Versicherung und Flugerlaubnis

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  • garth
    Senior Member
    • 17.11.2009
    • 2631
    • Helmut
    • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

    #1

    Versicherung und Flugerlaubnis

    Hi,

    nachdem Thread's bezüglich Versicherung und Erlaubnis des Grundstückseigentümers praktisch immer im Schlagabtausch von Laienrichtern enden, habe ich Hr. Sonnenschein gebeten uns hier mal kompetent Auskunft zu geben.

    Eigentlich wg. Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz - RC-Heli Community

    aber der iss auch schon wieder in der "Kleinkriegphase"


    Frage:
    Kann ein Bürgermeister das alleine aussprechen, oder braucht er dazu einen Gemeinderatsbeschluss ?
    Kann das willkürlich allein auf Modellflug ausgesprochen werden, auch wenn die Wege ansonsten für Freizeit Aktivitäten genutzt werden. Schließlich bin ich bei öffentlichen Gemeindewegen ja irgendwo auch Miteigentümer.
    Anders : Darf das willkürlich ausgesprochen werden, oder muß die Gemeinde / der BM das sachlich begründen?
    mit freundlichen Grüßen

    Rechtsanwalt C. Sonnenschein :

    Sehr geehrter Herr...,
    auch für das Starten und Landen von öffentlichen Flächen aus ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers nötig. Dieses Einverständnis muss nicht ausdrücklich ausgesprochen werden, sondern kann auch allgemein durch eine entsprechende Widmung der Fläche erfolgen. Ob eine Fläche die der Freizeitnutzung gewidmet ist auch für das Starten und Landen von Flugmodellen genutzt werden darf, müsste durch Auslegung der Widmung geklärt werden oder besser durch Nachfrage bei der Gemeinde geklärt werden. Erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, wie offensichtlich geschehen, die Aussage, dass für das Starten und Landen von Flugmodellen auf den öffentlichen Wegen keine Erlaubnis erforderlich ist, so reicht dies als Einverständnis sicherlich aus. Verallgemeinern kann man die Aussage Ihrer Gemeinde sicherlich nicht, da in anderen Gemeinden die öffentlichen Wege meist dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet sind, was nicht automatisch das Starten und Landen von Flugmodellen einschließt. Es ist als entsprechend Ihrem Vorbild immer ratsam zunächst bei der Gemeinde nachzufragen.
    Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Carl SonnenscheinVerbandsjustiziar des DMFV


    Hallo Hr. Sonnenschein, Folgende Fragen noch :
    Kann ein Bürgermeister das alleine aussprechen, oder braucht er dazu einen Gemeinderatsbeschluss ?
    Kann das willkürlich allein auf Modellflug ausgesprochen werden, auch wenn die Wege ansonsten für Freizeit Aktivitäten genutzt werden. Schließlich bin ich bei öffentlichen Gemeindewegen ja irgendwo auch Miteigentümer.
    Anders : Darf das willkürlich ausgesprochen werden, oder muß die Gemeinde / der BM das sachlich begründen?
    mit freundlichen Grüßen

    Hallo Herr...,

    Für das Aussprechen des Einverständnisses ist in der Regel kein Gemeinderatsbeschluss notwendig, da dies die laufenden Geschäfte der Gemeinde betrifft. Da der Bürgermeister die Gemeinde vertritt, müsste er auch die Berechtigung haben, das Einverständnis alleine auszusprechen. Zur Beantwortung Ihrer Zusatzfrage fehlen mir die Informationen, da es bei der Prüfung der Widmung für Freizeitaktivitäten auf die Formulierung und die bisherige Verwaltungspraxis ankäme. Ich vermute aber, dass man durch die Besonderheit des Modellflugsports (Luftverkehr) schon die Möglichkeit hätte, eine Unterscheidung zu anderen Freizeitnutzungen zu treffen.

    Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt C. Sonnenschein



    Wichtig hierzu finde ich noch : RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL


    Für mich bedeutet das, ich brauche auf öffentlichen Wegen nicht unbedingt eine Erlaubnis, aber wenn diese, auch mündlich verweigert wird, ist es erst mal vorbei.

    Für den "Hohen Besuch Thread " bedeutet das : Feierabend mit Fliegen, außer er bekommt ne Genehmigung von einem Anlieger.

    (Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Hrn Sonnenschein)
    Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
  • goemichel
    Senior Member
    • 11.01.2012
    • 4180
    • Michael
    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

    #2
    AW: Versicherung und Flugerlaubnis

    Zitat von garth Beitrag anzeigen
    praktisch immer im Schlagabtausch von Laienrichtern enden, habe ich Hr. Sonnenschein gebeten uns hier mal kompetent Auskunft zu geben.
    Sehr lobenswert deine Bemühungen.

    Aber hast du die (einige) Antworten aus dem genannten Fred und die des Herrn Sonnenschein mal verglichen?
    Und warum glaubst du, dass der Kollege vom DMFV mehr übers Baden-Württembergische Straßen-/Gemeinderecht weiß als andere? Auch er "vermutet" viel...

    Kommentar

    • Rambole
      Senior Member
      • 19.09.2009
      • 6877
      • Rainer
      • Schönaich,Raum Stuttgart

      #3
      AW: Versicherung und Flugerlaubnis

      Ich habe auch bei Herrn Sonnenschein nachgefragt und mir darauf hin eine Aufstiegserlaubnis beim Rathaus besorgt, so daß ich von allen Feldwegen der Gemeinde starten und landen darf!
      Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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      • Quax2012
        Quax2012

        #4
        AW: Versicherung und Flugerlaubnis

        Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
        Ich habe auch bei Herrn Sonnenschein nachgefragt und mir darauf hin eine Aufstiegserlaubnis beim Rathaus besorgt, so daß ich von allen Feldwegen der Gemeinde starten und landen darf!
        Gab's da irgendwelche Probleme oder ging das problemlos vonstatten?

        Kommentar

        • Rambole
          Senior Member
          • 19.09.2009
          • 6877
          • Rainer
          • Schönaich,Raum Stuttgart

          #5
          AW: Versicherung und Flugerlaubnis

          Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
          Gab's da irgendwelche Probleme oder ging das problemlos vonstatten?
          Nein, ohne Probleme!
          Das einzige Problem war, daß die sowas zuvor noch nie gehört hatten

          Nachdem ich einen Entwurf über Email geschickt hatte, haben sie es nochmal etwas abgeändert und mir die Genehmigung zugeschickt und ich habe (nachdem ich 25€ überwiesen hatte) nun 1 Jahr auf Probe diese Genehmigung, die bis Ende September gültig ist!
          Zuletzt geändert von Rambole; 10.08.2013, 10:23.
          Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

          Kommentar

          • goemichel
            Senior Member
            • 11.01.2012
            • 4180
            • Michael
            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

            #6
            AW: Versicherung und Flugerlaubnis

            Kanns du die mal zitieren/einstellen?
            Wäre schön, zu wissen, was deine Gemeinde dir genehmigt hat und auf welcher Grundlage...

            Kommentar

            • Rambole
              Senior Member
              • 19.09.2009
              • 6877
              • Rainer
              • Schönaich,Raum Stuttgart

              #7
              AW: Versicherung und Flugerlaubnis

              Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
              Kanns du die mal zitieren/einstellen?
              Wäre schön, zu wissen, was deine Gemeinde dir genehmigt hat und auf welcher Grundlage...
              KLAR....

              Aufstiegserlaubnis

              Hiermit erteilt die Gemeinde XXXXX

              Herrn XXXX geb. am XXXXX in XXX, wohnhaft in XXXXX (komplette Adresse)

              die uneingeschränkte Erlaubnis § 25 Abs.1 LuftVG entsprechend, die öffenlichen Feldwege innerhalb des Gemeindegebiets zum Starten und Landen seiner elektrisch betriebenen Hubschraubermodelle zu verwenden.

              Die Genehmigung ist auf 1 Jahr befristet und endet am 1. (Monat und Jahr).

              Die im LuftVG und in weiteren gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten.

              Gebühren :

              Verwaltungsgebühren:
              Gemäß §§1,3 und 4 der Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. Nr. 21 des hierzu geltenden Gebührenverzeichnisses 25€

              Zahlungsbetrag: 25€

              Bitte überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 25€ nach Erhalt der Anordnung auf eines der unten genannten Konten unter Angabe des BZ: ...................


              Grüßle Rainer
              Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

              Kommentar

              • goemichel
                Senior Member
                • 11.01.2012
                • 4180
                • Michael
                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                #8
                AW: Versicherung und Flugerlaubnis

                Danke!
                Ich weiß allerdings nicht, ob das so richtig ist, da
                - §25 LuftVG für Modelle unter 5kg nicht gilt (deshalb wahrscheinlich auch das "entsprechend")
                - die straßenrechtliche Sondernutzung damit wahrscheinlich nicht abgedeckt ist.

                Aber immerhin!

                Kommentar

                • Quax2012
                  Quax2012

                  #9
                  AW: Versicherung und Flugerlaubnis

                  Im Zweifelsfall mußt Du den Heli beschweren .

                  Wobei: Wenn Sie für größere Helis die Genehmigung schriftlich geben,
                  werden'se es wohl kaum für kleinere verbieten...

                  Und heißt es dann: "Same procedure as every year"?
                  Sprich: Jedes Jahr eine neue Genehmigung und wieder 25€ Gebühren dafür?

                  Oder ist das jetzt erst mal "zur Probe" und wird dann bei beiderseitigem Einverständnis in eine "Festanstellung" umgewandelt (Evtl. mit dem Vermerk "Gültig bis auf Widerruf" oder sowas)?
                  Zuletzt geändert von Gast; 10.08.2013, 12:31.

                  Kommentar

                  • Rambole
                    Senior Member
                    • 19.09.2009
                    • 6877
                    • Rainer
                    • Schönaich,Raum Stuttgart

                    #10
                    AW: Versicherung und Flugerlaubnis

                    Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                    Danke!
                    Ich weiß allerdings nicht, ob das so richtig ist, da
                    - §25 LuftVG für Modelle unter 5kg nicht gilt (deshalb wahrscheinlich auch das "entsprechend")
                    - die straßenrechtliche Sondernutzung damit wahrscheinlich nicht abgedeckt ist.

                    Aber immerhin!
                    Wenns meinst.....
                    Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

                    Kommentar

                    • Rambole
                      Senior Member
                      • 19.09.2009
                      • 6877
                      • Rainer
                      • Schönaich,Raum Stuttgart

                      #11
                      AW: Versicherung und Flugerlaubnis

                      Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
                      Im Zweifelsfall mußt Du den Heli beschweren .

                      Wobei: Wenn Sie für größere Helis die Genehmigung schriftlich geben,
                      werden'se es wohl kaum für kleinere verbieten...

                      Und heißt es dann: "Same procedure as every year"?
                      Sprich: Jedes Jahr eine neue Genehmigung und wieder 25€ Gebühren dafür?

                      Oder ist das jetzt erst mal "zur Probe" und wird dann bei beiderseitigem Einverständnis in eine "Festanstellung" umgewandelt (Evtl. mit dem Vermerk "Gültig bis auf Widerruf" oder sowas)?
                      Lies nochmal was ich geschrieben habe und dann sag mir, wie ich das wissen soll?
                      Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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                      • Quax2012
                        Quax2012

                        #12
                        AW: Versicherung und Flugerlaubnis

                        Naja... Ich hab lediglich gedacht,
                        vielleicht haben'se noch was dazu gesagt wie's läuft .

                        Aber anscheinend nicht.

                        Vielen Dank für die Info!

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                        • goemichel
                          Senior Member
                          • 11.01.2012
                          • 4180
                          • Michael
                          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                          #13
                          AW: Versicherung und Flugerlaubnis

                          Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
                          vielleicht haben'se noch was dazu gesagt wie's läuft .
                          Steht doch da:
                          Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                          Die Genehmigung ist auf 1 Jahr befristet und endet am 1. (Monat und Jahr).

                          Kommentar

                          • Sofapilot
                            Sofapilot

                            #14
                            AW: Versicherung und Flugerlaubnis

                            Nabend allerseits,

                            Ich hab mir den Fred mit dem Bürgermeister von Anfang bis Ende angetan. Und dann mal gelesen, was JustusL so dazu schreibt. Dann bei unserer Gemeinde nachgefragt, die mich erst angeguckt haben wie die Kühe meinen Goblin, und dann, nach Studium der entsprechenden Texte, gefragt haben, warum sie für etwas erlaubnisfreies eine Erlaubnis ausstellen sollen?

                            Ich machs so, wie ichs immer gemacht habe. Ich fahre aufs Feld oder die stillgelegte Strasse bei uns am Ortsrand, pack meine Helis aus und fliege. Und wenn ich nen Trecker höre, wird gelandet, Trecker fährt vorbei, Bauer nicht freundlich, Mattes nickt freundlich, Trecker weg, Mattes startet wieder.

                            Beides ist öffentlicher Raum, in dem man laut Justus eben KEINE Start- und Landeerlaubnis unter 5 Kilo braucht. Deswegen denke ich auch, das die Jungs in deiner Gemeinde sich einen Keks gefreut haben. 25 Euronen im Jahr für nix, das ist doch mal was. Naja, wenns beruhigt, ist das ja auch was.

                            Da fällt mir gerade ein, mein zweites Hobby ist Astronomie, brauch ich dann auch eine "Guckerlaubnis" wenn ich dort meine Lightbridge aufstelle? Ist ja auch kein "bestimmungsgemässer
                            Gebrauch"...

                            Wie sagt man hier in Kölle? Wer vill frösch, kritt vill Antwort!

                            Greetz Mattes


                            Bei versagen des Helis Pilot einsenden!

                            Kommentar

                            • goemichel
                              Senior Member
                              • 11.01.2012
                              • 4180
                              • Michael
                              • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                              #15
                              AW: Versicherung und Flugerlaubnis

                              Zitat von Sofapilot Beitrag anzeigen
                              Beides ist öffentlicher Raum, in dem man laut Justus eben KEINE Start- und Landeerlaubnis unter 5 Kilo braucht.
                              Wo genau hat Justus das geschrieben?

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