nachdem Thread's bezüglich Versicherung und Erlaubnis des Grundstückseigentümers praktisch immer im Schlagabtausch von Laienrichtern enden, habe ich Hr. Sonnenschein gebeten uns hier mal kompetent Auskunft zu geben.
Eigentlich wg. Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz - RC-Heli Community
aber der iss auch schon wieder in der "Kleinkriegphase"
Frage:
Kann ein Bürgermeister das alleine aussprechen, oder braucht er dazu einen Gemeinderatsbeschluss ?
Kann das willkürlich allein auf Modellflug ausgesprochen werden, auch wenn die Wege ansonsten für Freizeit Aktivitäten genutzt werden. Schließlich bin ich bei öffentlichen Gemeindewegen ja irgendwo auch Miteigentümer.
Anders : Darf das willkürlich ausgesprochen werden, oder muß die Gemeinde / der BM das sachlich begründen?
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt C. Sonnenschein :
Sehr geehrter Herr...,
auch für das Starten und Landen von öffentlichen Flächen aus ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers nötig. Dieses Einverständnis muss nicht ausdrücklich ausgesprochen werden, sondern kann auch allgemein durch eine entsprechende Widmung der Fläche erfolgen. Ob eine Fläche die der Freizeitnutzung gewidmet ist auch für das Starten und Landen von Flugmodellen genutzt werden darf, müsste durch Auslegung der Widmung geklärt werden oder besser durch Nachfrage bei der Gemeinde geklärt werden. Erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, wie offensichtlich geschehen, die Aussage, dass für das Starten und Landen von Flugmodellen auf den öffentlichen Wegen keine Erlaubnis erforderlich ist, so reicht dies als Einverständnis sicherlich aus. Verallgemeinern kann man die Aussage Ihrer Gemeinde sicherlich nicht, da in anderen Gemeinden die öffentlichen Wege meist dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet sind, was nicht automatisch das Starten und Landen von Flugmodellen einschließt. Es ist als entsprechend Ihrem Vorbild immer ratsam zunächst bei der Gemeinde nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Carl SonnenscheinVerbandsjustiziar des DMFV
Hallo Hr. Sonnenschein, Folgende Fragen noch :
Kann ein Bürgermeister das alleine aussprechen, oder braucht er dazu einen Gemeinderatsbeschluss ?
Kann das willkürlich allein auf Modellflug ausgesprochen werden, auch wenn die Wege ansonsten für Freizeit Aktivitäten genutzt werden. Schließlich bin ich bei öffentlichen Gemeindewegen ja irgendwo auch Miteigentümer.
Anders : Darf das willkürlich ausgesprochen werden, oder muß die Gemeinde / der BM das sachlich begründen?
mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr...,
Für das Aussprechen des Einverständnisses ist in der Regel kein Gemeinderatsbeschluss notwendig, da dies die laufenden Geschäfte der Gemeinde betrifft. Da der Bürgermeister die Gemeinde vertritt, müsste er auch die Berechtigung haben, das Einverständnis alleine auszusprechen. Zur Beantwortung Ihrer Zusatzfrage fehlen mir die Informationen, da es bei der Prüfung der Widmung für Freizeitaktivitäten auf die Formulierung und die bisherige Verwaltungspraxis ankäme. Ich vermute aber, dass man durch die Besonderheit des Modellflugsports (Luftverkehr) schon die Möglichkeit hätte, eine Unterscheidung zu anderen Freizeitnutzungen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt C. Sonnenschein
Wichtig hierzu finde ich noch : RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL
Für mich bedeutet das, ich brauche auf öffentlichen Wegen nicht unbedingt eine Erlaubnis, aber wenn diese, auch mündlich verweigert wird, ist es erst mal vorbei.
Für den "Hohen Besuch Thread " bedeutet das : Feierabend mit Fliegen, außer er bekommt ne Genehmigung von einem Anlieger.
(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Hrn Sonnenschein)


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