^^Nitro Wildflieger Frage

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  • Hagen
    Senior Member
    • 12.11.2010
    • 1200
    • Hagen
    • Nördliche Spitze des Schwarzwalds....Pforzheim

    #16
    AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

    Zitat von MR.NT Beitrag anzeigen
    Bin sogar mit dem NT mal über einem Friedhof geflogen da die Wiese daneben so klein war.

    Hat sich keiner der Anwesenden beschwert.


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    • Foobar
      Rainman
      • 11.10.2010
      • 1851
      • Florian

      #17
      AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

      Zitat von MR.NT Beitrag anzeigen
      Ich hab mir damals immer gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter.
      Bin sogar mit dem NT mal über einem Friedhof geflogen da die Wiese daneben so klein war.

      Hat sich keiner der Anwesenden beschwert.
      Ein gelungener Auftakt zu einer 20-seitigen Diskussion über Ethik und Moral im Modellflug

      Kommentar

      • saunamann
        saunamann

        #18
        AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

        ich fliege hier bei uns um die ortschaft rum häufiger mit null problemen und ja ein e jet kann schon lauter sein!!persönlich würde ich alles vorher sicher machen,soll heißen frag die besitzer wo du fliegst vor abheben,denn manche menschen sind schnell beleidigt,wenn man sie nicht fragt!!viel spaß mit dem nitro wünscht dir

        sven

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        • Michi_A
          Michi_A

          #19
          AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

          Hi

          Den Platz müsst ihr mir zeigen, wo 1.5km kein Wohnhaus steht.
          Meistens fängt ja nach 1.5km die nächste Ortschaft schon wieder an...

          Unser Platz zum Wildfliegen hat wohl 20 Häuser innerhalb von ein paar Hundert Meter,
          und wenn mann sich ein bisschen beherrscht (ohne Regeln) und normal denkt,
          beschwert sich auch keiner.

          lg

          Michi

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          • Taumel S.
            Senior Member
            • 31.12.2008
            • 26320
            • Helfried
            • Ã?sterreich

            #20
            AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

            Zitat von MR.NT Beitrag anzeigen
            Bin sogar mit dem NT mal über einem Friedhof geflogen da die Wiese daneben so klein war.
            Hat sich keiner der Anwesenden beschwert.
            Na witzig, wenn schon alle tot sind.

            Eigentlich fliegen die Verbrenner-Helis alle schlechter als die elektrischen, zumindest bei unseren Wildfliegern. Da kann ich echt keinen Vorteil erkennen. Die elektrischen Kollegen sehe allerdings ihre tolle, halblegale Gstetten gefährdet durch die Nitros.

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            • dirk72
              Senior Member
              • 27.07.2009
              • 1893
              • dirk
              • MFC Tönisvorst

              #21
              AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

              Wenn sich im Verein die Flächenflieger mit den Helipiloten in die Köppe kriegen ist das ja schon schlimm, aber das elektro Wildflieger Nitropiloten diskriminieren, wo kommen wir denn da hin.

              Ich dachte Helipiloten halten zusammen, egal welche Größe und welcher Antrieb.

              Ich gehöre auch einer Wildflugtruppe an und da sind alle Willkommen.

              ....siehe meine Signatur

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              • TommXP
                TommXP

                #22
                AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

                Ich dachte Helipiloten halten zusammen, egal welche Größe und welcher Antrieb.
                Das sehe ich aber auch so! Wenn das so weiter geht gibts Modell Helis bald nur noch auf Veranstaltungen.

                Kommentar

                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22634
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #23
                  AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

                  Und wieder die Gebetsmühle

                  Rechte und Pflichten - RC-Heli-Wiki

                  Aber macht euch schlau und vor allem redet VORHER mit den Betroffenen.
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                  Kommentar

                  • munke
                    munke

                    #24
                    AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

                    Ein Helikollege ist letztens auch mit seinem 600er Verbrenner auf unserer wilden Wiese geflogen.
                    Ca. 400 meter weiter ist ein Cafee, selbst die haben das kaum mitbekommen und gestört hat das niemanden!

                    Da finde ich unseren Hausmeister der morgens um 7:00 mit seinem "Laub-weg-puster" unterwegs ist viel schlimmer.

                    Gruß Rainer

                    Kommentar

                    • JörnD
                      JörnD

                      #25
                      AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

                      Es kommt doch auch immer etwas auf die Umstände an. Ich flieg auch nen Nitro. Leider kann ich hier auch die 1,5 km Regel nicht einhalten. Aber ich fliege nicht direkt hinter den Häusern und ich fliege vor allem nicht in der Mittagszeit oder später am Abend mit dem Teil. Da nehm ich dann den E-Heli. Wenn man sich nur etwas in die Lage der Anwohner versetzt und danach handelt, wird es mit Sicherheit keinen ßrger geben.
                      Fair play mit den Anwohnern, dann klappts auch mit dem Nachbarn

                      LG
                      Jörn

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                      • Matthias23
                        Matthias23

                        #26
                        Braucht man nicht seid ein oder zwei Jahren für Modelle über 5kg ODER mit Verbrennungsmotor so oder so eine Aufstiegsgenehmigung, wenn man legal fliegen will? (Die man nicht bekommen kann, wenn man kein geeignetes Gelände hat)

                        [EDIT]
                        Habe nochmal nachgelesen, so stimmt das natürlich nicht. Aber die 1,5km-Wohnhaus-Regel ist, im Gegensatz zu Elektroantrieb, nicht mehr eine Frage der Lautstärke, sondern da braucht man definitiv eine Aufstiegsgenehmigung.

                        Mir wäre das insofern alleine wegen dem Versicherungsschutz zu riskant.
                        Zuletzt geändert von Gast; 09.09.2011, 16:55.

                        Kommentar

                        • sven.sch
                          Member
                          • 10.12.2010
                          • 397
                          • Sven
                          • München Süd/ Oberhaching

                          #27
                          AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

                          Zitat von Matthias23 Beitrag anzeigen
                          so oder so eine Aufstiegsgenehmigung,
                          -> Thats it. Verbrenner Wildfliegen ist verboten. Basta. Damit erlischt jegliche Haftpflichtversicherung (die spezielle für Flugmodele auch, die normale Privathaftpflicht deckt Modellflug eh nicht ab).
                          Jetzt kann jeder Erwachsene selber entscheiden: Riskiere ich ggf. den Rest meines bescheidenen Lebens am Existensminimum zu leben im Falle der Verursachung eines Personenschadens oder will ich das nicht riskieren. Im letzteren Fall bleibt nur einen Platz zu suchen mit Aufstiegserlaubnis z.B. Vereinsgelände.
                          Falls man trotzdem fliegt ("wird schon nix passieren"), kann man sich eigentlich auch die Haftpflicht fürs Auto sparen usw.

                          Aus dem Grund flieg ich keine Verbrenner.
                          Gruß

                          Kommentar

                          • Hallo_Frosch
                            Member
                            • 25.05.2011
                            • 285
                            • Stephan
                            • Gut getarnt im Bergischen Land ;-)

                            #28
                            AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

                            Leider nicht richtig. Man darf durchaus auch Verbrenner "Wild" fliegen, man muß sich nur an die Regeln halten (z.b. mindestens 1,5 km bis zur Bebauung ODER (!) Aufstiegserlaubnis)
                            Ich spreche Zynismus, Sarkasmus und Ironie - Verhandlungssicher

                            Kommentar

                            • Take5
                              Senior Member
                              • 23.09.2010
                              • 4321
                              • Christian
                              • Wildflieger Mannheim, O-Town

                              #29
                              AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

                              Zitat von sven.sch Beitrag anzeigen
                              -> Thats it. Verbrenner Wildfliegen ist verboten. Basta. Damit erlischt jegliche Haftpflichtversicherung (die spezielle für Flugmodele auch, die normale Privathaftpflicht deckt Modellflug eh nicht ab).
                              Wenn sich der Moderator schon die Mühe macht ein paar Beiträge drüber den Link zu den gültigen Gesetzen zu setzen, sollten diese wenigstens mal durchgelesen werden wenn man keine Ahnung hat.

                              Ich finde es speziell zu diesem Thema langsam nervend Halb- und Unwissen zu lesen bei einer doch relativ klaren Gesetzeslage.

                              Grüße Chris

                              Kommentar

                              • Michael Vogler
                                RC-Heli TEAM
                                • 24.05.2006
                                • 4685
                                • Michael
                                • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                                #30
                                AW: ^^Nitro Wildflieger Frage

                                Aus der LuftVO §16 Abs 4 u. 5 geht hervor, dass RC-Helis (und andere Modellflugzeuge)
                                mit einer Abflugmasse bis zu 5kg als Elektro-RC-Helis überall geflogen werden dürfen.
                                mit Verbrennungsmotor erst ab 1,5km entfernt von Wohngebieten (mehr als drei Wohnhäuser) geflogen werden dürfen oder eine Aufstiegserlaubnis benötigen.

                                erst mit einem Abstand von 1,5km zur Umgrenzung von Flugplätzen geflogen werden dürfen.
                                mit einer Abflugmasse über 5kg eine Aufstiegserlaubnis benötigen. Diese haben zugelassene Modellflugplätze generell immer.
                                mit einer Abflugmasse über 25kg eine Zulassung als Luftfahrzeug benötigen.

                                Des weiteren ist nach §25 LuftVG eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers zwingend erforderlich, um von seinem Grund und Boden aus zu starten. Da hilft es auch nicht, dass z.Bsp. nach §49 Abs.1 Landschaftsgesetz NRW gilt:
                                In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, ßd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzterFlächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.

                                Da steht eigentlich alles ganz klar, da gibt es nicht viel zu interpretieren.

                                Und dann steht da noch:

                                mit Verbrennungsmotor erst ab 1,5km entfernt von Wohngebieten (mehr als drei Wohnhäuser) geflogen werden dürfen [SIZE="4"]oder[/SIZE] eine Aufstiegserlaubnis benötigen.

                                Die Betonung lieg auf dem ODER

                                Kommentar

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