Rechtslage bei Produkthaftung

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  • Frankyboy
    Frankyboy

    #1

    Rechtslage bei Produkthaftung

    Hallo,
    ich weiß nicht ob es da überhaupt einen Anspruch gibt,...aber

    mein Heli (Ely.Q Vision 50) den ich dieses Jahr im März gekauft habe und seither ca. 5 Flüge gemacht habe ist heute abgestürzt.
    Grund war eine abgerissene Schraube an der Heckrotorwelle welche die Blatthalter dort festhält. Diese ist bei einem Heckrotorblatt beim Schweben abgerissen und ich konnte zusehen wie der Heckrotorblatthalter mit dem Heckrotorblatt davon flog bevor der Heli zu Boden ging.
    Hatte gedacht dass nicht viel kaputt gegangen ist aber selbst das Chassis hat was abbekommen.

    Nimmt der Hersteller oder der Verkäufer sich was davon an?

    Schon mal Danke für eure Antworten ;.)
  • thomas1130
    RC-Heli TEAM
    Admin
    • 26.11.2007
    • 25930
    • Thomas
    • Österreich

    #2
    AW: Rechtslage bei Produkthaftung

    Wie hoch ist denn der Schaden € geschätzt?
    Stay hungry. Stay foolish.

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    • Shuttle ZXX
      Shuttle ZXX

      #3
      AW: Rechtslage bei Produkthaftung

      Hi,

      also ich wage es zu bezweifeln, dass der Hersteller dafür in die Pflicht genommen werden kann. Du hast den Heli selbst zusammengebaut? Die abgerissene Schraube hast Du angezogen? Wie soll der Verkäufer garantieren, dass du die Schraube nicht zu festgeknallt hast und sie deshalb abgerissen ist?
      Materialfehler nachweisen, der schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag wird schwierig und teuer
      Bestenfalls ersetzt dir der Händler die abgerissene Schraube, folgeschäden sind meist ausgeschlossen...

      nur mal so meine Gedanken dazu...

      Viel Glück!

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      • wwild0471
        Member
        • 17.06.2011
        • 600
        • Sven
        • Schaafheim

        #4
        AW: Rechtslage bei Produkthaftung

        Ich seh das anders:
        Gewährleistung zwingt den Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachzuweisen, daß der Schaden NICHT bestanden hat. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast dann um. März ist also grade mal 3 Monate her. Würde es auf jeden Fall versuchen.
        Schäden an Teilen, die nicht zum Baukasten gehören wirst aber nicht bezahlt bekommen. Das sehe ich genauso.
        MCP X,, T-Rex 550V2.2, TT Raptor E720, Phoenix
        Sven

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        • Pitsch Meister
          Member
          • 10.09.2010
          • 361
          • Michael
          • Wuppertal

          #5
          AW: Rechtslage bei Produkthaftung

          Moinsen,

          ich wünsche dir viel Spaß beim dieser Nummer!

          Hab die gleiche Sch.... mit meinem Century G20 durchgemacht!

          Erst viel bla bla vom Impoteur, defekte Teile einschicken, wegen "Begutachtung", mit dem Ergebnis, dass ich den ganzen Schrott alleine bezahlen durfte, schönen Dank auch!

          Das mußt du denen erst mal beweisen, dürfte wohl sehr schwierig werden, leider!

          Drücke dir aber dennoch die Daumen, vielleicht geht ja doch was, wird aber sicherlich nicht einfach!


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          • Frankyboy
            Frankyboy

            #6
            AW: Rechtslage bei Produkthaftung

            Mmhh...,
            das ist ja blöd.
            Ich ziehe die Schrauben, auch die Innensechskant mit einem Schraubendreher fest.
            Damit hat man nicht so viel Kraft wie mit den abgewinkelten Inbusschlüsseln.

            Schaden?

            Beide Chassishälften, Heckrotorwelle, Heckrotornarbe, Pitchhülse, Blatthalter mit Anlenkung, Heckrohr hat eine sehr schöne Delle, und das war es eigentlich.
            Ich weiß jetzt nicht was die Seitenteile kosten aber es ist ja auch schwierig Teite für das Ding zu bekommen.

            O.K. dachte echt das wäre einfacher :-(

            Naja, wohl pech gehabt.

            Danke

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            • wwild0471
              Member
              • 17.06.2011
              • 600
              • Sven
              • Schaafheim

              #7
              AW: Rechtslage bei Produkthaftung

              Wenn ne Rechtsschutzversicherung besteht kann man ja immer noch mal dort anklopfen, wenn sich der Verkäufer stur stellt.
              Wenn, dann gibt es nur einen direkten Anspruch an den Verkäufer. Wer da auf dem weg zu dem Verkäufer noch alles involviert ist ist unerheblich.
              Prinzip "direkter Weg"!
              MCP X,, T-Rex 550V2.2, TT Raptor E720, Phoenix
              Sven

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              • thomas1130
                RC-Heli TEAM
                Admin
                • 26.11.2007
                • 25930
                • Thomas
                • Österreich

                #8
                AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                Zitat von Frankyboy Beitrag anzeigen
                Beide Chassishälften, Heckrotorwelle, Heckrotornarbe, Pitchhülse, Blatthalter mit Anlenkung, Heckrohr hat eine sehr schöne Delle, und das war es eigentlich.
                Dann kannst du Produkthaftung wohl eher vergessen, denn da bekommst du im besten Fall den 500,- übersteigenden Schaden..
                Zuletzt geändert von thomas1130; 22.06.2012, 20:32.
                Stay hungry. Stay foolish.

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                • Shuttle ZXX
                  Shuttle ZXX

                  #9
                  AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                  Zitat von wwild0471 Beitrag anzeigen
                  Gewährleistung zwingt den Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachzuweisen, daß der Schaden NICHT bestanden hat.
                  Ja eben, und die Schraube war zum Zeitpunkt des Kaufs i.O.
                  Schraube wird ersetzt und der Rest ist Schicksal, sorry.

                  Kommentar

                  • wwild0471
                    Member
                    • 17.06.2011
                    • 600
                    • Sven
                    • Schaafheim

                    #10
                    AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                    ... natürlich auch eine Möglichkeit....
                    Frage ist eh noch, ob der in DE gekauft wurde und die Gewährleistung dadurch zum Zug kommt....
                    MCP X,, T-Rex 550V2.2, TT Raptor E720, Phoenix
                    Sven

                    Kommentar

                    • Frankyboy
                      Frankyboy

                      #11
                      AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                      Hy,
                      ja...den Heli habe ich in Deutschland, - bzw ßsterreich gekauft.
                      War ja nur sone Idee, - der Schaden hält sich ja in grenzen.

                      Vielen dank trotzdem ;-)

                      Find`s halt echt blöd, - da mir soetwas noch nie passiert ist. Und ich habe schon einige Helis aufgebaut und geflogen.

                      Naja,...?!

                      Kommentar

                      • Roland
                        Member
                        • 14.06.2001
                        • 225
                        • Roland

                        #12
                        AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                        Hallo,

                        Hast'e den Heli selbst zusammengebaut, dann selbst schuld. Gerade an diese sensiblen Schraubverbindungen gehört Schraubensicherungslack (war der drin?). Das entbindet Dich dann natürlich auch nicht von Deiner Sorgfaltspflicht, den Heli vor und nach jedem Flug gerade an solchen Stellen zu genau überprüfen (Blattlagerwelle, Stellring an der TS, Blatthalter Heckrohr usw.)
                        Wenn der Heli fertig montiert geliefert wurde, würde folgendes versuchen: Bei einem vernünftigen Gespräch mit dem Verkäufer ihn zu überzeugen, sich am Schaden zu beteiligen.

                        mfg
                        Roland
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                        • yaphet
                          yaphet

                          #13
                          AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                          Zitat von Roland Beitrag anzeigen
                          Gerade an diese sensiblen Schraubverbindungen gehört Schraubensicherungslack (war der drin?).
                          Und der verhindert dann, das Schrauben abreißen?
                          Lies Dir seinen ersten Beitrag noch mal durch...

                          Kommentar

                          • juniorfuzzi
                            Senior Member
                            • 15.12.2011
                            • 1203
                            • Timm

                            #14
                            AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                            Zitat von wwild0471 Beitrag anzeigen
                            Ich seh das anders:
                            Gewährleistung zwingt den Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachzuweisen, daß der Schaden NICHT bestanden hat. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast dann um. März ist also grade mal 3 Monate her. Würde es auf jeden Fall versuchen.
                            Schäden an Teilen, die nicht zum Baukasten gehören wirst aber nicht bezahlt bekommen. Das sehe ich genauso.


                            FAKT!!!

                            Da wird jedes Gericht erstmal zustimmung. Wie das letztendlich ausgelegt wird bei einem Bausatz...

                            Kommentar

                            • Frankyboy
                              Frankyboy

                              #15
                              AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                              Nicht Streiten,....ist doch ales gut ;-)

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