Hallo,
dem Verkäufer wird man wahrscheinlich nicht an den Kragen können, u.U. muß er deswegen nicht mal die Anlage umtauschen (abgesehen von normalen Umtausch/Rückgaberechten). Es ist davon auszugehen, das der Verkauf der Anlagen nicht strafbar ist, sondern "nur" der Betrieb. Es gibt da genügend Beispiele aus den Funkbereich (der Verkauf und Betrieb von nicht zugelassenen Empfängern, z.B. Scannern oder Radarwarnern, Hinweis: nur für Export).
Es wird also immer wieder "Fachhändler" geben, die versuchen auf diese Weise ihr Lager zu räumen und/oder ans Geld der Leute zu kommen.
So long ....
Kommentar