Rechtsfrage

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  • Stig
    Stig

    #1

    Rechtsfrage

    Hallo zusammen,

    ich fliege ab und zu "Wild" in der Nähe eines kleinen Flughafens (ca. 1,2 km). Die Leute dort wissen auch Bescheid und haben nichts dagegen.
    Die Frage wäre nun was passiert wenn nun doch ein Ordnungshüter auftaucht oder doch jemandem einfällt mich anzuschwärzen. Das ich dann verschwinden muss ist klar, aber wie hoch könnte dann eine etwaige Strafe ausfallen?
  • DJBlue
    Senior Member
    • 12.08.2010
    • 3330
    • Thilo
    • Kempten und Umgebung

    #2
    AW: Rechtsfrage

    Hab mal mit dem Luftamt Südbayern telefoniert. Da wurde mir gesagt dass man min. 1,5 km von Flughäfen entfernt bleiben muss, solange Flugbetrieb herscht.
    Mit Verbrennern muss man auch 1,5km von Ortschaften entfernt bleiben, Elektro bis 5kg kann man auch innerhalb Ortschaft fliegen, solange niemand sich gestört fühlt.
    Angaben ohne Gewähr.
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    • Mark74
      Member
      • 07.10.2008
      • 49
      • Markus
      • Münchner Westen / Gemering

      #3
      AW: Rechtsfrage

      Hallo Wulf

      hier ein kleiner Auszug aus einem Schreiben vom Anwalt:

      Auch ein luftverkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie wäre denkbar. Luftverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten im Bereich Modellflug können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden

      Währe da an deiner Stelle ein wenig vorsichtig.

      Lg
      Markus

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      • FrankR
        Member
        • 25.04.2003
        • 972
        • Frank
        • Geeste/mfc-nordhorn.de

        #4
        AW: Rechtsfrage

        Zitat von Stig Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        Die Leute dort wissen auch Bescheid und haben nichts dagegen.

        Hast du das schriftlich? Was meinst du wenn was passiert wie vergesslich die auf mal sind.

        Frank

        Kommentar

        • Heli-Ralle
          Member
          • 25.06.2008
          • 588
          • Ralf
          • Dierdorf

          #5
          AW: Rechtsfrage

          Wie wird die Entfernung zu einem Sportflughafen eigentlich gemessen ?
          Was sind die eigentlichen Meßpunkte für eine aussagekräftige Entfernung ?

          Ist die Grundstücksgrenze dabei relevant, Start/Landebahn ?

          Kommentar

          • Tornadoxt
            Tornadoxt

            #6
            AW: Rechtsfrage

            Hast du keine Angst das du evtl. in die Flugschneisse eines Fliegers kommst ??
            Oder sind die weit genug weg*

            Gruss,

            Guido.

            Kommentar

            • munke
              munke

              #7
              AW: Rechtsfrage

              Zitat von Tornadoxt Beitrag anzeigen
              Hast du keine Angst das du evtl. in die Flugschneisse eines Fliegers kommst ??
              Oder sind die weit genug weg*

              Gruss,

              Guido.
              1,2 Km!

              Kommentar

              • DJBlue
                Senior Member
                • 12.08.2010
                • 3330
                • Thilo
                • Kempten und Umgebung

                #8
                AW: Rechtsfrage

                Geh lieber bissl weiter weg von dem Flughafen, sicher ist sicher....
                Gemessen wird der Weg in "Luftlinie".
                DJBlue´s Wix-Page

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                • Pingu
                  Pingu

                  #9
                  AW: Rechtsfrage

                  Zitat von Stig Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,
                  Die Leute dort wissen auch Bescheid und haben nichts dagegen.
                  Wenn es kontrollierter Luftraum ist, der von einer Flugsicherung überwacht wird, dann musst Du jeden Einzelflug anmelden und brauchst eine Aufstiegsgenehmigung und musst während des Flugs per Handy erreichbar sein. "Nichts dagegen" ist sicher nicht als offizielle Genehmigung anzusehen.

                  Kommentar

                  • Hub und Schraub
                    Hub und Schraub

                    #10
                    AW: Rechtsfrage

                    Bei mir sind auch schon beim Wildfliegen"Ordnungshüter" aufgetaucht und haben mich gefragt ob ich mir der Gefahren bewußt bin.
                    Denen habe ich dann meinen Mitgliedsausweis der DMO https://www.ssl-id.de/deutsche-model....de/Frame.html unter die Nase gehalten und dann waren die so richtig zufrieden.
                    Ob das immer hilft kann ich nicht beurteilen. :dknow:

                    Gruß

                    Kommentar

                    • Heli-Ralle
                      Member
                      • 25.06.2008
                      • 588
                      • Ralf
                      • Dierdorf

                      #11
                      AW: Rechtsfrage

                      Genau genommen ist die Luftlinie bis zum Geländeanfang des Sportflugplatz (also der Punkt, welcher am nächsten ist) ca. 1,3-1,4 km.

                      Wir sind alle beim DMVF versichert.

                      Dieser Sportflugverein unterhält auch eine Modellbau-Abteilung denen ein paar Flächenheinis angehören. Wenn die fliegen wollen, arrangieren die sich mit der Manntragenden Fliegerei.
                      Zuletzt geändert von Heli-Ralle; 20.03.2011, 08:35.

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                      • BugBear
                        BugBear

                        #12
                        AW: Rechtsfrage

                        Hallo Wulf,

                        der § 16 Luftverkehrsordnung

                        Besagt ganz klar dieses!

                        "§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
                        (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:

                        1.
                        der Aufstieg von Flugmodellen

                        d)
                        aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung"

                        Das bedeutet für mich das du dort nicht fliegen darfst!
                        Eine mündliche Zusage ist nichts wert. Genau genommen wäre es wohl notwendig wenn du jedesmal vor dem Fliegen eine schriftliche Erlaubnis von der Flugleitung einzuholen. Diese Erlaubnis wird dir aber kein Flugleiter geben wenn auf dem Flugplatz selbst Flugbetrieb herrscht.

                        Ich gehe außerdem davon aus das es zu einer Strafe kommen könnte wenn du trotz Aufforderung mit dem Flugbetrieb nicht einstellst, an einem anderen Tag fortsetzt oder ein manntragendes Flugzeug gefährdest.
                        In Jedemfall gibt eine abgeschlossene Versicherung nicht das Recht dort zu fliegen.

                        Gruß Volker

                        Kommentar

                        • Stig
                          Stig

                          #13
                          AW: Rechtsfrage

                          Hallo Leute,

                          erstmal danke für den Versuch der Hilfe
                          Werde die Frage mal anders formullieren.

                          Wurde schonmal jemand in der Nähe eines Flughafens wegen Wildfliegens zu einer Strafe verknackt, und wenn ja, in welcher Höhe?

                          P.S.
                          Ich kenne die Vorschriften etc.

                          Kommentar

                          • PuraVida
                            PuraVida

                            #14
                            AW: Rechtsfrage

                            Zitat von Stig Beitrag anzeigen
                            Wurde schonmal jemand in der Nähe eines Flughafens wegen Wildfliegens zu einer Strafe verknackt, und wenn ja, in welcher Höhe?
                            Schon klar was Du da versuchst herauszufinden. Nämlich wie hoch die Chance ist erwischt zu werden bei einer verbotenen Handlung.

                            Mir persönlich wäre es das nicht wert. Wenn Du irgendwie in den Zusammenhang mit einem Personenschaden oder gar Tod bei einem Absturz eines Sportfliegers oder was immer sich dort rumtreibt, kommst, wird u. U. die Geldstrafe Dein geringstes Problem sein. Je nach Lage könntest Du auch strafrechtlich verfolgt werden bis hin zu Gefängnisstrafen. (Wenn ich davon ausgehe, daß das dt. Strafrecht nicht viel anders ist als das österr.)

                            Du gefährdest nämlich, juristisch gesehen, vorsätzlich andere. Auf Fahrlässigkeit kannst Dich nicht rausreden weil Du über die Vorschriften weißt bzw. wissen mußt.

                            LG

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                            • Stig
                              Stig

                              #15
                              AW: Rechtsfrage

                              Könnten wir das gefährden mal bitte weglassen?
                              Natürlich würde ich dort nicht fliegen wenn jemand gefährdet werden würde!
                              Es ist ein kleiner Flughafen an dem die meisten Tage überhaupt nichts los ist!
                              Die Sportflieger sind, bis sie zu meiner Position kommen, so hoch das nichts passieren kann!
                              Nur mal zur Klarstellung...

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