Ja, aber nicht für Verwaltungsrecht.
Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?
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AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"
Ich wäre lieber Kyle Dahl, aber da ich erst mit 40 (2012) mit dem Heli fliegen angefangen habe, muss ich auf andere Weise meine Brötchen verdienen.Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
Ja, aber nicht für Verwaltungsrecht.
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AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"
Könntest du es mir schriftlich geben, dass man von Feldwegen und Wiesen definitiv keine Aufstiegserlaubnis braucht?Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigenIch wäre lieber Kyle Dahl, aber da ich erst mit 40 (2012) mit dem Heli fliegen angefangen habe, muss ich auf andere Weise meine Brötchen verdienen.
Ja, aber nicht für Verwaltungsrecht.
Grüßle Rainer
Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!
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Galileo
AW: Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?
Vorsicht, frag vorher lieber nach seinem Stundensatz.
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AW: Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?
Gibt's seit Jahren nicht mehr; heißt seitdem RVG.Zitat von tasse Beitrag anzeigenGibt doch die BRAGO!
@Rainer: Grundsätzlich könnte ich Dir alles schriftlich geben. In der gewünschten Allgemeinheit ist dies allerdings nicht möglich (wenn's richtig sein soll).
Das Betretungsrecht gilt nur für Grundstücke in der freien Landschaft und kann/wird teilweise wieder durch das NatSchG und Satzungen (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, erlaubte Betätigungen) eingeschränkt.
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AW: Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?
Ui! Asche über mein Haupt!Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigenGibt's seit Jahren nicht mehr; heißt seitdem RVG.
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