habe mich mal wegen dieser Halterhaftpflicht versicherung beim dmfv erkundigt.
Bin am überlegen einem Verein beizutretten, aber auch gelegentlich noch "wild" zufliegen.
Laut der dmfv-versicherung wäre das mit einer zusatz-versicherung möglich.
-nun habe ich aber gelesen das egal wann man im jahr dazu kommt immer den vollen beitrag zahlen muss, stimmt das?
-in der normalen mitgliedschaft kann man ja modelle auf vereinsplätzen fliegen, mit der zusatzversicherung auf privaten grund und boden außerhalb. gibt es denoch einschränkungen beim wildfliegen wo der versicherungsschutz dann nicht greift?
-kann ich auch dort fliegen wo es offiziel keine aufstiegsgenehmigung gibt?
-traue den versicherungen generel nicht so recht übern weg, wenns mal ernst kommt. z.b. dann wenn was beim wildfliegen passiert. So nach dem motto:man kann zwar überall wildfliegen,aber da es eh keine offiziele genehmigung für den ort gab und sie dort also nicht fliegen durften zahlen wir auch nicht...sie hätten ja nicht dort sein dürfen oder fliegen.
wie haltet ihr das so? fliegt ihr nur im verrein mit solcher versicherung oder auch wild?


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