Personalisierte Aufstiegserlaubnis

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  • scorpi1987
    scorpi1987

    #1

    Personalisierte Aufstiegserlaubnis

    Hi Jungs ,

    Ich habe beim Luftamt Nord eine personalisierte aufstiegserlaubniss für Flugmodelle über 5kg formlos beantragt, diese wurde mir versagt mit der Begründung dass dies nur beim Luftamt Süd erteilt wird und auch nur für dortigen Raum gültig ist.

    Würde es sich lohnen vors Verwaltungsgericht zu ziehen ?

    Da Bayern ein Bundesland ist und die Gesetze für das komplette Bundesland gelten ?

    Was isn des für'n bullshit dass Süd die Genehmigung erteilt und Nord nicht ?

    Würde mich um Antwort freuen
  • Peter Grod
    Senior Member
    • 21.10.2007
    • 3088
    • Peter
    • Heigenbrücken/Habichsthal

    #2
    AW: Personalisierte Aufstiegserlaubniss

    Rufam besten mal dort an und sprich mit dem Herrn Pfeffer, hatte bisher immer eine sehr gute kommunikation mit ihm. Im persönlichen Gespräch ergibt sich meist mehr als bei einem formlosen Antrag.

    Viele Grüße

    Peter
    www.helilab.de www.jrpropo.co.jp

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    • scorpi1987
      scorpi1987

      #3
      AW: Personalisierte Aufstiegserlaubniss

      Ja der ist im Moment im Urlaub (3wochen)

      Und ich hab heut auch mit HR.Oexler aus Süd telefoniert er hat mir das bestätigt

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      • goemichel
        Senior Member
        • 11.01.2012
        • 4180
        • Michael
        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

        #4
        AW: Personalisierte Aufstiegserlaubniss

        Zitat von scorpi1987 Beitrag anzeigen
        diese wurde mir versagt mit der Begründung dass dies nur beim Luftamt Süd erteilt wird und auch nur für dortigen Raum gültig ist.

        Würde es sich lohnen vors Verwaltungsgericht zu ziehen ?
        Sind alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt?
        Wenn ja, dann lohnt es sich. Denn die Genehmigung ist nach § 16 Absatz 4 LuftVO zu erteilen, wenn die Voraussetzungen vorliegen ("wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können").
        Der von dir genannte Ablehnungsgrund ist nicht beachtlich, denn das gehört nicht zu den gesetzlichen/verordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung.

        Kommentar

        • scorpi1987
          scorpi1987

          #5
          AW: Personalisierte Aufstiegserlaubniss

          Naja was heißt das jetzt genau.

          was meinst du mit allen sonstigen Vorraussetzungen ?

          Die personalisierte aufstiegserlaubniss ist nicht Platzgebunden
          Sie erlaubt in Verbindung mit einer Genehmigung des grundtückseigentümers (schriftlich)
          Und mit gültiger Haftpflicht ( in meinem Fall DMFV der Form 2)
          Fluggeräte mit einem Anbfluggewicht von 5-25kg an jedem x belobigen Ort zu fliegen
          Unter Einhaltung des gesetzlichen Vorschriften und des Naturschutzes.
          Zuletzt geändert von Gast; 16.09.2015, 11:20.

          Kommentar

          • goemichel
            Senior Member
            • 11.01.2012
            • 4180
            • Michael
            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

            #6
            AW: Personalisierte Aufstiegserlaubniss

            Naja - eben das.

            Wenn das gegeben ist, gilt § 16 (4) LuftVO. Da kann sich das Luftamt nicht damit herausreden, dass so eine Erlaubnis "regional begrenzt" erteilt wird.

            Vielleicht solltest du mal mit dem DMFV - und dort mit Herrn Sonnenschein - Kontakt aufnehmen.

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            • scorpi1987
              scorpi1987

              #7
              AW: Personalisierte Aufstiegserlaubniss

              Ok werde ihn heute mal anrufen er hat ja heute Sprechzeit

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              • Michael Vogler
                RC-Heli TEAM
                • 24.05.2006
                • 4681
                • Michael
                • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                #8
                AW: Personalisierte Aufstiegserlaubnis

                Würde es sich lohnen vors Verwaltungsgericht zu ziehen ?

                Da Bayern ein Bundesland ist und die Gesetze für das komplette Bundesland gelten
                Lohnt sich nicht, vor Gericht wird bestimmt ein anderer Grund für die Verweigerung genannt.
                Gründe gibt es genügend, das ist kein Problem das Passende zu finden.

                Deutschland ist auch ein Land, in Bayern braucht man für`s Studium z.b. Abitur. In anderen Bundesländern bracht man es dafür nicht.

                Es ist nicht immer alles gleich geregelt, auch wenn es ein Land ist.
                Bayern hat 7 Regierungsbezirke, da ist vieles unterschiedlich geregelt.

                Hier ein Fass aufzumachen hat evtl. nur die Auswirkung dass die personalisierte Aufstiegserlaubnis für Süd-Bayern auch irgendwann gestrichen wird.

                Das wäre natürlich für alle Betroffenen sehr erfreulich

                Da kann sich das Luftamt nicht damit herausreden, dass so eine Erlaubnis "regional begrenzt" erteilt wird.
                Das Luftamt wird sich nicht herausreden, es wird schlicht und einfach einen anderen Grund nennen - und dieser ist bestimmt so Stichhaltig dass er auch vor Gericht bestand hat.

                Ich würde lieber mit Herrn Pfeffer nochmals in ruhiger und sachlicher Art in Kontakt treten, das bringt bestimmt mehr als die Sache vor Gereicht

                Kommentar

                • Peter Grod
                  Senior Member
                  • 21.10.2007
                  • 3088
                  • Peter
                  • Heigenbrücken/Habichsthal

                  #9
                  AW: Personalisierte Aufstiegserlaubnis

                  Sehe ich auch so wie Michael, ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen (Hr. Pfeffer) lässt vieles deutlich unkomplizierter und stressfreier lösen als direkt "auf konfrontation" zu gehen. Spreche da aus Erfahrung Hatte auch zwei Dinge die etwas schwieriger waren, er hat sich nach einem Telefonat auch für meine Sache schlau gemacht und sich dafür eingesetzt.
                  www.helilab.de www.jrpropo.co.jp

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                  • Florian S.
                    Member
                    • 17.01.2014
                    • 672
                    • Florian

                    #10
                    AW: Personalisierte Aufstiegserlaubnis

                    Wenn die was ablehnen wollen, dann verlang erstmal einen rechtsmittelfähigen Bescheid, aus dem geht dann auch schon klip und klar hervor warum abgelehnt wird und dann hast du immer noch vier Wochen Zeit um je nach Bundesland Klage beim VG oder Widerspruch einzulegen.

                    Hast du denn überhaupt schon eine Anhörung zur Ablehnung deines Antrages bekommen?

                    Sind hier schließlich im Verwaltungsrecht und da hat sich die Behörde an ein paar Spielregeln zu halten wenn etwas abgelehnt wird.

                    Gruß
                    Flo

                    Kommentar

                    • Michael Vogler
                      RC-Heli TEAM
                      • 24.05.2006
                      • 4681
                      • Michael
                      • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                      #11
                      AW: Personalisierte Aufstiegserlaubnis

                      Wenn die was ablehnen wollen, dann verlang erstmal einen rechtsmittelfähigen Bescheid, aus dem geht dann auch schon klip und klar hervor warum abgelehnt wird und dann hast du immer noch vier Wochen Zeit um je nach Bundesland Klage beim VG oder Widerspruch einzulegen.

                      Hast du denn überhaupt schon eine Anhörung zur Ablehnung deines Antrages bekommen?

                      Sind hier schließlich im Verwaltungsrecht und da hat sich die Behörde an ein paar Spielregeln zu halten wenn etwas abgelehnt wird.
                      Genau, immer gleich so richtig loslegen und in die Vollen gehen :dknow:

                      Das ist genau die Art und Weise um viel zu erreichen, vor allem wenn es auf eventuelle Entgegenkommen ankommt.

                      Kommentar

                      • goemichel
                        Senior Member
                        • 11.01.2012
                        • 4180
                        • Michael
                        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                        #12
                        AW: Personalisierte Aufstiegserlaubnis

                        Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                        Lohnt sich nicht, vor Gericht wird bestimmt ein anderer Grund für die Verweigerung genannt.
                        siehe unten...
                        Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                        Es ist nicht immer alles gleich geregelt, auch wenn es ein Land ist.
                        Luftrecht ist Bundesrecht. Da kann auch Bayern - mögen sie sich auch für noch so eigeständig halten - nichts dran ändern.
                        Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                        Das Luftamt wird sich nicht herausreden, es wird schlicht und einfach einen anderen Grund nennen - und dieser ist bestimmt so Stichhaltig dass er auch vor Gericht bestand hat.
                        Das geht - im Verwaltungsrecht GsD nicht so einfach. Und wenn sich keiner wehrt, wenn sein Antrag unberechtigt abgelehnt wird, werden die Behörden immer wieder Mist bauen und die Ansprüche des Bürgers (die Erteilung der Aufstiegserlaubnis ist auch einer) ignorieren...

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                        • robert-galitz
                          Member
                          • 27.06.2008
                          • 804
                          • Robert
                          • München - Süd

                          #13
                          AW: Personalisierte Aufstiegserlaubnis

                          Die Leute in der Behörde sind wirklich sehr angenehm. Ich habe ihnen Fotos von meinem Goblin gesandt. Die Erlaubnis kann auch postwendend.
                          Unbedingt das freundliche persönliche Gespräch suchen. Diese Behörde ist die einzige, die überhaupt solche Aufstiegsgenehmigungen ausstellt. Ein einklagbares Recht, gerade in der aktuellen Drohnenphobie sehe ich auf Dauer nicht. Eher die Sorge, dass Bayern es den anderen Bundesländern nachtut.
                          Grüße,
                          Robert
                          Goblin 700 Sport, Goblin 700 C, Kraken, Protos Max

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                          • Torsten Parl
                            Member
                            • 29.07.2007
                            • 229
                            • Torsten
                            • München Ost

                            #14
                            AW: Personalisierte Aufstiegserlaubnis

                            Zitat von scorpi1987 Beitrag anzeigen
                            Hi Jungs ,

                            Ich habe beim Luftamt Nord eine personalisierte aufstiegserlaubniss für Flugmodelle über 5kg formlos beantragt, diese wurde mir versagt mit der Begründung dass dies nur beim Luftamt Süd erteilt wird und auch nur für dortigen Raum gültig ist.

                            Würde es sich lohnen vors Verwaltungsgericht zu ziehen ?

                            Da Bayern ein Bundesland ist und die Gesetze für das komplette Bundesland gelten ?

                            Was isn des für'n bullshit dass Süd die Genehmigung erteilt und Nord nicht ?

                            Würde mich um Antwort freuen
                            Hallo Sven,

                            soweit mir mal gesagt wurde (Vereinsintern) ist die "personalisierte Aufstiegserlaubnis" eine Sonderregelung. Diese (meine) gilt nur in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.

                            Du müsstest also entweder

                            Umziehen

                            oder

                            eine Platzbezogene Aufstiegserlaubnis beantragen.

                            Grüße Torsten

                            Kommentar

                            • scorpi1987
                              scorpi1987

                              #15
                              AW: Personalisierte Aufstiegserlaubnis

                              Also kleines Update:

                              Habe soeben mit Herrn Sonnenschein vom DMFV telefoniert dieser meite dass es eher schwierig wird eine klage durchzusetzten und dass dies eher negativ auf süd gewertet werden kann. Allerdings habe ich ihn auf den Fall aufmerksam gemacht dass ein helipilot aus bayern in ein anderes Bundeland geszogen ist.
                              dort wollte er die verlängerung seiner genehmigung beantragen die daraufhin abgelehnt wurde. Nach wiederspruch und einsendung der Aktuellen Genehmiung aus bayern wurde diese ihm auch in diesem Bundesland verlängert.

                              Herr Sonnenschein meinte es wäre sinnvoller eine Nachricht dem DMFV zukommenzulassen dass diese sich darüm kümmern dass eine Erteilung für jedermann möglich werden würde.

                              Jetzt suche ich nach gleichgesinnten die dem Ganzen ein Gesicht geben und mich mir anschliesen würden. Und es durchsetzten dass dies in jedem Bundesland möglich werden würde. Ich bleibe mit Hernn Sonnenschein in kontakt was diese angelegheit betrifft und würde mich Freuen wenn ihr mit An Board kommen Würdet

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