Ich habe mich mal so bisschen damit beschäftigt, aber keine finale Antwort gefunden. Auf Modellflugplätzen sollte das kein Problem sein, weil die wohl die entsprechenden Genehmigungen haben und der Flugleiter das auch so organisieren muss, dass Gefahrenpotentiale minimiert werden.
Beim Wildfliegen würde ich eher zu einem "Nein" tendieren.
Im Prinzip gelten für uns die VFR (http://de.wikipedia.org/wiki/Visual_Flight_Rules). Demnach dürften wir nicht nachts fliegen. zumindest nicht wild.
Wobei es einige Beiträge gibt, die andere Interpretationen der Gesetzeslage vorschlagen.
Im Prinzip würde ich nachts nur dann fliegen,wenn ich mir sicher bin, dass mir niemand in den Heli läuft. Das ist nachts gar nicht so einfach - außer auf abgesperrten Plätzen.
Das ist hier die derzeit viel diskutierte Frage. Gem.§ 15 a Abs.3 Zif. 1 LuftVO gilt, der Betrieb eines unbemannten Flugobjekts ist nicht außerhalb des Sichtbereichs zulässig. Für uns bedeutet das wiederum, dass jedenfalls der Betrieb während der Tageszeit, d.h. ½ Stunde nach Sonnenaufgang und ½ Stunde vor Sonnenuntergang, unproblematisch ist.
Was gilt für die Nachtzeit? Der Gesetzgeber hat außerhalb des Sichtbereichs definiert, als
-das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist-.
Nachtflug ist daher auch okay, solang dementsprechende Beleuchtung angebracht ist, d.h. Illuminierung des Heckrohrs, der Rotorblätter usw., sprich man den Heli auch während der Nacht mit bloßem Auge (Brillen und Kontaktlinsen eingeschlossen) erkennen kann. Da es ja immer diese Beleuchtungssets zu kaufen gibt, erlasse ich euch jetzt mal die Detailbeschreibung.
generell sind Flüge auf Modellflugplätzen nur bis max. eine halbe Stunde vor dem KALENDARISCHEN Sonnenuntergang genehmigt. So wird es in 99% aller Aufstiegsgenehmigungen stehen.
Alles andere was länger hinaus geht muss regulär beim RP beantragt werden.
Und natürlich auch das was das Wildfliegen angeht!!!
ich meine gelesen zu haben das nach der LuftVO als Nacht eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang und eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang gilt , finde es nur Leider nicht mehr .
Aber das Zeitfenster sollte doch eigentlich reichen, wenn es denn so ist.
Sonst einfach einmal am nächsten Flughafentower anrufen die wissen da meist erstaunlich gut bescheid , habe ich auch schon mal gemacht .
In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach der LuftVO als Nacht -der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang-.
Bei uns im Verein kam die Frage auch auf, in unserer Aufstiegserlaubnis steht nämlich auch nichts von beschränkenden Flugzeiten drin.
generell sind Flüge auf Modellflugplätzen nur bis max. eine halbe Stunde vor dem KALENDARISCHEN Sonnenuntergang genehmigt. So wird es in 99% aller Aufstiegsgenehmigungen stehen.
genau das steht in unserer Aufstiegsgenehmigung NICHT drin.
Wir hatten dann beim DMFV Rechtsanwalt angefragt und da kam dann bei raus das dies eine rechtliche Grauzone sei, u.a. auch das mit den Positionslichtern usw.
Da unser Platz im Landschaftsschutzgebiet liegt und es auch schon mal kurz davor war das wir den Platz verloren hätten (weil wir die Tiere stören würden) war die Meinung das Nachtflug bei uns so nicht möglich wäre.
Für eine Veranstaltung oder einen Flugtag wäre aber durchaus eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen des Möglichen.
Ende vom Lied ist, das wir bei uns am Platz keinen Nachtflug machen.
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