Ich bin Wildflieger und habe eine Frage an die manntragenden Flieger und andere luftrechtlich Bewanderten:
Werden Heliports (z.B. EDMR Heliport Ottobrunn bei München) und Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern, z.B. München-Harlaching, luftrechtlich wie Flugplätze gehandelt? Also 1,5km Abstand halten?
Und gibt es einen luftrechtlichen Unterschied zwischen diesen genannten Orten?
Danke für´s Antworten!
liebe Gruesse
Raimund




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