (Eigentümer und Besitzer einer Flugwiese)

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    • Uli_ESA
      Senior Member
      • 20.12.2005
      • 4827
      • Ulrich
      • 99817 Eisenach

      #152
      AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

      Zitat von holger Beitrag anzeigen
      Der einzige, der in D Luftfahrt (und genau das ist ein Start, Flug und Landung eines Modellhelis) genehmigen oder verbieten kann ist das LBA.
      Hallo,
      nein das ist so nicht ganz richtig.
      Beim Widlfliegen, also Genehmigungsfreier Modellflug ist ie Erlaubnis des Grundstückeingetümers erforderlich.
      Ohne eine Erlaubnis des Grunstückeingentümers, die du ja zum starten und Landen brauchst, darfst du dort nicht Starten und Landen, rein rechtlich gesehen.
      Und solche Hinweise wie dann strate doch auch dem Weg dort, helfen auch nicht.
      Denn um dort Starten und Landen zu dürfen benötigst du ebenfalls die Erlaubnis des Eigentumers des Weges.
      Ohne die Einwilligung des Eigentümer ist das nicht gestattet, also schlicht weg Verboten.
      Das übersehen hier viele.
      Ebenso wenig darf ein Böötchenfahrer auf jedem X beliebigen Teich oder See sein Schiffchen fahren lassen. Die benötigen dazu auch die Erlaubnis des Eigentümers. Darum sagt das LBA ja auch: Erlaubt mit Einverständnis des Grunstückeigentümers. Ansonsten ist es Verboten.
      Auf deinem Privatgrundstück darf ja schließlich auch nicht jeder sein Auto Parken, oder bei dir im Garten Zelten usw.
      Also nochmals Ohne die Erlaubnis des Eigentümers ist das alles schlicht weg Verboten, auch ohne Verbotsschilder.
      Oder was würdest du sagen wenn irgndwelche Wildfremden Leute bei dir im Garten plötzlich den Grill aufstellen und Ihr Zelt dort aufbauen?


      Gruß
      Uli
      Zuletzt geändert von Uli_ESA; 09.02.2009, 10:53.
      Ich kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.

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      • holger
        Member
        • 02.07.2002
        • 778
        • Holger

        #153
        AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

        Hallo Uli,

        Beim Widlfliegen, also Genehmigungsfreier Modellflug ist ie Erlaubnis des Grundstückeingetümers erforderlich.
        Das Ding heist "genehmigungsfrei", weil dazu eben gerade keine luftfahrtrechtliche Genehmigung notwendig ist bzw. diese pauschal im LuftVG unter bestimmten Bedingungen (5kg, bei V-Antrieb 1,5km) erteilt wird.

        Und nochmal: der Besitzer (und erst recht nicht der Eigentümer) darf das Fliegen weder genehmigen noch verbieten. Dazu hat er einfach keine Kompetenz, genausowenig wie er z.B. einer bestimmten Airline oder der Bundeswehr den ßberflug verbieten kann. Er darf lediglich das Betreten zwecks Start gestatten oder nicht!

        Grüße,
        Holger

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        • idefix-1972
          Senior Member
          • 10.06.2007
          • 2340
          • Kai
          • owl

          #154
          AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

          @Uli_Esa

          Moin!

          Es bringt nichts, hier zu diskutieren. Das habe ich gestern auch erkennen müssen. Es gibt nunmal Leute, die haben halt ihre Meinung und lassen sich so einfach nicht davon abbringen. Was ja nicht unbedingt schlecht sein muss

          Ich nenne so etwas beratungsresistent.

          Lass sie machen - wir müssen ja die Bußgelder nicht blechen Nur der nächste Fred in der Art "Frechheit daß wir fürs fliegen blechen müssen" lässt dann nicht lange auf sich warten.

          Manche werden eben durch Schaden erst klug. Und da man zum Starten auch die Erlaubnis des Besitzers einer Strasse bräuchte ( und die liegt in den meisten Fällen nicht vor) ist auch das Thema gegessen.

          Gruß

          Kai
          Infos über mich in meinem Profil.

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          • Rolf Heszler
            Senior Member
            • 04.06.2001
            • 1147
            • Rolf
            • Wiesensteig/Bad Boll

            #155
            AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

            Hallo

            Tja ich werde nicht zahlen da ich sollange das nicht geklärt ist woanders fliegen werde.

            Ich werde mich wieder melden wenn wir genaueres Wissen.

            Grüße
            Rolf
            Mikado Hughes 500
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            • Uli_ESA
              Senior Member
              • 20.12.2005
              • 4827
              • Ulrich
              • 99817 Eisenach

              #156
              AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

              Zitat von holger Beitrag anzeigen
              Er darf lediglich das Betreten zwecks Start gestatten oder nicht!
              Hallo,
              und genau das ist der Springende Punkt, erstens ist es Falsch das er es gestatten darf oder nicht, sondern um uf dem Grundstück Starten und Landen zu dürfen ist seine Genehmigung ausdürcklich erforderlich.
              Wenn die nicht vorliegt ist das Starten und Landen dort Verboten. Und das ohne wenn und aber. Wenn er es trotz nicht erteilter Erlaubnis duldet ist das eine andere Sache, aber nicht vergessen: Rein Rechlich gesehen ist es trotzdem nicht erlaubt.
              z.B in einem Schadensfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern, da die Genehmigung des Grundstückeigentümers nicht vorlag, und somit das Starten und Landen dort nicht zulässig ist.
              Auch wenn er s geduldet hat, und er wird im einem Rechtsstreit gefragt ob er sein Einveständnis dafür geben hat kann er nein Sagen, die Duldung macht die Sache deshalb zu einer Erlaubten Sache.

              in dem von dir genannten LBA steht das die Erlaubnis ges grunstückeingetümer vorligen muss.
              solange die nicht vorliegt ist es nun mal verboten.
              Gruß
              Uli
              Ich kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.

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              • nasenschweber
                Gast
                • 28.08.2005
                • 711
                • Tom

                #157
                AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                Für alle, die selbst nachlesen wollen: http://shop.graupner.de/webuerp/servlet/AI?ARTN=8034.02



                Tom

                Kommentar

                • holger
                  Member
                  • 02.07.2002
                  • 778
                  • Holger

                  #158
                  AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                  Uli, ich gebs auf. Entweder Du willst oder kannst Den Unterschied zwischen illegalem Betreten und illegalem Fliegen nicht verstehen.

                  in dem von dir genannten LBA steht das die Erlaubnis ges grunstückeingetümer vorligen muss.
                  solange die nicht vorliegt ist es nun mal verboten.
                  Im LBA (LuftfahrtBundesAmt) steht übrigens erst mal gar nix drin außer Tischen, Stühlen und vielleicht Telefonen und Computern. Eventuell auch die eine oder andere Topfpflanze

                  Grüße,
                  Holger

                  Kommentar

                  • Klaus G.
                    Klaus G.

                    #159
                    AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                    Für alle, die selbst nachlesen wollen: http://shop.graupner.de/webuerp/servlet/AI?ARTN=8034.02
                    Nicht doch Tom,
                    sowas wird doch nicht gekauft. Da laufen ja manche Gefahr es schwarz auf weiß zu lesen, daß sie total daneben sind

                    Kommentar

                    • nasenschweber
                      Gast
                      • 28.08.2005
                      • 711
                      • Tom

                      #160
                      AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                      Zitat von Klaus G. Beitrag anzeigen
                      Nicht doch Tom,
                      sowas wird doch nicht gekauft. Da laufen ja manche Gefahr es schwarz auf weiß zu lesen, daß sie total daneben sind
                      Tschuldigung, ich werd's nicht wieder tun.

                      ßbrigens: Das Schwarze in dem Buch ist die Schrift!



                      Tom

                      Kommentar

                      • Uli_ESA
                        Senior Member
                        • 20.12.2005
                        • 4827
                        • Ulrich
                        • 99817 Eisenach

                        #161
                        AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                        Zitat von holger Beitrag anzeigen
                        Entweder Du willst oder kannst Den Unterschied zwischen illegalem Betreten und illegalem Fliegen nicht verstehen.
                        Hallo,
                        wie will ich denn dort Fliegen, wenn ich da Starten und Laden darf??
                        Das ßberfliegen des grundstückes ist erlaubt, aber was nutzt es mir wenn mir da das Starten un Landen nicht erlaubt ist*
                        OK ich kann den Heli nehmen auf einer 500m entfernten wiese Starten und Land, falls ich die Erlaubnis des eigentümers dort habe, und hinter meinem Heli her laufen, über der Wiese Fliegen uund dann wieder zu anderen Wiese laufen um Dort zu landen.

                        Das geht.
                        Aber das wäre doch schachsinn hoch 3.
                        Gruß
                        uli
                        Ich kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.

                        Kommentar

                        • Klaus G.
                          Klaus G.

                          #162
                          AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                          Zitat von nasenschweber Beitrag anzeigen
                          Tschuldigung, ich werd's nicht wieder tun.


                          Tom
                          Das will ich hoffen

                          Kommentar

                          • opelflitzer
                            opelflitzer

                            #163
                            AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                            Frage: Wo darf ich fliegen?
                            Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Bestimmung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist. Außerdem sind bei allen Modellflugaktivitäten nicht nur Luftsperrgebiete zu beachten (Anhang §62 LuftVG) sondern auch von der Begrenzung von Flugplätzen ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten.
                            Näheres regelt

                            § 16 LuftVO

                            Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

                            (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:

                            1. der Aufstieg von Flugmodellen

                            a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse.
                            b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
                            c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
                            d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.
                            2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden.

                            5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb

                            (3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.

                            (4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.

                            (5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückeigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.

                            aktualisiert 30.12.2006

                            Kommentar

                            • Meik
                              Meik

                              #164
                              AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                              Punkt c und d sollte doch heisen mehr als 1,5 Km .Oder?

                              Kommentar

                              • Mathelikos
                                Member
                                • 01.12.2007
                                • 869
                                • Matthias
                                • Schweiz

                                #165
                                AW: gestern neues Schild an unserer Flugwiese

                                Hi opelflitzer,

                                leider gilt diese Version der LuftVO nicht mehr.
                                Is ne neue rausgekommen, wo sie z.B. den § 16 gestrichen hatten.

                                Gruß, Matthias

                                Kommentar

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