Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

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  • ullibeel
    ullibeel

    #1

    Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

    Hallo Leute.
    Da die Wildfliegerei ja Versicherungstechnisch auf 5Kg begrenzt ist, wollte ich gerne wissen, wo man Ausnahme Genehmigungen für Wildflug über 5Kg her bekommt, sodass mein Versicherungsschutz nicht verloren geht. Welche Behörde regelt dieses?

    Und welche Behörde regelt z.B. das ich von ßffentlichen wegen Starten darf?

    Danke

    Gruß ulli
    Zuletzt geändert von Gast; 09.08.2013, 23:52.
  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22593
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #2
    AW: Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

    Eine Aufstiegserlaubnis erhältst du von deinem Luftamt, dass mEn meist am Wirtschafts- oder Verkehrsministerium angesiedelt ist.
    Ob du einen bestimmten öffentlichen Weg zum Modellflug nutzen darfst, ist in seiner Widmung festgelegt. Da ist mWn das Strassenverkehrsamt oder eher die Gemeinde zuständig. Meine Erfahrung zeigt aber, dass gerade Gemeinden da meist etwas unbedarft sind und sich selbst erst schlau machen müssen.
    Einfacher ist es aber eine Erlaubnis für die danebenliegende Wiese vom Bauer zu erhalten.
    Zusätzlich benötigst du evtl eine Durchfahrterlaubnis falls die Durchfahrt dorthin verboten ist. Die erhältst du auf der zuständigen Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt, nicht die Polizei).
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • Max1234
      Gesperrt
      • 18.11.2008
      • 594
      • Fritz
      • Berlin /Seefeld

      #3
      AW: Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

      Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
      Eine Aufstiegserlaubnis erhältst du von deinem Luftamt, dass mEn meist am Wirtschafts- oder Verkehrsministerium angesiedelt ist.
      Ob du einen bestimmten öffentlichen Weg zum Modellflug nutzen darfst, ist in seiner Widmung festgelegt. Da ist mWn das Strassenverkehrsamt oder eher die Gemeinde zuständig. Meine Erfahrung zeigt aber, dass gerade Gemeinden da meist etwas unbedarft sind und sich selbst erst schlau machen müssen.
      Einfacher ist es aber eine Erlaubnis für die danebenliegende Wiese vom Bauer zu erhalten.
      Zusätzlich benötigst du evtl eine Durchfahrterlaubnis falls die Durchfahrt dorthin verboten ist. Die erhältst du auf der zuständigen Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt, nicht die Polizei).
      Hallo Jürgen,
      Die Ausführung von dir ist OK aber er hat über 5 Kg

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      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22593
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #4
        AW: Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

        Zitat von Max1234 Beitrag anzeigen
        aber er hat über 5 Kg
        Ja und Dazu brauchst du eben auf jeden Fall eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt.
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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        • goemichel
          Senior Member
          • 11.01.2012
          • 4180
          • Michael
          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

          #5
          AW: Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

          ...und eine entsprechende Versicherung.

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          • ullibeel
            ullibeel

            #6
            AW: Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

            Erstmal Danke an euch.

            Versicherung ist vorhanden.
            Na dann werd ich mich mal kümmern.
            Wisst ihr wie weit die Genehmigung der Luftamt geht?
            Sprich Landkreis bezogen oder nur für den bestimmten Ort.
            Und was muss man preislich so einplanen?
            Ist solch eine Genehmigung Zeitlich begrenzt?

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            • goemichel
              Senior Member
              • 11.01.2012
              • 4180
              • Michael
              • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

              #7
              AW: Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

              Guckst du: Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Aufstieg von Helis 5 kg - RC-Heli Community

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              • Rambole
                Senior Member
                • 19.09.2009
                • 6877
                • Rainer
                • Schönaich,Raum Stuttgart

                #8
                AW: Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

                Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                Ja und Dazu brauchst du eben auf jeden Fall eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt.
                Nein er braucht eine Aufstiegsgenehmigung!
                Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22593
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #9
                  AW: Starterlaubnis und Sondergenehmigung für Wildfliegere über 5Kgi

                  Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                  Aufstiegsgenehmigung
                  Hat sich die Begrifflichkeit geändert?
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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