Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?

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  • Tilly09
    Senior Member
    • 06.07.2012
    • 1555
    • Tilo
    • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

    #46
    AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

    Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
    Kann es sein, dass du Profi bist?
    Ich wäre lieber Kyle Dahl, aber da ich erst mit 40 (2012) mit dem Heli fliegen angefangen habe, muss ich auf andere Weise meine Brötchen verdienen.

    Ja, aber nicht für Verwaltungsrecht.

    Kommentar

    • Rambole
      Senior Member
      • 19.09.2009
      • 6877
      • Rainer
      • Schönaich,Raum Stuttgart

      #47
      AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

      Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
      Ich wäre lieber Kyle Dahl, aber da ich erst mit 40 (2012) mit dem Heli fliegen angefangen habe, muss ich auf andere Weise meine Brötchen verdienen.

      Ja, aber nicht für Verwaltungsrecht.
      Könntest du es mir schriftlich geben, dass man von Feldwegen und Wiesen definitiv keine Aufstiegserlaubnis braucht?

      Grüßle Rainer
      Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

      Kommentar

      • Galileo
        Galileo

        #48
        AW: Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?

        Vorsicht, frag vorher lieber nach seinem Stundensatz.

        Kommentar

        • tasse
          Senior Member
          • 12.09.2011
          • 6061
          • Tassilo

          #49
          AW: Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?

          Gibt doch die BRAGO!

          Kommentar

          • Tilly09
            Senior Member
            • 06.07.2012
            • 1555
            • Tilo
            • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

            #50
            AW: Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?

            Zitat von tasse Beitrag anzeigen
            Gibt doch die BRAGO!
            Gibt's seit Jahren nicht mehr; heißt seitdem RVG.

            @Rainer: Grundsätzlich könnte ich Dir alles schriftlich geben. In der gewünschten Allgemeinheit ist dies allerdings nicht möglich (wenn's richtig sein soll).

            Das Betretungsrecht gilt nur für Grundstücke in der freien Landschaft und kann/wird teilweise wieder durch das NatSchG und Satzungen (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, erlaubte Betätigungen) eingeschränkt.

            Kommentar

            • tasse
              Senior Member
              • 12.09.2011
              • 6061
              • Tassilo

              #51
              AW: Hausfriedensbruch auf nicht eingefriedetem Gelände?

              Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
              Gibt's seit Jahren nicht mehr; heißt seitdem RVG.
              Ui! Asche über mein Haupt!

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