Er braucht es dir nicht zu verbieten, du musst es dir genehmigen lassen.
Der einzige, der in D Luftfahrt (und genau das ist ein Start, Flug und Landung eines Modellhelis) genehmigen oder verbieten kann ist das LBA. Alternativ unter bestimmten Umständen auch eine andere vertretende Behörde, z.B. die Polizei oder bestimmte Abteilungen in Regierungspräsidien der Länder.
Der Besitzer (nicht Eigentümer!!!) kann nur in einer Hinsicht Einfluss nehmen: Er kann das Betreten zwecks Start untersagen oder gestatten. Das ist definitiv alles.
Und noch ein wichtiges Detail: nicht der Eigentümer gestattet das Betreten, sondern der Besitzer! Gehört die Wiese z.B. dem Land (Eigentümer) und verpachtet sie an einen Bauern (Besitzer), habt ihr euch an den Bauen zu wenden, denn das Land hat seine Verfügungsgewalt gegen Geldzahlungen an den Bauern abgetreten.
Grüße,
Holger (Eigentümer und Besitzer einer Flugwiese)
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