Bei Lockdown fliegen erlaubt?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Helifanatic
    Junior Member
    • 14.09.2021
    • 16
    • Karl

    #1

    Bei Lockdown fliegen erlaubt?

    Hi in ßsterreich ist Lockdown.
    Ich hab bis jetzt noch niergends im Internet was dazu gefunden ob man jetzt auf einem Flugplatz fliegen darf.
    Hat vielleicht wer infos dazu
  • Thomas L.
    Senior Member
    • 14.02.2013
    • 2884
    • Thomas

    #2
    AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

    du musst doch wissen ob du raus darfst um Sport zu machen ?

    Kommentar

    • Ferdi
      Member
      • 08.07.2021
      • 66
      • Ferdinand

      #3
      AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

      Eislaufen und Skifahren sind auch erlaubt

      LG Ferdi

      Kommentar

      • <<Philipp>>
        Senior Member
        • 16.11.2016
        • 2467
        • Philipp

        #4
        Klick und klick!

        Unter dem Titel "körperliche und psychische Erholung im Freien mit engen Bezugspersonen" sollte das möglich sein. Wenn andere Leute am Platz sind, ist man mit 2m Abstand und FFP2-Maske wohl auch auf der sicheren Seite, sowohl gesundheitlich als auch juristisch!

        LG
        Philipp

        Kommentar

        • Helifanatic
          Junior Member
          • 14.09.2021
          • 16
          • Karl

          #5
          AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

          ok thx

          Kommentar

          • thomas1130
            RC-Heli TEAM
            Admin
            • 26.11.2007
            • 25642
            • Thomas
            • Österreich

            #6
            AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

            Allerdings nicht vergessen - am Flugplatz (der als Sportstätte gilt) - aktuell auch 2G..
            Stay hungry. Stay foolish.

            Kommentar

            • <<Philipp>>
              Senior Member
              • 16.11.2016
              • 2467
              • Philipp

              #7
              Paragraph 11 sagt nix von 2G, hast Du sonst eine Quelle dafür?

              LG
              Philipp

              Kommentar

              • MarkusR.
                Member
                • 22.07.2018
                • 50
                • Markus
                • Tirol / MFC Brixental

                #8
                AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

                es ist erlaubt!! schau auf prop.at COVID-19 Maßnahmenverordnung vom 22.11.2021
                G-RAW 700-Piuma-RAW 580 Nitro-Sport700-RAW420
                VBar Control-VBar Control EVO VBarNeo&EVO

                Kommentar

                • thomas1130
                  RC-Heli TEAM
                  Admin
                  • 26.11.2007
                  • 25642
                  • Thomas
                  • Österreich

                  #9
                  AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

                  Zitat von <<Philipp>> Beitrag anzeigen
                  Paragraph 11 sagt nix von 2G, hast Du sonst eine Quelle dafür?

                  LG
                  Philipp
                  Nein - es war jedenfalls bis zum Lockdown so - ich habe bloß vermutet, dass die Regeln nicht gelockert wurden - aber vielleicht doch!?

                  Im Endeffekt halten sich die meisten Vereine an die Empfehlung des Aeroclubs - und die lautete bis gestern definitiv noch 2G..

                  Kann aber seit heute auch anders sein - kein Ahnung
                  Stay hungry. Stay foolish.

                  Kommentar

                  • gehrne
                    Member
                    • 19.02.2020
                    • 136
                    • Gerhard

                    #10
                    AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

                    Hier der direkte Link zu den Empfehlungen vom Aeroclub: https://aeroclub.at/uploads/images/s...211122-i02.pdf

                    Von 2G steht da nichts drinnen. Da aber für andere Sportstätten (wie bspw. beim Schifahren) 2G weiterhin gilt dürfte das auch auf unseren Modellflugplätzen so sein. 2 m Abstand im Freien und FFP2 Maske in Innenräumen (Clubhütte).

                    Bei uns im Rheintal hat es seit Samstag dicken Nebel (bis 800 m rauf). Da ist dann Wetterlockdown. :-(

                    Grüße
                    Gerhard
                    Grüsse
                    Gerhard

                    Kommentar

                    • <<Philipp>>
                      Senior Member
                      • 16.11.2016
                      • 2467
                      • Philipp

                      #11
                      Zitat von gehrne Beitrag anzeigen
                      Da aber für andere Sportstätten (wie bspw. beim Schifahren) 2G weiterhin gilt
                      Da meinst Du wohl § 6. "Fahrgemeinschaften, Gelegenheitsverkehr, Seil- und Zahnradbahnen". Für Sportstätten gilt eben § 11., generelles Betretungsverbot mit ein paar Ausnahmen, 2G kommt da nicht vor.

                      LG
                      Philipp

                      Kommentar

                      • gehrne
                        Member
                        • 19.02.2020
                        • 136
                        • Gerhard

                        #12
                        AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

                        Hallo Philipp,

                        Zitat von <<Philipp>> Beitrag anzeigen
                        Für Sportstätten gilt eben § 11., generelles Betretungsverbot mit ein paar Ausnahmen, 2G kommt da nicht vor.
                        Da hast Du völlig recht §11 ist zutreffend.

                        Unter den in Punkt 2 genannten Ausnahmen vom §11 fallen Modellflugplätze rein - so sieht es zumindest der Aeroclub in seinen Empfehlungen. Ob das jetzt bei einer Polizeikontrolle hält wird man sehen.
                        Grüsse
                        Gerhard

                        Kommentar

                        • merhex
                          Member
                          • 20.04.2020
                          • 420
                          • david
                          • Kramsach/Tirol

                          #13
                          AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

                          Im Zweifel wild fliegen gehen.
                          Das ist eindeutig erlaubt.
                          LG David

                          Kommentar

                          • <<Philipp>>
                            Senior Member
                            • 16.11.2016
                            • 2467
                            • Philipp

                            #14
                            Unter § 11. (2) 2. steht es ganz eindeutig:

                            "im Freien ..."

                            Ich hänge die aktuell gültige Verordnung noch einmal als PDF an. Aufs Smartphone laden, dann hat man auch im höchst unwahrscheinlichen Fall, dass am Flugplatz eine Diskussion mit der Polizei entstehen sollte, beste Argumente schwarz auf weiß!

                            LG
                            Philipp
                            Angehängte Dateien

                            Kommentar

                            • thomas1130
                              RC-Heli TEAM
                              Admin
                              • 26.11.2007
                              • 25642
                              • Thomas
                              • Österreich

                              #15
                              AW: Bei Lockdown fliegen erlaubt?

                              *Update infolge BGBl. II Nr. 511/2021 vom 1.12.

                              Klarstellung des Aero-Club - gültig ab 2.12. -

                              - Flugplatznutzung nur mit 2G

                              (2a) Modellflugplätze dürfen zum Zweck der Ausübung des Modellflugsports im Freien, bei dessen Ausübung es
                              nicht zu Körperkontakt kommt, nur dann betreten werden, wenn ein 2G-Nachweis vorgewiesen werden kann.

                              Die Sportausübung im Freien ist nur allein erlaubt, oder mit
                              a. im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen,
                              b. dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
                              c. einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) und
                              d. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht
                              physischer Kontakt gepflegt wird.
                              Zu anderen Sportausübenden ist ein Mindestabstand von zwei Meter einzuhalten.
                              Zuletzt geändert von thomas1130; 03.12.2021, 19:39.
                              Stay hungry. Stay foolish.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X