entweder hab Ich es überlesen, oder es steht noch nirgends, daher frage Ich mal:
Um Welche Versicherung handelt es sich da eigentlich?
Nichts gegen Torsten, aber Ich lese mir solche Sachen ganz gerne mal auf einer offiziellen Webseite durch.
Lese gerade die Bedingungen durch. Sieht sehr interessant aus.
Aber jetzt nicht einfach dort abschließen Wenn ich das richtig sehe vermittelt Torsten die Versicherung und wir wollen doch keinen Fliegerkollegen um seine Provision bringen
entweder hab Ich es überlesen, oder es steht noch nirgends, daher frage Ich mal:
Um Welche Versicherung handelt es sich da eigentlich?
Nichts gegen Torsten, aber Ich lese mir solche Sachen ganz gerne mal auf einer offiziellen Webseite durch.
Beste Grüße,
Chris
Ich glaube nicht das du das Bedingungswerk auf der Webseite findest, höchstens eine Produktbeschreibung. Ich sende die aber gern zu.
Da die Elektronikversicherung optional ist muss man wohl noch die Hausratversicherung abschließen? Ich habe gerade mal eine Onlineberechnung gemacht. Wenn meine Helis nicht als Hobbysammlung über 5000€ zählen ist das ja immer noch günstig.
Also die Bedingungen lesen sich in der Tat ziemlich wohlwollend. Unsicher bin ich mir bei den Ausschlüssen, da könnte es im Fall der Fälle durchaus Diskussionsbedarf geben.
Nur mal meine Gedanken dazu:
zu a): Ist 3D-fliegen, am besten noch dicht überm Boden, als Vorsatz einzustufen - bzw. bin ich damit vorsätzlich das Risiko eines Absturzes eingegangen?
zu c): Riemen reibt sich auf, Kugelkopfpfanne löst sich weil nicht rechtzeitig ersetzt, Akku stirbt im Flug, etc...
zu d): Eine Windböe erfasst den Heli, der Auftrieb fehlt und er sackt zu Boden.
zu e): Ganz großes Thema. Fast alle von uns werden ihre Helis selbst zusammenbauen. Wenn eine Schraube, Rotorblatt oder was auch immer weg fliegt, kann man hier schnell unterstellen das beim Zusammenbau bzw. der letzten Reparatur ein Fehler gemacht wurde.
Zu Punkt e) kommt erschwerend noch hinzu, dass bei Material- oder Konstruktionsfehlern generell erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten die Kosten übernommen werden. Bis dahin ist der Hersteller dafür in der Pflicht. Die Unterstellung es handelt sich um einen solchen Fehler ist bei wahrheitsgemäßer Darstellung doch ebenfalls schnell gemacht und es obliegt dann einem selbst dies zu widerlegen.
Wenn ich das alles mal "ehrlich" abziehe, komme ich in der ganzen Zeit die ich Heli fliege auf genau einen Schaden der übrig bleibt. Die Kosten davon waren nur in etwa so hoch wie ein Jahresbeitrag+SB.
Wie man die einzelnen Fälle der Versicherung verkauft und wie kulant sie damit umgeht ist natürlich ein anderes Thema. Ich bin jetzt nur von den Bedingungen und deren möglicher Auslegung bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weglassen oder schöner darstellen von Informationen ausgegangen.
Ich denke, gerade dadurch, dass es sich um keine spezielle Modellbau-Vollkasko handelt, lässt sie auch sehr viel offen bzw. ist einiges fraglich was bei unserem Hobby Normalität ist. An ihrem Fernseher, Handy oder Küchenmixer schrauben die wenigsten selbst rum.
Aber vielleicht kann da ein Spezialist (Torsten?) besser was zu sagen?
Also die Bedingungen lesen sich in der Tat ziemlich wohlwollend. Unsicher bin ich mir bei den Ausschlüssen, da könnte es im Fall der Fälle durchaus Diskussionsbedarf geben.
Nur mal meine Gedanken dazu:
zu a): Ist 3D-fliegen, am besten noch dicht überm Boden, als Vorsatz einzustufen - bzw. bin ich damit vorsätzlich das Risiko eines Absturzes eingegangen?
zu c): Riemen reibt sich auf, Kugelkopfpfanne löst sich weil nicht rechtzeitig ersetzt, Akku stirbt im Flug, etc...
zu d): Eine Windböe erfasst den Heli, der Auftrieb fehlt und er sackt zu Boden.
zu e): Ganz großes Thema. Fast alle von uns werden ihre Helis selbst zusammenbauen. Wenn eine Schraube, Rotorblatt oder was auch immer weg fliegt, kann man hier schnell unterstellen das beim Zusammenbau bzw. der letzten Reparatur ein Fehler gemacht wurde.
Zu Punkt e) kommt erschwerend noch hinzu, dass bei Material- oder Konstruktionsfehlern generell erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten die Kosten übernommen werden. Bis dahin ist der Hersteller dafür in der Pflicht. Die Unterstellung es handelt sich um einen solchen Fehler ist bei wahrheitsgemäßer Darstellung doch ebenfalls schnell gemacht und es obliegt dann einem selbst dies zu widerlegen.
Wenn ich das alles mal "ehrlich" abziehe, komme ich in der ganzen Zeit die ich Heli fliege auf genau einen Schaden der übrig bleibt. Die Kosten davon waren nur in etwa so hoch wie ein Jahresbeitrag+SB.
Wie man die einzelnen Fälle der Versicherung verkauft und wie kulant sie damit umgeht ist natürlich ein anderes Thema. Ich bin jetzt nur von den Bedingungen und deren möglicher Auslegung bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weglassen oder schöner darstellen von Informationen ausgegangen.
Ich denke, gerade dadurch, dass es sich um keine spezielle Modellbau-Vollkasko handelt, lässt sie auch sehr viel offen bzw. ist einiges fraglich was bei unserem Hobby Normalität ist. An ihrem Fernseher, Handy oder Küchenmixer schrauben die wenigsten selbst rum.
Aber vielleicht kann da ein Spezialist (Torsten?) besser was zu sagen?
Ich hatte exakt den gleichen Gedankengang, als Ich mir das durchgelesen habe.
Wenn man sich die Bedingungen ansieht, stellt man eigentlich recht schnell fest, dass das Wort "Vollkaskoversicherung" auf >95% aller Fälle nicht zutrifft.
Mich hätte ja mal das Wort von jemandem interessiert, der mit der Versicherung schon einen Fall (Heli!, nicht irgendein ins Klo gefallenes Eierphone!) hat abwickeln müssen.
Zuletzt geändert von ChrisTTian667; 20.04.2016, 09:54.
Ich habe sogar noch einen vergessen der bei unseren Stabis relativ wichtig werden könnte:
Stichwort: Falsch eingestelltes Stabi, ßberreaktion auf Vibrationen, Heckwirkrichtung, Kommunikationsprobleme zwischen Empfänger und Stabi, Sender und Empfänger, etc.
Punkt e) ist genau der Punkt den ich in meinem vorangegangenen Post angesprochen habe.
Damit kommen nurnoch Helis in Frage die RTF beim Händler zusammengebaut wurden mit entsprechendem Nachweis.
Zu den anderen Punkten:
a) Wenn Du 3D fliegst (egal wie hoch), ist das doch kein vorsätzliches Herbeiführen eines Absturzes?! (Vorsatz: Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.)
b) Ist eine Kugelkopfpfanne tatsächlich ein Verschleißteil? Es gibt wohl Leute die tauschen sie Regelmäßig, andere wieder nicht.
c) ist ja nur Nachweisbar, wenn eine offizielle Unwetterwarnung für deinen Flugbereich vorlag.
Bei a) geht es um Vorsatz und Unterlassung. Das Beispiel war nur ein Gedanke. Möglicherweise gehe ich damit vorsätzlich das Risiko (auch wenn es nicht eintrifft) eines Absturzes ein. Richtig einordnen müssen das die, die sich damit auskennen.
Kugelkopfpfannen sind Verschleissteile und sollten regelmäßig kontrolliert werden. Das ist aber auch nur ein Teil von vielen die Probleme verursachen könnten. Riemen, Zahnräder, Freilauf, schlechte Schmierung, ...
Was die Nachweisbarkeit betrifft hast Du Recht. Die Frage ist aber wer in der Nachweispflicht ist. Du hast das Recht eine Schadensprüfung durch einen Sachverständigen zu verlangen, musst dann aber auch die Kosten dafür tragen.
Wie gesagt, was jeder seiner Versicherung erzählt und was hinten dabei raus kommt muss jeder mit sich selbst vereinbaren. Ich wollte einfach nur meine Sichtweise aufgrund meiner Interpretation der Bedingungen vermitteln. Und wenn ich ehrlich zu mir selbst bin, ist der Großteil meiner bisherigen Schäden nicht durch diese Versicherung abgedeckt.
Vielleicht ist meine Interpretation aber auch falsch. Deswegen wäre es schön, wenn da jemand mit entsprechendem Fachwissen genauer drauf eingehen kann.
Fahrlässigkeit: Du wirfst einen Stein durch ein Fenster, das halb offen ist und hoffst, dass Du nicht die Scheibe trifft.
Grobe Fahrlässigkeit: Du wirfst einen Stein durch ein Fenster das auf Kipp steht und hoffst, dass der Stein durch den Spalt fliegt und nicht die Scheibe trifft.
Vorsatz: Das Fenster ist zu und Du weißt das auch und wirfst den Stein trotzdem
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
....
Wir leisten nicht für Schäden
a) durch Ihre vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen oder Ihres Repräsentanten
....
Viele Grüße
Rolf
[FONT="Impact"][FONT="Arial Black"]Was bist Du? Macher oder Kritiker?[/FONT][/FONT]
Ich schalte meinen Motor gern mal weit oben aus und warte bis fast zum Bladestop. Abfangen tue ich ihn erst einige Meter überm Boden. Macht Spaß, aber ich wundere mich selbst das dabei noch nichts passiert ist
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