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  • 3D-Luder
    Member
    • 16.05.2012
    • 240
    • Philipp
    • In- und Outdoor

    #1

    Nachtflug erlaubt?

    Hallo,

    ich bin schon lange am überlegen ob ich mir ein Nachtflug-Set für meinen Goblin 630 gönne.

    Allerdings müsste da natürlich noch die Frage geklärt werden ob und wann es in Deutschland erlaubt ist, bzw. restriktionen existieren.

    Habe über die SuFu leider nix gefunden, sollte ich nur zu bled gewesen sein, bitte den entsprechenden Link posten.

    Vielen lieben Dank schonmal.
    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Albert Einstein
  • 3D-Luder
    Member
    • 16.05.2012
    • 240
    • Philipp
    • In- und Outdoor

    #2
    AW: Nachtflug erlaubt?

    Keiner eine Antwort parat?
    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Albert Einstein

    Kommentar

    • realstarman
      Senior Member
      • 30.09.2012
      • 1388
      • Siegfried
      • Gröbenzell

      #3
      AW: Nachtflug erlaubt?

      Ich habe mich mal so bisschen damit beschäftigt, aber keine finale Antwort gefunden. Auf Modellflugplätzen sollte das kein Problem sein, weil die wohl die entsprechenden Genehmigungen haben und der Flugleiter das auch so organisieren muss, dass Gefahrenpotentiale minimiert werden.
      Beim Wildfliegen würde ich eher zu einem "Nein" tendieren.

      Im Prinzip gelten für uns die VFR (http://de.wikipedia.org/wiki/Visual_Flight_Rules). Demnach dürften wir nicht nachts fliegen. zumindest nicht wild.
      Wobei es einige Beiträge gibt, die andere Interpretationen der Gesetzeslage vorschlagen.

      Im Prinzip würde ich nachts nur dann fliegen,wenn ich mir sicher bin, dass mir niemand in den Heli läuft. Das ist nachts gar nicht so einfach - außer auf abgesperrten Plätzen.

      Grüße,
      Siegi
      Funke: Jeti DC-16
      Helis: mcpx, mcpx BL, Protos 500, TDR, Chronos, R70Li
      Männa...

      Kommentar

      • 3D-Luder
        Member
        • 16.05.2012
        • 240
        • Philipp
        • In- und Outdoor

        #4
        AW: Nachtflug erlaubt?

        Na das ist doch schonmal etwas, mit dem ich etwas anfangen kann!

        Naja wenn wir zu zweit oder so sind, dürfte das schon mal machbar sein
        Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
        Albert Einstein

        Kommentar

        • ArguZ
          ArguZ

          #5
          AW: Nachtflug erlaubt?

          Ich wollt grad fragen ob Du dafuer nicht lieber eine billige Gurke nehmen willst, aber ich hab dann die Signatur gesehen....VIel Spass

          Kommentar

          • Schraubcopterflieger
            Senior Member
            • 15.01.2013
            • 2953
            • Dominique

            #6
            AW: Nachtflug erlaubt?

            §33 luftvo

            "...Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht mit Luftsportgeräten, ausgenommen einsitzige Sprungfallschirme, sind nicht erlaubt."

            Keine Ahnung ob das jetzt wirklich passt. Kann aber, im Zweifelsfall einfach mal den Versicherer anrufen.

            Kommentar

            • 3D-Luder
              Member
              • 16.05.2012
              • 240
              • Philipp
              • In- und Outdoor

              #7
              AW: Nachtflug erlaubt?

              Jop daran hatte ich noch nicht gedacht, danke!
              Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
              Albert Einstein

              Kommentar

              • Squenz
                Senior Member
                • 21.02.2009
                • 1370
                • Markus
                • Erding b. München

                #8
                AW: Nachtflug erlaubt?

                Ich zitiere hier mal JustusL aus seinen Ausführungen "Rechtliches rund um den Heli", da er hier auch auf den Nachtflug eingeht.
                Quelle:Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL - RC-Heli Community

                Zu 7) Mit Brille oder ohne?

                Das ist hier die derzeit viel diskutierte Frage. Gem.§ 15 a Abs.3 Zif. 1 LuftVO gilt, der Betrieb eines unbemannten Flugobjekts ist nicht außerhalb des Sichtbereichs zulässig. Für uns bedeutet das wiederum, dass jedenfalls der Betrieb während der Tageszeit, d.h. ½ Stunde nach Sonnenaufgang und ½ Stunde vor Sonnenuntergang, unproblematisch ist.
                Was gilt für die Nachtzeit? Der Gesetzgeber hat außerhalb des Sichtbereichs definiert, als
                -das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist-.
                Nachtflug ist daher auch okay, solang dementsprechende Beleuchtung angebracht ist, d.h. Illuminierung des Heckrohrs, der Rotorblätter usw., sprich man den Heli auch während der Nacht mit bloßem Auge (Brillen und Kontaktlinsen eingeschlossen) erkennen kann. Da es ja immer diese Beleuchtungssets zu kaufen gibt, erlasse ich euch jetzt mal die Detailbeschreibung.
                Viele Grüße
                Markus

                Kommentar

                • Stefan Wachsmuth
                  WHT / JR Propo
                  Teampilot
                  • 15.08.2003
                  • 1231
                  • Stefan
                  • Kassel / Kaufungen

                  #9
                  AW: Nachtflug erlaubt?

                  Hallo,

                  generell sind Flüge auf Modellflugplätzen nur bis max. eine halbe Stunde vor dem KALENDARISCHEN Sonnenuntergang genehmigt. So wird es in 99% aller Aufstiegsgenehmigungen stehen.
                  Alles andere was länger hinaus geht muss regulär beim RP beantragt werden.
                  Und natürlich auch das was das Wildfliegen angeht!!!
                  Zuletzt geändert von Stefan Wachsmuth; 27.01.2013, 17:31.
                  WHT/JR Propo/AKmod/Plettenberg/Kontronik/GensAce
                  www.Stefan.Wachsmuth.com

                  Kommentar

                  • Arjuscha
                    Member
                    • 02.07.2010
                    • 206
                    • Roman

                    #10
                    AW: Nachtflug erlaubt?

                    Moin ,


                    ich meine gelesen zu haben das nach der LuftVO als Nacht eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang und eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang gilt , finde es nur Leider nicht mehr .

                    Aber das Zeitfenster sollte doch eigentlich reichen, wenn es denn so ist.


                    Sonst einfach einmal am nächsten Flughafentower anrufen die wissen da meist erstaunlich gut bescheid , habe ich auch schon mal gemacht .

                    MfG
                    People fly airplanes... pilots fly helicopters.

                    Kommentar

                    • Arjuscha
                      Member
                      • 02.07.2010
                      • 206
                      • Roman

                      #11
                      AW: Nachtflug erlaubt?

                      Moin ,

                      gefunden nach Wiki :

                      In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach der LuftVO als Nacht -der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang-.


                      MfG
                      People fly airplanes... pilots fly helicopters.

                      Kommentar

                      • realstarman
                        Senior Member
                        • 30.09.2012
                        • 1388
                        • Siegfried
                        • Gröbenzell

                        #12
                        AW: Nachtflug erlaubt?

                        In der halben Stunde nach Sonnenunter- bzw. vor Sonnenaufgang muss aber mit Positionslichtern geflogen werden...
                        Funke: Jeti DC-16
                        Helis: mcpx, mcpx BL, Protos 500, TDR, Chronos, R70Li
                        Männa...

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                        • Arjuscha
                          Member
                          • 02.07.2010
                          • 206
                          • Roman

                          #13
                          AW: Nachtflug erlaubt?

                          Moin,

                          wenn es denn so ist :

                          Beim Heli gelten die gleichen Regeln wie bei einem Flächenflugzeug.

                          links=rot
                          rechts=grün
                          hinten=weiss

                          Oben oder unten am Luftfahrzeug ein rotes Rundumlicht
                          oder
                          oben oder unten ein rotes Blitzlicht.

                          Zusätzliche können in der Nähe der roten und grünen Positionslichter noch weisse Blitzlichter angebracht werden.

                          Kommt von hier:




                          Der ist auch gut :

                          People fly airplanes... pilots fly helicopters.
                          People fly airplanes... pilots fly helicopters.

                          Kommentar

                          • 3D-Luder
                            Member
                            • 16.05.2012
                            • 240
                            • Philipp
                            • In- und Outdoor

                            #14
                            AW: Nachtflug erlaubt?

                            Super, schonmal vielen dank für die bisherigen Antworten!
                            Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
                            Albert Einstein

                            Kommentar

                            • piotre22
                              Senior Member
                              • 27.04.2009
                              • 3984
                              • Peter

                              #15
                              AW: Nachtflug erlaubt?

                              Bei uns im Verein kam die Frage auch auf, in unserer Aufstiegserlaubnis steht nämlich auch nichts von beschränkenden Flugzeiten drin.

                              generell sind Flüge auf Modellflugplätzen nur bis max. eine halbe Stunde vor dem KALENDARISCHEN Sonnenuntergang genehmigt. So wird es in 99% aller Aufstiegsgenehmigungen stehen.
                              genau das steht in unserer Aufstiegsgenehmigung NICHT drin.



                              Wir hatten dann beim DMFV Rechtsanwalt angefragt und da kam dann bei raus das dies eine rechtliche Grauzone sei, u.a. auch das mit den Positionslichtern usw.
                              Da unser Platz im Landschaftsschutzgebiet liegt und es auch schon mal kurz davor war das wir den Platz verloren hätten (weil wir die Tiere stören würden) war die Meinung das Nachtflug bei uns so nicht möglich wäre.
                              Für eine Veranstaltung oder einen Flugtag wäre aber durchaus eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen des Möglichen.

                              Ende vom Lied ist, das wir bei uns am Platz keinen Nachtflug machen.
                              Zuletzt geändert von piotre22; 27.01.2013, 20:24.
                              Eine Pizza mit dem Radius z und der Dicke a hat das Volumen Pi*z*z*a

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