E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Pizzamampf
    Member
    • 23.07.2010
    • 74
    • Thomas
    • Goslar

    #1

    E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

    Heute hat mich der Förster freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass ich auf meiner Stammwiese nicht fliegen dürfte, weil es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.

    Ich habe dann nur meine Verwunderung zum Ausdruck gebracht, aber nicht lange diskutiert und bin abgezogen. Allerdings bin ich der Meinung, dass der gute Mann im Unrecht war.

    Ich habe hier im Forum und auch bei Google zwar tausend Infos zum Thema Flugregelungen gefunden, aber irgendwie gingen die immer genau an der Situation vorbei. Die niedersächsische Rechtsgrundlage zu Landschaftschutzgebieten konnte ich leider auch nicht auftreiben.

    Ist es in Landschaftsschutzgebieten (nicht Naturschutzgebieten) wirklich auch mit kleinen E-Helis und Elektroflugzeugen verboten ? Ich dachte das gilt nur für Verbrenner...

    Kann mir irgendwer eine Quelle nennen, in der ich nachlesen kann, dass es nicht erlaubt ist ? Oder natürlich besser: Eine Quelle, in der steht, dass es erlaubt ist. Oder zumindest die Verbote so klar geregelt sind, dass ich eine Erlaubnis im Umkehrschluss ableiten kann ?

    Viele Grüße

    Thomas
    Logo 600 SE, Logo 400, T-Rex 450, Blade mSR, Blade mCX
  • Zeus0190
    Member
    • 08.01.2009
    • 494
    • Wolfgang
    • Krumbach / Schwaben

    #2
    AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

    Denke zwar auch nicht das das fliegen von E-Helis dort
    verboten ist (stört halt nur den Förster), aber wenn du
    ne andere Möglichkeit hast würd ich dahin ausweichen,
    spart man sich meistens nen haufen Stress.

    Ging mir so mit Jägern die Störungsfrei Enten schießen wollten
    Wenn der Wachtmeister sagt "Papiere" und ich dann "Schere", hab ich dann gewonnen ?

    Kommentar

    • Pizzamampf
      Member
      • 23.07.2010
      • 74
      • Thomas
      • Goslar

      #3
      AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

      Er machte eigentlich nicht den Eindruck, dass ihn das persönlich stören würde. War wie gesagt auch absolut freundlich, aber eben der Meinung, dass das nicht erlaubt ist.

      Wenn ich da eine gegenteilige (begründete) Aussage zu abgeben kann, glaube ich nicht, dass ich mit dem guten Mann Stress bekomme.

      Auf einen anderen Platz ausweichen ist hier extrem schwierig, da nahezu alles um mich herum Landschaftsschutzgebiet ist.

      Gruß

      Thomas
      Logo 600 SE, Logo 400, T-Rex 450, Blade mSR, Blade mCX

      Kommentar

      • johannes0309
        Senior Member
        • 20.01.2009
        • 1819
        • Johannes
        • Schwerin / Rostock

        #4
        AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

        Landschaftschutzgebiete, sind für die Erholung und Ausübung von Freizeitbeschäftigungen der Bevölkerung gedacht.
        Landschaftsschutzgebiete dürfen baulich nicht ohne weiteres verändert werden, sprich dort zu bauen ist ein langwieriger Prozess und muss der Allgemeinheit zu gute kommen.
        Einstig die Behörde (Polizei) darf dir ein Platzverbot erteilen, aber auch nur mit triftiger Begründung.

        Ich hatte ein ähnliches Problem und hab extra mich daraufhin bei der Stadt informiert und da wurde mir das so erklärt. Seit dem hab ich auch ganz unten im Werkzeugkoffer das Landschaftsschutzgesetz für MV ausgedruck mit. Da soll mir dann gezeigt werden das ich dort nicht fliegen darf...ich habs auch gelesen...und nix anderes gefunden als mir von der Stadt mitgeteilt wurde.

        Wie du richtig schon unterstrichen hast: Landschaftschutzgebiet...ned Narturschutzgebiet...ins LSG darf man ja auch mit den Auto fahren, und muss sogar für die Bevölkerung zugänglich sein.


        Also einfach das Landschaftschutzgesetz ausdrucken und den Förster nächstesmal freundlich fragen ob er dir das zeigen könnte... wenn´s Privatbesitz is, dann ist´s eh wat anders...wegen betretten...klar


        Gruß, Johannes


        Edit: Im LSG darfst sogar Verbrenner fliegen, wenn man die Rahmenbedingungen einhält (1,5km oder so...kA)
        Zuletzt geändert von johannes0309; 09.02.2011, 17:55.
        Helis

        IG MeckPom

        Kommentar

        • Gyro
          Gyro

          #5
          AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

          Hi

          Es gibt keine bundeseinheitlichen Richtlinien für die Nutzung von Landschaftsschutzgebieten für die Modellfliegerei. Sogar innerhalb einer Bundeslandes kann dies von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich geregelt sein. Am sichersten ist es beim zuständigen Landratsamt eine rechtsverbindliche Auskunft einzuholen.
          Es könnte nur sein, dass hierdurch "schlafende Hunde geweckt werden" und danach erst recht bzw. erstmalig überhaupt Kontrollen und Platzverweise durchgeführt werden. Es gibt manchmal auch empfindliche Geldstrafen; also vorsicht.

          LG Wolfram

          Kommentar

          • johannes0309
            Senior Member
            • 20.01.2009
            • 1819
            • Johannes
            • Schwerin / Rostock

            #6
            AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

            Naja, ich hab auch nach einer "Erlaubnis" gefragt als ich mich bei mir in der Stadt informiert habe. Da wurde dann gesagt das könne nicht ausgestellt werden, aber es kann einem auch nicht Verboten werden, jedenfalls in MV. Da die LSG für die Erholung und zur Ausübung der Freitzeitbetätigungen da sind, bzw. für die Agra- /Forstwirtschaft genutzt werden. Sonst könnte man in MV nirgends nen Fuß hinsetzen...ganz Schwerin war bis 1996 (glaub ich war das) ein LSG...viele Flugplätze (Modell und Manntragen) liegen min. in LSG teilweise sogar in NSG bzw mittlererweile in NSG.
            Anders verhält sich das wenn es gepachtet ist...dann kann ein der Pächter runterwerfen...

            Ich würde mal sagen einfach nachfragen kostet nix, und man weck auch normal damit niemanden...den is das sowas von egal.

            Gruß, Johannes

            Edit: Einfach das zutreffende LSG-Gesetzt im Inet suchen, oder anfordern beim Landkreis und durchlesen...dann sollte alles klar sein
            Zuletzt geändert von johannes0309; 09.02.2011, 18:35.
            Helis

            IG MeckPom

            Kommentar

            • tribort
              tribort

              #7
              AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

              aber enten/tiere schiessen...

              Kommentar

              • dilledopp
                Senior Member
                • 07.07.2008
                • 2401
                • Helmut
                • Rhein-Sieg-Kreis

                #8
                AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

                Unser Flugplatz liegt auch im Landschaftschtzgebiet und wir fliegen auch Stinker.
                Lediglich die Feiertags und Mittagszeit-Regelung für Verbrenner müssen eingehalten werden.

                Gruß-Helmut
                [FONT="Arial Black"][/FONT]

                Kommentar

                • johannes0309
                  Senior Member
                  • 20.01.2009
                  • 1819
                  • Johannes
                  • Schwerin / Rostock

                  #9
                  AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

                  Zitat von Pizzamampf Beitrag anzeigen
                  ... Förster...
                  Zitat von tribort
                  aber enten/tiere schiessen...
                  Hab selten gesehen das ein Förster ne Flinte hat


                  Achso...die meisten solcher Missverständnisse kommen aber auch dadurch das die Leute einfach nicht wissen das es, a. keine Paragrafen dafür gibt für´s Heli fliegen (nur Rahmenbedingungen 5Kg usw pp), und b. denken dass das nur von Leuten gemacht werden darf die einen Schein haben...RC-Heli-Schein...
                  Die Polizei weis da auch logischerweise nicht alles...aber freundlich mit den Reden geht immer

                  Gruß, Johannes
                  Helis

                  IG MeckPom

                  Kommentar

                  • Pizzamampf
                    Member
                    • 23.07.2010
                    • 74
                    • Thomas
                    • Goslar

                    #10
                    AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

                    Das wars dann wohl

                    Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Harz:
                    "In dem Landschaftsschutzgebiet bedürfen ... folgende Handlungen der vorherigen Erlaubnis durch die untere Naturschutzbehörde ...
                    ... der Betrieb von motor- und raketengetriebenen Modellflugzeugen außerhalb von genehmigten
                    Modellflugplätzen ..."

                    Bei Modellbooten haben sie noch auf Verbrennungsmotoren eingeschränkt. Bei Fliegern wollten sie das wohl nicht oder haben einfach nur gepennt.

                    Ich gehe mal nicht davon aus, dass man eine Chance hat, als Einzelflieger tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken ?!?

                    Also muss ich mir ein neues Fluggelände suchen. Und das wird nicht einfach. Auf der Karte ist reichlich viel als Naturschutzgebiet markiert. Dann kommen noch Bebauungen dazu. Stellen die zum Fliegen und/oder landen nicht geeignet sind (ein spezielles Problem bei den Flächenfliegern). Und Stellen, an denen mehrfach fiese Funkstörungen aufgtreten sind. Das kann ja heiter werden.

                    Manchmal kann man echt nicht so viel fressen wie man kotzen möchte

                    Trotzdem natürlich vielen Dank an alle für eure Antworten

                    Gruß

                    Thomas
                    Logo 600 SE, Logo 400, T-Rex 450, Blade mSR, Blade mCX

                    Kommentar

                    • Rick
                      Member
                      • 02.02.2010
                      • 401
                      • Rick
                      • Aschaffenburg

                      #11
                      AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

                      Zitat von Pizzamampf Beitrag anzeigen
                      ... der Betrieb von motor- und raketengetriebenen Modellflugzeugen außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen ..."
                      Da steht aber nichts von Helis
                      TDR
                      T-Rex 600 CF 12s V-Stabi
                      T-Rex 500 V-Stabi

                      Kommentar

                      • tribort
                        tribort

                        #12
                        AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

                        du hast aber ein heli und kein flugzeug

                        wegen dem schiessen war auf den jäger bezogen.


                        also bei uns an der wiese fährt ständig die polizei vorbei, die hat noch nie etwas gesagt.
                        bin da ziemlich froh drumm.

                        Kommentar

                        • garth
                          Senior Member
                          • 17.11.2009
                          • 2631
                          • Helmut
                          • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                          #13
                          AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

                          Also wenn wir schon beim Erbsen zählen sind, Es sind Modell "FLUGZEUGE " verboten !

                          Das Luftfahrtbundesamt unterscheidet : "Musterzulassung Flugzeuge, Drehflügler, Segelflugzeuge, Motorsegler, Luftschiffe..., "

                          Ich würde das erst mal so sehen daß Helis gar nicht erwähnt sind, infolgedessen auch nicht verboten, nicht mit dieser Formulierung.

                          Von Drehflügler steht da ja nichts, oder ?

                          Nimm den Ausdruck mit daß Modellflugzeuge verboten sind, und vom Luftfahrtbundesamt die Unterscheidung nach Art des Luftfahrzeugs !

                          Damit kannst du zeigen daß der Heli gar nicht erwähnt ist.
                          Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

                          Kommentar

                          • johannes0309
                            Senior Member
                            • 20.01.2009
                            • 1819
                            • Johannes
                            • Schwerin / Rostock

                            #14
                            AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

                            Oh, das tut mir ja Leid Thomas, hätte ned gedacht das die Unterschied so extrem sind von Landschaftschutzgebieten...
                            nen Verein gibts nicht in deiner Nähe?

                            Edit: modellbauclub-goslar vielleicht eine ßberlegung wert? Kenn leider keinen in der Gegend von dir...
                            Zuletzt geändert von johannes0309; 09.02.2011, 23:40.
                            Helis

                            IG MeckPom

                            Kommentar

                            • Pizzamampf
                              Member
                              • 23.07.2010
                              • 74
                              • Thomas
                              • Goslar

                              #15
                              AW: E-Heli im Landschaftsschutzgebiet

                              Ich glaube die Argumentation mit Heli und Flugzeug werden die Jungs nicht gelten lassen

                              Aber selbst wenn das klappen würde, wäre das nur ein Teil des Problems. Die Anzahl meiner Helis ist zwar steigend, aber Flächen habe ich mehr

                              Ich bin nicht so der Vereinsmensch. Aber mal vorbeischauen kostet ja nichts

                              Gruß

                              Thomas
                              Zuletzt geändert von Pizzamampf; 09.02.2011, 23:45.
                              Logo 600 SE, Logo 400, T-Rex 450, Blade mSR, Blade mCX

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X