Ich habe dann nur meine Verwunderung zum Ausdruck gebracht, aber nicht lange diskutiert und bin abgezogen. Allerdings bin ich der Meinung, dass der gute Mann im Unrecht war.
Ich habe hier im Forum und auch bei Google zwar tausend Infos zum Thema Flugregelungen gefunden, aber irgendwie gingen die immer genau an der Situation vorbei. Die niedersächsische Rechtsgrundlage zu Landschaftschutzgebieten konnte ich leider auch nicht auftreiben.
Ist es in Landschaftsschutzgebieten (nicht Naturschutzgebieten) wirklich auch mit kleinen E-Helis und Elektroflugzeugen verboten ? Ich dachte das gilt nur für Verbrenner...
Kann mir irgendwer eine Quelle nennen, in der ich nachlesen kann, dass es nicht erlaubt ist ? Oder natürlich besser: Eine Quelle, in der steht, dass es erlaubt ist. Oder zumindest die Verbote so klar geregelt sind, dass ich eine Erlaubnis im Umkehrschluss ableiten kann ?
Viele Grüße
Thomas





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