Hier steht:
Eine Vorschrift für Halter von Flugmodellen ist in IV Nr. 3 der Anlage 1 zur Luftfahrtverkehrsordnung (LuftVZO) enthalten.
Dort heißt es:
"Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von 5 KG und mehr, sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen."
Alle Flumodelle unabhängig ob mit oder ohne Antrieb, die schwerer sind als 5 KG müssen also eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen.
Damit ein Geschädigter im Fall eines Schadens nachvollziehen kann, wem das Modell gehört, um seinen Schaden erstattet zu bekommen.
Was durch die Modell Haftpflichtversicherung kein Problem ist.
Vielleicht kann ein Mod das ja pinnen?
Vielen Dank!
Grüßle Rainer


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