Zitat aus Modellflug, Aufstiegserlaubnis u. Umweltrecht
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§16 Abs. 4 LuftVO spricht von Gesamtmasse. Damit soll ausdrücklich werden, dass massgeblich das Gewicht eines flugbereiten Flugmodells sein soll. Dies bedeutet z.B. bei einem ferngesteuerten Modell, dass durch Verbrennungsmotor angetrieben wird, dieses voll betankt und mit
allem Equipment(Empfänger, Akku, Servos) versehen gewogen werden muss.
Werden dann 5kg erreicht oder überschritten bedarf es eines zugelassenen Modellflugplatzes als Startstelle.
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ab 5 kg braucht man eine Aufstiegsgenehmigung, die man natürlich nur auf einem Modellplatz hat.
Ansonsten darf die 5 kg-Grenze zu keinem Zeitpunkt des Fluges überschritten werden, d.h. mit vollem Tank (und vollem Akku [img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle] )wiegen.
Tschau
Walker
Meine Homepage ist zwar erst in der Entstehung,
aber reinschauen könnt Ihr trotzdem mal [img src=icon_smile.gif border=0 align=middle]
Servus Günter,
danke für die Auskunft. Mein Joker (E-Heli) wiegt 5,2 Kg. Mir sagt aber die Bezeichnung F3C nichts. Trotzdem möchte ich auch außerhalb eines Modellflugplatzes fliegen.
Schöne Grüße
Peter
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