Frage zur privaten Aufstiegsgenehmigung

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  • Uwe W
    Member
    • 03.10.2012
    • 205
    • Uwe

    #1

    Frage zur privaten Aufstiegsgenehmigung

    Hallo,

    ich möchte auf dem Sportplatz unserer Stadt fliegen gehen. Der Sportplatz, ein Rasenplatz und Hartplatz verwaist in letzter Zeit immer mehr, da sich der Sportverein zurück gezogen hat, ist aber ein anderes Thema. Der Platz ist abgelegen und durch ein Zaun mit abschließbaren Tor gesichert. Er bietet sich, finde ich, als Trainingsstelle sehr gut an.

    Da die Stadt mir eine Aufstiegserlaubnis für Ihr Grundstück geben will, wollen die von mit wissen wie sowas aussieht bzw. was da rein muss alles. Versicherung ist natürlich vorhanden.

    Wer kann mir weiter helfen?

    Wünsche allen Frohe Ostern!

    Gruß Uwe
    Uwe
    T-Rex 500, Goblin 570, Goblin 700, Heim 3D 100, AS 350 600 Klasse, MX 16 Hott
  • Almigurt
    Senior Member
    • 21.06.2010
    • 2919
    • Benjamin

    #2
    AW: Frage zur privaten Aufstiegsgenehmigung

    schon witzig, wenn die Antragsteller ihre Genehmigungen selbst schreiben dürfen :-)

    du kannst dich da deim dmfv kundig machen. die geben tolle Auskünfte.


    aber das sollte mindestens drinstehen: (je weniger Einschränkungen desto besser)




    hiermit erteilen wir herrn xyz eine Aufstiegsgenehmigung für das Grundstück nr x liegenschaft y usw..
    für ferngesteuerte Flugmodelle (Flächen-, und Drehflügler) mit einem Gesamtgewicht bis zu x kg

    auf unbestimmte Zeit




    Gruß


    Benjamin

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    • PetJumper
      PetJumper

      #3
      AW: Frage zur privaten Aufstiegsgenehmigung

      Hi Uwe,

      vom Grundstückeigentümer benötigst Du lediglich eine formlose und am besten schriftliche Erlaubins zum "Betrieb und Aufstieg von ferngesteuerten Modellhubschraubern", dann kannst Du loslegen - aber nur bis maximal 5KG Abfluggewicht. Das Gewicht sollte NICHT in dieser Erlaubnis erwähnt bzw. festgelegt werden, falls Du (später) auch Helis > 5 KG dort fliegen willst.

      Für schwerere Helis brauchst Du neben dieser Erlaubnis eine persönliche oder ortsgebundene Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesbehörde - i.d.R. das Landesamt für Luftfahrt. Das kann dann ziemlich kompliziert werden!

      Viele Grüße
      Peter
      Zuletzt geändert von Gast; 29.03.2013, 11:08.

      Kommentar

      • Almigurt
        Senior Member
        • 21.06.2010
        • 2919
        • Benjamin

        #4
        AW: Frage zur privaten Aufstiegsgenehmigung

        Stimmt

        Die RahmenBedingungen werden ja von den ganzen Verordnungen festgelegt.

        Kommentar

        • Uwe W
          Member
          • 03.10.2012
          • 205
          • Uwe

          #5
          AW: Frage zur privaten Aufstiegsgenehmigung

          Danke für Eure Hilfe,

          genau, mir geht es nur um diese Genehmigung des Grundstückseigentümers bis 5kg. Wir haben ja hier noch 5 km weiter einen zugelassenen Modellflugplatz, aber der Sportlatz liegt quasi neben meiner Haustür.

          Gruß Uwe
          Uwe
          T-Rex 500, Goblin 570, Goblin 700, Heim 3D 100, AS 350 600 Klasse, MX 16 Hott

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          • goemichel
            Senior Member
            • 11.01.2012
            • 4180
            • Michael
            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

            #6
            AW: Frage zur privaten Aufstiegsgenehmigung

            Zitat von Uwe W Beitrag anzeigen
            mir geht es nur um diese Genehmigung des Grundstückseigentümers bis 5kg.
            ...mehr als Almigurt bereits geschrieben hat, braucht nicht drinzustehen.

            Kommentar

            • Rambole
              Senior Member
              • 19.09.2009
              • 6877
              • Rainer
              • Schönaich,Raum Stuttgart

              #7
              AW: Frage zur privaten Aufstiegsgenehmigung

              Zitat von Uwe W Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ich möchte auf dem Sportplatz unserer Stadt fliegen gehen. Der Sportplatz, ein Rasenplatz und Hartplatz verwaist in letzter Zeit immer mehr, da sich der Sportverein zurück gezogen hat, ist aber ein anderes Thema. Der Platz ist abgelegen und durch ein Zaun mit abschließbaren Tor gesichert. Er bietet sich, finde ich, als Trainingsstelle sehr gut an.

              Da die Stadt mir eine Aufstiegserlaubnis für Ihr Grundstück geben will, wollen die von mit wissen wie sowas aussieht bzw. was da rein muss alles. Versicherung ist natürlich vorhanden.

              Wer kann mir weiter helfen?

              Wünsche allen Frohe Ostern!

              Gruß Uwe
              Ich hab eine, die lautet:

              [SIZE="4"]Aufstiegserlaubnis

              Hiermit erteilt die Gemeinde XXXXX

              Herrn XXXX geb. am XXXXX in XXX, wohnhaft in XXXXX (komplette Adresse)

              die uneingeschränkte Erlaubnis § 25 Abs.1 LuftVG entsprechend, die öffenlichen Feldwege innerhalb des Gemeindegebiets zum Starten und Landen seiner elektrisch betriebenen Hubschraubermodelle zu verwenden.

              Die Genehmigung ist auf 1 Jahr befristet und endet am 1. (Monat und Jahr).

              Die im LuftVG und in weiteren gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten.

              Gebühren :

              Verwaltungsgebühren:
              Gemäß §§1,3 und 4 der Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. Nr. 21 des hierzu geltenden Gebührenverzeichnisses 25€

              Zahlungsbetrag: 25€

              Bitte überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 25€ nach Erhalt der Anordnung auf eines der unten genannten Konten unter Angabe des BZ: ...................

              [/SIZE]

              Ich stand letztes Jahr vor der gleichen Frage, aber anstatt so einer Hilfe hier bekam ich (wie so oft) fast nur Blödsinn in den Thread geschrieben

              Viel Spass damit und Frohe Ostern!

              Grüßle Rainer
              Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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