Und das entnimmst Du aus welcher Passage der Versicherungsbedingungen?
Och nee nit schon wieder...
Nur kurz: Wenn ihr mit eurem Auto in eine gesperrte Straße reinfahrt und ihr Schuld seit an einem Unfall mit einem andern Auto, habt ihr zwar eine Ordnungswidrigkeit (Durchfahrt verboten) begangen, aber trotzdem haftet ihr für den Schaden und die Versicherung zahlt (auch wenn sie sich rauszuwinden versucht).
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Hat schon mal einer von euch einen Schaden über die Versicherung regulieren lassen?
Wie stellen die sich da an?
Greetz Sirus
Bin beim DMFV, hatte mal einen Zusammenstoß mit nem Kollegen in der Luft. Der Schaden wurde sofort ohne meckern übernommen. DMFV in allen Belangen Top !!!
Ich weiß...
Grad eben wollte uns wieder einer weiß machen, dass der Versicherungsschutz von der Genehmigung des Eigentumers/Pächters abhängig ist. Und das ist er eben nicht!
ich werde mich da aber nicht drauf verlassen.
Wenn ne Versicherung ne möglichkeit sieht nicht Zahlen zu müssen, wird sie das vermutlich auch nicht tun.
Falls Du für Deine Behauptung ne schriftliche Bestätigung deiner Versicherung hast dann bitte an mich per PN, ich werde da dann sofort hin wechseln.
Die Genehmigung des Grundstückeigentümers/Pächters ist Teil der gesetzlichen Bestimmungen, auf deren Einhaltung in den Versicherungsbedingungen verwiesen wird....
Grüße Dino
Zuletzt geändert von Luckylouds; 25.08.2010, 22:55.
"Wildfliegen" ist inbegriffen, außerdem zahlst Du bei unterjährigem Eintritt auch nicht den vollen Jahresbeitrag.
Gruß
Juky
Leider zahlt man bei dem MFDS im ersten Jahr immer den vollen Jahresbeitrag, egal wann im Kalederjahr man eintritt! Dafür gibt es wohl keine einmalige Aufnahmegebühr!
Hmm, bin mir sicher, daß ich nur anteilig zahlen mußte- ggf. mal anrufen!
Gruß
Juky
Hab ich gestern!
Habe die Auskunft bekommen, dass ich immer den vollen Jahresbeitrag bezahlen müsse, egal wann im Jahr ich beitrete. Als Begründung gaben sie an, es man ja keine Aufnahmegebühr zahlen müsse und der Erste Beitrag für den Verwaltungsaufwand drauf geht!
DMFV auch nur Anteillig, also für die restlichen Monate des Jahres ..Aufnahmegebühr ? Was ist das denn...
Genauso ist das.
Bin auch diesen Monat im DMFV eingetreten. Da mein Blade 400 unter 1KG Abfluggewicht bleibt, benötige ich auch keine Zusatzversicherung für das Wildfliegen. Ab 1KG muss dann wohl noch Form 2, oder 3 dazu genommen werden.
Mh,
meines Wissens hat es nichts mit dem Gewicht zu tun sondern ob mit oder ohne Motorantrieb. Das der DMFV da Unterschiede macht wusste ich nicht ich dachten immer das gilt bis 25 kg. mittlerweile
Denn Segler sind in meiner Haftplicht ohne Motor versichert, Segler mit Motor dagegen nicht..
Wenn man als Einzelmitglied im DMFV ist hat sich das eh erledigt und man wird keine Probleme haben . Ich war aber auch immer der Meinung das man von dem Grundstückeigentümer zu mindest eine mündliche Erlaubnis benötigt die dann als Aufstiegsgenehmigung gilt auch so zu werten ist.
Fragt doch mal bei eurer normalen Haftpflichtversicherung nach.
Bei manchen Versichungen sind Modelle mit versichert, allerdings oft mit Beschränkungen wie max 2,5 Kg, etc.
Oder es lässt sich für wenige Euros im Jahr mit versichern. Das könnte immernoch günstiger sein als eine reine "Flugversicherung".
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