habe gerade von dem Inhaber eines rennomierten Onlineshops erfahren, dass man sich beim LFA eine zeitlich begrenzte Sondergenhmigung erteilen lassen kann, um ein Flugmodell über 5 kg wildfliegen zu dürfen.
Hat jemand von Euch Informationen? Hintergund ist, dass ich mir nächstes Jahr den Logo 700 zulegen möchte, welcher 5,5 kg Abfluggewicht hat. Ich möchte jedoch nicht in einen Verein eintreten, um ihn auf Flugplätzen fliegen zu dürfen.
Und was ist dann mit dem Versicherungsschutz beim DMFV, der ja nur bis 5kg gegeben ist?
Gruß
Carsten

-> zeitgleiche Posts, dass hatten wir schon öfter
Kommentar