Hallo,
hab da mal eine Frage:
Wir als Verein mit zugelassenem Flugplatz bekommen bis jetzt keine Genehmigung für eine Vereinshütte/Unterstand.
Wer weiss, wie man eine solche umgehen könnte? Wie verhält es sich mit einem Bauwagen ? Kann man einen solchen ohne weiteres aufstellen?
mfg
Soweit ich das weiß, sind bauten bis 19 qm genehmigungsfrei, sprich, man benötigt erst ab 20 qm eine Baugenehmigung, aber da würde ich mich sicherheitshalber nochmal beim Bauamt schlau machen.
Kommt also drauf an, wie viel Platz Ihr da braucht.
Ich habe da folgendes gefunden:
Genehmigungsfreie Wohngebäude - die einfachste Variante
Es gibt aber auch genehmigungsfreie Wohngebäude, § 62 b. Wohngebäude, Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze (§ 14 Baunutzungsverordnung) sind dann genehmigungsfrei, wenn
sie von geringer Höhe sind (der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume liegen können, darf nirgendwo über 7 m über der Geländeoberfläche liegen)
für die Gebäude keine Befreiung, Ausnahme oder Abweichung bedürfen,
sich das Gebäude/Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes (B - Plan) befindet (§ 9 Baugesetzbuch; ein B - Plan, der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung enthält - bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Einsicht in den B - Plan nehmen! oder im Bereich einer städtebaulichen Satzung, die über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abschliessende Regelungen enthält
und sich der Antragsteller dazu verpflichtet, unvermeidliche Eingriffe in Natur und Landschaft durch bestimmte Maßnahmen auszugleichen - allerdings nur, wenn es in der Satzung geregelt ist.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, reicht eine Bauanzeige gegenüber dem Bauamt aus.
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