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In ßsterreich wird die gesamte Nutzung des Luftraums durch Gesetze geregelt und von der Austocontrol überwacht.
Die Grundlage bildet das Luftfahrtgesetzt - LFG; BGBl.Nr. 253/1957 zuletzt geändert durch das BGBl.Nr. 108/2013 (die aktuelle Fassung kann unter Bundeskanzleramt RIS Informationsangebote
Entwurf LVR 2014 - OpenAir Airspace Definition Test zu finden.
Dabei ist besonders zu beachten, dass sich innerhalb der Kontrollzonen (CTR) der großen Flughäfen in ßsterreich ein ABSOLUTES Verbot für Wildflug ergibt.
Davon betroffen sind:
o LOWW - Wien Penzing bis Bruck ad Leitha
o LOWG - Graz Andritz bis Leibnitz
o LOWK - Klagenfurt St. Urban bis St. Stefan
o LOWL - Linz Wallern bis Traunleiten
o LOWS - Salzburg Lamprechtshausen bis Hallein
o LOWI - Innsbruck Telfs bis Jenbach
o CTR-St.Gallen Fußach bis Frasnacht
Diese Ortsangaben dienen nur zur Orientierung!
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Falls ich grundsätzliches übersehen / falsch interpretiert haben sollte freu ich mich auf eine sachlich-fachliche Diskussion.
Dietmar
PS: die Formatierung ist nicht grad lesefreundlich! Soll ich besser ein PDF anhängen?
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