Luftrechtlicher Status von Heliports?

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  • Klappenfine
    Member
    • 26.02.2013
    • 96
    • Rai
    • München

    #1

    Luftrechtlicher Status von Heliports?

    Hallo zusammen,

    Ich bin Wildflieger und habe eine Frage an die manntragenden Flieger und andere luftrechtlich Bewanderten:

    Werden Heliports (z.B. EDMR Heliport Ottobrunn bei München) und Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern, z.B. München-Harlaching, luftrechtlich wie Flugplätze gehandelt? Also 1,5km Abstand halten?
    Und gibt es einen luftrechtlichen Unterschied zwischen diesen genannten Orten?

    Danke für´s Antworten!
    liebe Gruesse
    Raimund
    Raimund
  • Klaus O.
    Senior Member
    • 03.12.2007
    • 22475
    • Klaus

    #2
    AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

    Hallo Raimund,

    frag doch mal beim DMFV nach, da bekommst Du verbindliche Auskunft.
    Die Antwort bitte hier posten.
    Gruß Klaus

    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

    Kommentar

    • Albert
      RC-Heli Team
      • 17.04.2001
      • 8595
      • Albert
      • MFC Hochstadt

      #3
      AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

      Besser und wirklich fundiert ist m.E. das Luftamt Süd: Modellflug
      Das Leben ist sehr gefährlich. Bis heute hat es keiner überlebt!!

      Kommentar

      • Helipilot77
        Senior Member
        • 21.05.2012
        • 2930
        • Christoph
        • Viersen / fme-Erkelenz

        #4
        AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

        Zitat von Klappenfine Beitrag anzeigen
        Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern
        Das würde mich auch mal Interessieren!

        Gruß Christoph
        Helichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ

        Kommentar

        • danousek
          "Inselprinz"
          • 14.04.2008
          • 3130
          • Daniel
          • Mannheim, Praha/Kladno

          #5
          AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

          Meines Erachtens gilt die Regelung des §16 LuftVO (1,5 km Abstand) auch für Heli-Landeplätze. Die Legaldefinition von "Flugplätze" findet sich in §6 LuftVG. Dort wird von "Landeplätzen" gesprochen. Das müsste auch die genannten Heliports umfassen, zumal die Rechtsprechung den §6 LuftVG bei Verfahren mit Bezug zu Heli-Landeplätzen anwendet.

          Kommentar

          • Klaus O.
            Senior Member
            • 03.12.2007
            • 22475
            • Klaus

            #6
            AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

            Zitat von danousek Beitrag anzeigen
            Das müsste......
            ......hätte wäre.....

            Eine verbindliche Aussage wäre mir lieber.
            Gruß Klaus

            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

            Kommentar

            • Ulli600
              Senior Member
              • 02.07.2012
              • 4223
              • Ulrich
              • Hamburg

              #7
              AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

              Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
              ......hätte wäre.....

              Eine verbindliche Aussage wäre mir lieber.
              Ganz ehrlich: Wer will da denn fliegen? Ist ja so, als ob ich nach den Luftrechten über Autobahnen fragen würde
              Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

              Kommentar

              • danousek
                "Inselprinz"
                • 14.04.2008
                • 3130
                • Daniel
                • Mannheim, Praha/Kladno

                #8
                AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

                Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                ......hätte wäre.....

                Eine verbindliche Aussage wäre mir lieber.

                Die Aussage ist so verbindlich wie es geht. Wie gesagt, meine Auffassung habe ich mitgeteilt.

                Da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, muss dieser ausgelegt werden. Und Auslegung bedeutet immer, dass es mehrere Ansichten geben kann. [emoji12]

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                • goemichel
                  Senior Member
                  • 11.01.2012
                  • 4180
                  • Michael
                  • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                  #9
                  AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

                  Zitat von Klappenfine Beitrag anzeigen
                  Werden Heliports (z.B. EDMR Heliport Ottobrunn bei München) und Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern, z.B. München-Harlaching, luftrechtlich wie Flugplätze gehandelt? Also 1,5km Abstand halten?
                  Zu Frage 1: ja. Heliports etc sind Landeplätze im Sinne des § 49 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO).
                  Zu Frage 2: nicht unbedingt. Hier, wie auch bei anderen Flugplätzen kommt es darauf an, ob eine Erlaubnis dazu vorliegt (§ 16 Luftverkehrsordnung - LuftVO). Wenn du keine hast, Abstand halten.

                  Kommentar

                  • JMalberg
                    RC-Heli TEAM
                    • 05.06.2002
                    • 22614
                    • J
                    • D: um Saarbrücken drum rum

                    #10
                    AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

                    Sehe ich ebenso verbindlich wie danousek und goemichel.

                    Ich wohne knapp 250m vom Christoph 16 entfernt. Wenn es durch die Bewaldung und Kontrolzone hier in der Gegend schon nicht möglich ist zu fliegen, würde ich aus gesundem Menschenverstand gerade vor Heliports für Rettungs- und sonstigen Einsätzen gehörigen Abstand >1,5km halten. Gerade mann-/frautragende Helis fliegen, wie ich täglich sehen kann, recht flott und tief die Heliports an.
                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                    Kommentar

                    • Taumel S.
                      Senior Member
                      • 31.12.2008
                      • 26320
                      • Helfried
                      • Ã?sterreich

                      #11
                      AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

                      Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                      Ganz ehrlich: Wer will da denn fliegen? Ist ja so, als ob ich nach den Luftrechten über Autobahnen fragen würde
                      Naja, aber dann kannst du ja in zivilisierten Gegenden praktisch nirgends mehr fliegen, wenn man jetzt Rettungsheli-Standplätze auch noch einbezieht in seine ßberlegungen.

                      Etwas aufpassen, und gut ist's.

                      Kommentar

                      • Ulli600
                        Senior Member
                        • 02.07.2012
                        • 4223
                        • Ulrich
                        • Hamburg

                        #12
                        AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

                        Zitat von Taumel S. Beitrag anzeigen
                        Naja, aber dann kannst du ja in zivilisierten Gegenden praktisch nirgends mehr fliegen, wenn man jetzt Rettungsheli-Standplätze auch noch einbezieht in seine ßberlegungen.

                        Etwas aufpassen, und gut ist's.
                        Wem sagst du das, ich wohne in Hamburg. Hier kannst du tatsächlich in der Nähe nirgends fliegen (Außer in einem Verein) aber Krankenhäuser oder andere Landeplätze würde ich jetzt deswegen nicht unbedingt ansteuern.

                        Wenn der Chirurg das OP-Fenster aufreist und mit dem Skalpell nach dir schmeißt, war das definitiv kein guter Platz zum Fliegen
                        Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

                        Kommentar

                        • Taumel S.
                          Senior Member
                          • 31.12.2008
                          • 26320
                          • Helfried
                          • Ã?sterreich

                          #13
                          AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

                          Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                          Wenn der Chirurg das OP-Fenster aufreist
                          Wenn der Pilot das Fenster aufreißt und aus dem Heli schreit "Wos kost'n der Scheißdreck, wie hoch, wie weit, wie geil?", dann ist es ein guter Flugplatz!

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                          • profivo
                            Member
                            • 02.11.2011
                            • 479
                            • Walter
                            • EDKA+-5nm

                            #14
                            AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

                            Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                            Ganz ehrlich: Wer will da denn fliegen? Ist ja so, als ob ich nach den Luftrechten über Autobahnen fragen würde
                            Da braucht ja auch keiner nachfragen, denn
                            "Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist [grundsätzlich] frei" LuftVG §1 Abs.1 Satz 1
                            Also auch über der Autobahn

                            Kommentar

                            • Rainmaker
                              Member
                              • 05.01.2015
                              • 99
                              • Helmut
                              • Kreis Eichstätt

                              #15
                              AW: Luftrechtlicher Status von Heliports?

                              Zitat von Taumel S. Beitrag anzeigen
                              Naja, aber dann kannst du ja in zivilisierten Gegenden praktisch nirgends mehr fliegen, wenn man jetzt Rettungsheli-Standplätze auch noch einbezieht in seine ßberlegungen.

                              Etwas aufpassen, und gut ist's.
                              Frage mich gerade wie Du "zivilisiert" definierst.

                              Demnach wären wir hier im herzen von Bayern unzivilisiert, da man fast überall ein freies Platzerl findet...

                              Aber wer fliegt schon gern wo die ßberbevölkerung alles zu betoniert, daschei*** und wo's stinkt?

                              *duckundweg*

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